Bevor wir uns darüber Gedanken machen, muss ich deutlich darauf hinweisen, dass es gar nicht unsere Aufgabe sein kann, unsere Minister, unsere Verwaltung damit zu beauftragen, ständig an der Attraktivität von Spielbanken zu arbeiten. Denn das ist das eigentliche Problem. Diese Arbeitskraft und auch die 1,5 Millionen Euro an jährlichen Steuergeldern könnten in andere Bereiche wesentlich besser investiert werden als in staatlich organisiertes Glücksspiel.
Es ist auch eine Grundüberzeugung der liberalen Partei - wir haben hier im Plenum schon beim letzten Mal in einem anderen Zusammenhang darüber gesprochen -, dass der Staat die Aufgaben, die er nicht zwangsläufig wahrnehmen muss, auch nicht wahrnehmen darf. Was uns an dieser Spielbankdebatte stört, ist nicht etwa die Art und Weise, in der hier die Aufgaben wahrgenommen werden - jedenfalls nicht primär -, sondern viel entscheidender ist, dass hier überhaupt eine Aufgabe wahrgenommen wird. Das ist das eigentlich falsche. Die staatliche Aufgabenwahrnehmung ist nicht Problemlöser Nummer eins, sondern sie befindet sich im Nachteil gegenüber privatem Engagement, wie wir tagtäglich an den Zahlen sehen können. Deshalb sagen wir: Wir müssen die Spielbanken möglichst schnell privatisieren.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, möglichst schnell ein transparentes Konzept zu erarbeiten und durch eine klare und deutliche Ausschreibung die Möglichkeit zu schaffen, die Spielbanken zu privatisieren. Wir können uns über viele Dinge unterhalten. Wir können über viele Dinge aber auch gemeinsam streiten. Das werden wir in den nächsten fünf Jahren mit Sicherheit tun. Aber Glücksspiel, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört mit Sicherheit nicht zur staatlichen
Daseinsvorsorge. Deshalb müssen die Spielbanken aus unserer Sicht möglichst schnell privatisiert werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rösler hat es eben gesagt. Unsere Spielbankgesellschaft schreibt inzwischen bereits im vierten Jahr Verluste in Höhe von 1 Million bis 2 Millionen Euro jährlich, zu denen insbesondere das Tischspiel, also das Roulette, jedes Jahr zwischen 1 Million und 2 Millionen Euro beiträgt. Dieser Situation müssen wir uns stellen.
Die Verstaatlichung der ehemals privaten Spielbanken ist missglückt, wie wir feststellen müssen. In den 80er-Jahren hat es Schwierigkeiten mit den privaten Spielbanken gegeben. Das war nicht zu übersehen. Seit sie sich in staatlicher Hand befinden, hat sich ihre Situation aber leider nicht verbessert. Im Jahr 2001 hatte die Spielbankgesellschaft den Tarifvertrag gekündigt mit dem Ziel es der Gesellschaft etwas einfacher zu machen, sich dem Markt und den dort herrschenden Bedingungen anzupassen. Das Gegenteil ist dabei aber herausgekommen, wie es Herr Rösler eben gesagt hat. Ver.di und die Gesellschaft haben einen Vertrag geschlossen, der bis Mai 2004 nicht gekündigt werden kann und sich auf alle Spielbankstandorte bezieht. Das heißt, dass die Spielbankgesellschaft im Moment nicht auf die zurückgehenden Umsätze reagieren kann, die zum Teil auf ein verändertes Spielverhalten zurückzuführen, zum Teil aber auch konjunkturbedingt sind. Wenn die Leute weniger Geld in der Tasche haben, können sie beim Spiel auch bei noch so viel Freude am Spiel weniger Geld einsetzen. Entsprechend weniger werden sie dann auch verlieren.
