Protocol of the Session on March 11, 2004

(Bernd Althusmann [CDU]: Die beste Lösung wäre Lüneburg!)

Das war ein wesentlicher Bestandteil gerade auch der Bündelungsfunktion der Bezirksregierungen, die Sie jetzt infrage stellen. Im Moment haben Sie außer der Ankündigung, dass etwas passieren soll, nichts Konkretes gesagt. Diese Frage hätte ich ganz gerne beantwortet bekommen.

Vielen Dank. - Herr Minister Sander!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Haase, es ist vorgesehen, die Biosphärenreservatsverwaltung und das MU gleichzeitig damit zu beauftragen. Es wäre aber auch eine Stärkung dieser Region, wenn wir die so genannten Regionalbüros oder Regierungsbüros, die entstehen sollten, damit beauftragen, diese Bündelung mit herbeizuführen. Diese drei müssen zusammengeführt werden. Man muss daher abwarten, wie wir das noch verstärken können, damit die Ziele schneller erreicht werden können.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege Dehde, bitte schön!

Herr Minister, wenn Sie der Biosphärenreservatsverwaltung an dieser Stelle eine so große Bedeutung beimessen, würde ich das sicherlich begrüßen. Ich wüsste dann aber ganz gerne, wie und wann Sie die personelle Verstärkung der Biosphärenreservatsverwaltung, die ja übrigens auch in den entsprechenden Landtagsentschließungen um Kompetenz aus den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft und Wirtschaft vorgesehen worden ist, ganz konkret sicherstellen.

(Vizepräsidentin Astrid Vockert übernimmt den Vorsitz)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dehde, ich sagte es bereits: Wir werden prüfen, wie wir die unterschiedlichen infrage kommenden Gremien beauftragen. Um die Zielsetzung geht es. Es geht nicht darum, irgendwelche Behördenstrukturen neu aufzubauen, sondern wir wollen das Ziel verwirklichen, die Region Elbtalaue nach vorne zu bringen. Daher wird auch im Rahmen der Verwaltungsreform darüber nachgedacht werden müssen, ob wir nicht die eine oder andere vorhandene Kompetenz in die Biosphärenreservatsverwaltung hineinverlagern.

(Beifall bei der FDP)

Eine weitere Zusatzfrage stellt der Herr Kollege Haase. Bitte schön!

Herr Minister, Sie haben auf meine erste Frage geantwortet, dass vieles geplant sei. Das will ich Ihnen auch gerne glauben. Könnten Sie uns bitte einen konkreteren Zeitplan angeben, und in welcher Form wollen Sie das den Menschen vor Ort im Sinne einer Politik mit den Menschen und für die Menschen bekannt geben? - Ich habe den Eindruck, dass dort niemand weiß, was das Ministerium vorhat.

(Zustimmung bei der SPD - Bernd Althusmann [CDU]: Sie wollten doch einmal das Nationalparkgesetz durch- setzen! Damit sind Sie aber geschei- tert! - Gegenruf von Hans-Dieter Haa- se [SPD]: Das war ein anderer Sach- verhalt!)

Herr Minister Sander, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Haase, wir haben ein Gespräch mit den Landkreisen und den Gemeinden geführt. Unser Ziel ist es, bis zur Sommerpause oder kurz danach diese Gespräche zu beenden, um dann in die Verwirklichung einzutreten.

(Beifall bei der FDP)

Die zweite und damit für ihn letzte Frage stellt Herr Kollege Dehde.

Herr Minister, ausweislich der eigenen Unterrichtungen durch die Landesregierung haben das Regionalmanagement und die Bezirksregierungen vor Ort bei der Konzeptionsentwicklung und bei der Umsetzung der Verabredungen wirklich erfolgreiche Arbeit geleistet. Jetzt muss ich ganz konkret noch einmal die Frage stellen: Warum führen Sie diese konkreten Entwicklungen nicht einfach fort, indem Sie einen entsprechenden Maßnahmenka

talog konkret benennen? Warum müssen Sie jetzt wieder neue Überlegungen anstellen?

Herr Minister Sander!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dehde, der damalige Entschließungsantrag hatte zum Ziel, die Mittelinstanz zu stärken. Dieses Ziel gibt es jetzt nicht. Also muss man nun neue Wege gehen. Ich sage Ihnen dazu, wir haben ja die Möglichkeit, all das, was begonnen ist, weiterzuführen.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Es geht um Regionalmanagement, nicht um die Bezirksregierung!)

Daher bleiben die Projekte, die es in der Vergangenheit gegeben hat, weiter auf der Agenda. Wir werden jetzt gemeinsam mit den Gemeinden und Kreisen sehen, wie wir es weiter nach vorn bringen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die Frage 4 ist zurückgezogen worden.

