Protocol of the Session on February 24, 2005

Soll ich auf Plattdeutsch oder auf Hochdeutsch brummen? - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich etwas zum Kollegen Rickert sagen. Aber, Herr McAllister, Sie gestatten, dass ich vorher noch einmal auf Ihren Vorwurf eingehe. Ich sage Ihnen Folgendes: Wenn sich Mitglieder der Landesregierung in Zeitungen äußern, dass sie Frau Kameli ja gerne helfen würden und sie auch - öffentlichkeitswirksam - an ihrer Seite stünden, sie aber leider nicht zuständig seien, obwohl im Gesetz steht - und zwar sowohl in § 23 a als auch in § 25 -, dass die oberste Landesbehör

de zuständig ist, dann nenne ich das einen verlogenen Umgang. Das war der Vorwurf.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sie selbst haben doch mit der Entscheidung den Beweis dafür angetreten, dass Sie das ohne Herrn Schily entscheiden können. Das Schwarze-PeterSpiel war nicht in Ordnung. Aber ich sage Ihnen auch: Ich finde, dass die Lösung, die wir in Herrn Schünemanns Büro gefunden haben und an der alle mitgearbeitet haben, ausgesprochen gut und menschlich war. - Der Kollege Bachmann hat in seiner Rede zu dem vorliegenden Fall gerade mal einen Halbsatz gesagt. Herr Schünemann, als Sie soeben zitiert haben, haben Sie nicht Herrn Bachmann zitiert, sondern aus der Begründung des Antrages zitiert, der vorher eingereicht war. Herr McAllister, wir haben uns aus guten Gründen an die Verabredung gehalten. Jetzt sage ich Ihnen - unabhängig von der Fraktionszugehörigkeit einmal Folgendes: Alle, die ein paar Jahre Mitglied dieses Hauses sind und versucht haben, solche Fälle zu lösen - ob man diese Fälle früher Härtefälle genannt hat oder nicht -, wissen, dass es umso schwieriger wird, beim nächsten Mal einen Fall menschlich zu lösen, je enger sie das Korsett schnüren und je detaillierter sie beschreiben, was ein Härtefall ist. Das ist meine Erfahrung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deshalb empfand ich Ihren Vorschlag, Herr Schünemann, als klug. Aber der Kollege Bachmann und übrigens auch der Kollege Rickert haben doch Recht, wenn sie auf die Schwierigkeit hinweisen, dass wir Gleichheit vor dem Gesetz organisieren müssen. Wir wollen immer einen Einzelfall bewerten, aber wir müssen irgendwie gemeinsame Maßstäbe finden. Der Kollege Rickert hat völlig Recht gehabt, als er gesagt hat, dass das das eigentliche Problem sei.

Unser Eindruck ist, dass die Beschreibungen, die wir vor ungefähr einem Jahr beschlossen haben, zu eng gefasst sind und dass wir deshalb darüber im Ausschuss erneut reden müssen. Deshalb werden Sie, Herr Rickert und Herr Schünemann, nach meiner Einschätzung öffentlich bestätigen, dass nicht Sie, sondern ich es war, der in dem Gespräch im Hause von Herrn Schünemann als Kompromiss diesen Vorschlag unterbreitet hat, den Petitionsausschuss zu nutzen und im Einzelfall Sachver

ständige beizuladen. Ich meine, dass das ein Weg wäre, der auf der einen Seite ein Stück über das hinausgeht, was Sie in der Vergangenheit bereit waren zuzugestehen, der auf der anderen Seite aber nicht das vollständig einlöst, was wir in unserem Antrag gefordert haben. Aber so ist das nun einmal: Man muss sich aufeinander zubewegen.

Herr Rickert, ich verstehe ja - Herr Bachmann hat dem nicht widersprochen; das ist unsere gemeinsame Auffassung -, dass der Landtag - Entschuldigung: nicht der Petitionsausschuss - am Ende entscheidet und übrigens auch nur eine Empfehlung gibt; denn die Entscheidung trifft am Ende die oberste Landesbehörde. Aber wir sind uns wohl alle darüber im Klaren, dass es selbstverständlich ist, dass die Landesregierung einer Empfehlung folgt, die im Landtag mit großer Mehrheit abgegeben worden ist. Dagegen haben weder Herr Bachmann noch ich jemals geredet.

