Protocol of the Session on December 14, 2004

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Wilhelm Heidemann [CDU]: Das ist ja eine Konstruktion!)

Meine Damen und Herren, die Koalition aus CDU und FDP kann kein sachliches Argument dafür liefern, warum staatliche Spielbanken in private Hände gehören. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Jetzt erteile ich Herrn Rickert von der FDP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf kann das von den Fraktionen der CDU und der FDP erklärte Ziel, die Spielbanken zu privatisieren, umsetzen. Bereits im Mai 2003 hat der Fraktionsvorsitzende der FDP darauf hingewiesen, dass die Befriedigung der Spielleidenschaften nicht zur staatlichen Daseinsfürsorge gehört. Dieser höchst liberale Grundsatz stand im Vordergrund unserer Überlegungen. Das sind wahrlich ordnungspolitische Tatbestände. Außerdem - so war jedenfalls die Situation - ist die Ertragslage der Spielbanken bedrückend. Es werden Verluste gemacht. Das, Herr Bartling, ist u. a. ein sachlicher Grund dafür, dass wir uns von den Spielbanken trennen wollen. Die Verlustsituation hängt auch damit zusammen, dass überhaupt kein marktgerechtes Konzept vorliegt. Das Problem sind zu hohe Kosten, im Wesentlichen übrigens Personalkosten.

Die alte Landesregierung hat diese Situation erkennen müssen. Sie hat viel zu spät eingegriffen, um sie zu verbessern. Die CDU/FDP-geführte Landesregierung dagegen handelt energisch und legt einen entsprechenden Antrag vor - aber nicht nur das, sie ergreift auch die Initiative.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Damit setzt sie das um, was der Landesrechnungshof der Landesregierung bereits im Jahre 2001 empfohlen hat, nämlich sich von den Geschäftsanteilen der Spielbanken zu trennen.

Der Gesetzentwurf umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: Er regelt die Spielbankenzulassung. Dort werden u. a. bestimmt: Sicherheitsvorkehrungen für die Spielbank, die Auswahl des Spielbankpersonals, Pflichten gegenüber den für die Aufsicht zuständigen Behörden, die technische Beschaffenheit der Spielgeräte. Das Zulassungsverfahren legt auf hohe Qualifikationen der Betreiber Wert. Bei der Spielbankabgabe wird die Beteiligung am Bruttospielertrag in einem Konstrukt geregelt, und es gibt u. a. auch Ertragskomponenten, sodass man im gewissen Sinne von einer Erfolgsbeteiligung sprechen kann. Im Übrigen ist die Aufsicht geregelt. Das haben wir gehört. Es gibt eine Spielordnung, in der der Spielbetrieb geregelt wird, in der die Gewinnverteilung und die Personen, die von dem Spiel auszuschließen sind, festgelegt werden. Ich betone das alles, um deutlich zu machen, dass die Spielbanken nicht in einem luftleeren Raum handeln, sondern dass das gesamte Verfahren einer gesetzlichen Regelung unterliegt.

Auf der Basis dieses Gesetzentwurfs ist es nun gelungen, einen Investor zu finden, der die dargestellten Anforderungen hervorragend erfüllt. Der Kauf bietet dem kompetenten Investor die Möglichkeit, zu modernisieren, d. h. der Betrieb der Spielbanken wird modernisiert. Dazu gehört selbstverständlich auch ein Internetauftritt, der - wie Sie vielleicht gelesen haben - noch im Einzelnen geregelt werden muss. Dazu zählt auch, dass das gesamte Konzept marktgerecht gestaltet und den Anforderungen angepasst wird. Dazu gehört ebenfalls, dass der zukünftige Investor bereit ist, über 40 Millionen Euro zu investieren. Wer diese Bereitschaft an den Tag legt, der hat unter Umständen auch einen Anspruch auf eine entsprechend lange Laufzeit der vertraglichen Bindungen.

Das alles führt im besten Fall zu einer Ertragsverbesserung, die selbstverständlich auch dem Lan

deshaushalt zugute kommt. Wie Sie vor diesem Hintergrund von einem Verzicht von 6 Millionen Euro sprechen können, ist mir ein Rätsel. Im Gegenteil: Wir erwarten uns von dieser Lösung einen höheren Ertrag.

In der Vergangenheit hat die Opposition herumgemäkelt und polemisiert. Das hat sich so angehört, als wenn jemand ein schlechter Verlierer ist. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, hatten doch die Chance zu regeln. Wir haben gehandelt. Ich kann für die FDP-Fraktion sagen, dass wir mit diesem Gesetzesvorhaben einen weiteren Beitrag leisten, um das Land Niedersachsen voranzubringen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Jetzt hat sich Herr Minister Möllring noch einmal zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Bartling, welche Experten hätten denn - nachdem Sie 13 Jahre lang versucht haben, Spielbanken zu leiten - wohl sagen sollen, dass wir das so viel besser machen. Sie haben Recht: In Bayern klappt das gut. Dort wurde das auch richtig gemacht. Wir wollen das aber gar nicht machen, weil wir gesehen haben, dass Sie es 13 Jahre lang nicht gekonnt haben. Der BSE, der Bruttospielertrag, ist doch deutlich zurückgegangen. Wir haben Verluste geschrieben, und Sie sagen, der Staat kann es besser als Private. In den letzten 13 Jahren ist doch das Gegenteil bewiesen worden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Walter Meinhold [SPD]: Was war da- vor? - Wolfgang Jüttner [SPD]: Davor war Chaos!)

