Protocol of the Session on November 19, 2004

(Beifall bei der CDU)

Die Gebühr hätte eigentlich auf 81 Cent festgesetzt werden sollen. Sie ist auf 88 Cent festgesetzt worden, um einen Ausgleich für das verspätete InKraft-Treten am 1. April zu dem KEF-Vorschlag, also 1. Januar, zu schaffen, der eigentlich Berechnungsgrundlage gewesen ist. Die Regierungschefs gehen davon aus, dass das Verhältnis einer Aufteilung in Grund- und Fernsehgebühr bzw. zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio grundsätzlich erhalten bleibt.

Zu 2: Zu der Frage der Gebührenpflicht für PC mit Internetanschluss ist einerseits darauf hinzuweisen, dass nach dem derzeit geltenden und nicht geänderten Moratorium bis zum 31. Dezember 2006 für Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, keine Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Andererseits hat die technische Entwicklung zur Folge, dass auch mit anderen Geräten ein Empfang von Rundfunksendungen möglich ist. Dieser technischen Entwicklung soll Rechnung getragen werden, gerade auf Wunsch der öffentlich-rechtlichen Veranstalter, die darauf hingewiesen haben, dass internetfähige PC in diese Rege

lung mit aufzunehmen waren. Zur Klarstellung sei vorausgeschickt, dass PC mit TV-Steckkarte ohnehin bereits derzeit als gebührenpflichtige Empfangsgeräte anzusehen sind. Insoweit treten also keine Änderungen ein. Bei den Regelungen ist zwischen dem privaten und dem gewerblichen Bereich zu unterscheiden. Im privaten Bereich gilt weiterhin: Solange es herkömmliche Rundfunkgeräte gibt, besteht Gebührenpflicht nur für das Erstgerät; ansonsten gilt für alle Zweitgeräte Gebührenfreiheit, also auch für PC. Gibt es dagegen keine klassischen Geräte mehr, sondern PCAnschlüsse mit TV-Steckkarten und Flachbildschirmen, die daran angeschlossen sind, dann tritt an die Stelle der herkömmlichen Rundfunkgebühr die PC-Gebühr, weil der PC dann das gebührenpflichtige Erstgerät ist.

Im betrieblichen Bereich ist wie bisher jedes der Geräte gebührenpflichtig, nicht hingegen ein PC mit Internetanschluss. Gibt es im gewerblichen Bereich keine klassischen Geräte mehr, dann greift zukünftig sogar ein Einspareffekt, d. h. für den ersten PC, der Rundfunk über Internet empfangen kann, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Im Übrigen besteht für den Gewerblichen in Zukunft Zweitgerätefreiheit. Damit handelt es sich künftig um eine Besserstellung, weil jetzt generell Zweitgerätefreiheit besteht. Die aus der Neuregelung entstehende tatsächliche finanzielle Belastung der Unternehmen dürfte sich deshalb in Grenzen halten, zumal im nicht ausschließlich privaten Bereich grundsätzlich pro Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken die Pflicht zur Zahlung nur einer Gebühr besteht. Die Zahl der dort vorhandenen internetfähigen PC spielt also keine Rolle mehr. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass das PC-Moratorium in § 5 a des Rundfunkgebührenstaatsvertrages nicht im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt ist.

Zu 3: Die Koppelung der Finanzierung der Landesmedienanstalten an die Rundfunkgebühr ist seit langem der Kritik der Landesrechnungshöfe und auch der Kritik der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ausgesetzt. Sie bemängeln: Warum seid Ihr der KEF mit 1,09 Euro nicht gefolgt? - Hier sind wir der KEF gefolgt und haben gemäß der Empfehlung der KEF die Landesanstalten von den Erhöhungen ausgenommen. Denn es kamen die Landesmedienanstalten immer in den Genuss der Erhöhung, ohne dass sie diesen tatsächlichen Bedarf hatten. Deshalb sind die Medienanstalten von der automatischen Teilnahme ausgenommen. Die KEF hat

hierzu in ihrem Bericht festgestellt, dass eine von der Kommission im Jahre 2003 vorgenommene interne Zusammenstellung ergeben hat, dass beträchtliche Divergenzen bei Finanzausstattungen und Tätigkeitsspektren der Medienanstalten belegt sind, und damit die Notwendigkeit und Richtigkeit des beabsichtigten Vorgehens der Länder bestätigt. Die bedarfsorientierte Finanzausstattung der Medienanstalten förderte nämlich die Ausweitung ihrer Tätigkeitsfelder und ihrer gesetzlichen Aufgabenspektren. Es kommt hinzu, dass bei Aktivitäten, die keinen rundfunkspezifischen Bezug haben, die Finanzierung aus der Rundfunkgebühr verfassungsrechtlich problematisch ist.