Das private Glücksspiel ist inzwischen auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt worden. In Baden-Württemberg gibt es ein Urteil, das die Berufsfreiheit auch auf das Glücksspiel bezieht. Die Baden-Württemberger haben ja versucht, die dortigen Spielbanken zu verstaatlichen, was das Bundesverfassungsgericht aber unterbunden hat. Wir werden jetzt versuchen, den Spielbanken über
eine Änderung der Spielbankabgabe wenigstens für eine Übergangszeit zu helfen, damit sie nicht noch weiter in die Verlustzone rutschen. Wir müssen dann aber darüber nachdenken, das gesamte Spielbankwesen in Niedersachsen auf neue Beine zu stellen. Dazu gehört sicherlich auch, wieder den privaten Betrieb von Spielbanken zu ermöglichen. Dazu müsste zuvor aber der Landtag das Spielbankengesetz ändern. Wir werden Ihnen nach Absprache mit dem Innenminister demnächst einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Dann wird es in Ihrer Hand liegen, ob Sie das so machen wollen.
Ich möchte noch eines dazu sagen. Heute stand in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ein interessanter Artikel. Dort hieß es, dass man eine Klage dadurch beenden könnte, dass man der klagenden Gesellschaft die Spielbankkonzession überträgt. Das hat auf den ersten Blick durchaus Scharm, ist aber rechtswidrig. Deshalb werden wir das nicht tun. Sollte sich aber der Landtag dazu entschließen, auch privaten Betreibern die Möglichkeit einzuräumen, Glücksspiel anzubieten, dann wird ein völlig korrektes Ausschreibungsverfahren stattfinden, an dem sich alle, die geeignet sind, eine Spielbank zu betreiben, beteiligen können. Es ist völlig unmöglich, dass man sich einen aussucht und dann vor dem Bundesverfassungsgericht einen gerichtlichen Vergleich vornimmt. Das ist eine Situation, die wir nicht hinnehmen.
Inzwischen - auch das darf ich Ihnen sagen - haben wir den ehemaligen Staatssekretär Lichtenberg aus dem Aufsichtsrat abberufen. In Übereinstimmung mit dem Innenminister sind wir übereingekommen, mit der Praxis aufzuhören, dass das Innenministerium als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde gleichzeitig auch im Aufsichtsrat der Spielbankengesellschaft vertreten ist. Von daher haben wir Staatssekretär a. D. Lemme gebeten, den Aufsichtsratsvorsitz für die Übergangszeit zu übernehmen. Wenn der Landtag so beschließt, werden wir die Privatisierung schnell vorantreiben. - Vielen Dank.
Die Position, die Sie für die FDP-Fraktion formuliert haben, kann man vertreten, dass nämlich staatlich organisiertes Glücksspiel nicht zu den Kernbereichen der Daseinsvorsorge gehört. Das ist kein grundsätzliches Problem. Ich glaube, hier sollte sich niemand hinstellen und sagen: Das muss grundsätzlich staatlich organisiert sein.
Was Sie aufgrund Ihres jugendlichen Alters nicht wissen - allenfalls vom Hörensagen -, ist - Minister Möllring hatte es gerade angesprochen -, dass es in Niedersachsen in der zweiten Hälfte der 80er-Jahre einmal einen so genannten Spielbankenskandal oder eine Spielbankenaffäre gab. Zu jener Zeit war eine CDU/FDP-Regierung im Amt. Der damalige Innenminister Hasselmann musste zurücktreten, weil die Spielbankaufsicht versagt hatte, die in seinen politischen Verantwortungsbereich fiel.
Jetzt eine kurze Bemerkung zu Herrn Möllring. Herr Möllring, Sie haben gesagt: Die in Niedersachsen praktizierte Verstaatlichung hat keine Besserung gebracht. - Gleichzeitig haben Sie darauf hingewiesen - das ist ein Widerspruch -, dass die Spielbanken GmbH seit 1998 Defizite einfährt. In den Jahren davor hat sie aber keine Defizite, sondern nur Gewinne eingefahren. Das heißt im Klartext: Es geht sowohl über private Betreibermodelle als auch über einen quasi staatlichen Regiebetrieb, wie wir ihn derzeit in Niedersachsen haben.
