Sie beziehen sich auf § 23 a, nach dem einem ausreisepflichtigen Ausländer abweichend von den gesetzlichen Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn eine von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichtete Härtefallkommission darum ersucht. Das ist das so genannte Härtefallersuchen; das ist bekannt.
Nun gibt es viele, die sagen, es gebe nur diesen einen Weg. Es gibt auch viele, die im Lande unterwegs sind und sagen, die Einrichtung einer Härtefallkommission in Niedersachsen sei die Perspektive für viele Betroffene. Aber dem ist nicht so. Es gibt nämlich einen zweiten Weg. Den zweiten Weg, lieber Herr Gabriel, haben wir am Montag angewandt. Er war Grundlage für unsere Beratung. Er war die Grundlage für die Entscheidung im Petitionsausschuss und dann auch für die Entscheidung im Parlament gestern. Das ist § 25 Abs. 4. Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 kann einem Ausländer für einen vorübergehenden Aufenthalt erstens aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder zweitens, wenn erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Außerdem kann die erteilte Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, wenn es aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls eine außergewöhnliche Härte für den Ausländer bedeuteten würde, das Bundesgebiet zu verlassen.
Wir sind uns in diesem Hause doch hoffentlich in einem einig, nämlich dass wir gestern eine gute und menschliche Entscheidung zugunsten von Frau Kameli getroffen haben.
Das gestrige Verfahren hat letztlich gezeigt, dass § 25 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes praxistauglich ist. Wir haben jetzt den ersten Beweis in Niedersachsen dafür geliefert, dass es auch ohne Härtefallkommission geht. Das bitte ich Sie endlich zu begreifen.
Ich habe zu Beginn meiner Ausführungen gesagt, dass sich der Fall Kameli nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen eignet. Aber ich muss in diesem Zusammenhang doch einen Satz in Richtung Oppositionsführer sagen. Herr Kollege Gabriel, Sie haben in der Neuen Osnabrücker Zeitung am 17. Februar 2005 - ich zitiere wörtlich aus dem Bericht - gesagt:
„Im Streit um die drohende Abschiebung der Iranerin Zahra Kameli hat SPD-Fraktionschef Sigmar Gabriel der Landesregierung Verlogenheit vorgeworfen. Innenminister Uwe Schünemann habe es durchaus in der Hand, die Abschiebung der 24-Jährigen in ihr Heimatland zu verhindern, sagte Gabriel am Mittwoch in Hannover. Mit brutaler Härte hätten CDU und FDP die im Zuwanderungsgesetz vorgesehene Möglichkeit der Einrichtung einer Härtefallkommission ausgeschlagen.“
Meine Damen und Herren, die gestern von uns gemeinsam hier getroffene Entscheidung zeigt, dass Ihr Vorwurf inhaltlich falsch ist.
Weil er falsch, weise ich ihn auch in aller Form für die CDU-Fraktion zurück. Herr Kollege Gabriel, das Mindeste wäre, dass Sie Ihren Redebeitrag gleich auch dazu nutzen, sich in aller Form bei dem zuständigen Innenminister zu entschuldigen und Ihren Vorwurf zurückzunehmen; denn er ist nicht richtig.
Meine Damen und Herren, ich kann zusammenfassend sagen: Unsere niedersächsische Regelung ist geeignet, um Härtefällen umfassend gerecht zu werden. Sie ist geeignet, keine Präzedenzfälle entstehen zu lassen. Sie ist damit so gut geeignet, dass es der Einrichtung einer Härtefallkommission im Ergebnis nicht bedarf. Es gibt viele Argumente, die nicht für eine Härtefallkommission sprechen, sondern dafür, dass der Petitionsausschuss diese Aufgabe wahrnehmen sollte. Es gibt das Kostenargument. Es gibt das Effizienzargument. Es gibt das Argument der zu geringen Fallzahlen. Aber letztlich ist ein Argument, das auch Kollege Rickert bereits genannt hat, entschei
dend -: Der Petitionsausschuss im Niedersächsischen Landtag besteht jetzt seit zwei Jahren. Die Entscheidung dafür hat sich definitiv bewährt. Es war gut, dass wir das gemeinsam zu Beginn der Wahlperiode beschlossen haben.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass der Petitionsausschuss in den nächsten Monaten und Jahren bei besonders schwierigen Fällen, wie es der Fall Kameli durchaus gewesen ist, einzelfallbezogen Expertenrat von Kirchen, von gesellschaftlichen Gruppen, von Wohlfahrtsverbänden einholt, dass man Gespräche führt, dass man Gutachten in Auftrag gibt und Anhörungen durchführt. Ich glaube, so viel Fingerspitzengefühl wird der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Klaus Krumfuß, und das werden ebenso die anderen Abgeordneten aller vier Fraktionen haben.
