Wir haben dies verantwortungsbewusst getan und gleichzeitig ein haushaltspolitisches Signal gesetzt. Wir waren der Meinung, wenn es besondere Gründe gibt, für etwas einzustehen, dann muss jeder in seinem Bereich die entsprechenden Mittel erwirtschaften. Dies haben wir getan. Im Agraretat haben wir die Mittel, die wir glaubten, hier zur Verfügung stellen zu müssen, erwirtschaftet. Das ist uns nicht leicht gefallen. Bekanntlich fällt es in der heutigen Zeit niemandem mehr leicht, in seinem Ressort irgendwelche Mittel freizusetzen. Wir haben aber diese Mittel erwirtschaftet. Wir haben im Rahmen einer Güterabwägung die Entscheidung getroffen, hier eine klare Linie hineinzubringen; denn die Landwirtschaft und die Tierhalter befinden sich seit dem 1. Januar 2004 in einer völlig ungeklärten Situation; sie wissen nicht, wie die derzeitige Regelung aussieht und werden mit Gebührenbescheiden und Rechnungen traktiert.
Wir hatten bisher ja folgende Situation: Die Kosten für die Beseitigung von SRM-Materialien - das sind Materialien, die ausschließlich bei der Haltung von
Rindern, Schafen und Ziegen auftreten -, die sich landesweit auf 8,5 Millionen Euro belaufen, haben bislang die Tierseuchenkasse und das Land Niedersachsen zu jeweils 50 % getragen. Diese Adhoc-Entscheidung im Zusammenhang mit der BSE-Diskussion ist von der alten Landesregierung immer wieder neu getroffen worden und endete am Wahltag. Sie wäre von der alten Landesregierung auch nicht über den Wahltag hinaus verlängert worden. Die neue CDU/FDP-Landesregierung hat dann aber zumindest für die letzten drei Quartale des Jahres 2003 noch eine Finanzierung sichergestellt. Zu weiteren Leistungen hat man sich angesichts der schwierigen Haushaltssituation aber nicht im Stande gesehen. Die Landwirte haben auf eine weitere einvernehmliche Regelung zwischen dem Land und der Tierseuchenkasse gehofft. So entstand eine insgesamt unklare Situation, die über mehrere Monate andauerte und letzten Endes dazu führte, dass rückwirkend zum 1. Januar 2004 Gebührenbescheide erstellt werden mussten mit der Folge, dass die betroffenen Landwirte in eine sehr schwierige Situation geraten sind.
Wir haben gesagt: Wir wollen nicht die von der SPD-Fraktion in ihrem Antrag geforderte Drittelfinanzierung, sondern wir wollen die Beseitigung der SRM-Materialien zumindest bis Ende 2005 weiter finanzieren. Wir wollen die Zahlungen dann deckeln, weil wir deutlich machen wollen, dass wir es uns im nächsten Jahr zumuten müssen, eine ernsthafte Diskussion darüber zu führen, ob wir weitere Kosten einsparen können oder sogar müssen und ob nicht auch der Bundesgesetzgeber andere Regelungen finden muss, damit diese Materialien anders verarbeitet werden können und damit die SRM-Regelung abgeschafft werden kann. Wir nehmen uns selbst gemeinsam mit der Tierseuchenkasse in die Pflicht. Wir haben schon eine entsprechende Anhörung vereinbart und wollen überprüfen, welche Regelung für die Zeit nach 2005 getroffen werden kann. Wir wissen, dass eine schwierige Situation eintreten wird, wenn es nach 2005 keine neue Regelung geben sollte; denn dann wären die Rindviehhalter die einzigen Halter von Tieren, die die Beseitigung von Materialien aus der Tierhaltung zu 100 % selbst tragen müssten. Das kann so nicht aufrechterhalten werden.
