Zu dem dritten Vorwurf, wir würden Blockadepolitik im Bundesrat betreiben. Die Landesregierung befürwortet uneingeschränkt Maßnahmen, die Steuergesetze von systemfremden Subventionen entschlacken. Punktuelle Einzelinitiativen sind jedoch nicht zielführend. Erforderlich ist vielmehr ein durchdachtes Konzept aus einem Guss, das bis heute noch nicht vorliegt.
Die Bundesregierung wollte schon wieder einen Entwurf für ein neues Steuergesetz vorlegen. In der Zeitung können Sie nachlesen, dass schon wieder ein Konzept vorgelegt wird. Das nennt man Konzeptionslosigkeit, wenn man alle zwölf Stunden ein neues Konzept vorlegt.
Notwendig ist eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts durch Verbreitung der Bemessungsgrundlage und Wegfall von Sondertatbeständen mit dem Ziel einer allgemeinen Senkung der Steuersätze, wie es z. B. das Reformmodell der CDU/CSU vom März 2004 vorsieht oder wie es im Reformvorschlag der FDP für eine neue Einkommensteuer - der so genannte Berliner Entwurf - angelegt ist.
Das könnten Sie übrigens auch machen. Sie bräuchten nur die Petersberger Beschlüsse zur Steuerreform zu nehmen, die damals CDU/CSU und FDP im Bundestag beschließen wollten, die Sie aber blockiert haben. Dann hätten wir heute ein modernes Steuerrecht, und die Wirtschaft sähe ganz anders aus.
Nun zu dem Vorwurf, wir würden die vorhandenen Konsolidierungspotenziale nicht ausreichend ausschöpfen.
Wir haben von einem Konsolidierungspotenzial, das insgesamt 1,990 Millionen Euro umfasste, insgesamt mehr als drei Viertel, nämlich 76,3 % - das sind 1,518 Milliarden Euro -, umgesetzt. Wir haben eine ganze Verwaltungsstufe abgeschafft. Das zeigt nachdrücklich, dass wir mit Mut und Entschlossenheit, unterstützt von den die Regierung tragenden Fraktionen, das Thema Haushaltskonsolidierung angehen. Ich meine, zu diesen Fakten braucht man eigentlich nicht viel hinzuzufügen.
Ich habe mir einmal den Spaß gemacht und das zusammengefasst, was Sie als Opposition für Themen auf die Tagesordnung gebracht haben, die alle mehr Geld gekostet hätten - mal Aktuelle Stunde und Dringliche Anfragen außen vor gelassen
- nein, nur das, was wir vorgestern, gestern und heute diskutiert haben -: Punkt 9 der Tagesordnung hätte zu Mehrkosten geführt, Punkt 11 hätte zu Mehrkosten geführt, Punkt 15 hätte zu Mehrkosten geführt, Punkt 20 hätte zu Mehrkosten geführt, die Punkte 23, 24, 25 und 26 hätten zu Mehrkosten geführt, die Punkte 29 und 30, 35, 37, 39 und Punkt 40 - das alles sind Anträge seitens der Opposition - hätten zu Mehrkosten geführt. Es wäre prozentual noch mehr, wenn ich nicht die Punkte weggelassen hätte, die von der CDU und von der FDP kamen und die nicht zu Mehrkosten, sondern zu Einsparungen führen werden. So macht man nämlich Haushaltspolitik. Sie können nicht in dieser Großen Anfrage so tun, als wenn wir nicht konsolidieren, dann aber 20 Tagesordnungspunkte beantragen, die alle zur Ausweitung des Haushaltes geführt hätten.
Nun zum Vorwurf bezüglich des Einstellungsstopps. Bei der Zahl 1 200 tricksen Sie ein bisschen. Wir haben etwa 800 Ausnahmen plus 425 Ausnahmen für Auszubildende, Anwärter und Referendare gemacht. Durch die erfolgten Ausnahmen vom Einstellungsstopp ergeben sich keine zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt, weil die entsprechenden Ausgaben bereits im Haushaltsplan enthalten sind. Die Stellen sind ja vorhanden, und auch das Budget für die Bezahlung dieser Stellen ist im Haushalt. Wir haben im Februar-Plenum anlässlich der Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darüber geredet, dass es gerade nicht möglich ist, alle frei werdenden Stellen durch vorhandenes Personal zu besetzen. Ich kann z. B. einen 50-jährigen Oberregierungsrat nicht als Anwärter in ein Finanzamt stecken. Das geht nun einmal nicht. Ich kann auch einem Volljuristen nicht sagen: Du wirst jetzt noch einmal Referendar. - Das geht eben auch nicht.
(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das ist aber ein schlechtes Beispiel! Was ist z. B. mit dem Verwaltungsdienst bei der Polizei?)
Erst eben hat die Opposition kritisiert, dass wir nicht genug für die Ausbildung tun. Im vorherigen Punkt haben Sie das diskutiert. Und jetzt kritisieren Sie, dass wir 425 jungen Menschen einen Ausbildungsplatz gegeben haben.
Mit Ihren Vorschlägen sollte man es inzwischen so machen, wie wir das mit den Vorschlägen unseres verehrten Herrn Bundeskanzler machen. Wir machen es wie im Grundbuchamt: Wir schreiben Stunde und Minute auf, wann der Vorschlag einkommt, um das Verfallsdatum zwischen Vormittag und Nachmittag zu sehen. Und hier haben Sie nicht einmal 20 Minuten zwischen Kritik auf der einen Seite und Kritik auf der anderen Seite verstreichen lassen.
