Protocol of the Session on December 14, 2004

Aber jetzt einmal im Ernst. Sie werden, obwohl Sie vorhin das Gegenteil behauptet haben, die niedersächsischen Spielbanken zu einem zu niedrigen Preis verkaufen. Etwas mehr als 70 Millionen Euro werden haushaltswirksam. Auf 90,6 Millionen Euro lautet der Verkaufsbetrag. Für unsere Begriffe wäre das ein angemessener Betrag, wenn es tatsächlich um einen Verkauf mit einer Laufzeit von zehn Jahren ginge.

Im Spielbankengesetzentwurf, der heute verabschiedet werden soll, heißt es in § 2 Abs. 5: Die Spielbanknutzung ist auf zehn Jahre zu befristen. Dafür wäre der Preis unseres Erachtens angemessen. Dann heißt es aber weiter: Die Spielbanknutzung wird auf Antrag hin auf 20 Jahre verlängert. Das heißt faktisch: Wir haben es hier mit einem Verkauf und einer Laufzeit des Verkaufs und der Nutzung der Rechte im Gesamtvolumen von 20 Jahren zu tun. Diesen Umstand müssten Sie hier noch einmal bewerten. Ich finde, in Anbetracht dessen machen Sie es sich ein bisschen leicht, wenn Sie sagen, dass Sie einen absoluten Toppreis erzielt hätten.

(Bernd Althusmann [CDU]: Das ist Planungssicherheit!)

Jetzt möchte ich noch auf einige kleinere Punkte eingehen; auf den wichtigsten komme ich zum Schluss. Die kleinen weiteren Punkte sind, obwohl sie wichtig sind, folgende:

Wir plädieren dafür, dass der SpielbankenGemeindeanteil in der jetzigen Höhe erhalten bleibt und dass es nicht in die Befugnis des Parlaments, des Haushaltsgesetzgebers, gestellt wird, ob überhaupt ein Spielbanken-Gemeindeanteil erbracht wird.

Ferner sind wir dafür, dass die Aufsicht nach wie vor im Innenministerium wahrgenommen wird. Die von Ihnen vertretene Argumentation kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Die Aufsicht ins Finanzministerium zu überführen, bedeutet, dass

nur unter fiskalischen Gesichtspunkten Aufsicht betrieben wird. Das Innenministerium dagegen ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig; dies entspricht dem Kern einer Spielbankenaufsicht.

Der nächste Punkt ist der wichtigste: Wir sind strikt gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Einführung eines Online-Spiels. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung kann man, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist, beim Online-Spiel von zu Hause aus spielen. Man muss eine bestimmte Summe hinterlegen. Ansonsten gibt es keinerlei Zugangssperre. Es ist viel einfacher, sich von zu Hause aus anonym an diesem Spiel zu beteiligen, als wenn man durch das Betreten einer Spielbank eine gewisse Hürde überschreiten muss, um sich dem Glücksspiel hinzugeben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als im letzten Jahr ein höchstrichterliches Urteil in Hamburg zu diesem Thema erwirkt wurde, hat eine statistische Erhebung erbracht, dass es in dieser Stadt 8 000 Spielsüchtige gibt. Ich kenne keine vergleichbare Zahl für Niedersachsen; insofern nenne ich die Hamburger Zahl nur als Orientierung. Für meine Begriffe wollen Sie mit dem Online-Spiel eine absolut indiskutable Erweiterung in das Gesetz aufnehmen. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Nächster Redner ist Herr Bartling von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte die Veräußerung der Spielbank - das hat Herr Möllring richtig vorausgesehen - für einen großen Fehler. Ich füge sofort hinzu: Der Fehler liegt nicht in der Auswahl des zukünftigen Betreibers; ich halte die Casinos Austria für einen durchaus seriösen Betreiber. Der Fehler liegt nach meiner Auffassung darin, dass die Spielbanken überhaupt zum kurzfristigen Stopfen von Haushaltslöcher verkauft werden und dass dabei ordnungspolitische Gesichtspunkte geradezu sträflich vernachlässigt werden. Darauf komme ich später noch zurück.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, meines Erachtens erhält der gesamte Vorgang der Spielbankprivatisierung auch deshalb einen schalen Beigeschmack,

(Bernd Althusmann [CDU]: Sie haben sie doch selber vorgehabt!)

weil CDU und FDP mit ihrer Mehrheit eine Expertenanhörung im Landtag verhindert haben. Dadurch ist die Frage unbeantwortet geblieben, warum sämtliche größten und erfolgreichsten Spielbankunternehmen in Deutschland entweder mittelbar oder unmittelbar staatlich geführt werden. Wir hätten gern etwas dazu gehört, warum in Bayern die Spielbanken als Verwaltungsbehörden geführt werden und der Spielbankleiter ein Beamter ist. Wir hätten auch gern etwas darüber erfahren, warum die CDU/FDP-Landesregierung in BadenWürttemberg die Staatliche Spielbank Stuttgart für besser geeignet hält als einen privaten Betreiber, um die bisherigen privaten Spielbanken in BadenBaden und Konstanz zu führen. Die Beantwortung dieser Frage hat der Finanzminister bereits in seiner Antwort auf unsere Große Anfrage versäumt.