Herr Kollege Gabriel, vielleicht ist das auch eine Brücke, auf der sich zumindest die beiden Koalitionsfraktionen und die Sozialdemokraten treffen können. Aber letztlich muss die Entscheidung - auch die Entscheidung über unangenehme Fälle, über menschlich schwierige Fälle - bei demokratisch gewählten und legitimierten Volksvertretern liegen. Diese müssen dann ihre Entscheidung auch treffen.
Ich fasse zusammen: Niedersachsen hat im Petitionsausschuss ein kompetentes Gremium zur Beratung von Härtefällen. Niedersachsen hat klare Regelungen, mit denen alle auftretenden Härtefälle bewältigt werden können. Härtefälle sind im Petitionsausschuss daher bestens aufgehoben. Ich hoffe, dass sich dieser Erkenntnisgewinn, der bei einigen Sozialdemokraten und Grünen bereits eingetreten ist, durch die Ausschussberatungen deutlich beschleunigen und intensivieren wird. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der rechtliche Rahmen des neuen Zuwanderungsgesetzes ist ganz eindeutig: Im Einzelfall
kann einem ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen ein dauerhafter Aufenthalt dann ermöglicht werden, wenn eine individuelle Sondersituation gegeben ist, wenn also eine Härte vorliegt, die der Gesetzgeber nicht gewollt hat. Dieses Ziel will die Landesregierung durch eine großzügige Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten des § 25 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes erreichen. Danach ist die Einrichtung einer besonderen Härtefallkommission gerade nicht erforderlich. Mit dem Petitionsausschuss des Landtages besteht bereits ein Überprüfungsgremium mit ähnlicher Zielsetzung. Deshalb hat sich die Landesregierung in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Landtages dafür entschieden, die Beurteilung von Härtefällen in die Hände des Petitionsausschusses des Landtages zu legen. Dieser niedersächsische Weg gewährleistet einen absolut vergleichbaren Spielraum bei der Bewältigung individueller Sondersituationen, wie er über die Einrichtung einer Härtefallkommission möglich wäre.
Im Übrigen gibt es in den Ländern ganz unterschiedliche Anwendungen der Regelungen zur Härtefallkommission. Zum Beispiel in Hamburg ist geplant, dass die Härtefallkommission 1 : 1 mit den Personen des Petitionsausschusses besetzt wird. Auch das ist eine Möglichkeit. Insofern können Sie nicht einfach davon sprechen, dass wir, zusammen mit Bayern, die Einzigen sind, die so etwas gar nicht machen. Die Zuständigkeiten sind im föderalen System eben ganz unterschiedlich geregelt. Wir haben diesen Weg, und ich meine, dass dieser Weg sicherlich richtig ist.
Um sofort handlungsfähig zu sein, hat Niedersachsen bereits im November 2004, und zwar am 17. November 2004, das Petitions- und Härtefallverfahren durch einen Erlass für die Ausländerbehörden geregelt - im Übrigen als erstes Bundesland -, bevor zum 1. Januar 2005 das Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten ist. Dieser von Niedersachsen gewählte Weg hat gestern den ersten Praxistest sehr erfolgreich bestanden. Ich freue mich, dass der Petitionsausschuss in seiner gestrigen Sitzung in seiner Beurteilung der aktuellen Situation von Frau Kameli zu einer positiven Gesamtbetrachtung gekommen ist. Der Landtag ist einstimmig der Empfehlung des Ausschusses gefolgt, in diesem besonderen Fall die Feststellung einer außergewöhnlichen Härte zu befürworten. Sie wissen, dass ich dieses dann 1 : 1 umgesetzt habe.
