Protocol of the Session on March 11, 2004

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage kann bisher nicht konkret beantwortet werden. Im Haushalt sind allerdings all diejenigen Kosten eingeplant, die entstehen könnten. Abschließend will ich aber auch hierzu sagen, meine Damen und Herren von den Grünen: Es war der damalige Ministerpräsident und heutige Bundeskanzler, der seinerzeit sehr stark auf dieses Sperrwerk hingewiesen hat. Es gab Entscheidungen auch der alten Bundesregierung und des Bundeskanzlers Schröder, die noch gut waren.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Helmhold, bitte schön!

Herr Minister Sander, im April 2000 wurden die Kosten für Kompensationsmaßnamen auf etwa 4,8 Millionen Euro beziffert, im November 2003 aber nur noch mit 3,8 Millionen Euro. Welche Maßnahmen im Umfang von 1 Million Euro sind in diesem Zeitraum entfallen?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Helmhold, ich kann Ihnen das im Augenblick nicht sagen. Ich werde Ihre Frage aber gern schriftlich beantworten.

(Beifall bei der FDP)

Frau Kollegin Korter!

Herr Minister, meine Frage zielt auf die Einnahmen und auf die Kosten für die Unterhaltung des Sperrwerks ab. Ich möchte gern wissen: Wie hoch sind die Gebühreneinnahmen aus der Staufunktion des Sperrwerks?

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch das kann ich nicht genau sagen. Es sind Gebühreneinnahmen vorgesehen. Wir müssen aber zunächst einmal feststellen, wann gestaut werden muss. Erst dann können wir Ihnen anhand der Gebührenordnung, die es ja gibt, sagen, in welcher Höhe Einnahmen entstehen werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Frau Kollegin Steiner stellt jetzt ihre zweite Zusatzfrage.

Herr Minister, wir haben ja festgestellt, dass die Bau- und Gutachterkosten für die bereits eingetretenen Setzungen des Betriebsgeländes mit einzubeziehen sind. Wir fragen Sie: Wie hoch werden die durch Setzungen bedingten Kosten kalkuliert?

Vielen Dank. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Steiner, es entstehen keine Mehrkosten. Wie Sie vielleicht wissen, hat die Arbeitsgemeinschaft schon damals Vorschläge dafür unterbreitet, wie 1 Million Euro eingespart werden können. Daraufhin hat man sich auf ein neues Konzept geeinigt. Die Arbeitsgemeinschaft wird diese Setzungen am Betriebsgebäude dementsprechend behandeln. Dem Land entstehen dafür keine Kosten.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Kollege Klein, bitte schön!

Herr Minister, wie hoch kalkulieren Sie die Kosten, die aufgrund der Baggerungen entstehen werden, welche für die Überführung des Schiffes aus Papenburg erforderlich sind?

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Klein, Sie wissen, dass die Baggerungen bezüglich der Basistiefe von der Schifffahrtsverwaltung durchgeführt werden. Sie muss auch die Kosten dafür übernehmen. Dem Land entstehen dadurch keine Kosten. Die Kosten, die der Bundesschifffahrtsverwaltung entstehen, können wir nachträglich abfragen. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, uns die Kosten zu nennen.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen sehe ich nicht. Damit ist die Frage 2 erledigt. - Wir kommen jetzt zur

Frage 3: Fortführung des Regionalmanagements in der Elbtalaue

Sie wird von den Kollegen Haase, Dehde, Meinhold, Bartels sowie den Kolleginnen Rakow und

Somfleth gestellt. Ich erteile das Wort dem Kollegen Dehde. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den gesetzlich verankerten Zwecken des Biosphärenreservats Niedersächsische Elbtalaue zählt auch die einheitliche Entwicklung des Gebietes. Die einheitliche strukturelle Entwicklung wird durch das Regionalmanagement der Bezirksregierung Lüneburg in Zusammenarbeit mit den betroffenen Landkreisen und Kommunen gewährleistet. In einer einstimmig verabschiedeten Entschließung hat der Landtag bereits festgestellt, dass das Regionalmanagement einen hohen Stellenwert besitzt.

In der Zwischenzeit hat das Regionalmanagement praktische Wirkung entfalten können. So hat sich zwischen den regionalen Akteuren und zwischen ihnen und der Landesregierung eine enge Zusammenarbeit entwickelt, und es konnten über 2 Millionen Euro Fördergelder für die Region verfügbar gemacht werden.

Die positiven Effekte des Regionalmanagements sind für die Region bitter nötig. Das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung stuft Nordostniedersachsen als einen besonderen Problemraum ein, der durch einen konzentrierten Mitteleinsatz vor dem weiteren Zurückfallen hinter die anderen Regionen des Landes bewahrt werden müsse. Die Landesregierung selbst befürwortet in Drucksache 15/756 die bestehenden Netzwerke als wichtige Partner des Landes zur Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit.

Das Regionalmanagement in der Elbtalaue funktioniert also hervorragend, es ist dringend erforderlich, und es ist vom Landtag so gewollt. Trotzdem ist es mit dem Auslaufen der Zielvereinbarung im Juni 2003 beendet worden. In seiner Rede zur konstituierenden Sitzung des Biosphärenreservatbeirats erweckt Staatssekretär Dr. Eberl den Eindruck, das Regionalmanagement sei vor allem ein Projekt zur Rechtfertigung der Bezirksregierungen gewesen.

Die Aktivitäten zu einer Weiterführung der Kooperation im Sinn des von der Landtagsentschließung vorgesehenen Regionalmanagements verharren im Stadium von vorbereitenden Gesprächen. Das Ansehen des Landes als verlässlicher Partner für die Entwicklung der Region hat unter dieser He

rangehensweise der Landesregierung bereits gelitten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wodurch kommt es zu einer Unterbrechung des Regionalmanagements? Wie ist die Verzögerung zu erklären?

