Protocol of the Session on September 16, 2005

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Herr Hirche bekommt die beschönigte Ausgabe!)

- Nein! - Ferner gibt es eine unterschiedliche Betrachtungsweise, weil Sie - aus Ihrer Sicht verständlich - nicht die Januarzahlen zugrunde legen, sondern die Vorjahreszahlen. Es gibt eine unterschiedliche Entwicklung. Über die Gründe haben wir eben geredet. Sie vermengen nun wieder beide Dinge.

Herr Janßen, zwar ist das die zweite Wiederholung, aber ich würde das gerne auch dreimal wiederholen. Ich habe gesagt, dass sich Niedersachsen in Bezug auf den Arbeitsmarkt stärker verbessert hat als der Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer. Das ist ein Erfolg für Niedersachsen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege Harden hat eine Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben sich in Ihrer Antwort auf die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Niedersachsen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt auf den Zeitraum Anfang 2003 bis August 2005 bezogen. Sind Sie in der Lage, uns die Entwicklung in Niedersachsen und im Bund für diesen Zeitraum Monat für Monat darzustellen?

Herr Kollege Harden, bei allem Wohlwollen, das kann man schriftlich abfordern. Aber das hier mündlich darzulegen, würde den Zeitrahmen übersteigen. In der Geschäftsordnung steht, dass eine kurze Antwort möglich sein muss. Darauf ist sie aber nicht möglich, wirklich nicht, egal welche Meinung man vertritt. - Bitte schön, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle diese Zahlen sind in den Berichten der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Der Landtag sollte

sich meiner Meinung nach zu schade sein, Zahlenkolonnen vorgetragen zu bekommen, die an anderer Stelle komplett veröffentlicht sind.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zuruf von der CDU: Das hat Herr Möllring schon gemacht!)

Die Interpretation der Geschäftsordnung ist erstens völlig unstrittig. Zweitens. Selbst wenn sie nicht unstrittig ist, gilt die Interpretation des jeweiligen Präsidenten. Es tut mir Leid. Das war immer so. Das wird auch so bleiben.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das tut Ih- nen doch nicht Leid, Herr Präsident!)

Herr Kollege Jüttner, bitte sehr, Sie haben jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hirche hat hier vor wenigen Minuten gesagt, dass das niedersächsische Bündnis für Arbeit und Ausbildung 2003 wegen der Hohlheit des Programms im Einvernehmen zwischen Landesregierung und Gewerkschaft beendet worden sei. Herr Hirche, ich frage Sie: Wie bewerten Sie die Tatsache, dass uns der Deutsche Gewerkschaftsbund auf unsere sofortige Nachfrage hin gesagt hat, dass das Programm beendet worden sei, weil die Gewerkschaft mit der dünnen Bereitschaft, die die Landesregierung aufbringen wollte, nicht einverstanden gewesen sei? Das ist absolut etwas anderes als das, was Sie hier vorhin zur Begründung vorgetragen haben.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Ich habe viel Verständnis dafür, dass Sie hier zwei Tage vor der Bundestagswahl andere Zitate wiedergeben.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Steiner hat das Wort zu einer letzten Zusatzfrage.

Ich möchte noch einmal auf den Umfang der Jugendarbeitslosigkeit zurückkommen. Wenn, wie Minister Hirche mehrfach betont hat, die Zahlen zum Thema - -

(Zuruf von der CDU: Fragen!)

- Wenn! Mit „Wenn“ fängt der Satz an. - Wenn, wie Minister Hirche hier mehrfach betont hat, die Zahlen der Optionskommunen insbesondere zum Thema Jugendarbeitslosigkeit wegen der bekannten Schwierigkeiten nicht in die Statistiken eingeflossen sind, bedeutet das dann nicht, dass die Steigerung der Jugendarbeitslosigkeit tatsächlich noch höher als über diesem schrecklichen Wert von 47 % liegt?

Vielen Dank. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle diese Zahlen existieren.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Sie sind aber nicht in der Statistik!)

Die Zahlen existieren. Sie sind aufgrund des Software-Programms aber nicht verarbeitet worden. Wir gehen nicht davon aus - ich habe mich gerade noch einmal bei dem Kollegen Hofe rückversichert -; dass die Werte nach Verarbeitung der entsprechenden Zahlen ansteigen werden. Wir gehen von anderen Ergebnissen aus.

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Fragestunde ist damit beendet.

Wir kommen jetzt zur Fortsetzung des Punktes 3.

noch:

Tagesordnungspunkt 3: 27. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/2160 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/2202 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2204

Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 2160, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits vorgestern entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 2160, die streitig gestellt worden sind. Dabei handelt es sich um insgesamt vier Eingaben.

Ich rufe zunächst den Kollegen Böhlke auf. Er spricht u. a. zur Eingabe 2288. Bitte schön!

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, während der Beratung der Eingaben die Unterhaltungen auch an der Regierungsbank einzustellen. Ich bitte, auch die Unterhaltung hinter der Regierungsbank einzustellen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zur Eingabe 4205/14 sprechen. Dabei geht es um eine kongolesische Familie, die gerne weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland leben möchte. Begründet wird dieses Anliegen damit, dass das älteste Kind der Familie bereits im Alter von zwei Jahren nach Deutschland gekommen ist und zwei weitere Geschwister hier geboren worden sind. Die Familie habe sich gut integriert. Die Eltern seien berufstätig. Dennoch habe die Bleiberechtsregelung aufgrund einer Verurteilung des Familienvaters nicht angewendet werden können.

