Dadurch hatte der Verband Gelegenheit, sich konstruktiv in die Entscheidungsprozesse einzubringen und eigene Vorschläge zu unterbreiten, die am Ende den Weg zu einer kostenneutralen Lösung mit geebnet haben.
Ich möchte aber an dieser Stelle auch ein großes Kompliment an den VNSB zurückgeben; denn dessen Vertreter haben sich in dieser Frage einmal mehr als besonnene, verantwortungsbewusste und erfolgreiche Interessenvertreter der Bediensteten des Strafvollzugs bewiesen.
Ich möchte aber auch den Bediensteten des Strafvollzugs insgesamt danken, da diese in großer Mehrzahl bereit waren, an anderer Stelle Verzicht zu üben, um eine sofortige Übernahme der Anwärter zu ermöglichen. Die Hannoversche Neue
Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag hat sich aus der Sicht der CDU-Fraktion erledigt. Die Landesregierung hat bewiesen, dass sie bereit ist, bei allen Zwängen zur Konsolidierung vernünftige Lösungswege zu beschreiten. Ich fordere daher jeden auf, sich die Bediensteten des Strafvollzugs zum Beispiel zu nehmen und an den Lösungen der Probleme des Landes mitzuwirken. - Ich danke Ihnen.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich der Abgeordnete Meihsies gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, Sie haben schnell reagiert. Alle Justizanwärterinnen und -anwärter werden übernommen. Unsere Fraktion unterstützt Ihre Entscheidung in vollem Umfang.
Meine Damen und Herren, der Antrag der SPDFraktion hat sich aus unserer Sicht nicht erledigt. Insbesondere der Punkt 1 ist weiterhin vakant. Wir haben vorhin bei den Eingaben festgestellt, dass auch die Steuerverwaltung dahinter versteckt ist und dass sich ebenso die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter hinter Punkt 1 Ihres Antrags verbergen, Frau Müller. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch einmal besondere Akzente für die Fraktion der Grünen setzen.
Wir alle wissen, dass aus der Ausbildungsverpflichtung, die diese Personen eingegangen sind, keine Übernahmeansprüche existieren. Das ist allen deutlich, auch in diesem Raum. Wir wissen auch, dass die Ausbildung im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der Wirtschaft nicht auf Widerhall trifft, sodass es dort - mit Ausnahme von Anwaltskanzleien, wo diese Personen gern aufgenommen werden - kaum Einstiegschancen gibt. Von daher ist die Möglichkeit, einen Job zu finden - so sage ich einmal salopp -, eher begrenzt, Frau Ministerin. Das wissen Sie und das wissen wir auch.
Ich meine, dass wir als Land Niedersachsen auch eine Fürsorgepflicht haben im Umgang mit denjenigen, denen wir eine Ausbildung anbieten und die sie auch absolvieren. Ich bin der Meinung, wir sollten eine bedarfsgerechte Ausbildung durchführen. Wir sollten uns fragen: Brauchen wir überhaupt so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Ich halte das für einen Weg, auf dem wir nicht Enttäuschung und Demotivation in der Mitarbeiterschaft produzieren.
Natürlich sind wir als Land gefordert, als Arbeitgeber auch eine Vorbildfunktion auszuüben, Herr Nacke, damit sich auch andere Betriebe unserer Fürsorgepflicht anschließen.
- Wir dürfen nicht über Bedarf ausbilden, weil wir dann Erwartungen wecken und Menschen enttäuschen, die mit dieser Ausbildung eine andere Lebensplanung verbunden haben. Das ist allen deutlich. Außerdem müssen wir die Frage des Mitteleinsatzes berücksichtigen. Wir wissen, dass eine Ausbildung im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger etwa 75 000 Euro kostet. Wir halten als Land die entsprechende Infrastruktur zur Ausbildung vor. Mit dieser Ressource müssen wir sehr bewusst umgehen, Herr Nacke.
Daher keine Schelte von dieser Stelle aus, aber ein Hinweis: Fürsorgepflicht des Landes ist hier gefordert. Ich möchte eine bedarfsgerechte Ausbildung für unsere Fraktion und einen sorgsamen und pfleglichen Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen einfordern, wo es notwendig ist, auch im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und der Steuerverwaltung. Von daher bitte ich um Unterstützung für das Vorgehen in diesem Falle.
Der Punkt 2 des Antrags ist aus unserer Sicht erledigt. Über den Punkt 1 müssten wir noch einmal intensiv im Ausschuss diskutieren. - Danke sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst auch von meiner Fraktion ein großer Dank für den Einsatz des Justizministeriums, insbesondere an die Ministerin, und für die sehr konstruktive Mitarbeit der Damen und Herren des VNSB, wodurch diese Lösung für die Anwärterinnen und Anwärter im Justizvollzug möglich wurde.