2. Wie ist der Stand der Verhandlungen für eine Weiterführung des Regionalmanagementprozesses?

3. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus der Empfehlung des NIW, die Problemregion durch einen konzentrierten Mitteleinsatz vor dem weiteren Zurückfallen zu bewahren, ziehen?

Meine Damen und Herren, bevor Herr Minister Sander antwortet, möchte ich gerne noch für die Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Fraktion, die die Frage 6 gestellt haben, mitteilen, dass sie darauf verzichten, diese Anfrage zu stellen. Herr Kultusminister, sie bitten aber darum, dass diese Anfrage schriftlich beantwortet wird. - Herr Minister Sander, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem in der letzten Legislaturperiode einstimmig beschlossenen Gesetz über das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ ist die Grundlage für ein neues Miteinander von Mensch und Natur im Elbetal gelegt worden. Anliegen des Gesetzgebers war es nicht allein, die Natur zu schützen, sondern er wollte zugleich Perspektiven für die Entwicklung der Region eröffnen.

Zu dem gesetzlichen Auftrag, im Biosphärenreservat regionale Belange verstärkt zu berücksichtigen, die nachhaltige Raumnutzung zu fördern, die partnerschaftliche Zusammenarbeit auszubauen sowie Fördermittel zu bündeln und gezielt einzusetzen, steht auch die jetzige Landesregierung.

Die alte Landesregierung hatte für das Biosphärenreservat und dessen Umfeld - wie in einigen anderen Bereichen auch - auf der Grundlage einer Zielvereinbarung die Erprobung und Einführung eines so genannten Regionalmanagements veranlasst. Das Instrument Regionalmanagement war u. a. auch dazu gedacht, die Zukunftsfähigkeit der

staatlichen Mittelinstanz zu stärken. Ich bin darüber verwundert, dass man sich bei der SPDFraktion offenbar nicht mehr daran erinnert.

Der Landtag hat in seiner 84. Sitzung am 18. September 2001 eine Entschließung unter der Überschrift „Regionalmanagement sichert die Zukunftsfähigkeit der staatlichen Mittelinstanz“ verabschiedet, wie Sie in der Landtagsdrucksache 14/2702 nachlesen können.

Herr Staatssekretär Dr. Eberl hat in seiner Rede anlässlich der konstituierenden Sitzung des Biosphärenreservatsbeirates im September 2003 genau dies wiedergegeben und deutlich gemacht, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, das Regionalmanagement mit dem Ziel der Stärkung der Mittelinstanz auszubauen. Betont hat er aber, dass über eine neue Grundlage für das Zusammenwirken innerhalb der Region und die unterstützende Begleitung durch das Land nachgedacht werden muss.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Haase, Dehde, Meinhold, Bartels, Rakow und Somfleth wie folgt:

Zu 1: Wodurch kommt es zu einer Unterbrechung des Regionalmanagements? Wie ist die Verzögerung zu erklären? - Von einer Unterbrechung oder Verzögerung kann nicht gesprochen werden. Die zwischen dem Niedersächsischen Umweltministerium und der Bezirksregierung am 25. November 2001 geschlossene Zielvereinbarung zur Einführung und Erprobung eines Regionalmanagements für das Biosphärenreservat und dessen Umfeld ist am 31. Juli 2003 wie vereinbart abgelaufen. Die Landesregierung will die Erwartungen der Region jedoch aufgreifen und neue Impulse für das künftige regionale Handeln geben. Die Arbeit an Einzelprojekten, die im Rahmen des Regionalmanagements als für die Region wünschenswert identifiziert worden sind, wird weitergeführt.

Zu 2: Wie ist der Stand der Verhandlungen für eine Weiterführung des Regionalmanagementprozesses? - Es ist beabsichtigt, eine neue Grundlage für die kommunal-regionale Kooperation und die Kooperation mit dem Land zu entwickeln. Nachdem bereits im Dezember 2003 ein Sondierungsgespräch mit der Bezirksregierung Lüneburg stattgefunden hat, werden im Umweltministerium Überlegungen angestellt, wie eine Zielvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Elbtalaue/Wendland der Gemeinden und Landkreise,

eventuellen anderen Partnern und dem Land aussehen könnte.

Zu 3: Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus der Empfehlung des NIW, die Problemregion durch einen konzentrierten Mitteleinsatz vor dem weiteren Zurückfallen zu bewahren, ziehen? - Das Biosphärenreservat und dessen Umfeld sind vom Umweltministerium als Projektraum für die Arbeit des Interministeriellen Arbeitskreises Landesentwicklung vorgeschlagen worden. Die IMAK Landesentwicklung soll ein Bindeglied zwischen der kommunal-regionalen Zusammenarbeit und den Ressorts darstellen. Außerdem soll sie ganz wesentlich dazu beitragen, dass die Fördermittel gebündelt und damit zielgerichteter eingesetzt werden können.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Haase stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben gerade betont, dass geplant ist, die Bezirksregierungen wegfallen zu lassen. Das wissen wir alle. Sie wollen aber das Regionalmanagement - wenn ich Sie richtig verstanden habe - mit neuen Impulsen fortführen. Ich frage daher die Landesregierung: Wer soll in Zukunft beim Regionalmanagement - in welcher Form auch immer die Weiterführung Ihrerseits geschieht z. B. die konkrete Koordinierung der Arbeit machen? Soll es an die Kreise oder gar an die Kommunen delegiert werden, oder wird es direkt an das MU angegliedert?

(Bernd Althusmann [CDU]: Die beste Lösung wäre Lüneburg!)