Die Frage ist, wie wir im Einzelfall Sachverstand hinzuladen können, ohne die Gefahr einzugehen, dass wir jemandem, der von außen kommt, den Eindruck vermitteln, dass er entscheiden könne. Insoweit würde ich übrigens Ihrem Argument folgen. Manchmal gibt es nämlich auch Fälle, in denen der Landtag - möglicherweise sogar einstimmig - anders entscheidet als die, die wir als Sachverständige hinzugeladen haben, es sich wünschen. Wenn wir diesen Sachverständigen vorher vermitteln, dass sie die Letztentscheidung hätten, dann fliegt uns die Sache relativ schnell um die Ohren. Wenn wir aber einen Weg finden, sie einzubinden, ihnen aber auch unmissverständlich klar zu machen, dass letztendlich der Petitionsausschuss und der Landtag diejenigen sind, die ihre Verantwortung nicht delegieren können, dann ist das meines Erachtens ein Kompromissvorschlag, der weit über das hinausgeht, worüber wir in der Vergangenheit debattiert haben. Ich gebe allerdings zu, dass dieser Vorschlag nicht 100prozentig das einlöst, was mit der Forderung nach einer Härtefallkommission gewünscht wird. Ich meine aber, dass uns dieser Lösungsvorschlag die Chance lässt, nicht zu eng zu definieren, wie wir humanitäre Entscheidungen begründen. Denn am Ende wollen wir doch gemeinsam zweierlei erreichen: Wir wollen, dass wir Nächstenliebe, Mitmenschlichkeit und Humanität umsetzen können. Aber wir wollen auch verhindern, dass nur derjenige auf seinen Fall aufmerksam macht, der Zugang zu Medien findet. Das ist natürlich auch eine Gefahr. Seien wir doch ehrlich! Der Fall Kameli ist natürlich durch eine öffentliche Berichterstattung

dramatisch mitbewegt worden, die nicht jeder erreichen kann, der subjektiv oder objektiv meint, ein Härtefall zu sein. Ich meine, dass wir diesen Gesichtspunkt berücksichtigen müssen. Wenn wir auf diesem Wege in die Beratungen eintreten, dann haben wir mit diesem Einzelfall nicht nur für Frau Kameli etwas erreicht, sondern dann bewegen wir uns auch auf die Chance zu, solche Fälle in Zukunft einvernehmlich auf einer guten Grundlage zu entscheiden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Wenzel das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr McAllister und Herr Rickert, nachdem hier auf verschiedene Gespräche Bezug genommen wurde, möchte ich noch einmal ausdrücklich deutlich machen, dass wir gestern nach dieser erfreulichen Entscheidung des Petitionsausschusses den entsprechenden Teil der Aktuellen Stunde ganz bewusst von der Tagesordnung genommen haben.

(David McAllister [CDU]: Sie haben es heute zu machen! Großartig!)

Wir haben darüber gesprochen, dass es sinnvoll ist, eine parteipolitische Auseinandersetzung darüber zu vermeiden, indem wir diesen Teil der Aktuellen Stunde von der Tagesordnung nehmen. Entsprechend haben wir entschieden. Ich halte es nach wie vor für richtig, dass wir so verfahren sind.

An dieser Stelle möchte ich meine Kollegin Polat, die hier für die gesamte Fraktion gesprochen hat, ausdrücklich in Schutz nehmen. Sie hat ausdrücklich den Blick nach vorn gerichtet

(David McAllister [CDU]: Das haben wir gehört!)

und die Frage diskutiert, wie wir alle gemeinsam künftig mit solchen Situationen umgehen sollten. Das sollte meines Erachtens auch in den nächsten Tagen und Wochen im Mittelpunkt der Gespräche stehen. Ich nehme an, dass uns allen daran gelegen ist.

Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zu dem Thema „Länderberichte des Auswärtigen Amtes“

anfügen, Herr Rickert. Der Richter hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, einen Länderbericht in Bezug auf diesen konkreten Fall anzufordern. Die Möglichkeit dazu besteht bekanntlich. Leider ist von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht worden. Wenn sich der Richter entschieden hätte, in diesem Fall eine auf die konkrete Situation bezogene Einzelfallbewertung anzufordern, hätten wir vielleicht schon eine andere Gerichtsentscheidung bekommen. Aber es ist eine rein hypothetische Überlegung, ob ein solches Vorgehen zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.

