1990 waren es 2 252 Stellen und 2002 2 337 Stellen, also 85 Stellen mehr. Meine Frage ist, inwieweit in der kurzen Regierungszeit, die Sie vorzuweisen haben, ein Stellenabbau erfolgt ist und wie Sie mit diesem ausgedünnten Personalbestand die Aufgaben bewältigen wollen.
Die Justizreform ist keine Einsparreform; sonst würde ich sie nicht mit diesem Engagement betreiben. Vielmehr ist die Justizreform eine Reform, die unsere Justiz zukunftsfähig gestalten soll.
Meine Damen und Herren, es ist, glaube ich, Ihnen allen deutlich, dass wir mit den finanziellen Ressourcen, die uns zur Verfügung stehen, kein zusätzliches Personal einstellen können. Wir haben Personal abgebaut. Ich bin trotzdem der Meinung - ich habe da die Rückkopplung aus unserem Geschäftsbereich -, dass unsere Justiz nach wie vor voll leistungs- und funktionsfähig ist. Das ist ganz wichtig. Das liegt maßgeblich daran, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr engagiert sind
und dass die Eingangszahlen stagnieren. Das muss man einmal ganz deutlich sagen. Die Entwicklung der Vergangenheit mit dem kontinuierlichen Anstieg der Zahlen setzt sich also nicht wei
ter fort, sondern wir haben eine Stagnation bei den Eingangszahlen zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund bin ich davon überzeugt, dass wir unsere Arbeit jetzt noch gut erledigen können.
Ich bin allerdings auch der Meinung, dass wir dann, wenn sich diese Entwicklung so fortsetzt, ohne dass wir grundsätzliche Veränderungen durchführen und uns auf den Kernbereich beschränken, diese Leistungsfähigkeit für die Zukunft nicht mehr aufrechterhalten können. Deshalb liegt mir gerade diese Aufgabenveränderung, diese Neustrukturierung so am Herzen.
Vor dem Hintergrund, dass die Arbeit der Justizministerin während der Haushaltsdebatte keine nennenswerte Kritik erfahren hat, frage ich die Landesregierung: Wie ist geplant, zumindest die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Reformprozesses einzubinden?
Sehr geehrter Herr Nacke, der von der Justizministerkonferenz im November gefasste Beschluss für eine große Justizreform ist, gelinde gesagt, ein unglaublicher Erfolg.
Es ist ein unglaublicher Erfolg, dass alle Länder unisono - unabhängig von der Parteizugehörigkeit der Regierung - gesagt haben: Wir machen das. Wir müssen es machen. - Das war zunächst einmal mein vorrangiges Ziel. Ich bin sehr froh, dass das gelungen ist. Nur so ist es ja auch möglich, eine Reform tatsächlich umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund sind im Geschäftsbereich bisher noch keine Veranstaltungen durchgeführt worden. Wir haben den Geschäftsbereich informiert - aber es sind noch keine Veranstaltungen
durchgeführt worden -, um den Geschäftsbereich intensiv einzubinden. Ich hatte das schon vor der Justizministerkonferenz dem Geschäftsbereich gegenüber kundgetan. Ich habe gesagt, sobald die Grundaussage vorliegt, dass die Reform kommen soll, werden wir mit dem Geschäftsbereich die einzelnen Bestandteile dieser Reform diskutieren und der Geschäftsbereich kann seine Dinge mit einbringen. Wir werden sie dann in die Gesamtreform einspeisen. Wir werden Anfang Januar - ich glaube, in der zweiten oder dritten Januarwoche - die erste Regionalkonferenz durchführen.
Wir werden das im gesamten Land mit allen an der Justiz Beteiligten durchführen. Wir werden die Anwälte mit einschalten. Das heißt, wir werden keinen Closed Shop für einzelne Bereiche durchführen; vielmehr wollen wir den Mix, den Austausch und die Diskussion haben. Wir werden damit im März fertig sein und werden die Ergebnisse rechtzeitig zur nächsten Justizministerkonferenz mit einbringen können.