So weit die Feststellungen der KEF. Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hält sich an diese Feststellungen der KEF, während es bei der Erhöhung der Rundfunkgebühr aus den dargelegten Gründen zugunsten der Rundfunkteilnehmer nicht gemacht worden ist. Ich stehe Ihnen für alle Fragen zur Verfügung, weise aber darauf hin, dass wir diesen Vertrag demnächst in das Parlament einbringen, Sie ihn zu beraten haben und damit eine Debatte auch mit Ihrer Beteiligung stattfinden kann.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Bevor ich Herrn Briese das Wort zu seiner ersten Zusatzfrage erteile, möchte ich den Zuhörerinnen und Zuhörern sagen, dass die KEF die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes ist, damit sie die Diskussion besser verstehen können. - Jetzt Herr Briese!

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das steht in der Frage!)

Gut, wir werden die weiteren Debatten im Parlament noch führen. Aber ich habe noch eine Frage an die Landesregierung. Sie haben bei der Einbringung des Niedersächsischen Mediengesetzes stets damit argumentiert, dass das Mediengesetz deshalb geändert wurde, damit dieser Bereich quasi politik- und staatsfern gehalten wird. Das war immer der Argumentationsstrang. Jetzt haben Sie hier ein quasi verfassungsrechtlich vorgegebenes Verfahren, das auch politik- und staatsfern ist, unterlaufen.

Herr Briese, kommen Sie bitte zu Ihrer Frage!

Wie passt das zusammen?

Herr Wulff, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Briese, das lässt sich vielleicht dadurch erreichen, dass ich Ihnen § 7 Abs. 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages vorlese:

„Der Gebührenvorschlag der KEF ist Grundlage für eine Entscheidung der Landesregierungen und der Landesparlamente. Davon beabsichtigte Abweichungen soll die Rundfunkkommission der Länder mit den Rundfunkanstalten unter Einbeziehung der KEF erörtern. Die Abweichungen sind zu begründen.“

Genau das habe ich gerade getan, d. h. wir machen genau das, was das gesetzliche Verfahren vorgibt und nichts anderes. Das sichert die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir äußern uns z. B. nicht dazu, ob er mehr über Brauereien, Ernst-August oder über Fahrlehrer berichten sollte.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

In Strukturfragen und inhaltliche Fragen mischen wir uns überhaupt nicht ein. Inhaltliche Fragen der Rundfunkprogrammgestaltung sind Sache der Gremien, des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates, nicht der Politik und der Landesregierung.

Herr Dinkla zu seiner ersten Zusatzfrage!

Das Thema der Selbstverpflichtung der Rundfunkanstalten wurde eben angesprochen. Ich frage die Landesregierung: Wer überprüft eigentlich, ob die Rundfunkanstalten diese strukturellen Verände

rungen umsetzen und die Einsparpotenziale wirklich nutzen, wie sie es in ihrer Selbstverpflichtung angekündigt haben?

Herr Ministerpräsident!

Vielen Dank, Herr Kollege Dinkla. Es ist eine wesentliche Aufgabe der Gremien der Anstalten, über die Anzahl der Programme und über Effizienzgewinne nachzudenken. Ein Beispiel ist die Frage, ob man von Hochzeiten in europäischen Königshäusern parallel jeweils vier Stunden mit eigenen Übertragungstechniken und eigenen Kommentatoren berichtet oder ob man etwas gemeinsam machen könnte, z. B. die gemeinsame Nutzung von Übertragungswagen. Das ist aber eine Sache der Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Ich möchte die Frage als Gelegenheit wahrnehmen, darauf hinzuweisen, dass wir in Norddeutschland insgesamt Anlass haben, die Dinge gelassen zu betrachten, weil der Norddeutsche Rundfunk frühzeitig erkannt hat, dass er sich neuen Herausforderungen zu stellen hat, mehr als andere Anstalten seine Programme überprüft hat, über mehrere Länder hinweg Programme organisiert hat und Personaleinsparungen vorgenommen hat. Wir werden also insgesamt damit rechnen können, dass der Norddeutsche Rundfunk besser als andere damit umgehen kann, dass den öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zukunft weniger mehr Geld zur Verfügung steht. Ich erlaube mir noch den Hinweis, dass den öffentlich-rechtlichen Rundunkund Fernsehanstalten in Deutschland etwa 7 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Die jetzt erwartete, zu beschließende Erhöhung wird etwa 400 Millionen Euro bringen. 7 Milliarden Euro sind etwa 14 000 Millionen DM. Damit lässt sich meiner Meinung nach bei klugen Strukturen ein gutes Programm und eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung sichern.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Pörtner, bitte!

