Der Vorschlag der SPD-Fraktion wird übrigens ebenfalls durch den Deutschen Beamtenbund getragen. Ich zitiere erneut aus dem Ergebnis der Anhörung:
„Deshalb unterstützt der Deutsche Beamtenbund den Vorschlag, die Abrechnungspraxis der Ärzteschaft im Beihilferecht verwaltungsseitig zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Die präventive Wirkung einer solchen Maßnahme dürfte erhebliche Ausgabeminderungen zur Folge haben.“
zeit viel über die Harmonisierung der sozialen Sicherungssysteme geredet. Ich halte das auch für korrekt und absolut notwendig. Es geht nicht in erster Linie um eine Zusammenführung. Aber es geht sehr wohl um eine Angleichung der Leistungen. Wir können nämlich gemeinsam keinem Bürger und keiner Bürgerin erklären, warum Beschäftigte für ihre Krankenversicherungsbeiträge in der Regel deutlich geringere Leistungen erhalten als Beamte für unsere Steuern, die wir gemeinsam zahlen.
Ich will Ihnen an einigen wenigen Beispielen deutlich machen, wo es erhebliche Unterschiede gibt. Erstens Höhe des Sterbegeldes. Zweitens Unterbringung in stationären Pflegeeinrichtungen, deutliche Besserstellung über das Beihilferecht. Drittens Leistungen zur ambulanten Pflege, wiederum deutliche Besserstellung. Viertens keine Selbstbeteiligung bei Rehabilitationsmaßnahmen, wie wir das aus der Krankenversicherung kennen. Fünftens deutlich andere Höchstsätze bei der Gewährung von Sehhilfen, also Brillen und Kontaktlinsen. Sechstens Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Diese Reihe könnte man noch endlos fortsetzen. Für alle diese Leistungen geben wir mit unseren Steuermitteln überdeutlich mehr Geld aus, als wir als Gesetzgeber gleichzeitig den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherungen zubilligen. Ich meine, hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Diskussion über die geplante Gesundheitsreform Anlass genug sein sollte, eine überfällige Harmonisierung vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, wir sind uns sicherlich darüber einig, dass wir hier eine unpopuläre Debatte beginnen. Wir müssten das vielleicht aus der Opposition heraus nicht tun. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass wir diese Debatte führen müssen - auch analog zu der Diskussion, die wir gerade zu den gesetzlichen Krankenversicherungen führen. Wenn dann ganz nebenbei 50 Millionen Euro für die CDU-Landesregierung dabei herauskommen, sind wir darüber nicht böse, weil wir dafür entsprechende Deckungsvorschläge haben. Vielleicht können wir uns darüber auch verständigen.
Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend für die SPD-Fraktion beantragen, dass die Federführung dem Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit übertragen wird. Ich meine, dem können Sie folgen, da es sich im Wesentlichen um gesundheitspolitische Themen handelt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schwarz, Sie haben völlig Recht: Die Beihilfekosten steigen Jahr für Jahr. Im letzten Jahr hatten wir Kosten von 460 Millionen Euro, jetzt liegen wir knapp unter einer halben Milliarde, sodass wir alle gemeinsam die Notwendigkeit sehen, bei einem so großen Kostenblock entsprechende Sparmöglichkeiten und Kostenminderungsmöglichkeiten zu prüfen. Leider muss ich Ihnen aber sagen, dass die Vorschläge, die in Ihrem Entschließungsantrag formuliert sind, nicht zielführend sind. Ich möchte Ihnen das kurz erläutern.
Die Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes allein würde uns nicht helfen, den neu in den Dienst tretenden Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit zu eröffnen, sich entweder bei der gesetzlichen oder bei einer privaten Krankenversicherung zu versichern. Dies hat nämlich Ende der 80er-Jahre Bremen versucht und ist mit solch einem Gesetz beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Deshalb könnten wir diesen Weg - den wir durchaus bereit sind, mitzugehen - nur über eine Änderung einer Reihe von Bundesgesetzen beschreiten. Wir als Landesregierung werden - das ist auch schon geplant - in entsprechenden bilateralen Gesprächen mit den anderen Ländern feststellen, ob wir diesen Weg gemeinsam gehen können. Es hat keinen Zweck, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, wenn 15 Bundesländer dagegen sind. Dann hat man zwar eine tolle Initiative für die Statistik gemacht, aber keinen Erfolg gehabt.