Allerdings kommen wir - das ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden; deshalb kann ich es wirklich kurz machen -, wenn wir uns über die Übernahme von Anwärterinnen und Anwärtern unterhalten, automatisch wieder auf das Thema Haushalt und Haushaltskonsolidierung zurück. Dann müssen wir auch konzedieren, dass auch in diesem Bereich ein gewisser Anteil bei den Kosteneinsparungen erbracht werden muss, in diesem Fall durch die verzögerte Übernahme. Daran führt in der Regel kein Weg vorbei.
Wer jetzt große Forderungen aufstellt wie „Wir müssen“ und „Es geht gar nicht anders“, der verkennt die Lage, in der sich dieses Land befindet. Diese Lage war auch nicht annähernd absehbar, als diese Personen eingestellt wurden. Jedenfalls muss man das zumindest unterstellen, gerade auch wenn man Ihr Handeln in den letzten vier Jahren betrachtet. Wer in diesem Umfang einstellt, wie Sie es getan haben, und sagt, er wolle diese Leute auch übernehmen, der muss natürlich auch wissen, dass man eine Übernahmegarantie nur dann geben kann, wenn man auch über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt.
Dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD, über Ihre Verhältnisse gelebt haben, müssen wir hier nicht noch einmal auswalzen. Das ist oft genug gesagt worden. Aber wenn Sie diese Punkte von sich aus aufbringen, muss Ihnen das auch in diesem Fall noch einmal als Salz in die Wunde gerieben werden. Daran führt kein Weg vorbei.
Jetzt stellt sich aber auch die Frage - damit möchte ich gerne auf das eingehen, was Herr Meihsies gesagt hat -: Wie gehen wir künftig mit den Einstellungen um? - Eine bedarfsgerechte Ausbildung, wie Sie sie gerade angeregt haben, bringt natürlich nur dann Sinn, wenn man fragt: Wo könnte noch großer Bedarf entstehen? - Wenn wir jedoch insgesamt zu einer Verschlankung kommen
wollen, dann werden sich die Ausbildungsbemühungen des Landes voraussichtlich gegen Null bewegen; denn dann haben wir nicht mehr einen so großen Bedarf.
Wir haben als Land natürlich auch insofern eine Verantwortung, Ausbildungsplätze überproportional in den Bereichen bereitzustellen, in denen es in der Wirtschaft, beispielsweise im Dienstleistungsbereich, durchaus Nachfrage nach Personen gibt, die in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet wurden. Der Bereich der Finanzämter wurde schon erwähnt. Hier haben die Absolventen sehr große Qualifikationen. Ich bin ich sehr zuversichtlich, dass sie, wenn sie nicht doch noch in der Steuerverwaltung Unterschlupf finden sollten, durchaus im Bereich der Steuerberufe einen Arbeitsplatz finden werden.
Deshalb kann man eigentlich nur zusammenfassen: Dem Grunde nach hat sich dieser Antrag wirklich erledigt. Es war, nachdem die richtige Entscheidung getroffen worden ist, die Anwärterinnen und Anwärter verzögert zu übernehmen, nichts anderes möglich, als kurzfristig noch einmal Gespräche zu führen, um tatsächlich zu einer Lösung im Einvernehmen mit allen Bediensteten zu kommen, die auch schmerzlichen Einschnitten zugestimmt haben, nur damit ihre Kolleginnen und Kollegen gleich übernommen werden können. Aber diese Lösung war tatsächlich eine einmalige Lösung, weil sie jetzt im Justizvollzug so darstellbar war. Man kann jedoch nicht sagen, das hätte man von Anfang an so machen können.
Es geht in der Tat nur so: Wir müssen eine grobe Linie finden. Die hat das Finanzministerium mit der verzögerten Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter richtigerweise vorgegeben. Ich glaube, es bringt nicht sehr viel, diesen Antrag in den Ausschüssen noch groß zu zerreden. Ich rate Ihnen einfach: Nehmen Sie den Antrag zurück. Er hat sich im Grunde genommen erledigt. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir durch die November-Steuerschätzung des letzten Jahres feststellen mussten, dass für das Jahr 2004 erneut mit Steuermindereinnahmen von 479 Millionen Euro zu rechnen war, haben wir dies nicht durch neue Schulden ausgleichen wollen, sondern das Kabinett hat dem Landtag entsprechende Maßnahmen vorgeschlagen. Ein Teil dieser Maßnahmen bestand darin, das Personalkostenbudget noch einmal um 0,5 % zu mindern. Das heißt, die einzelnen Personalkostenbudgets mussten um insgesamt 13 Millionen Euro gekürzt werden.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme habe in meinem Runderlass vom 19. Dezember 2003 verfügt, wie die Einsparbeträge zu erwirtschaften sind, und zwar zunächst durch die verzögerte Übernahme von geprüften Anwärterinnen und Anwärtern um drei Monate, im Übrigen durch die verzögerte Wiederbesetzung von Stellen um drei Monate, soweit nicht ohnehin der Einstellungsstopp greift. Der nächste Satz ist dann leider von vielen nicht mehr gelesen worden: Sofern die einzelnen Ressorts in der Lage sind, die verfügten Einsparbeträge durch andere Maßnahmen in den Personalkostenbudgets zu erwirtschaften, bedarf es der Anwendung dieser Instrumente nicht. Besteht keine Möglichkeit der anderweitigen Erwirtschaftung, sind diese Instrumente anzuwenden, da auf die hieraus resultierenden Einsparbeträge im Interesse der Haushaltskonsolidierung nicht verzichtet werden kann.
