Einig sind wir uns darüber, dass auf elektronischem Wege allen Nutzern die Informationen zur Verfügung gestellt werden sollen. Diesen Weg gehen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.
- Ich bin sofort fertig. - Das wird über ein gemeinsames Portal ermöglicht. Dann hat jeder, der Eintragungen vornehmen bzw. abfragen will, Zugriff. Ich meine, das ist der richtige Weg, um wirklich Modernisierung für die Justiz auf den Weg zu bringen. Deshalb können wir Ihren Antrag nur ablehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im zweiten Teil Ihres Entschließungsantrags sprechen Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, sich für eine wirkliche, dauerhafte und Kosten sparende Strukturreform in der Justiz aus. Da sind wir Ihrer Meinung. Mir fehlt indes der Glaube an Ihre Reformwilligkeit. Bislang haben Sie nämlich alle Vorschläge, die sich mit grundlegenden strukturellen Veränderungen der Justiz befassen und die wirklich etwas zum Guten bewegen könnten, in Bausch und Bogen abgelehnt.
Dies fängt bei der Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten an und macht bei der Diskussion um die Übertragung der Handelsregister auf die IHKen auch nicht Halt. Gerade bei den Handelsregistern zeigt schon der Titel Ihres Entschließungsantrages, wie wenig Sie an einer wirklichen Aufgabenreduzierung der Justiz und einer damit verbundenen Ressourcenfreisetzung für deren eigentli
Meine Damen und Herren, die Führung der Handelsregister - das bestreiten die wenigsten Fachleute - gehört sicherlich nicht zum Kernbereich der Justiz. Es bestehen weder durchgreifende verfassungsrechtliche noch sonstige rechtsstaatliche Bedenken, gerade die Registerführung, insbesondere die Führung der Handelsregister, auf die Industrieund Handelskammern zu verlagern. Dies ist vor allem keine Privatisierung, sondern die Übertragung von nicht zwingend zum Aufgabenbereich der Justiz gehörenden Verantwortlichkeiten auf Körperschaften des öffentlichen Rechts - nicht mehr und auch nicht weniger. Indem Sie sich aber diesem Schritt verweigern, blockieren Sie gleichzeitig Ressourcen, die an anderer Stelle in der Justiz dringend benötigt werden. Das passt mit Ihrer Botschaft, sich für eine wirklich dauerhafte Justizreform einzusetzen, nicht zusammen. Dabei ist es gerade für die Justiz überlebenswichtig, sich zu konsolidieren und von Aufgaben zu trennen, die nicht die ihren sind bzw. die sie nicht zwingend wahrnehmen muss. Andernfalls droht der Kollaps; nicht nur in finanzieller, sondern vor allem auch in qualitativer Hinsicht. Ich meine, meine Damen und Herren, das wollen wir alle gemeinsam ganz entschieden verhindern.
Die Vielzahl der Aufgaben, an Rechtswegen und Rechtsmitteln haben die Justiz schwerfällig gemacht. Lange Verfahrensdauern sind in erster Linie Ausdruck dieses strukturellen Problems und erst in zweiter Linie eine finanzielle Frage. Klar ist jedoch, dass sich das Problem angesichts der sehr schwierigen finanziellen Lage des Landeshaushalts weiter verschärft.
Meine Damen und Herren, die Möglichkeiten, durch organisatorische Veränderungen oder den Einsatz von EDV schnellere Bearbeitungszeiten zu erreichen und damit letztlich kostengünstiger zu arbeiten, sind im Wesentlichen ausgeschöpft. Das muss man einmal ganz deutlich sagen. Die Verfahrenszeiten steigen weiter, und Besserung kommt sicherlich nicht von allein. Wer das leugnet, verkennt die Realitäten, und wer nach mehr Geld für die Justiz ruft, der muss gleichzeitig sagen, woher es denn kommen soll.
Sie, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, führen als vermeintlich schlagkräftiges Argument gegen die Auslagerung an, dass kostendeckende Gebühren für das Registerwesen erhoben werden dürfen. Tatsächlich ist aber eine Kostendeckung überhaupt nicht zu gewährleisten. Derzeit wie auch zukünftig ist der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber des Bundes für die Gebührenhöhe zuständig.
Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in einer Prüfungsmitteilung zur Registerführung bei den Amtsgerichten vom 28. Januar 2004 darauf hingewiesen, dass schon jetzt die Führung der Register nicht kostendeckend sei. Daran wird sich nach den bisher bekannten Entwürfen für eine Verordnung zur Neuordnung der Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen auch nichts ändern. Die Übertragung der Registerführung auf eine andere Stelle außerhalb der Justiz führt dagegen sofort und dauerhaft zu Kosteneinsparungen, weil sämtliche Personal- und Sachkosten ab dem Zeitpunkt der Übertragung bei der registerführenden Stelle liegen. Das gilt auch für die Finanzierung der Übernahme und der Automatisierung. Diese Kosten wird das Land dann nicht tragen müssen.
Die von der Landesregierung angestrebte Übertragung der Registerführung auf Dritte wird auch nicht, wie von Ihnen gerne angeführt, zu einer Verschlechterung der Arbeitsqualität führen. Das Landesrecht wird sicherstellen, dass die Personen, Herr Helberg, die die Entscheidungen der registerführenden Stellen zu treffen haben, sachlich unabhängig und keinen Weisungen unterworfen sind.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch eine konsequente Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht sichergestellt.