Ich möchte noch auf Folgendes hinweisen: Die Drittelfinanzierung - das wird die Sprecherin der SPD-Fraktion ja gleich sagen - ist unseres Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu finanzieren. Die Drittelfinanzierung - d. h. ein Drittel das Land, ein Drittel die nach dem Gesetz zuständigen Land
kreise und ein Drittel die Tierhalter über die Tierseuchenkasse - ist zurzeit nicht zu finanzieren. Es hat sie in Niedersachsen nie gegeben. Es gibt sie aber zugegebenermaßen in acht von dreizehn Bundesländern. Das wissen wir. Wir waren aber der Meinung, dass mit der weiteren Finanzierung der Beseitigung von SRM-Materialien zumindest der Status quo gesichert und den Landwirten gesagt werden sollte: Wir wollen es zunächst so lassen, wie es ist.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit ganz besonders bei der Tierseuchenkasse dafür bedanken, dass es uns gelungen ist, sie dazu zu bewegen, die ersten sechs Monate im Jahr 2004 allein zu finanzieren. Wir sind dann aber bereit, die Finanzierung im zweiten Halbjahr 2004 und im gesamten Jahr 2005 gemeinsam mit der Tierseuchenkasse vorzunehmen.
Zum Stichwort „Konnexität“ - Frau Stief-Kreihe, Sie werden dieses Stichwort gleich sicherlich noch bemühen - möchte ich noch Folgendes anmerken: Der Bundesgesetzgeber hat dazu Regelungen auf den Weg gebracht und gesagt: Die Rindviehhalter haben 100 % der Kosten zu tragen. - Für den Bund entstehen keine Kosten. Somit wäre die Konnexität allemal eine Frage des Bundes. Das heißt, er müsste hier Kosten nach entsprechenden politischen Beschlüssen übernehmen. Diesbezüglich hat sich der Bundesgesetzgeber bislang aber geweigert. Das finden wir nicht in Ordnung.
Mit unserem Antrag, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, wollen wir erreichen, dass die Kosten gesenkt werden. Vielleicht können wir damit auch zu einem einheitlichen Gebührenniveau in ganz Niedersachsen beitragen. Wir können nicht einsehen, dass die Gebühren der einzelnen Tierkörperverwertungseinrichtungen so sehr auseinander driften. Wir wollen über das EEG und über eine Änderung der Biomasseverordnung erreichen, dass tierische Nebenprodukte, wie etwa Tiermehl, verstromt oder thermisch verwertet werden, wodurch erhebliche Kosten eingespart werden könnten.
Zum Schluss möchte ich noch auf eines ganz besonders hinweisen. Dadurch, dass wir die Finanzierung der Beseitigung von SRM-Materialien jetzt aufrechterhalten, haben wir erreicht, dass kein Inkasso-System aufgebaut werden musste. Dies hätte zusätzliche Kosten in Höhe von 400 000 bis 500 000 Euro bedeutet. Es müssen nicht 30 000 zusätzliche Rechnungen verschickt werden. Ich
meine, wir haben hier eine vernünftige und auch finanzpolitisch vertretbare Regelung getroffen. Wir haben deutlich gemacht: Kein zusätzliches Geld in einer haushaltsmäßig schwierigen Situation. Das Geld haben wir selbst im Agraretat freigesetzt. Das haben wir uns selbst als Disziplin auferlegt. Insofern ist dies auch ein gutes Beispiel für andere Bereiche.
Jetzt müssen Sie mit einem guten Beispiel vorangehen. Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Kollege Biestmann.