Es ist hier schon gesagt worden, dass es der Justizministerin in Gesprächen auch mit der zuständigen Gewerkschaft und den entsprechenden Behörden gelungen ist, diese 0,5 % im Personalkostenbudget der Justizvollzugsanstalten einzustellen, sodass nunmehr folgendes Ergebnis erzielt worden ist:
Erstens. Alle Anwärterinnen und Anwärter des mittleren allgemeinen Justizvollzugsdienstes werden unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen und stehen den Vollzugsanstalten damit nahtlos zur Verfügung.
Zweitens. Die o. g. Einsparauflagen werden die Justizvollzugsanstalten im Rahmen der ihnen obliegenden Bewirtschaftung des Personalbudgets anteilig und eigenverantwortlich erwirtschaften. Möglichkeiten hierfür bieten beispielsweise eine verzögerte Wiederbesetzung von Stellen oder ein
Gestern hat der Vorsitzende des Verbandes Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter, Herr Willi-Bernhard Albers, auf der Veranstaltung des Deutschen Beamtenbundes ausdrücklich bestätigt, dass die Gespräche erfolgreich waren, und der Justizministerin entsprechend gedankt.
Ferner sind hier noch die Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen und mittleren Justizdienstes sowie die Absolventen der Justizfachangestelltenausbildung angesprochen worden, deren Einstellung im Anschluss an die Prüfung an sich vorgesehen war. Im Justizministerium wird nach entsprechenden Lösungsmöglichkeiten für eine sofortige Übernahme in den allgemeinen Justizdienst gesucht. Insoweit laufen zurzeit Gespräche mit den Mittelbehörden. Dort liegen die personalrechtlichen Befugnisse; und dort sind die hierfür zu erwirtschaftenden Einsparungen ebenso personalwirtschaftlich umzusetzen wie die weiteren Einsparauflagen im Personalbereich der allgemeinen Justiz. Die Überlegungen zu diesem Gesamtkonzept sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Konkrete Aussagen zu der Anzahl der Übernahmen wären deshalb verfrüht.
Zu meinem Fachbereich möchte ich sagen: Ich gebe zu, das macht keine Freude. Das sind die schwersten Entscheidungen. Wenn man bei den Personalversammlungen den jungen Menschen ins Gesicht sehen muss, denen man nicht versprechen kann, dass sie zu 100 % übernommen werden, dann sind das harte Situationen. Das sage ich auch als Vater von drei Kindern. Aber wir haben auch eine Gesamtverantwortung vor dem Staat. Wir konsolidieren diesen Haushalt. Dazu ist bei fast 50 % Personalausgaben auch Konsolidierung im Personalkostenbereich notwendig. Das fällt uns nicht leicht und macht uns auch keine Freude, aber das ist die schlichte Notwendigkeit. Die schlichte Not treibt uns dazu.
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der Ausschuss für Inneres
und Sport sowie der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ mit diesem Antrag befasst werden. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist das so überwiesen.
Tagesordnungspunkt 33: Erste Beratung: Keine Steuervereinfachung zulasten von Ehrenamt und Vereinen - Die Übungsleiterpauschale erhalten! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/799
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was ist der soziale Kitt in unserem Land und in unserer Gesellschaft, der die Menschen zusammenhält? Was setzt so unglaublich viel an Kreativität, Einsatzbereitschaft, menschlicher Wärme und Zuwendung frei? - Es ist der ehrenamtliche Einsatz, das freiwillige Engagement von Millionen von Menschen in unserem Land. Dieser beispielhafte Einsatz steht für das soziale Niedersachsen - im Sport, in den sozialen Organisationen, im kirchlichen und kulturellen Bereich, innerhalb und außerhalb von Vereinsstrukturen, in Projekten und Initiativen sowie in der häuslichen Pflege.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf dieses freiwillige und ehrenamtliche Engagement können wir zu Recht stolz sein. Es bildet das feste Fundament für den Zusammenhalt in der Nachbarschaft, im Stadtteil, in der Stadt, im Landkreis sowie in unserem Land. Ich sage für die SPD-Landtagsfraktion ganz deutlich: Angesichts der Finanzsituation auf allen staatlichen Ebenen - in der Kommune, im Land und im Bund - ist die Erledigung dieser Arbeit durch Professionelle nicht denkbar, geschweige denn finanzierbar. Es wäre auch gar nicht wünschenswert, weil auch viel an persönlichem Herzblut, an Freundschaften, aber auch an Einsatz für die Gemeinschaft verloren gehen würde. Hier wird eine unverzichtbare, wertvolle Arbeit für uns alle geleistet. Hier werden gewaltige Integrationsleistungen erbracht - für junge Menschen, für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger und für sozial Benachteiligte. Kinder und