Wir müssen doch konkret darüber reden, wie wir in Zukunft den § 23 a und den § 25 Abs. 4 des Zuwanderungsgesetzes

(David McAllister [CDU]: Aufenthalts- gesetz!)

anwenden.

In einem Punkt haben wir doch jetzt einen Konsens festgestellt. Wir haben in diesem Hause offenbar einen Konsens darüber festgestellt, dass es sinnvoll ist, in besonderen Härtefällen externen Sachverstand hinzuzuziehen. Sie, Herr Schünemann, haben Frau Bischöfin Käßmann hinzugezogen, das Innenministerium hat die Landeskirchenrätin zu der Sitzung des Petitionsausschusses hinzugezogen. Ich begrüße dieses Vorgehen ausdrücklich, zumal auch die weitere Entwicklung gezeigt, hat, dass diese Entscheidung sinnvoll war. Von daher sollten wir jetzt überlegen, wie es in Zukunft aussieht. Schaffen wir eine Härtefallkommission, oder ermöglichen wir beispielsweise ein gemeinsames Tagen des Petitionsausschusses und einer Kommission von Externen, die dann diese besonderen Härtefälle diskutieren?

Einigkeit besteht wohl auch darüber, dass die hektischen Sitzungsabläufe der vergangenen Tage eine besondere Ausnahme darstellen. Herr McAllister, es ist doch eine besondere Stärke unserer Demokratie, wenn wir es schaffen, ein Verfahren zu finden, das in jedem Fall eine gründliche Prüfung und Entscheidung ermöglicht, um bedrohte Menschen zu schützen. Das ist notwendig, weil wir alle gesehen haben, wie weit manchmal Verwaltungshandeln und Rechtsempfinden vieler Menschen auseinander klaffen können.

Deshalb müssen wir auch den Erlass vom 17. November 2004, den wir auch hier im Landtag beschlossen haben, mit seinen sehr engen Ausschlussgrenzen korrigieren. Es darf am Ende nicht

von der materiellen Grundlage eines bestimmten Petenten abhängen, ob er als Härtefall anerkannt wird oder nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr McAllister, es gab in den letzten Tagen Abläufe, die einen schier zum Verzweifeln gebracht haben. Nachdem der Petitionsausschuss einstimmig, also mit den Stimmen aller Fraktionen, um Zeit für Beratung und Prüfung gebeten hatte, habe ich an dem Nachmittag viele, viele Telefonate mit den beteiligten Ministerien geführt. Beide Häuser, sowohl im Bund als auch im Land, haben gesagt: Wir können nicht handeln. Am Ende war es der Pilot, der uns in der Lage versetzt hat, heute an dieser Stelle darüber zu diskutieren, wie wir zukünftig damit umgehen wollen. Ich sage ausdrücklich: Da wollen wir den Petitionsausschuss stärken. Das ist eine Situation, die nicht wieder eintreten darf, völlig unabhängig von der Frage, wie wir hier künftig gemeinsam externen Sachverstand in die Beratungen und in die Arbeit des Landtages einbinden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Bevor ich Herrn McAllister von der CDU-Fraktion das Wort gebe, will ich Folgendes bekannt geben: Die Fraktionen sind übereingekommen, im Beratungsablauf den Tagesordnungspunkt 33 mit dem Tagesordnungspunkt 35 zu tauschen. Ich werde nach dieser Debatte also den Tagesordnungspunkt 35 aufrufen.

Herr McAllister, ich gebe Ihnen das Wort für vier Minuten.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen zu den Beiträgen der Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen.