Gut. Frau Präsidentin, ich nehme Ihre Mitteilung gerne zur Kenntnis. - Tierseuchenbekämpfung ist Verbraucherschutz und liegt im öffentlichen Interesse. Wir sollten diese Aufgabe nicht allein den Tierhaltern und den Landkreisen überlassen. Also müssen wir hier gemeinschaftlich tätig werden. Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der letzte Satz von Herrn Biestmann bietet eigentlich Grund genug, unserem Antrag zuzustimmen; denn genau da war die Verbindung. Was aber die Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz angeht, konnte man in der Zwischenzeit in der Tat den Eindruck gewinnen, dass es sich hier um eine unendliche Geschichte handelt. Seit Ende letzten Jahres kursierte ein Referentenentwurf, nach dem die Landkreise mit zwei Drittel der Kosten der Tierkörperbeseitigung und die Tierseuchenkasse bzw. die Tierhalter mit einem Drittel dieser Kosten belastet werden sollten. Die Mehrkosten für die Kommunen betrugen danach ca. 6 Millionen Euro. Das hätte eine Kostensteigerung um 40 % bedeutet.
Es folgte der berechtigte Protest vor allem der Kommunen, und es folgte der zweite Gesetzentwurf. Er enthielt eine wesentliche Änderung: Die Kosten für die Beseitigung von SRM-Material in Höhe von 8,5 Millionen Euro sollten nunmehr zu 91 % von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und zu 9 % von den Landkreisen getragen werden. Eine Beteiligung des Landes war nach wie vor nicht vorgesehen. Aber auch diese Regelung, mit der zwar die Mehrkosten für die Kommunen von 6 Millionen auf 760 000 Euro reduziert, die Tierhalter aber verstärkt zur Kasse gebeten worden wären, wurde von den Landkreisen und auch von der Tierseuchenkasse abgelehnt.
Daraufhin folgte der dritte Versuch - hart umkämpft in der CDU-Fraktion und gegen die Stimme des Landwirtschaftsministers, der sich gegen eine Landesbeteiligung ausgesprochen hatte, obwohl er in den vergangenen Jahren selbst immer vehement für eine Beteiligung des Landes eingetreten war, dem die damalige Beteiligung des Landes an den Kosten für die Beseitigung von SRMMaterialien nie hoch genug war und der sich auch von der schlechten Finanzsituation des Landes - auch damals war sie nicht besonders rosig - nicht abschrecken ließ. Der dritte und heute zur Beschlussfassung vorliegende Gesetzentwurf regelt die Kostenverteilung der Tierkörperbeseitigung bis zum Ende des Jahres 2005. Danach beteiligt sich das Land bis Ende 2005 mit 50 % an den Kosten der Beseitigung der SRM-Materialien; die anderen 50 % übernimmt die Tierseuchenkasse. Für das Jahr 2004 gilt aber: Das Land beteiligt sich an diesen Kosten nur im zweiten Halbjahr. Im ersten Halbjahr müssen diese Kosten die Tierseuchenkasse bzw. die Solidargemeinschaft der Tierhalter zu 100 % übernehmen - soweit dem der Vorstand der Tierseuchenkasse überhaupt zustimmt; denn noch, Herr Biestmann, ist das letzte Wort dazu nicht gesprochen. Bis heute liegt noch kein Beschluss vor. Falls die Tierseuchenkasse nicht zur Kostenübernahme bereit ist, sind die Tierhalter für das erste Halbjahr zu 100 % kostenpflichtig.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Debatten in den letzten Monaten und des Gerangels in den Fraktionen der CDU und FDP können Sie schon heute mit der Erarbeitung einer Neufassung des Gesetzes beginnen, damit dieses rechtzeitig zum 1. Januar 2006 in Kraft treten kann. Die Tierseuchenkasse will zu Recht wissen, wie es denn 2005 weitergehen soll. Fällt der Passus der SRM-Beteiligung einfach weg, so bricht die Solidargemeinschaft der Tierhalter in der Tierseuchen
kasse auseinander, und es gibt keine verursachergerechte Beteiligung der Tierhalter bei der Tierkörperbeseitigung. Für Rinder, Schafe und Ziegen müssen dann 100 % der Entsorgungskosten getragen werden, für Schweine und Geflügel dagegen nur ein Drittel der Kosten. Die Tierseuchenkasse will also verständlicherweise schon heute eine Zusage dafür haben, dass nach 2005 alle Tierhalter unter gleichen Bedingungen ihren Anteil an der Tierkörperbeseitigung tragen. Diese Vorsichtsmaßnahme ist nach den schlechten Erfahrungen der letzten Monate verständlich.