Man muss aber wissen - das sage ich nicht als Finanzminister -, dass es zunächst, auch wenn man das will, nicht billiger wird. Denn die Wahlmöglichkeit würde im Wesentlichen nur den lebensjüngeren Beamten in den unteren Besoldungsgruppen freistehen. Das wäre allerdings auch für alle Besoldungsgruppen durchaus vorstellbar. Warum sollen wir einige ausgrenzen? Aber zunächst würde das natürlich nur die Beamten entlasten, die in den unteren Besoldungsgruppen sind und die Kinder haben, weil sie sich sicherlich in der gesetzlichen Krankenversicherung günstiger ständen als mit unserer Beihilfe. Wenn sie dann die Ehefrau und
Für uns würde das aber zunächst zu einer zusätzlichen Haushaltsbelastung führen, weil gerade die Personen mit geringen Beihilfeaufwendungen die lebensjüngeren Beamtinnen und Beamten sind und wir diese nur bezahlen müssen, wenn sie krank werden. Das kommt in diesem Bereich aber relativ selten vor. Wenn die Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert sind, müssen wir als Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags bezahlen, sodass wir zunächst mit einer höheren Kostenbelastung zu rechnen hätten. Das müsste man aber notfalls außen vor lassen; denn jemand, der in Rente oder Pension geht, würde natürlich nicht mehr wechseln, weil er in der Beihilfe wesentlich günstiger steht. Deshalb müssen wir das genau berechnen.
Ich füge aber hinzu, dass wir dazu bereit sind, über diesen Weg nachzudenken, weil es gerade bei den lebensjüngeren und den Beamten in den unteren Gehaltsgruppen einer gewissen Fürsorge des Staates entspricht, dass sie sich kostengünstig krankenversichern können.
Zu Ihrer Bundesratsinitiative zur Begrenzung der Gebührenordnung für medizinische Berufe: Damit ist Niedersachsen 1995 und Schleswig-Holstein 1997 gescheitert - Sie wissen, an welchen Widerständen. Deshalb ist das nicht der richtige Weg. Ich bin mit Ihnen einer Meinung, dass die Ärzte durch den Sprung von dem normalen 1,8-fachen Satz, mit dem sie bisher abgerechnet haben, auf den jetzt 2,3-fachen Satz in der Standardversion natürlich versuchen, sich einen Teil ihres Einkommensausfalls bei privat Versicherten und damit bei Landes-, Kommunal- und Bundesbeamten wiederzuholen. Es ist gar nicht einzusehen, warum wir plötzlich statt des normalerweise 1,8-fachen Satzes der Gebührenordnung überall den 2,3-fachen Satz feststellen. Wir wollen auf die Abrechnungsverfahren der Ärzte dadurch Einfluss nehmen - da Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit ihrem Versuch schon einmal gescheitert sind -, dass wir eventuelle Rückzahlungsansprüche - entweder qua Gesetz oder auf anderen Wegen - an die Beihilfekasse abtreten lassen. Bisher war es so, dass dann, wenn ein Arzt überzogen liquidiert hat, die Beihilfestelle dem Beamten den Betrag nicht ersetzt hat. Der Beamte hatte dann den Stress mit seinem eigenen Arzt, obwohl hier normalerweise ein besonderes Vertrauensverhältnis bestehen sollte. Dann hat der Beamte drei Möglichkeiten: Er kann es entweder akzeptieren, er kann bei der Beihilfestelle Wi
derspruch einlegen, oder er verklagt seinen Arzt auf Rückzahlung. Das machen die meisten aber nicht. Wenn die Beihilfestelle in der Lage wäre, direkt an den Arzt heranzutreten - wie es bei privaten Versicherungen und gesetzlichen Krankenversicherungen der Fall ist -, die Rückforderung durchzusetzen und den Beamten völlig außen vor zu lassen, dann hätte das einen erheblichen erzieherischen Effekt. Daran müssen wir arbeiten.