Erstens. Herr Wenzel, Sie haben versucht, Frau Polat in Schutz zu nehmen. Ich will Ihnen für die CDU-Fraktion deutlich sagen, dass sich die Rede von Frau Polat in Inhalt und Stil deutlich von Ihrem Redebeitrag und auch vom Entschließungsantrag - leider zum Negativen - unterschieden hat. Das war nicht in Ordnung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich bin gerne bereit, hier im Parlament scharfe Auseinandersetzungen zu führen. Das kann man mir im Zweifelsfall auch nicht absprechen. Aber in finde, bei diesem Thema, Frau Kollegin Polat, war es wirklich unangebracht, was und wie Sie es vorgetragen haben. Vielleicht erinnern Sie sich in der Zukunft daran.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens. Ich bin dem Kollegen Gabriel dankbar. Das kommt in diesem Hause auch selten vor, aber ich finde, er hat vorhin gute, kluge Sätze gesagt. Sie haben in Aussicht gestellt, dass es eine SPDPosition geben könnte - zumindest Ihre Position -, dass sich der Petitionsausschuss mit Härtefällen befassen soll und dass im Einzelfall externer Sachverstand, etwa von Kirchen und von gesellschaftlichen Gruppen, hinzugezogen werden kann, so wie es in vielen anderen Ausschüssen des Landtages bereits der Fall ist. Das unterscheidet sich etwas von dem, was Herr Bachmann vorgetragen hat und was in Ihrem Entschließungsantrag steht. Es ist eher die Position, die der Kollege Bode und der Kollege Biallas bereits im November 2004 bei der letzten Beratung zu diesem Thema vorgetragen haben. Wenn es eine Erkenntnis aus unserem Gespräch vom Montag ist, dass wir diese Brücke gemeinsam gehen, dann kann ich Ihnen für die CDU-Fraktion signalisieren, dass wir bereit sind, das gemeinsam zu machen. Der Petitionsausschuss ist zuständig, und der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Krumfuß, und alle anderen engagierten Kollegen der vier Fraktionen werden sich ihrer besonderen Bedeutung dabei bewusst werden.

Insofern hoffe ich, dass die Ausschussberatung schnell dazu führt, dass die SPD-Fraktion ihren Antrag zurückzieht oder modifiziert oder wie auch immer, und dass wir dann in der Sache weiterkommen. Ob die Grünen dabei mitmachen, hängt davon ab, ob die Linie Wenzel oder die Linie Polat eine Mehrheit findet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Ausschussüberweisung zu beiden Punkten.

Federführend zuständig sein soll der Ausschuss für Inneres und Sport, mitberaten sollen der Petitionsausschuss, der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und die Ausländerkommission. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Nun rufe ich auf den

Tagesordnungspunkt 35: Erste Beratung: Rechtsextremismus entschlossen begegnen NPD-Verbot nicht aus den Augen verlieren! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/1681 (neu)

Eingebracht wird der Antrag vom Abgeordneten Bartling. Ich erteile ihm das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir bitte, es wegen der fortgeschrittenen Zeit - ich bitte, das nicht als Bewertung dessen anzusehen, was wir hier beantragen kurz zu machen. Ich möchte mich heute Abend auf zwei Aspekte beschränken, wohl wissend, dass die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus keine Frage von Administrationen oder Gesetzgebung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung ist, der wir uns dauernd zu stellen haben und der wir nur Herr werden, wenn wir alle uns verantwortlich fühlen, uns an einer solchen Auseinandersetzung auch im täglichen Leben zu beteiligen.

(Beifall bei der SPD)

Trotzdem möchte ich mich heute, weil das ein wesentlicher Inhalt unseres Antrages ist, auf zwei administrative Maßnahmen beschränken.

Der erste Hinweis ist der auf die rechtsextremistischen Aktivitäten des Herrn Rieger in Dörverden. Ich bitte und fordere die Landesregierung auch auf, alle Aktivitäten, die inzwischen kommunal entwickelt worden sind, dahin gehend zu unterstützen, damit es möglich wird, die Aktivitäten von Rieger in der Nähe von Dörverden auf dem Heisenhof zu unterbinden. Das Land Niedersachsen hat durchaus positive Erfahrungen mit der Verhinderung solcher Möglichkeiten. Ich denke dazu an Hetendorf. Die alte Landesregierung ist rechtliche

Risiken bei der Hilfe für die kommunale Ebene eingegangen, um zu verhindern, dass Rieger dort sein Unwesen treiben konnte. Ich war in Dörverden. Der Bürgermeister und der Landrat waren guter Hoffnung, dass sie eine Menge an Möglichkeiten finden, dort etwas zu verhindern. Sie bedürfen aber der Unterstützung auf der Landesebene. Ich möchte die Landesregierung ausdrücklich auffordern, hierzu einen Beitrag zu leisten, damit verhindert wird, dass Rieger seine Aktivitäten dort fortsetzen kann.