Schade, dass Herr Rösler auf den Artikel, den Herr Möllring angesprochen hat, nicht wenigstens mit einem kurzen Schwenk eingegangen ist. Die SBZ - nicht die Sowjetische Besatzungszone, sondern die Spielbankenbeteiligungsgesellschaft Zwischenahn - verfügt über einen Gesellschafter, den Sie gut kennen, nämlich Ihren einflussreichen ehemaligen Parteikollegen Detlef Kleinert. Von daher wäre es nahe liegend, wenn Sie die Gelegenheit nutzen und zu den dort dargestellten und auf den ersten Blick seriös erscheinenden Recherchen Stellung nehmen würden.
Aber jetzt zu unserer Position: Betriebswirtschaftlich betrachtet gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine favorisieren Sie. Das heißt, man versucht, ein defizitäres Unternehmen loszuwerden und zu verkaufen, solange es noch zu verkaufen ist. Unter den Bedingungen, die die Spielbanken GmbH jetzt aufweist - die Defizite sind hier beziffert worden -, werden Sie aber wahrscheinlich keinen Käufer finden, es sei denn, es würde der Weg gegangen,
der in dem HAZ-Artikel beschrieben worden ist. Dazu hat Herr Möllring richtigerweise gesagt, dass das nur über korrekte Ausschreibungen geht. Der Verkauf wäre also eine Möglichkeit, aber wer soll bei den derzeitigen Rahmenbedingungen der Käufer sein? Sie müssten die Abgaben, die Belastungen, die die Gesellschaft zu tragen hat, weiter reduzieren. Sie haben im Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes, der heute noch zur Beratung ansteht, einen vorsichtigen Schritt in dieser Richtung gemacht. Dieser Schritt reicht aber mit Sicherheit nicht aus, um das Unternehmen für Käufer attraktiv zu machen.
Die zweite betriebswirtschaftliche Variante bezeichne ich angesichts der Rahmenbedingungen für die Gesellschaft als Restrukturierung. Das bedeutet erstens Kostensenkung. Das bedeutet, dass unrentable Standorte geschlossen werden müssten. Es gibt ja interne Festlegungen zu Bad Pyrmont und wohl auch zu Hittfeld. Dies ist – egal, wie man es von der landsfraulichen Betroffenheit oder der regionalen Betroffenheit her sieht - der richtige Weg. Es geht darum, Kostensenkung zu betreiben. Zweitens geht es darum, neue Zielgruppen zu gewinnen. Dafür sind Marketingmaßnahmen erforderlich. Drittens muss es das Ziel sein, die Belastungen für das Unternehmen herunterzufahren. In diesem Zusammenhang geht es wiederum um die Frage der Spielbankenabgabe, also darum, dem Unternehmen mehr Luft zu verschaffen.
Der Weg, den Sie beschreiten, ist im Ansatz richtig, aber er führt noch nicht weit genug. Die Spielbanken profitieren von der Veränderung. Das wäre es dann aber auch. Wir favorisieren - damit komme ich zum Schluss - den zweiten Weg, also nicht den Verkauf, sondern die Restrukturierung. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Tagesordnungspunkt gelesen habe, habe ich erst einmal überlegt: Was ist das denn; ist das Ahnungslosigkeit, ist das reine Klientelpolitik, oder ist das Privatisierungsideologie? Es stellt sich heraus - ich verweise auf die
Da soll einer bedient werden, der sich darüber geärgert hat, dass er 1988 beim Spielbankenskandal die Konzession verloren hat. Meine Damen und Herren, das ist an sich schon ein Skandal.
Ich will aber bei der bei Herrn Rösler zum Ausdruck gekommenen Ahnungslosigkeit gar nicht stehen bleiben, sondern will Ihnen, weil man aus dem alten Amt ja noch ein bisschen Verantwortungsethik in sich fühlt, auch ein paar Argumente liefern, warum es vielleicht nicht sinnvoll sein kann, diesen Weg zu gehen.