Auf Ihren Wunsch hin habe ich damals hier alle 800 Ausnahmen vorlesen wollen. Das haben wir dann irgendwann abgebrochen, weil Sie selbst Ihren Wunsch nicht mehr ausgeführt haben wollten. Ich habe eben gezeigt, dass das zum Teil Aidshilfestellen, Erziehungsberatungsstellen oder Betreuungskräfte sind.
Ich habe es gesagt: Der Hornist, der im Staatsorchester Oldenburg das Horn - mit Nebenfach Bachhorn - spielt, kann nicht durch einen Revierförster ersetzt werden, der vielleicht auch ein Jagdhorn blasen kann. Der Oberkapellmeister würde sich sicherlich bedanken.
(Beifall und Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Aber 49-Jährige aus der Staatskanzlei werden in den Ruhe- stand geschickt!)
Das zeigt, dass es Stellen gibt, die man nicht mit vorhandenem Personal besetzen kann. Sie können es eben nicht.
- Herr Aller, wir Juristen können ja alles. Aber ich traue mir nicht zu, die Stelle eines Tierarztes auszufüllen. Wenn wir bei den Bezirksregierungen keine wegfallenden Stellen von Tierärzten haben und eine Tierarztstelle besetzt werden muss, dann muss sie eben von außen besetzt werden. Vielleicht können Sie als Lehrer und ehemaliger Polizist alles. Aber dies könnten Sie auch nicht. Wir dürften Sie auf einer solchen Stelle im Übrigen gar nicht einstellen!
Nun zu dem Vorwurf, die Regelung des § 109 NBG würde zu keiner Entlastung führen. Diesen Vorwurf kann ich nun gar nicht nachvollziehen. Wenn jemand von einer Stelle in den Ruhestand versetzt wird und die Stelle wegfällt, dann ist es selbstverständlich, dass nur noch 75 % der Bezüge - statt 100 % - gezahlt werden, also sofort 25 % weniger. Wir haben es einmal anhand eines durchschnittlichen Falls berechnet, in dem jemand im Alter von 55 Jahren gemäß § 109 NBG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. Das spart uns bis zum 65. Lebensjahr - danach bekommt er die Pension, die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist - 132 986,10 Euro. Wenn Sie das auf alle rund 600 Fälle, die wir schon haben, umrechnen, dann kommen Sie auf 70 bis 80 Millionen Euro, die wir allein auf diesem Wege sparen.
Nach dem Erreichen der Pensionsgrenze sparen wir 100 %, weil er sowieso in den Ruhestand gegangen wäre und wir die Stelle gestrichen haben.
- Wissen Sie Herr Möhrmann, das ist ja so: Wenn Sie eine Bezirksregierung auflösen, dann gibt es sie als Widerspruchs- bzw. Lenkungsbehörde nicht mehr. Wenn es keine Widersprüche mehr gibt,
An dieser Stelle kann man es wie ein Sozialdemokrat machen und den Regierungsdirektor jeden Morgen antreten lassen, achteinhalb Stunden warten lassen und dann wieder frustriert nach Hause gehen lassen, weil er nur auf dem Schreibtisch Staub gewischt hat - Sie sagen, das sei arbeitsmarktpolitisch besser -, oder aber man lässt diese Stelle wegfallen und beschäftigt ihn woanders oder schickt ihn nach § 109 NBG in den einstweiligen Ruhestand. Dann spart man sofort, und das haben wir getan.
Dadurch werden wir in den nächsten fünf Jahren 7 443 Stellen in Wegfall bringen; den größten Teil davon haben wir schon geschafft. Das ist eine Riesenleistung für dieses Land und für die Konsolidierung des Landeshaushalts. Das sollten Sie unterstützen und nicht kritisieren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP hat eine eigenständige Meinung. Das werden Sie gleich hören, Herr Aller.
Die Anfrage titelt „Katastrophale Finanzlage des Landes Niedersachsen?“. Damit ist der Kern getroffen. Weil sich die Anfrage auf einen Zeitraum zurück bis 1990 bezieht, muss man auch diesen Zeitraum näher betrachten.
Dazu einige Zahlen: Von 1990 bis zum Jahr 2002 stieg der Schuldenstand des Landes von 20,6 Milliarden auf 43,3 Milliarden Euro an. Das ist, wenn man richtig gehört hat, ungefähr eine Verdoppelung. Bis dahin waren die Haushalte - von wenigen Ausnahmen abgesehen - verfassungskonform. Im Jahr 2002 war es dann so weit: Die Verfassung wurde von Herrn Gabriel und seiner Regierung gebrochen. Dazu fällt mir nur das Sprichwort ein: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht.
Wir sind jetzt dabei, die Scherben aus diesem Zusammenbruch einzusammeln und den Krug wieder zu kitten. Dieser Verfassungsbruch wird übrigens - das lassen Sie mich anmerken - gelegentlich mit der so genannten Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründet. Ich habe zeitweilig den Eindruck, dass kaum jemand weiß, was das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ist.
Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht liegt vor - ich muss es leider kurz machen -, wenn drei Eckpunkte - deswegen nennt man es auch das magische Dreieck; Sie sollten ruhig zuhören, Herr Lestin, das wird auch Sie in Ihrem Wissen noch etwas weiter bringen -, vorliegen,