Meine Damen und Herren, die Möglichkeit der Zersplitterung des Rechts bei der Registerführung an verschiedenen Stellen im Land ist ebenfalls angesprochen worden. Aber mit den an einer Übernahme der Register interessierten Institutionen besteht Einvernehmen, dass neben den Handelsre
gistern auch die Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister zu übernehmen sind. Die Übertragung der Registerführung birgt für die Nutzer keine Nachteile. Sie ist für das Land Niedersachsen vorteilhaft, und sie wäre ein erster Meilenstein auf dem Weg zu der so dringend erforderlichen Reform der Justiz, zu einer Bestimmung des Kernbereichs, zur Verschaffung der erforderlichen Ressourcen für diesen Kernbereich - für die spruchrichterliche Tätigkeit - und für eine starke dritte Gewalt in diesem Staat. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. - Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nein, ich habe nichts vergessen. Ich möchte nur auf eines hinweisen: Auch im Bund, Frau Ministerin, steht der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Ihrem Ansinnen durchaus skeptisch gegenüber. Es ist also nicht so, dass man das ohne Weiteres nach Parteigrenzen trennen kann.
Zu Herrn Lehmann möchte ich Folgendes sagen: Wenn Sie die Personalressourcen, die Sie freisetzen können, wieder in anderen Aufgabenbereichen einsetzen, wo sind denn dann die Ersparnisse, die Sie mit einer Verlagerung erzielen wollen? - Das ist doch dann überhaupt nicht mehr erreichbar. Das, was Sie hier vorgetragen haben - auch Sie, Frau Ministerin -, überzeugt mich wirklich nicht. Ich kann nur sagen: Ich kenne die Praxis. Ich weiß, wie gut die Registergerichte arbeiten. Ich weiß, wie problematisch es wahrscheinlich sein wird, wenn der Beamte oder der Angestellte, der in den IHK die Registersachen bearbeitet, dem Druck seiner Vorgesetzten ausgesetzt sein wird. Soll er denn eine Eintragung für den Präsidenten der IHK möglicherweise zurückstellen oder anders bearbeiten? Ich möchte sehen, wie das geregelt werden soll.
Wir kommen nun zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 13: Einzige (abschließende) Beratung: Keine Privilegierung von katholischen Gymnasien - Gleichbehandlung bei Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/797 Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 15/1052
Die Beschlussempfehlung des Kultusausschusses lautet auf Ablehnung. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Ich eröffne die Beratung. Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Poppe das Wort. Ich erteile es ihm.
Herr Poppe, einen Augenblick, bitte. - Meine Damen und Herren, wir sind fast am Ende der Tagesordnung für die heutige Plenarsitzung. Wenn Sie noch einen Augenblick ruhig sind, geht es vielleicht schneller.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Plenarsitzung dieses Hause wurden im Rahmen der Schulgesetzänderung auch der § 154 des Niedersächsischen Schulgesetzes und damit zusammenhängend auch die dazugehörigen Durchführungsvereinbarungen zum Konkordat geändert. Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion zu diesem Thema wurde allerdings kaum diskutiert, da die öffentliche Aufmerksamkeit ganz auf die Kopftuch-Frage konzentriert war. Daher ist es sinnvoll, an dieser Stelle einmal zu ver
Bei dem § 154 geht es - das ist zugegebenermaßen ein schwieriges Feld; auch als ehemaliger Schulleiter habe ich noch ständig dazulernen müssen - um die Ausgestaltung der Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft, die aus öffentlichen Schulen hervorgegangen sind, die so genannten Konkordatsschulen. Konkordatsschulen - das muss an dieser Stelle auch einmal erläutert werden - sind eine niedersächsische Besonderheit.
Es handelt sich um bisher meist kooperative Haupt- und Realschulen in katholischer Trägerschaft an einem guten Dutzend Standorten: in Hildesheim, Osnabrück, Göttingen, Duderstadt, Cloppenburg - um nur einige zu nennen. Sie sind aus öffentlichen katholischen Bekenntnis-Volksschulen entstanden. Abweichend von der üblichen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft trägt das Land für diese Schulen nicht nur die persönlichen Kosten für die Lehrkräfte, sondern beteiligt sich auch an den laufenden sächlichen Kosten. Diese Regelungen sind mehrfach in Durchführungsvereinbarungen an die geänderten Verhältnisse angepasst worden. Das ist auch jetzt wieder geschehen.
Wo liegt da das Problem? - Durch die von dieser Regierung gewollte Abschaffung der Orientierungsstufe und die Einführung der Dreigliedrigkeit ab Klasse 5 fehlt den katholischen Haupt- und Realschulen zukünftig der gymnasiale Schüleranteil in Klasse 5 und 6. Die katholische Kirche wünscht nun, den Verlust an Schülerzahlen durch einen Gymnasialzweig auszugleichen. Das neue Niedersächsische Schulgesetz lässt aber diese Konstruktion des Gymnasialzweigs nicht zu; denn es entstünde eine kooperative Gesamtschule, was nicht gewollt und eindeutig ausgeschlossen ist.
Nun liegt der nächste Schritt für die katholische Kirche als freier Träger nahe. Sie sagt: Wir erweitern nicht durch einen Schulzweig, sondern wir gründen ein neues Sek-I-Gymnasium. Dahin gehen jedenfalls die Pläne in Göttingen, Duderstadt und Wolfsburg.
Freie Träger in Niedersachsen dürfen selbstverständlich weitere Schulen gründen. Aber auf die zukünftigen neuen Gymnasien sollen die besonde
ren Regelungen für Konkordatsschulen angewendet werden, also eine komplette Übernahme der Personalkosten plus anteilige Sachkosten. Das aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aus zwei Gründen ein Problem.