Zum dritten Punkt Ihres Antrages: Wenn Sie solche Anträge stellen, dann bitte ich Sie, doch daran zu denken, dass Sie erst seit zehn Wochen in der Opposition und wir erst seit zehn Wochen an der Regierung sind. Wenn Sie den Vorwurf erheben, dass innerhalb der Beihilfestellen nicht genug überprüft wird, es zu erheblichen Abrechnungsfehlern, zu Über- und Fehlversorgung und sogar zu Abrechnungsbetrug gekommen ist, dann muss ich meinen Vorgänger in Schutz nehmen. Das Finanzministerium unter Herrn Aller hat bei solchen Veröffentlichungen bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherungen sofort Überprüfungen beim Landesamt für Bezüge und Versorgung vornehmen lassen. Es ist nie ein solcher Fall aufgetreten. Deshalb bitte ich Sie, nicht über das Ziel hinaus zu schießen. In diesem Fall haben Sie Herrn Aller getroffen. Aber ich muss sagen, dass da alles funktioniert hat. In den zehn Wochen, in denen wir regieren, ist auch noch nichts vorgekommen. Werfen Sie uns das lieber in fünf, zehn oder 20 Jahren vor. Dann kann man vielleicht einen Treffer landen - so sicherlich nicht.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heinrich Aller [SPD]: Deshalb ist Herr Dr. Hagebölling Staatssekretär!)
- Da könnte die SPD-Fraktion auch einmal klopfen; denn das hat Herr Aller zu verantworten. Ich bin ja erst seit zehn Wochen im Amt.
Bei der Harmonisierung der Leistungen aus der Beihilfe mit den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung sind wir wieder bei Punkt 1 Ihres Antrags. Inzwischen sind wir im stationären Bereich und in vielen anderen Bereichen so weit, dass wir praktisch gleiche Verhältnisse haben. Inzwischen müssen auch Beihilfeberechtigte einen Eigenanteil zu Medikamenten, zu krankheitsbedingten Fahrtkosten und anderes leisten, sodass wir nicht über das Ziel hinaus schießen dürfen. Soweit verschiedene nicht im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung enthaltene Behandlungsmethoden bei der Beihilfe berücksichtigt
werden, liegt das am Unterschied der Systeme. Dann müssten wir alle Systeme über einem Kamm scheren. Aber das wollen Sie sicherlich auch nicht. Wir werden uns bemühen, den ersten Punkt Ihres Antrags zu verwirklichen, allerdings über ein Bundesgesetz. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst für die CDU-Fraktion feststellen, dass der federführende Ausschuss wie vorgesehen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bleiben soll.
Bei der gegenwärtigen Situation in Bund, Ländern und Gemeinden stehen wir vor der Herausforderung, eine schwierige Lage zu analysieren und richtige, zukunftsfähige Entscheidungen zu treffen. Ich habe mir deshalb nicht die Mühe gemacht, herauszusuchen, wer in der Vergangenheit was, wann, wo zum Thema des Beamtenrechts und der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne des Antrages gesagt hat.
Das Beihilferecht und die Gedanken, den hier berechtigten Personenkreis bei Neueinstellungen oder mit Wahlmöglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen, betreffen einen Teilbereich aus den umfangreichen beamtenrechtlichen Regelungen und des Sozialgesetzbuches. Ob eine solch isolierte Betrachtung einzelner Themenbereiche sinnvoll ist, muss die weitere Beratung zeigen. Die Diskussion wird auch in vielen Bundesländern, in Interessenvertretungen und im Bund geführt.
Meine Damen und Herren, in der einleitenden und zentralen Begründung des Antrags steht die Ausgabenentwicklung für Beihilfeleistungen im Mittelpunkt. Die jetzt erreichte Summe von mehr als 482 Millionen Euro rechtfertigt auch jeglichen Gedanken zur Veränderung.
Aber die Steigerung, die hier gerade erwähnt wurde, von 279 % und 280 % gegenüber den Werten des Jahres 1985 ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe mir deshalb ein leichteres Rechenbeispiel
gesucht. Ich habe gesagt: Meine Versicherung hat früher 50 Euro gekostet, jetzt kostet sie 55 Euro. Mir wurde bestätigt, dass das eine Steigerung von 10 % ist. Unstrittig ist aber auch: 55 sind 110 % von 50. Aber Gott sei Dank ist die Steigerung nicht so hoch.