Herr Ministerpräsident, hält es die Landesregierung für legitim, dass die öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten immer dann, wenn es um Einsparungen geht, fast nie an die Festkosten des Apparates denken, sondern in dem Moment immer nur

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Frage! Frage!)

Klangkörper, Produzenten und Programme erwähnen?

(Zuruf von der SPD: Das ist doch kei- ne Frage!)

Herr Pörtner hat gefragt. - Herr Wulff, bitte!

Vielen Dank für die Fragestellung, die nach der neuen Rechtschreibung offenkundig nicht einmal eine Zeichensetzung erforderlich gemacht hätte. Von daher war das ganz gewiss eine Frage.

Ich meine, wir sollten auch hier die Situation des Norddeutschen Rundfunks näher betrachten. Meine Gespräche mit dem Intendanten des Norddeutschen Rundfunks und Vertretern des Norddeutschen Rundfunks in Hamburg lassen mich erwarten, dass die geringfügigen Auswirkungen dieser wenigen Cent, die es als Erhöhung nicht gegeben hat, vor allem in Hamburg - am Sitz des NDR zum Tragen kommen werden und nicht das kulturelle Leben Niedersachsens, vor allem nicht unsere wichtigen Klangkörper treffen wird; denn die Radiophilharmonie des Norddeutschen Rundfunks in Hannover und ähnliche Aktivitäten sind ein wichtiger Beitrag auch zu dem kulturellen Auftrag öffentlich-rechtlicher Anstalten. Sie werden im inneren Bereich über Kürzungen nachdenken müssen. Aber die in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Kritik gilt ganz gewiss für andere Rundfunkanstalten als den Norddeutschen Rundfunk.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Hogrefe!

Ich frage die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, dass erst vor kurzem die Konferenz der Medien

ausschüsse der fünf norddeutschen Landtage die Position der norddeutschen Ministerpräsidenten in diesen rundfunkrechtlichen Fragen ausdrücklich positiv gewürdigt hat. Ich frage die Landesregierung außerdem, ob ihr bekannt ist, dass sich alle Fachleute darüber einig sind, dass gerade der Niedersächsische Ministerpräsident in diesen Fragen äußerst kompetent und sensibel verhandelt hat

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD)

und dass von daher die Landesregierung dem Parlament die Annahme dieses Entwurfes empfehlen kann.

Herr Hogrefe, Sie haben zwei Fragen gestellt. Jetzt hat Herr Wulff das Wort.

Wenn ich den Vertrag nicht zur Annahme empfehlen könnte, hätte ich ihn nicht vor wenigen Wochen unterschrieben. Deshalb kann ich ihn hier vollen Herzens als guten Kompromiss zur Annahme empfehlen.

Im Übrigen äußert sich die Landesregierung nicht zu Kommentierungen durch Parlamentarier, weil wir Respekt vor den norddeutschen Parlamenten haben. Allerdings freuen wir uns, dass wir vonseiten der Grünen aus Schleswig-Holstein - sie sind dort in der Landesregierung vertreten - offenkundig mehr Zustimmung bekommen als von den Grünen hier im Parlament. Aber es muss ja noch nicht aller Tage Abend sein.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Kuhlo, bitte!

Herr Ministerpräsident, Sie haben erläutert, dass die Landesmedienanstalten an der Gebührenerhöhung dieses Mal nicht partizipieren. Sie haben auch gesagt, warum das nicht der Fall ist. Ich frage konkret: In welchem Umfang wird die Niedersächsische Landesmedienanstalt im Jahr 2004 ihre

Haushaltsmittel nicht aufbrauchen können? Was passiert mit dem Geld?

Herr Ministerpräsident!

(Heidrun Merk [SPD]: Sie sitzen doch in der Landesmedienanstalt! Warum fragen Sie?)