- Davor, Herr Meinhold, ist eine Spielbank Pleite gegangen, weil die Aufsicht versagt hat. Aber die anderen haben durchaus Gewinne gemacht und standen wirtschaftlich gut am Markt. Man hat sich dann trotzdem dafür entschieden, alle Spielbanken zu verstaatlichen. Der Erfolg ist bekannt. Es hat diese Skandale gegeben, und Herr Bartling hat dankenswerterweise eben noch einmal darauf hingewiesen, dass unter der SPD-Aufsicht eimerweise Geld geklaut worden ist.

Die SPD-Fraktion hat bei der Kritik der Grünen zum Internetspiel applaudiert. Wer hat das denn ins Gesetz geschrieben? - Die SPD hat doch die Konzessionsmöglichkeit für das Internetspiel in das Spielbankgesetz hineingeschrieben. Die Spielbank GmbH hat doch schon Mittel ausgegeben, um selbst Konzepte für ein Internetspiel aufzustellen. Sie hat es aber nicht geschafft. Sie hat Mittel ausgegeben und ist nicht ins Spiel gekommen. Bis zum 1. Juli wird Casinos Austria entsprechend in das Spiel kommen. Man wird, wenn man entsprechend investiert - 40,5 Millionen Euro -, den Umsatz steigern. Damit wird die Konzessionsabgabe, die an den Bruttospielertrag gebunden ist, entsprechend steigen.

Sie haben kritisiert, dass nicht die vollen 90,6 Millionen Euro im Haushalt ankommen. Ich hatte bei den Anfragen in einer der letzten Plenarsitzungen gesagt, dass wir uns selbstverständlich auswärtigen Sachverstands bedient haben. Das verursacht Kosten. Wir müssen die Restrukturierungskosten in den Spielbanken auffangen; denn der Sozialplan, den uns die Vorgängerregierung hinterlassen hat, hat fast 5 Millionen Euro gekostet, weil man Tarifverträge abgeschlossen hat, die die Spielbanken in die Insolvenz getrieben hätten, wenn wir nicht nachgeschossen hätten. Natürlich müssen wir auch Steuern zahlen. Sie können doch nicht vom Finanzminister erwarten, dass er Steuern hinterzieht. Deshalb müssen Kapitalertragsteuern abgezogen werden, die zum Teil erstattet werden, sodass von den 90 Millionen Euro etwa 75 Millionen Euro im Haushalt ankommen.

Der nächste Punkt ist: Die Gemeinden stehen inzwischen bei uns Schlange, weil sie mit den Österreichern in Kontakt treten wollen.

Zum letzten Punkt, Herr Bartling, den Sie angesprochen haben: Es gibt bei den Automatenspielen bisher keine Ausweiskontrolle. Sie als Innenminister haben eine solche nicht eingeführt. Wenn eine Ausweiskontrolle eingeführt wird, dann könnte es zu Umsatzrückgängen kommen. Das muss man unter Vertragspartnern fairerweise aushandeln. Wenn ein Vertragspartner, der sich etwas bezahlen lässt, hinterher den anderen daran hindert, Geschäfte zu machen, dann muss er einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Das haben wir in aller Offenheit in die Verträge, in die Vorlage an den Landtag geschrieben, sonst hätten Sie das auch nicht zitieren können. Das halte ich für einen fairen Umgang mit Vertragspartnern. Deshalb haben wir Ihnen das so vorgeschlagen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen deswegen zur Abstimmung.

Wir stimmen zuerst über den Gesetzentwurf und dann über den Antrag der Landesregierung ab.

Wir kommen zur Einzelberatung zu Tagesordnungspunkt 3:

§ 1. - Unverändert.

§ 2. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? - Dann ist das so angenommen.

§ 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte ihr zustimmen? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist so beschlossen.

§ 4. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist beschlossen.

§ 5. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist so beschlossen.

§ 6. - Unverändert.

§ 6/1. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist beschlossen.

§ 7. - Unverändert.

§ 8. - Es liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist beschlossen.

§ 9. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist beschlossen.

§ 10. - Auch dazu liegt Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist beschlossen.

§ 11. - Wer stimmt der Änderungsempfehlung des Ausschusses zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist beschlossen.

§ 12. - Unverändert.

§ 13. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch das ist beschlossen.

§ 14. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf mit den Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist damit beschlossen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 4. Es geht um den Antrag der Landesregierung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zustimmen möchte, den bitte ich, jetzt die Hand zu heben. - Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist auch dies so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu den Staatsverträgen mit der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1460 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/1514

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 1514 lautet auf Annahme. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieser Gesetzentwurf ohne

allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Widerspruch gibt es dazu nicht. Wir kommen deswegen gleich zur Einzelberatung.

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.