Des Weiteren hätte der Finanzminister in einer solchen Anhörung seine Behauptung überprüfen lassen müssen, dass private Spielbankbetriebe per se wirtschaftlicher seien und deshalb die mit der Abgabensenkung verbundenen Einnahmeausfälle des Landes schon irgendwie aufgefangen würden. Auch hierzu zeigen die Beispiele aus anderen Bundesländern das genaue Gegenteil. Schließlich wäre in einer Anhörung Gelegenheit gewesen aufzuzeigen, dass das in den vergangenen Jahren nicht optimale Geschäftsergebnis der staatlichen niedersächsischen Spielbankgesellschaft etwas damit zu tun hat, dass die Spielbanken Niedersachsens mittlerweile den anerkanntermaßen höchsten Sicherheitsstandard haben und zugleich in der Spielsuchtbekämpfung - Herr Lennartz hat dankenswerterweise schon darauf hingewiesen führend sind. Das Land hat also bereits Investitionen getätigt, die sich der private Betreiber jetzt sparen kann.

Meine Damen und Herren, dies alles sind sachliche Argumente, denen Sie in den Gesetzesberatungen ausgewichen sind.

(Bernd Althusmann [CDU]: Überhaupt nicht! Wir haben intensiv darüber ge- sprochen!)

Dies zeigt uns, dass Sie an einer sachlichen Diskussion des Themas kein Interesse haben.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

In Wahrheit weiß der Finanzminister genau, dass die besseren Argumente gegen eine Spielbankprivatisierung sprechen.

(Zuruf von der CDU: Das meinen Sie! - Bernd Althusmann [CDU]: Das alles haben Sie früher ganz anders gese- hen, lieber Herr Bartling!)

Meine Damen und Herren, das Land Niedersachsen verzichtet durch diesen Verkauf auf Einnahmen von mehr als 6 Millionen Euro pro Jahr. Das Finanzministerium hat auf meine Frage im Innenausschuss, wie sich die Einnahmesituation entwickeln werde, wenn man dem privaten Betreiber die im neuen Gesetz zu beschließenden besseren Abgabebedingungen einräume, geantwortet, dass 10 Millionen Euro weniger im Landeshaushalt ankämen. Die Nettoverkaufserlöse von 70 Millionen Euro verringern die Zinslast des Landes um ca. 3 Millionen Euro, die Verluste der staatlichen Gesellschaft in Höhe von ca. 1 Million Euro fallen nicht mehr an. Es bleibt also ein Nettoverlust von jährlich 6 Millionen Euro.

Wie Sie dies vor Haushaltsberatungen verantworten wollen, in denen Sie - ich nenne nur ein Beispiel - entgegen Ihren Versprechungen der Wohlfahrtspflege und dem Sport die Gelder kürzen, müssen Sie der Öffentlichkeit einmal erklären.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Allein mit den 6 Millionen Euro könnten Sie diesen Verbänden das geben, was Sie ihnen versprochen haben. Hätten Sie den staatlichen niedersächsischen Spielbanken die Konditionen eingeräumt, die Sie der Casinos Austria einräumen, hätten Sie ein ertragreiches staatliches Unternehmen geschaffen. Mit diesem Verkauf lenken Sie staatliches Geld in private Taschen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Für mich sind dieser Verkauf und die Änderung des Spielbankgesetzes lediglich ideologischer Verbohrtheit geschuldet. Bei solchen Verhaltensweisen könnte man sich in der Tat fragen, ob Sie nicht eines Tages auf die Idee kommen werden,

dass das Land die VW-Anteile an General Motors verkaufen solle, weil diese Firma besser Autos bauen kann.

(Wilhelm Heidemann [CDU]: Das ist doch Unsinn! - Minister Hartmut Möll- ring: Sie vergleichen Äpfel mit Birnen!)

- Können Sie mir eine sachliche Begründung nennen, warum Sie mit Ihrer Koalition jährlich auf Einnahmen des Landes in Höhe von 6 Millionen Euro verzichten? - Das können Sie nicht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist mit dem erklärten Ziel angetreten, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Partnerschaft mit den Kommunen eingehen zu wollen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Können Sie bestätigen, dass Sie dem zuge- stimmt haben, Herr Kollege?)