Ein zweiter Kritikpunkt: Die Landwirtschaft insgesamt zahlt den Landesanteil von 50 % der SRMKosten. Für 2004 müssen 2,15 Millionen Euro erbracht werden, u. a. aus Kürzungen bei Investitionszuschüssen, bei Beratungsund Vermarktungsleistungen. Das sind Gelder, die gerade im Hinblick auf die Umsetzung der GAP-Reform dringend benötigt werden. Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 1,5 Millionen Euro gehen zusätzlich für Niedersachsen verloren. Wie die im Haushalt festgeschriebenen globalen Minderausgaben von 3,8 Millionen Euro erreicht werden sollen, ist völlig ungeklärt. Die CDUFraktion - das zeigen die Gesetzentwürfe - ist hinund hergerissen, wer höher im Kurs steht: die Tierhalter oder die Kommunen. Je nach Lage verändern sich die Gesetzentwürfe. Wenn Sie unserem Antrag zugestimmt hätten, hätten Sie sich das Hin und Her Ihrer fraktionsinternen Auseinandersetzungen mit dem entsprechenden Muskelspiel ersparen können.
Die SPD-Fraktion hat mit ihrem Antrag „Konnexität muss auch bei der Tierkörperbeseitigung gelten!“ eine Forderung aufgegriffen, die von allen an der Tierkörperbeseitigung Beteiligten einvernehmlich unterstützt wird, nämlich die Forderung nach einer Drittellösung der Kosten: Ein Drittel trägt das Land, ein Drittel tragen die entsorgungspflichtigen Körperschaften, und ein Drittel tragen Tierseuchenkasse bzw. Tierhalter. Dies ist eine Forderung, die auch die CDU bis zur Regierungsübernahme immer vehement aufgestellt hat.
Finanzausgleich erfolgt. Herr Biestmann, ich möchte von Ihnen gern einmal wissen, welche Kostenerstattung die Landkreise über das FAG denn speziell für die Tierkörperbeseitigung erhalten. In den meisten Ländern - darauf haben Sie eben selbst hingewiesen - ist es so, dass die Länder ein Drittel der Beseitigungskosten tragen. Auch diese Länder befinden sich in keiner besseren Haushaltssituation. Dort, wo die Tierhalter stärker belastet werden - z. B. in Mecklenburg-Vorpommern; dort zahlen die Kommunen überhaupt nichts -, mehren sich die Vorfälle unsachgemäßer Entsorgung, indem die Kadaver einfach verbuddelt werden.
Die Frage ist, ob das Land seine Aufgabe des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen und der Bereitstellung von ausreichenden Entsorgungskapazitäten im Seuchenfall zum Nulltarif erfüllen können soll, während die entsorgungspflichtigen Körperschaften immer stärker zur Kasse gebeten werden, und zwar einseitig zulasten der viehintensiven Regionen, die zwar auch von der Wertschöpfung profitieren, aber letztlich auch zur Versorgung des gesamten Landes beitragen.
Das schließt nicht aus - damit komme ich zu dem Antrag von CDU und FDP „Wirtschaftlichkeit der Tierkörperbeseitigung verbessern“ -, dass man alle Möglichkeiten nutzt, um die Wirtschaftlichkeit der Tierkörperbeseitigungsanlagen zu verbessern.
Laut vorliegendem Antrag soll die Aufnahme tierischer Nebenprodukte in die Biomasse-Verordnung geprüft werden, und zwar mit dem Ziel der Förderung von TKBA über das Erneuerbare-EnergienGesetz. Weil man selbst nicht zahlen will, sucht man nach anderen Geldgebern. Dieser Eindruck wurde jedenfalls erweckt, denn dieser Antrag wurde mit dem Gesetzentwurf zur Tierkörperbeseitigung verknüpft.
