Aus unserer Sicht ist das nicht sinnvoll. Und sie kritisieren weiter, dass keine vernünftige Kostenfolgeabschätzung und Wirtschaftlichkeitsrechnung dargelegt wurde.
Ich glaube, dass auch die Kritik der Beschäftigten und ihrer Personalvertretungen in diesem Prozess hätte wirklich ernst genommen werden sollen, wenn man schon den Landesrechnungshof ignoriert.
Aus den eben dargestellten Gründen werden wir den vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützen. Ich hoffe, dass Sie als Vertreterinnen und Vertreter im Fachausschuss unseren Argumenten ein bisschen aufgeschlossener gegenüberstehen, weil ich denke, wenn es ums Geld geht, ist das unser gesamtes Interesse,
Man sieht es. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Leuschner, Sie haben die Frage aufgeworfen: Bringt die Verwaltungsmodernisierung eine Verbesserung für das Land Niedersachsen? - Die eindeutige Antwort der CDU-Fraktion ist: Natürlich bringt sie eine Verbesserung, sonst würden wir sie nicht machen.
Aber, Frau Leuschner, Ihr Vortrag mutet mich an wie: Es muss etwas passieren, aber es darf nichts geschehen. - Nach diesem Motto möchten wir nicht handeln. Lassen mich deshalb eingangs noch einmal die historische Leistung der Landesregierung, insbesondere unseres Innenministers, herausstellen.
- Historische Leistung, Frau Leuschner, ja genau! Ihnen ist es bereits nach elf Monaten intensiver Regierungsarbeit gelungen, mit den Beschlüssen - auch über organisatorische und personalwirtschaftliche Rahmenbedingungen endgültig die Weichen für eine moderne, effiziente und bürgernahe Landesverwaltung zu stellen. Der Umbau der Verwaltung zu einer zukunftsorientierten und leistungsfähigen Landesverwaltung hat in Niedersachsen begonnen. Das, meine Damen und Herren, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heinrich Aller [SPD]: Aber in wel- che? - Gegenruf von Bernd Althus- mann [CDU]: In die richtige!)
Meine Damen und Herren, Innenminister Schünemann hat zu Recht betont, dass gemeinsam mit den übrigen Ressorts ein sehr anspruchsvoller und auch ehrgeiziger Zeitplan, den die Fraktion der CDU voll unterstützt, für die Verwaltungsmodernisierung vereinbart worden ist. Wie sieht dieser Zeitplan aus? - Das ist zwar teilweise schon gesagt worden, aber lassen Sie es mich trotzdem noch einmal darstellen: Zum 1. Januar 2005 wird sich der Verwaltungsaufbau in Niedersachsen einschneidend verändern. Die Mittelinstanz wird neu geordnet sein.
Die vier Bezirksregierungen in Weser-Ems, Hannover, Lüneburg und Braunschweig werden aufgelöst und die Regierungsbezirke aufgehoben sein.
Durch die Auflösung der Bezirksregierungen werden nach gegenwärtigem Stand 171 Aufgaben ersatzlos wegfallen, 45 Aufgaben privatisiert, 73 Aufgaben kommunalisiert, 20 Aufgaben auf Dritte übertragen sowie 89 Aufgaben im Landesbereich optimiert.
- Frau Leuschner, ich verstehe ja Ihre Aufregung. Ich weiß, Sie hätten das während Ihrer Regierungszeit auch gerne geschafft, aber Sie haben es nicht geschafft. Deswegen hören Sie doch bitte zu.
Meine Damen und Herren, die Verwaltungsreform in Niedersachsen bedeutet einen Umbau der Landesverwaltung insgesamt. Wir sprechen nicht nur von der Auflösung der Bezirksregierungen, sondern von der Auflösung von insgesamt fast 119 Behörden bei einer erforderlichen Neugründung von nur 21 Behörden. Der im Wesentlichen dreistufige organisatorische Aufbau der Landesverwaltung wird dann einer weitgehenden Zweistufigkeit weichen. Dieser neue Verwaltungsaufbau wird unnötige Doppelstrukturen beseitigen und zu einer strafferen Behördenstruktur führen, ohne die Qualität der Verwaltungsleistung zu reduzieren. Die Landesverwaltung, meine Damen und Herren, wird schlanker, leistungsfähiger und für Nieder
Ich möchte ausdrücklich Herrn Staatssekretär Meyerding und seinem Team danken. Sie haben in kürzester Zeit, in weniger als einem Jahr, auf den Grundlagen der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien - der CDU und der FDP - sowie der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Wulff umsetzbare Vorschläge erarbeitet,
was, Herr Aller, der Vorgängerregierung trotz teurer Gutachten von Roland Berger nicht gelungen ist.
Was bekommen wir? - Wir bekommen weniger Staat, weniger Bürokratie, weniger Vorschriften, dafür aber mehr Effizienz, mehr Wirtschaftlichkeit und mehr Kundenorientiertheit.
Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann bestand doch bisher zumindest in der Frage der Abschaffung der Bezirksregierungen Einigkeit mit uns. Aber Ihren jetzigen Antrag „Kostenfalle Verwaltungsreform?“ verstehe ich nicht. Ich frage Sie allen Ernstes: Hat Sie nunmehr der Mut verlassen, jetzt, wo die Umsetzungsphase beginnt, jetzt, wo beim Modernisierungsprozess die schwierigen und auch unpopulären Entscheidungen, wie beispielsweise Standortfragen und konkrete Maßnahmen zum Personalabbau, bevorstehen?
Ich möchte Ihnen die Leitlinien unserer Verwaltungsreform noch einmal in Erinnerung rufen. Warum überhaupt eine Verwaltungsreform? - Die Modernisierung der niedersächsischen Landesverwaltung hat vornehmlich zwei Zielen gerecht zu werden: Sie hat zum einen auf durch Globalisierungsprozesse bewirkte Veränderungen in der Lebenswirklichkeit zu reagieren. Die Politik hat
Zum anderen hat sie zur nachhaltigen Konsolidierung des Landeshaushaltes beizutragen und erhebliche Einsparungen zu erwirtschaften. Letzteres ist auch im Wesentlichen das Anliegen des Landesrechnungshofes, Frau Leuschner.
Meine Damen und Herren, insbesondere von den Antragstellern, die Verwaltungsmodernisierung Niedersachsen hat doch gerade die Finanzen im Blick. Die uns von der Vorgängerregierung hinterlassene katastrophale Haushaltssituation des Landes, die hohen Schulden und die Zinslasten, für die Sie, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, doch die Verantwortung tragen, erdrücken uns geradezu.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Bernd Althusmann [CDU]: Dagegen können wir gar nicht anreformieren!)
Nein. - Das wird übrigens auch vom Landesrechnungshof seit Jahren gefordert. Wir nehmen den Wählerauftrag ernst und werden handeln. Wir werden in der Landesverwaltung insgesamt mehr als 6 700 der rund 180 000 Stellen entbehrlich stellen können - davon allein über 1 300 Stellen durch die Auflösung der vier Bezirksregierungen. Aber Verwaltungsreform ist nicht nur ein dynamischer, sondern auch ein langwieriger Prozess, der bei einem wie von uns gewollten sozialverträglich vorgenommenen Stellenabbau eben nicht kurzfristig Einspareffekte erzielt, sondern erst mittelbis langfristig nachhaltige Konsolidierungsbeiträge bringen wird. Nicht alle Stellen werden am 1. Januar 2005 abgebaut sein können, da wir den Stellenabbau unter Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen gestalten. Allerdings müssen personalwirtschaftliche Konzepte ausgearbeitet werden, um den geplanten Stellenabbau beschleunigt rea
lisieren zu können. Der Landeshaushalt allein wird durch den Wegfall der Stellen bei den Bezirksregierungen am Ende um rund 70 Millionen Euro entlastet sein. Meine Damen und Herren, auch die Vorgängerregierung - das muss man ihr natürlich zugute halten - hat den Stellenabbau in der Landesverwaltung als ihre Aufgabe angesehen, diesen Schritt aber nur halbherzig und zögerlich vollzogen. Wir müssen aus dieser Zeit, das wissen Sie, noch etwa 1 000 Stellen, die Sie für entbehrlich gehalten haben, abbauen.
Meine Damen und Herren von den Grünen, Ihre Vorhaltung, die Landesregierung könne keine Aussagen über Wirtschaftlichkeit und Effizienz machen, trifft so natürlich nicht zu. Selbstverständlich beinhaltet der Kabinettsbeschluss auch, dass aufgrund der für die Reformen erforderlichen Artikelgesetze die für Gesetzesvorhaben grundsätzlich vorgeschriebenen Gesetzesfolgen- sowie Finanzfolgenabschätzungen vorgenommen werden. Dabei sind wir uns mit dem Rechnungshof absolut einig.
Meine Damen und Herren, man kann doch erst dann seriös über finanzielle Auswirkungen eines Reformvorhabens reden, wenn man genau weiß, wie der Verwaltungsumbau aussehen soll. Nunmehr liegt die Gesamtkonzeption vor, und es werden verlässliche, seriöse Berechnungen vorgenommen. Die Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Martha Jansen - auch ich möchte sie zitieren -, hat ausdrücklich die Modernisierung der Verwaltung als dringend notwendig hervorgehoben und neben dem notwendigen Personalabbau für eine Ausnutzung weiterer personalwirtschaftlicher Maßnahmen plädiert - ob drei- oder zweistufig, dazu hat sie gesagt, dies sei eine politische Entscheidung. Ich finde, das ist eine eindeutig richtige Aussage.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Heinrich Aller [SPD]: Das sagt doch gar nichts zu der Frage, was es kos- ten soll oder nicht! Sie haben doch gar keine Vergleichsgrößen!)
Selbstverständlich wird es bei diesem großen Reformvorhaben noch einige Punkte geben, über die wir mit dem Rechnungshof sprechen müssen. Das werden wir auch tun. Aber es hat sich gezeigt, dass Minister Schünemann mit seinem Reformvor