Ich bin den Vertretern des Ausschusses auch dankbar, dass wir darin übereinstimmen, keinen Präzedenzfall schaffen zu wollen. Ich muss zugeben: Nach den Wortmeldungen insbesondere von Frau Polat hoffe ich, dass man sich in der Zukunft daran erinnert, was man im Petitionsausschuss gesagt hat.
Wir hatten uns eigentlich darauf geeinigt, dass dieser Fall nicht im Detail besprochen werden sollte. Aber Frau Polat, nachdem Sie das so dargestellt haben, bin ich schon gezwungen, die Abläufe zumindest kurz darzustellen. Ich muss Ihnen sagen, dass mich Ihre Wortbeiträge, aber auch die Zeitungsüberschriften und auch die Briefe sehr beschäftigt haben, gerade die Überschrift, dass Frau Kameli zur Steinigung in den Iran abgeschoben werden solle. Es hat mich sehr nachdenklich gemacht, dass durch die öffentliche Berichterstattung in der Bevölkerung bis in die Kirchen und die Parteien hinein der Eindruck entstehen konnte, dass deutsche Behörden Menschen in den sicheren Tod abschieben würden. Dazu muss ich Ihnen klar sagen: Das ist selbstverständlich falsch. Aufgrund der Verfassung und der gesetzlichen Bestimmungen für die Gewährung von Asyl- und Flüchtlingsrecht erhält jeder ausländische Staatsangehörige in Deutschland uneingeschränkt Abschiebungsschutz, wenn eine derartige lebensbedrohende Situation nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
Die Abschiebung der Frau Kameli wurde erst eingeleitet, nachdem die asylrechtliche Prüfung durch den Bund mit dem Ergebnis abgeschlossen war, dass ihr im Iran weder politische Verfolgung droht noch dass die Gefahr der Steinigung besteht. Bei dieser Sachlage müssen sich die für den Vollzug von Abschiebungen zuständigen niedersächsischen Ausländerbehörden darauf verlassen können, dass die Ablehnung der Asylbegehren zu Recht erfolgt ist, weil sie an diese Entscheidung gebunden und gesetzlich zu Vollzugsmaßnahmen verpflichtet sind, ohne eine eigene Entscheidungskompetenz zu haben.
Dennoch hat mein Haus quasi bis zur letzten Sekunde vor der Abschiebung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederholt gebeten, die eigene Entscheidung zu überdenken, ob tatsächlich eine Gefährdung von Frau Kameli an Leib und Leben ausgeschlossen werden kann. Schon zu diesem Zeitpunkt hat mein Haus darauf hingewie
sen, dass die breite Berichterstattung in den Medien, die die vorgetragenen Asylgründe von Frau Kameli als Tatsachen dargestellt haben, und die auch die entscheidenden Stellen im Iran inzwischen erreicht haben könnten, für die Eröffnung eines neuen Asylverfahrens sprechen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat jedoch noch kurz vor dem konkreten Abschiebetermin bestätigt, dass es nicht zu einer neuen Entscheidung kommen wird. Das Bundesinnenministerium hat keinen Grund gesehen, von der ihm gesetzlich zustehenden Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Bundesamt entsprechend anzuweisen. Auch nach der gescheiterten Abschiebung haben Ministerpräsident Wulff und ich in Telefonaten und persönlichen Gesprächen mit Bundesinnenminister Schily im Verlauf der letzten Woche versucht, ihn doch noch zu einer anderen Entscheidung zu bewegen. Sie wissen, dass das nicht erfolgreich gewesen ist. Vor dieser Situation standen wir am Freitag. Erst zu diesem Zeitpunkt war klar, dass für weitergehende aufenthaltsrechtliche Entscheidungen die Ausländerbehörden und damit auch das Ministerium nur so genannte asylverfahrensunabhängige Gründe berücksichtigen dürfen. Diese hatten bisher noch nicht vorgelegen. Das hat eine positive Entscheidung für Frau Kameli äußerst erschwert. Gleichwohl sind wir gestern zu einer gemeinsamen Lösung gekommen - ohne Härtefallkommission.