Im Zusammenhang mit der Beratung über das EEG im Deutschen Bundestag wurde dieses Thema weder von der FDP noch von der CDU behandelt, und auf Bundesebene gibt es bisher auch nicht die Forderung Ihrer Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion, die Biomasse-Verordnung
zu ändern. Ganz im Gegenteil: Es ist gegenwärtig überhaupt nicht geplant, die Biomasse-Verordnung zu überarbeiten.
Hat die Energieerzeugung oder die Abfallentsorgung oberste Priorität? Schafft man neue Subventionstatbestände? Über all diese offenen Fragen wurde im Ausschuss nicht beraten. Es ging nur um eine schnelle Abstimmung. Es bleibt die Frage offen, wie die Wirtschaftlichkeit von Tierkörperbeseitigungsanlagen verbessert werden kann. Daher werden wir, wie Herr Klein es im Ausschuss so schön formulierte, aus dem Bauch heraus sagen: Prüfen Sie, welche Möglichkeiten bestehen, und wir werden uns dann weiter damit auseinander setzen.
Frau Präsidentin Vockert! Meine Damen, meine Herren! Die Frage der Anpassung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz hat uns in den vergangenen Wochen sehr intensiv beschäftigt. Dabei war das größte Problem, die, wie ich betone, berechtigten Interessen der Tierhalter auf der einen Seite und die schwierige finanzielle Lage des Landes Niedersachsen auf der anderen Seite in Einklang zu bringen. Mit dem hier von FDP und CDU vorgelegten Kompromiss bieten wir den Tierhaltern sowie den Landkreisen und der Tierseuchenkasse Rechtssicherheit bis zum Ende des Jahres 2005.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Finanzierung der Entsorgung von Schlachtnebenprodukten der Kategorie I - also Hirn, Rückenmark etc. - gesichert. Diese Kraftanstrengung stabilisiert unsere Landwirtschaft in einer ohnehin schwierigen Situation.
In diesem Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2005 ist uns nun die Möglichkeit zum Handeln gegeben. Es wird uns die Möglichkeit gegeben, die finanzielle Situation für die Tierkörperbeseitigungsanlagen zu verbessern. Diesem Ziel dient der von FDP und CDU vorgelegte Entschließungsantrag, den wir heute annehmen werden. Die darin vorgeschlagenen Elemente - ich nenne hier insbesondere das Einwirken auf Bundesebene - sollen die Erlössituation bei den Tierkörperbeseitigungsanlagen verbessern. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite wollen wir durch das Prüfrecht der Tierseuchenkasse, das wir heute ebenfalls beschließen wollen, auch eine optimierte Ausgabensituation bei den Tierkörperbeseitigungsanlagen für die Zukunft erreichen. Bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2006 muss dann aber neu überprüft werden, in welchem Maße sich das Land an den Kosten für die Tierkörperbeseitigungsanlagen noch beteiligen kann und beteiligen muss.
Frau Stief-Kreihe, ein Wort zu Ihrem Antrag. Den Bauern ist mit Ihren Placebo-Anträgen nicht geholfen.
Wenn Sie, Herr Meyer, eine Drittellösung umsetzen wollen, können Sie hier nicht zu der Frage schweigen, woher das Geld kommen soll. Solange Sie keine Aussage dazu treffen, kann ich jedem Bauern nur raten, Sie als SPD nicht allzu ernst zu nehmen.
Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Klein zu Wort gemeldet. Es wäre - auch wenn ich weiß, dass sich der Saal wieder füllt - schön, wenn wir unsere Aufmerksamkeit jetzt den Ausführungen des Kollegen Klein schenkten. Bitte schön!