Wenn jetzt - angenommen und unterstellt - der Vergleichswert der gesetzlichen Krankenversicherung mit 187 % richtig ist - weil dieser Steigerungswert einer Statistik entstammt -, dann sind die Ausgaben bei der Beihilfe mit ihren rund 179 % bzw. 180 % geringer angewachsen. Daraus bleibt dann wiederum der Schluss zu ziehen, dass bei den Krankenkosten der Beamtinnen und Beamten keine atypische Entwicklung zu denen der gesetzlich Versicherten eingetreten ist.
Zur Beurteilung sind noch weitere Informationen nötig. Begründet sich der Anstieg durch mehr Fälle, höheres Lebensalter, Frühpensionierungen, Altersteilzeitregelungen, steigende Preise bei Ärzteversorgung und Medizin etc.?
In diesem Zusammenhang müssen wir bedenken, dass auch bei einheitlichen rechtlichen Vorschriften im Lande Niedersachsen z. B. unterschiedliche Beurteilungen für Landes- und Kommunalbeamte vorzunehmen sind. Während für die Landesbeamten alles Jahr für Jahr aus unserem Haushalt gezahlt werden muss, sind nahezu alle Kommunen Mitglied einer Versorgungskasse. Diese Solidargemeinschaft, aus Umlagen finanziert, wird eine für die Mitglieder gute Lösung bleiben, wenn nicht systemschädlich zu viele Beamtenstellen abgeschafft werden.
Meine Damen und Herren, Herr Minister Möllring hat auf die Änderung bundesrechtlicher Vorschriften hingewiesen und auch den Abstimmungsbedarf auf Bund-Länder-Ebene herausgestellt. Ein Alleingang oder sogar eine Schlechterstellung der Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ist keine Lösung.
Die Krankenfürsorge für Beamte, insbesondere geregelt in den Beihilfevorschriften, ist ein Teil unseres Gesundheitssystems und besteht erfolgreich neben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Eine Veränderung ist daher
nicht nur eine beamtenrechtliche, sondern auch eine gesundheitspolitische Frage, nämlich die nach der Zukunft unseres gegliederten Gesundheitswesens in Deutschland.
Die Kostendynamik der Krankheitsausgaben trifft alle Krankenversicherungssysteme seit Jahren in gleicher Weise.
Bei weitgehend unstrittigen Ursachen wird an einer Lösung aber noch kräftig zu arbeiten sein. Kostendämpfungen sollten dann einheitlich im Gesundheitswesen insgesamt greifen.
Selbst Befürworter der Aufnahme von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung räumen nach Probeberechnungen ein, dass in der Übergangsphase ein solches Modell für den Dienstherrn teurer wird. Denn es ist klar: Altfälle müssen Beihilfe bekommen, und für die Neufälle sind in vollem Umfang Beiträge zu zahlen.
Entsprechende in früherer Zeit gestellte Prüfaufträge haben noch keine befriedigenden Ergebnisse gebracht.
Noch ein Beispiel aus dem Bund. Wenn alle Beamten, Richter und Soldaten in die gesetzliche Krankenversicherung kämen, bedeutete das bei einem Durchschnittsbeitrag von 14,3 % eine jährliche Belastung des Bundeshaushalts von rund 750 Millionen Euro. Die Einsparungen bei den Aktiven betrügen aber nur 300 Millionen Euro. Für die Ruheständler müssten auch in der Zukunft Beihilfen gezahlt werden.
Erstens. Die Aufnahme von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung muss umfassender betrachtet werden. Es reicht nicht aus, nur ein paar beamtenrechtliche Normen zu ändern.
Zweitens. Eine Änderung der Gebührenordnung bedarf intensiver Abstimmungen und Vorarbeiten. So sehr ich das grundsätzlich begrüße, so sehr meine ich, dass eine Bundesratsinitiative, würde man sie jetzt starten, wahrscheinlich erneut erfolglos wäre und nur - vermeidbare - hohe Kosten für Landesregierung und Verwaltungsbereiche verursachen würde.
Drittens. Die Antwort der Landesregierung aus der 14. Wahlperiode auf eine Anfrage von Mitgliedern der SPD-Fraktion macht deutlich, dass in Sachen Überprüfung von Fehlern und Betrug wenig Handlungsbedarf besteht. Ich fürchte sogar, der Erfolg einer solchen Überprüfung wären lediglich höhere Kosten.
(Uwe Schwarz [SPD]: Haben Sie einmal das Protokoll der Fachaus- schusssitzung vom 31. Oktober 2001 gelesen? Das sollten Sie einmal tun!)