Meine Damen und Herren, ohne die Beratungen in den Ausschüssen vorwegzunehmen, gestatten Sie mir einige wenige Bemerkungen zu den Forderungen in den vorliegenden Entschließungsanträgen. Vorwegnehmen möchte ich: Eine Härtefallkommission hätte zu keiner anderen oder gar besseren oder einfacheren Lösung im Fall von Frau Kameli führen können. Meine Damen und Herren, ich meine, dass auch die Absprachen, die wir bei mir im Ministerium getroffen haben, sicherlich auch nicht einfacher gewesen wären, wenn wir eine Härtefallkommission gehabt hätten.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die vom Grundgesetz vorgegebene Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern zu beachten, wonach die Länder nun einmal nicht für die Entscheidungen über die Asylanerkennung zuständig sind. Die Länder haben damit nicht das Recht, Asylentscheidungen von Bundesbehörden zu ändern oder zu ignorieren. Der Petitionsausschuss des Landtages kann sich nur mit Angelegenheiten befassen, für die auch eine Kompetenz des Lan
des besteht. Deshalb müssen die so genannten asylabhängigen Fragestellungen vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelt werden. Da eine Petition kein Abschiebungshindernis darstellt, sind auch für die Durchführung von Petitionsverfahren Vollzugsmaßnahmen gesetzlich nicht ausgesetzt. Mit dem Erlass vom 17. November 2004 wurde deshalb für Niedersachsen ein Abschiebungsstopp für die Durchführung von Petitionsverfahren angeordnet, wobei bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen die Abschiebung für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.
Kurz zum Entschließungsantrag der SPD-Fraktion: Herr Bachmann, wenn ich das richtig verstanden habe, dann fordern Sie die Härtefallkommission auf,
eine Empfehlung abzugeben, die dann dem Petitionsausschuss mitgeteilt werden soll. Dann soll der Landtag darüber beraten. Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass dieses Verfahren schon deshalb ungeeignet ist, weil es so zeitaufwändig ist, dass es während des von der Entschließung der SPD-Fraktion selbst vorgeschlagenen Abschiebungsstopps von sechs Monaten regelmäßig wohl gar nicht durchgeführt werden könnte.
Noch eine abschließende Bemerkung an die SPDFraktion: Sie behaupten, der Fall Kameli zeige die schreckliche Konsequenz auf, die der Verzicht der Landesregierung auf eine Härtefallkommission habe. Seit gestern wissen Sie, dass dieses nicht zutrifft. Deshalb ist es meiner Meinung nach sehr viel sinnvoller, dass wir uns auch daran erinnern, was wir am Montag gesagt haben, nämlich dass wir das nicht zu einem Präzedenzfall machen, dass wir allerdings durchaus nach Kompromissen suchen. Ein Vorschlag ist ja gemacht worden, und zwar dass im Petitionsausschuss jemand von außen zur Begutachtung herangezogen werden kann. Das ist etwas, was übrigens jeder Ausschuss schon jetzt machen kann. Ich meine, dass das genau der richtige Weg wäre. Wir sollten diese aufgeregte Diskussion, die leider Gottes heute auch zu Beginn dieser Debatte wieder eingetreten ist, wirklich beenden, weil das nicht sachbezogen ist. Hier geht es meiner Meinung nach immer um menschliche Schicksale. Sie sollten niemandem hier im Hause unterstellen, dass ihn das nicht berühren würde.
Meine Damen und Herren, es ist aber schon wichtig, dass wir Gesetze haben und uns auch an diese Gesetze halten. Über dieses Petitionsverfahren haben wir jetzt durchaus Möglichkeiten, in echten Härtefällen so zu entscheiden, wie wir auch in Zukunft entscheiden können, meine Damen und Herren.
- Ich finde das wirklich nicht mehr komisch. Ich rufe jemanden auf, und dann wird hier herumgebrummt.
Soll ich auf Plattdeutsch oder auf Hochdeutsch brummen? - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich etwas zum Kollegen Rickert sagen. Aber, Herr McAllister, Sie gestatten, dass ich vorher noch einmal auf Ihren Vorwurf eingehe. Ich sage Ihnen Folgendes: Wenn sich Mitglieder der Landesregierung in Zeitungen äußern, dass sie Frau Kameli ja gerne helfen würden und sie auch - öffentlichkeitswirksam - an ihrer Seite stünden, sie aber leider nicht zuständig seien, obwohl im Gesetz steht - und zwar sowohl in § 23 a als auch in § 25 -, dass die oberste Landesbehör