Ich rufe damit auf

Frage 5: Ausschreibung einer Schulleiterstelle am Christian-Gymnasium in Hermannsburg (LK Celle)

Die Frage stellt der Abgeordnete Rolf Meyer. Herr Kollege Meyer, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Beginn des Jahres 2003 läuft die Ausschreibung zur Wiederbesetzung der Schulleiterstelle des Christian-Gymnasiums Hermannsburg. Auf die erste Ausschreibung gab es zwei Bewerber, von

denen einer die mehrheitliche Zustimmung der Gesamtkonferenz des Gymnasiums fand.

Auf Intervention des Schulträgers - Landkreis Celle - wurde die Stelle erneut ausgeschrieben, diesmal bundesweit.

Ende Januar 2004 ist der bisherige Schulleiter aus dem Amt ausgeschieden, die Stelle ist derzeit unbesetzt. Dies erscheint gerade in einer Zeit erheblicher Veränderungen für alle Schulen unvertretbar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum ist es bis heute nicht gelungen, die Ausschreibung zu beenden und die Stelle zu besetzen?

2. Wie häufig sind in den letzten drei Jahren Schulleiterstellen an niedersächsischen Schulen bundesweit ausgeschrieben worden?

3. Hält die Landesregierung den Vertreter des Schulträgers für geeignet, über die Qualität der Bewerber zu entscheiden?

Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung Herr Minister Busemann!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters am Gymnasium Hermannsburg im Landkreis Celle wurde im Schulverwaltungsblatt Januar 2003 erstmals ausgeschrieben, weil der damalige Amtsinhaber zum 31. Januar 2004 altersbedingt in den Ruhestand zu versetzen sein würde. Die Stellenausschreibung erfolgte also sehr frühzeitig, weil die Landesregierung eine zügige Wiederbesetzung von vakant werdenden Schulleitungsstellen anstrebt.

Auf die Erstausschreibung gab es zwei Bewerbungen. Die Bewerber stellten sich am 4. März 2003 in der Gesamtkonferenz vor. Ein Bewerber zog nach dem Votum der Gesamtkonferenz seine Bewerbung am 12. März 2003 zurück.

Der Schulträger teilte daraufhin der Bezirksregierung Lüneburg mit Datum vom 25. März 2003 mit, dass vor dem Hintergrund einer verbleibenden Bewerbung die Bewerberlage aus seiner Sicht zu schmal sei. Daher wurde das Bewerbungsverfah

ren durch eine Neuausschreibung der Stelle im Oktober 2003 erneut eröffnet. Die bereits vorhandene Bewerbung wurde auch im Rahmen des neuen Bewerbungsverfahrens berücksichtigt.

Es gingen zunächst zwei weitere Bewerbungen fristgerecht ein. Ein Neubewerber aus dem Privatschuldienst zog seine Bewerbung im Januar 2004 wieder zurück. Schließlich ging am 14. Januar 2004 noch eine vierte Bewerbung verspätet ein. Die Bezirksregierung Lüneburg berichtete am 22. Januar 2004 und legte den Vorgang dem Kultusministerium zur Entscheidung über die Berücksichtigung der verspäteten Bewerbung vor. Noch vor der Entscheidung zog dieser Bewerber Ende Januar seine Bewerbung zurück.

Das Besetzungsverfahren wird nunmehr mit dem Ziel weiterbetrieben, die Schulleiterstelle zum 1. August 2004 zu besetzen. Der Zeitablauf erfordert für ein rechtssicheres Auswahlverfahren, dass der ursprüngliche Bewerber erneut dienstlich beurteilt wird. Dieses hat die Bezirksregierung Lüneburg in die Wege geleitet. Der zweite Bewerber kommt aus einem anderen Bundesland; eine dienstliche Beurteilung ist angefordert worden. Seit dem 1. Februar 2004 wird das Gymnasium Hermannsburg vom ständigen Vertreter, einem erfahrenen Studiendirektor, geleitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Antwort ergibt sich aus den Vorbemerkungen.

Zu Frage 2: Es liegen dazu keine Zahlen vor. Es kommt zwar selten vor, ist aber nicht völlig ungewöhnlich, dass der Schulträger von seinem Recht nach § 45 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes Gebrauch macht und seinerseits die Ausschreibung bekannt gibt.

Zu Frage 3: Die Rechte des Schulträgers sind im Niedersächsischen Schulgesetz und in dem Erlass „Vorläufige Regelungen zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter“ vom 4. Juni 1998 geregelt.

Herzlichen Dank. - Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die Frage 6 ist zurückgezogen worden, und die Landesregierung hat zugesagt, die Antwort schriftlich zu geben.

Damit rufe ich auf die