Ich sagen Ihnen an dieser Stelle, wer sich noch zu einer Zusatzfrage gemeldet hat - in folgender Reihenfolge -: Herr Bäumer, Herr Rolfes, Herr Albers, Frau Merk, Frau Helmhold, Herr Dr. Noack, Frau Janssen-Kucz, Herr Klein, Frau Grote, Herr Hagenah und Frau Emmerich-Kopatsch. - Herr Bäumer, Sie haben das Wort.
Frau Ministerin, wie stellen Sie sicher, dass die fachliche Qualität der Richter auch in Zukunft gewährleistet wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr stolz darauf, dass wir in Niedersachsen über ausgezeichnet ausgebildete Richterinnen und Richter verfügen. Die Ausbildungsqualität des
Zum einen prüfen wir bei der Einstellung die Qualität der Abschlüsse der angehenden Richterinnen und Richter. Darüber hinaus führen wir Eingangsinterviews durch. Auch hier zeigen sich hervorragende Ergebnisse. Das heißt, wir haben einen ausgesprochen guten, belastbaren und engagierten Nachwuchs.
Zum anderen - das betrifft Teil 4 der Justizreform haben sich die Justizministerinnen und -minister auf eine Qualitätsoffensive dergestalt verständigt, dass sichergestellt werden muss, dass die Richter vor dem Hintergrund der ständigen Gesetzesänderungen, der Neukonzeptionen und auch der veränderten Rechtssprechung in ihrem Arbeitsgebiet nachhaltig fortgebildet werden. Das ist ein Bestandteil dieser Reform, der zu einer weiteren Verbesserung führen wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, was sagt die Landesregierung zu folgender Pressemitteilung der Abgeordneten Müller?
„Die SPD-Abgeordnete aus Lingen befürchtet ohnehin, dass die kleinen Amtsgerichte im Rahmen der geplanten großen Justizreform zu einem Steinbruch werden könnten. ‚Meine Horrorvorstellung ist, dass das Emsland in fünf bis zehn Jahren zur rechtsfreien Zone wird.‘“
Die verehrte Kollegin Müller liegt mir ja sehr am Herzen. So eine Horrorvorstellung gerade zu Weihnachten ist ja geradezu gesundheitsgefährdend. Deswegen frage ich die Landesregierung, ob sie in der Lage ist, ohne Wenn und Aber sicherzustellen, dass das Emsland nicht zur rechtsfreien Zone wird.
In den vergangenen zwei Jahren habe ich das Emsland und die Bürgerinnen und Bürger dort sehr schätzen gelernt. Sie sind bestimmt keine Streithansel. Um es ganz deutlich zu sagen: Im Emsland soll es keinen rechtsfreien Raum geben.
Aber im Ernst: Die Reform soll den ländlichen Raum keineswegs schwächen, sondern - ganz im Gegenteil - das Dienstleistungsangebot Justiz in der Fläche auch zukünftig erhalten. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Wir meinen, dass wir hier über die Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten sehr viel Gutes tun können. Denn insbesondere die Zusammenlegung der kleinen, zum Teil sehr kleinen Arbeitsgerichte und der Amtsgerichte kann dazu führen, dass man vor Ort mit einer verstärkten Mannschaft auch im Servicebereich und im Folgebereich das Angebot noch aufrechterhalten kann, was - um das ganz deutlich zu sagen - ansonsten sehr schwierig werden würde.
Frau Ministerin, Sie sind nun seit fast zwei Jahren im Amt, haben mehrere Reformen sehr pressewirksam angekündigt. Ich frage Sie vor dem Hintergrund der Dringlichen Anfrage der CDUFraktion: Was haben Sie von Ihren eigenen Reformideen bisher konkret umsetzen können?
Von meinen Vorstellungen zu einer großen Justizreform sind ungefähr 99 % in das Eckpunktepapier eingeflossen.