Protocol of the Session on June 23, 2004

Danke schön. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Herr Kollege Klein zu Wort gemeldet. Es wäre - auch wenn ich weiß, dass sich der Saal wieder füllt - schön, wenn wir unsere Aufmerksamkeit jetzt den Ausführungen des Kollegen Klein schenkten. Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir lehnen den vorgelegten Gesetzentwurf aus zwei Gründen ab: zum einen aufgrund der generellen Kostenaufteilung und zum anderen aufgrund der speziellen Ausrichtung bis zum Ende des Jahres 2005. Wir stellen zum Gesetzentwurf selbst die Frage - ich meine, das muss inzwischen erlaubt sein -: Ist Tierkörperbeseitigung eigentlich noch eine öffentliche

Aufgabe, so wie sie es gewesen ist, als wir alle noch hinten im Schuppen unseren Schweinekoben hatten und entsprechende Umstände dazu führten, dass in diesem Bereich eine erhöhte Gefahr bestand? Selbst wenn wir der Meinung sind, dass diese Verfahren wegen der Seuchengefahr unter einer öffentlichen Kontrolle durchgeführt werden müssen, kann das doch nicht bedeuten, dass das automatisch durch den Steuerzahler getragen wird.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

In der Regel handeln wir doch heute längst anders. Eigentlich ist es doch nur noch im Atomenergiebereich üblich, dass die Müllfrage gelegentlich zulasten des Steuerzahlers gelöst wird.

(Zustimmung von Stefan Wenzel [GRÜNE])

Kein anderes Unternehmen erhält für die Beseitigung seiner Produktionsabfälle dauerhaft öffentliche Mittel. Das sind einfach Kosten der Produktion, wie Rohstoffe, Maschinen und Löhne, die entsprechend kalkuliert werden müssen. Warum soll also der Steuerzahler mit seinem Geld für das Risiko des Tierverlustes oder das Seuchenrisiko der heutigen Intensivtierhaltung aufkommen? Dafür gibt es keinen Grund.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es ist doch richtig, dass ich für die Beseitigung meines Hausmülls kostendeckende Gebühren zahle. Niemand käme auf die Idee, mir die Hälfte zu erlassen und das aus Steuergeldern gegenzufinanzieren, nur weil ich drohe, den Müll demnächst in den nächsten Wald zu schütten. Das kann es doch nicht sein!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich meine, dass Sie sich nicht auf Ihr zentrales Argument, das zu diesen Lösungen geführt hat - den Bauern geht es schlecht -, zurückziehen können. In der Tat gibt es in der Landwirtschaft eine schwierige Lage, aber die Stellschrauben, um das zu ändern, liegen doch nun wirklich woanders.

(Zuruf von der CDU: In Berlin!)

Wir können das doch nicht mit neuen Subventionen, die noch dazu letzten Endes, Herr Kollege, in der Lebensmittelwirtschaft und im Handel und nicht beim Bauern landen, auffangen. Im Übrigen haben Sie eine sehr widersprüchliche Argumentation.

Wenn die finanzielle Not ein Grund ist, an nicht mehr sachgerechten Lösungen festzuhalten, dann frage ich Sie, warum das dann nicht für die Kommunen gilt. An dieser Stelle hat die Landesregierung überhaupt keine Skrupel, die Finanzierungslast kräftig zu erhöhen. Nach meiner Erinnerung hat der Innenminister heute Morgen gesagt, das sei unfair. Wie sehen Sie denn das in dieser Frage?

Im Übrigen geht es auch anderen wirtschaftlich schlecht. Das sind dann wohl in der Regel Gruppen, die zwar auch Opfer von Haushaltskürzungen sind, die aber in der Mehrheit die falsche Partei oder in nicht ausreichendem Umfang die richtige Partei gewählt haben.

Ihre Argumentation wird völlig absurd, wenn wir uns die Finanzierung Ihrer Fraktionsspielwiese ansehen. Zu der Befristung: Sie glauben doch nicht im Ernst, dass diese Regelung Ende 2005 klammheimlich und unbemerkt ausläuft. Sie glauben doch auch nicht im Ernst, dass sich die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft bis zu diesem Termin so grundlegend verändern wird, dass die Landwirtschaft sagt: Vielen Dank, wir brauchen euer Geld nicht mehr. Das wird es nicht sein.