Trotzdem soll der Gemeindeanteil ersatzlos gestrichen und in Zukunft nach Maßgabe des Haushalts gezahlt werden. Dies hat zur Folge, dass die Spielbankenstandortgemeinden im kommenden Jahr nicht einen Cent des Umsatzes sehen werden. Wir hatten in unserer Großen Anfrage im Mai gefragt, welche finanziellen Folgen die Spielbankenveräußerung für die Standortgemeinden haben werde. Antwort des Finanzministers, nachzulesen auf Seite 17 der Landtagsdrucksache: Keine. Tatsache ist, dass die Veräußerung sehr wohl Auswirkungen hat; denn der Gemeindeanteil der Spielbankabgabe wird faktisch gestrichen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Der wird nicht gestrichen! Er wird nach Maß- gabe des Haushalts zur Verfügung gestellt!)

Ich stelle fest, dass sich der Finanzminister wohl geirrt haben muss.

(Bernd Althusmann [CDU]: Sie haben den Gemeindeanteil doch schon re- duziert! Stimmt es oder stimmt es nicht?)

Ich lese Ihnen einmal vor, welche Auswirkungen diese Maßnahme im kommunalen Bereich hat. Ich zitiere aus einer Stellungnahme des Oberbürgermeisters Rolf Schnellecke - CDU - aus Wolfsburg,

der wie folgt auf eine Frage des Bürgermeisters Ingolf Viereck antwortet:

„Durch die geplante Neufassung des Spielbankengesetzes fällt voraussichtlich die Geschäftsgrundlage für die bisherigen Zuwendungen weg.“

Gemeint sind Zuschussempfänger im sozialen Bereich.

„Vorsorglich wird den Projektträgern und den Schuldnerberatungsstellen schriftlich mitgeteilt, dass dadurch die Fördermaßnahmen zu zusätzlichen Suchtpräventionsmaßnahmen und der Schuldnerberatungsstellen aus heutiger Sicht vermutlich zum 31. Dezember 2005 auslaufen werden.“

Die Streichung des Gemeindeanteils geht damit direkt zulasten von Suchtprävention und Schuldnerberatung in den Standortgemeinden.

Meine Damen und Herren, als Innenpolitiker neigt man natürlich dazu, den Spielbankenverkauf und die Änderung des Spielbankengesetzes nicht nur unter den beschriebenen finanziellen Gesichtspunkte zu beurteilen, sondern hin und wieder auch einen Blick auf die ordnungsrechtliche Komponente zu werfen. Schließlich sind Spielbanken keine Wirtschaftsbetriebe zur Gewinnmaximierung, sondern - ich zitiere aus der Antwort des Finanzministers auf unsere Große Anfrage - „Einrichtungen, denen die ansonsten verbotene öffentliche Veranstaltung von Glücksspielen innerhalb eines vorgegebenen Rahmens erlaubt ist. Mit dem Betrieb einer öffentlichen Spielbank ist ein besonderer ordnungsrechtlicher Auftrag verbunden. Die Zulassung öffentlicher Spielbanken dient dazu, das illegale Glücksspiel einzudämmen, indem für die in der Bevölkerung vorhandene Nachfrage nach Glücksspielen ein staatlich überwachtes Angebot geschaffen wird.“ Wenn es so ist, wie der Finanzminister sagt, warum nehmen Sie dann folgende Passage in den Abtretungsvertrag auf? Ich zitiere eine ausgesprochen interessante Passage, bei der eigentlich auch der Innenminister hellhörig werden sollte:

„Für den Fall, dass das Land Niedersachsen im Bereich des Automatenspiels durchgängige Ausweiskontrollen einführen sollte, ersetzt die HanBG der Casinos Austria einen Teil der hieraus resultierenden Ergebnis

rückgänge der staatlichen Spielbankgesellschaft bis zur Höhe von 2,8 Millionen Euro p. a. für fünf Jahre.“

Meine Damen und Herren, diesen Vertragspassus halte ich für außerordentlich bemerkenswert. Der Finanzminister, der vor zwei Monaten mit großem Getöse behauptet hat, den niedersächsischen Spielbanken sei eimerweise Geld geklaut worden, will nun das Land zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von 14 Millionen Euro verpflichten, wenn jemand auf die Idee kommt, zu verhindern, dass in den niedersächsischen Spielbanken eimerweise Schwarzgeld gewaschen wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Wilhelm Heidemann [CDU]: Das ist ja eine Konstruktion!)