Meine Damen und Herren, wenn Sie den Weg der Privatisierung gehen würden, würde dies im Ergebnis zulasten der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gehen. Herr Rösler und Herr Möllring, der Herr Finanzminister, sind hier auf die Verluste des Betriebes zu sprechen gekommen. Vergleichen Sie diese Verluste aber einmal mit dem, was das Land in den Jahren von 1990 bis 2002 eingenommen hat. In diesem Zeitraum sind die Bruttoerträge der Spielbanken von ca. 80 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro gestiegen. Davon bekam das Land Niedersachsen vorab erst einmal 80 %. Das war auch im letzten Jahr so.
Wer dann von Verlusten der Gesellschaft redet, muss sich in der Tat mit der Gesellschaft auseinandersetzen.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen aber gern noch ein paar weitere Argumente nennen. Der hier aufgezeigte Weg ist für mich der gefährlichere Weg. Ich könnte mich nun zurücklehnen und sagen: Du hast das 1988 schon einmal erlebt, wie man damit baden gegangen ist. Warte den Skandal einmal ab! - Ich sage es aber noch einmal: Wir haben eine gewisse Verantwortung. Deshalb setzen wir uns auch sachlich mit dem Thema auseinander.
Meine Damen und Herren, die Mehrzahl der Spielbanken in Deutschland befindet sich in staatlicher Trägerschaft und ist sogar selbst Teil der Verwaltung. Ich halte das für richtig, weil das Spielbankwesen, wie das Bundesverfassungsgericht und alle Obergerichte festgestellt haben, etwas Besonderes ist. Herr Rösler, es ist etwas Besonderes und eben nicht ein normaler Geschäftsbetrieb. Lassen Sie mich zitieren:
„Gegenüber Staatsbetrieben bestehen umfangreichere und intensivere Informations-, Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten als gegenüber Privatunternehmen. Durch staatliche Betriebe kann deshalb die Abwehr von Gefahren,“
„die mit öffentlichem Glücksspiel verbunden sind, besser gewährleistet werden als durch staatliche Kontrollmechanismen gegenüber privaten Betreibern. Der Betrieb durch die öffentliche Hand ermöglicht eine Betriebssteuerung im öffentlichen Interesse und schlankere Kontrollmechanismen, weil eigene Erwerbsinteressen nicht berührt sind.“
Meine Damen und Herren, der Autor dieser Ausführungen zeigt also auf, dass die öffentliche Trägerschaft von Spielbanken nicht nur sicherer, sondern im Sinne der Verwaltungsreform auch ressourcensparend ist.
„Dieser Zielsetzung eines ausreichenden, aber knappen Angebots läuft diametral zuwider, wenn zwischen den Staat als Steuerungs- und Kontrollorgan des Spielangebotes und den Spielbetrieb ein selbständiges privates Unternehmen zwischengeschaltet wird, dessen Zielsetzung natürlicherweise privates Erwerbsstreben ist. Die im Wirtschaftsleben erwünschte und positive Ausrichtung auf mehr Umsatz und Gewinn ist in den Rahmenbedingungen des Glücksspiels ein Systembruch und wird der gemeinwohlorientierten Zielsetzung, die wegen der Gefährlichkeit des öffentli
Meine Damen und Herren, das Resümee daraus lautet: Spielbanken und privates Gewinnstreben passen nicht zusammen. Privater Spielbankenbetrieb - ich wiederhole es - konterkariert gemeinwohlorientierte Zielsetzungen. Meine Damen und Herren, diese Zitate stammen nun nicht aus dem Stammbuch des Staatssozialismus, sondern aus dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung vom 21. März 2002, der von Herrn Beckstein und Herrn Stoiber unterschrieben ist.
Meine Damen und Herren, ich teile ausdrücklich die Haltung der Bayerischen Staatsregierung. Ich kann die Landesregierung nur dringend auffordern, zu überprüfen, ob sie den Privatnutzen, wie es sich andeutet, über das Gemeinwohl stellen will.