(Glocke der Präsidentin)

Weiter frage ich Sie: Wie helfen Sie der Landwirtschaft, wenn Kammerzuschüsse, wenn Beratungszuschüsse, wenn Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe z. B. für die einzelbetriebliche Förderung gekürzt werden? Dieses Theater ist für die Landwirtschaft doch allenfalls ein Nullsummenspiel, ich sage sogar: eine Verschlechterung. Denn Sie ersetzen eine zielorientierte und individuelle Unterstützung in der Landwirtschaft durch eine Gießkannenförderung, die es allenfalls dem Handel ermöglicht, seine Geiz-ist-geil-Spiele weiterzuführen.

(Beifall bei den GRÜNEN - Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ein Wort zum SPDAntrag. Wir lehnen ihn ab, weil darin die Drittelfinanzierung steht. Das ist das altbekannte Topfdenken, das wir nicht wollen. Das würde den Anteil von Steuermitteln nur weiter erhöhen. Auch in der Opposition sollte man meiner Meinung nach den Realitätsbezug nicht aufgeben.

Wir werden den CDU-Antrag unterstützen, weil es keinen schwerwiegenden Grund gibt, die energeti

sche Nutzung des Tiermehls, also seine Verbrennung, vom EEG auszuschließen, solange z. B. auch unbelastete Hölzer in der BiomasseVerordnung genannt werden. Dass es kurzfristig nicht zu einer Veränderung der BiomasseVerordnung kommen wird, haben wir schon gehört. Das ist meiner Meinung nach aber unabhängig von dieser Forderung.

Kurzfristig müssen Sie, Herr Kollege Klein, zum Ende kommen.

Ich bin am Schluss. - Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie mögen an diesen differenzierten Entscheidungen erkennen, dass wir hier sehr sachorientiert diskutiert haben, im Gegensatz zu Ihnen, die Sie eher auf parteipolitisch ausgerichtete und klientelorientierte Husarenritte setzen. - Schönen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Herr Minister Ehlen hat sich zu Wort gemeldet. Herr Minister, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach meinem Dafürhalten ist - sicherlich aus verschiedener Sichtweise - alles über diesen Gesetzentwurf gesagt worden. Wir stehen voll hinter unserem eigenen Gesetzentwurf. Ich bitte um Zustimmung. - Danke.

(Starker, anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Bravo-Rufe von der CDU - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Das wäre ja noch schöner! - Sigmar Gabriel [SPD]: Ihr verschenkt die Zeit, die er reingeholt hat! Wir wollen alle Fußball gucken! - Gegen- ruf von Roland Riese [FDP]: Sie müs- sen die rhetorische Glanzleistung an- erkennen, Herr Kollege! - Sigmar Gabriel [SPD]: Wenn man nichts sagt, kann man nichts falsch machen! Dar- an sollten Sie sich halten!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die allgemeine Aussprache.

Wir kommen zunächst zur Einzelberatung des Gesetzentwurfes, also Tagesordnungspunkt 7.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe Artikel 2 auf. Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe Artikel 3 auf. Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Auch hier war das Erste die Mehrheit.

Ich rufe Artikel 3/1 auf. Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Ich rufe jetzt Artikel 3/2 auf. Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe Artikel 4 auf. Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe die Gesetzesüberschrift auf. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz und des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nunmehr, sich vom Platz zu erheben. - Wer dagegen stimmen möchte, den bitte ich, sich nunmehr vom Platz zu erheben. - Wer sich der Stimme enthalten möchte, möge sich vom Platz erheben. - Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Dem Gesetzentwurf ist mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8 auf. Hierzu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nunmehr um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 9 auf. Auch hierzu liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Damit ist zu Tagesordnungspunkt 9 einstimmig beschlossen worden.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/1129

Zur Einbringung erteile ich Innenminister Schünemann das Wort. Bitte schön, Herr Innenminister!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes enthält keine spektakulären, aber notwendige Änderungen des landesrechtlichen Stiftungsrechts. Im Jahre 2002 sind die stiftungsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts novelliert worden.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll in erster Linie das Niedersächsische Stiftungsgesetz, das den verwaltungsmäßigen Vollzug des Stiftungsrechts regelt, an das geänderte Bundesrecht angepasst werden.

Ziel der Novellierung ist die Vereinfachung des Verfahrens, durch das eine Stiftung die Rechtsfähigkeit erlangt. Die Stifterin oder der Stifter hat nunmehr einen strikten Rechtsanspruch auf Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig, wenn das Stiftungsgeschäft bestimmte Mindestanforderungen erfüllt.

Ich bin der festen Überzeugung, dass dadurch das Stiftungswesen gestärkt wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren, ich eröffne die Beratung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich kann die Beratung also wieder schließen.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Vorgeschlagen wird, federführend den Ausschuss für Inneres und Sport sowie mitberatend den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Das ist so beschlossen.

Ich rufe auf