Auch die Asylverfahren, die für die Familie betrieben worden sind, sind negativ ausgegangen. Eine Abschiebung - das ist das Fazit des Anwalts - in ein vom Bürgerkrieg verwüstetes Land stelle über diesen langen Zeitraum von zehn Jahren hinweg eine menschliche Härte dar.

Über diese Eingabe haben wir im Petitionsausschuss sehr ausführlich diskutiert. Sie ist strittig gestellt worden. Dabei ist insbesondere die Situa

tion der drei Kinder in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt worden. Ich möchte darauf hinweisen, dass aus unserer Sicht die gesamte Situation der Familie zu bewerten ist. Demzufolge stelle ich fest, dass der Vater bereits im Jahr 1991 in die Bundesrepublik eingereist ist und einen Asylantrag gestellt hat, zwei Jahre später dann die Ehefrau und die Tochter. Alle diese Anträge sind rechtskräftig negativ beschieden worden. Die Familie ist seit 1995 ausreisepflichtig. 1995 hat sie für sich in Hildesheim Kirchenasyl beansprucht. Damit war eine Abschiebung über einen längeren Zeitraum hinweg nicht möglich. Als eine Abschiebung dann möglich wurde, hat die Republik Kongo insbesondere Familien mit Kindern ungern wieder aufgenommen. Dadurch ergaben sich auch Probleme.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass der Vater vorbestraft ist und die Familie über eine längere Zeit hinweg von Sozialhilfe lebte, kommen wir zu dem Ergebnis, dass diese Familie eben nicht integriert ist und dass sie sich der hiesigen wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Ordnung nicht angepasst hat. Vor diesem Hintergrund können wir auch nicht dem Wunsch von SPD und Grünen entsprechen, das Anliegen der betreffenden Familie zu berücksichtigen und ihr ein uneingeschränktes Bleiberecht zu gewähren. Wir bleiben bei unserer Auffassung: Sach- und Rechtslage.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Zur Eingabe 4205/14 hat sich auch die Kollegin Weddige-Degenhard gemeldet. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Böhlke, die SPD-Fraktion kann dem nicht zustimmen. Auch ich rede zu der Eingabe, über die Sie eben gesprochen haben. Diese Familie hat die von Ihnen angeführten Hintergründe. Das bestreitet niemand. Seit zehn Jahren aber ist diese Familie strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten. Sie ist integriert. Die Kinder gehen hier in eine katholische Grundschule und in eine Hauptschule. Die Familie sichert ihren eigenen Lebensunterhalt. Das Einzige, was sie noch bezieht, ist Wohngeld. Das aber liegt daran, dass diese Familie aufgrund ihres ungesicherten Aufenthaltsstatus keine Möglichkeit zum Bezug von Kinder

geld hat. Anderenfalls wäre die Familie in der Lage, sich völlig selbständig zu unterhalten.

Die Demokratische Republik Kongo - meine Damen und Herren, lassen Sie sich bitte nicht durch diese Bezeichnung täuschen - ist ein Land, in dem keine staatliche Ordnung herrscht, in dem marodierende Kindersoldaten die Bevölkerung terrorisieren, in dem Frauen vergewaltigt und Menschen verschleppt werden. Die SPD-Fraktion kann es nicht verantworten, eine Familie, die integriert ist und nur Wohngeld bezieht, nach 14 Jahren in die Demokratische Republik Kongo zurückzuschicken.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zur gleichen Eingabe hat sich die Kollegin Polat gemeldet. Bitte sehr!

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Böhlke, auch unsere Fraktion schließt sich dem Petitum der Berichterstatterin WeddigeDegenhard an, diese Eingabe dem Plenum zur Berücksichtigung zu empfehlen. Einige Hintergründe zu dieser Familie wurden hier schon genannt. Die Familie lebt hier schon seit 14 Jahren. Wir haben gehört, dass die Eltern aufgrund der militärischen und der politischen Konflikte in der Demokratischen Republik Kongo im Jahr 1991 in die Bundesrepublik eingereist sind. Alle Kinder sind hier in Deutschland unter den hiesigen sozialen Verhältnissen aufgewachsen. Sie sind hier zur Schule gegangen. Sie sind praktisch Inländer. Sie haben keinen Bezug zur Demokratischen Republik Kongo. Das betrifft nicht nur das zweijährige Mädchen, das als sehr kleines Mädchen eingereist ist, sondern auch die beiden anderen Kinder, die hier geboren sind.

Wir haben schon einiges über die Zustände in der Demokratischen Republik Kongo gehört. Ich möchte aus dem aktuellen Bericht von amnesty international zitieren. Dort wird einiges über ungesetzliche Tötungen ausgeführt. Ich zitiere:

„Die Streitkräfte und bewaffnete Gruppen zeichneten im Berichtsjahr sämtlich für ungesetzliche Tötungen von Zivilisten verantwortlich. Beinahe täglich gingen Meldungen über derartige Tötungen ein.“

Es wird auch einiges zu den Kindersoldaten gesagt:

„Nach wie vor gab es in den Reihen bewaffneter Gruppen und Milizen mehrere zehntausend Kinder. Außerdem fanden erneut Rekrutierungen von Kindersoldaten statt. In einigen Fällen wurden ehemalige Kindersoldaten, die von örtlichen regierungsunabhängigen Organisationen in Ostkongo betreut wurden, mit Gewalt neu rekrutiert.“