Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist auch unseriös. Man merkt dies an Ihrem Begleitantrag. Sie führen selbst aus, dass Sie die Folgen der 7 %-Regelung für Ersatzzahlungen nicht abschätzen können, weil außer zum Fernstraßenbau sonst keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Damit gestehen Sie selbst ein, dass die Grundlagen für das Gesetz fehlen.
Das ist eine neue Qualität der Gesetzgebung, die wir hier in Niedersachsen vorher noch nicht oft erlebt haben.
Ich sage Ihnen: Ziehen Sie dieses Gesetz zurück. Regeln Sie die Frage der Ersatzzahlungen in der großen bevorstehenden Novelle zum Naturschutzgesetz solide und seriös. Wenn Sie das tun und sagen würden, Sie hätten einen Fehler gemacht, dann könnten Sie mit meinem vollen Verständnis rechnen.
Nun noch ein Satz zu den Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Ich habe ja gerade den Beitrag von Frau Kollegin Rakow gehört. Was hat Sie eigentlich bewogen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen? - Kaum haben Sie am Mittwoch im Umweltausschuss Ihre Zustimmung gegeben, kommen am Donnerstag die Herren Minister Hirche und Sander und tun uns ihren Erlass zum Radwegebau kund. Nach den Beratungen hat die FDPFraktion ihren Knall auf Fall eingebrachten Antrag nicht ohne Grund auch Knall auf Fall wieder zurückgezogen,
weil die rechtlichen Argumente gegen ihn gesprochen haben. Das wissen Sie, Herr Dürr, genauso gut wie ich. Das können Sie nicht ignorieren. Es ist nämlich rechtlich nicht möglich. Jetzt kommen die beiden Minister durch die kalte Küche und zielen mit ihrem Erlass in genau die gleiche Richtung.
Wahrscheinlich halten Sie Beratungen im Umweltausschuss und im Parlament ohnehin für unerheblich. Das haben wir bei Herrn Sander schon des Öfteren erlebt.
Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Ich möchte nur sagen - das werden wir noch näher erörtern müssen -: Zu dem Erlass, der angeblich Bürokratie abbauen und bürokratische Hürden verhindern soll, haben wir vier Juristen befragt. Alle vier haben gesagt: Es ist erschütternd. Er ist eine nicht zusammenhängende Verballhornung verschiedener Rechtsnormen, die mehr offene Fragen produziert, als klare Handlungsanweisungen zu geben. Das ist doch wohl in höchstem Grade unseriös. Das schafft mehr Bürokratie. Es gibt keinen klaren Handlungsspielraum. Ich könnte Ihren Erlass jetzt auseinander nehmen. Die Zeit dafür fehlt mir leider. Wir werden das in den Ausschussberatungen aber nachholen. Hier werden mehr büro
kratische Hürden aufgebaut und Spielräume für die Auslegung eröffnet. Der eine macht das so, der andere hat einen Plan, und der dritte macht keinen Ausgleichsplan. Das soll dann ökologische Bauten wie etwa Radwege ohne bürokratische Hemmnisse fördern. Was Sie hier vorführen, ist lächerlich. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Rakow, ich muss mich schon wundern. Da Sie zu der Überzeugung gekommen sind, dass es richtig ist, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, frage ich mich, warum Sie hier eine so merkwürdige Rede gehalten und viele Punkte angesprochen haben, die wir schon im Umweltausschuss mannigfach widerlegt hatten.
Die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses macht deutlich, was sich die Regierungsfraktionen von FDP und CDU sowie die neue Landesregierung unter effektivem Naturschutz vorstellen. Es geht nicht um Ideologie, Frau Steiner, sondern um die Frage, wie man vor Ort einerseits qualitativ hochwertigen Naturschutz konkret sicherstellen, gleichzeitig für den Investor aber auch unbürokratisch ein Ersatzgeld für einen Eingriff bestimmen kann. Das neu eingeführte Ersatzgeld geht an die untere Naturschutzbehörde. Somit wird sichergestellt, dass das Geld vor Ort verbleibt.
Dadurch wird es in Zukunft einfacher sein, auch größere Naturschutzmaßnahmen zu finanzieren. Deshalb ist ein wichtiges Ziel dieser Gesetzesnovelle, endlich Schluss zu machen mit dem Stückwerk im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen.
Wir alle kennen die Beispiele aus den Kommunen. Frau Rakow hat uns richtigerweise auch schon einige genannt. Nicht selten gibt es wegen öffentlicher Flächenknappheit langwierige Verhandlungen
über Ausgleichsmaßnahmen. Meistens steht am Ende für den Naturschutz nur die zweitbeste Lösung. In Zukunft können Investitionen schneller getätigt werden, aber auch die Kompensationsmaßnahmen können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten passgenauer durchgeführt werden. Die Entwicklung von Schutzgebieten wird dadurch erheblich erleichtert. Nicht selten haben wir in der Vergangenheit im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen eine Zersplitterung erlebt. Gerade deshalb ist die Aufwertung der Landschaftsplanung, die mit der Einführung des Ersatzgeldes verbunden ist, ein wichtiger Punkt.
Mein Eindruck ist, meine Damen und Herren, dass Unternehmen ein starkes Interesse an einer sinnvollen Kompensation ihres Eingriffs haben. Es ärgert Unternehmen vor allem dann, wenn sie gezwungen werden, Geld für unsinnige Maßnahmen auszugeben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch ein Wort an die Grünen richten, insbesondere an Frau Steiner. Sie haben die Gesetzesnovelle als - ich zitiere - „übertrieben investitionsfreundlich“ bezeichnet. Ich verstehe das eigentlich als Lob.
Was spricht dagegen, wenn man sowohl etwas für den Naturschutz als auch etwas für die Unternehmen in Niedersachsen tun kann, meine Damen und Herren?
Ich glaube, dass viele Investoren durchaus ein Interesse daran haben zu sehen, was mit ihrem Geld passiert. Das setzt jedoch nicht zwingend voraus, dass wir den Eingreifern in Natur und Landschaft die Pflicht auferlegen, selbst für einen Ausgleich zu sorgen. Wer in eine Betriebserweiterung oder ausdehnung investiert, hat realistischerweise nicht zuallererst Kompensationsmaßnahmen im Kopf. Es ist gut und richtig, dass Investoren zunächst an die Schaffung von Arbeitsplätzen denken und Renditeaspekte beachten. Gerade im Rahmen der Einführung des Ersatzgeldes kann ein Unternehmer viel besser die Kosten - vor allem die naturschutzrechtlichen Kosten -, die sein Handeln möglicherweise verursacht, kalkulieren.
Ich möchte auf den immer wieder - auch von den Grünen - erhobenen Vorwurf eingehen, dass derjenige, der Ersatzgeld zahlt, besser wegkommt als derjenige, der eine Kompensationsmaßnahme durchführt. Dieses Argument zieht nämlich nicht. Im Gesetz selbst heißt es - ich zitiere -:
„Die Höhe der Ersatzzahlung entspricht... den Kosten der Planung und Durchführung der unterbliebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.“
Ein weiterer Streitpunkt im Ausschuss war die Begrenzung des Ersatzgeldes auf 7 % der Investitionskosten - das wurde vorhin schon erwähnt. Ohne näher darauf einzugehen, meine ich, dass wir mit dem Entschließungsantrag von FDP, CDU und SPD einen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Die 7-%-Regelung wird nach fünf Jahren überprüft.
Zum Schluss bedanke ich mich bei allen für diese Zusammenarbeit. Das war ein ehrgeiziges Projekt. Wir haben etwas Vorzeigbares daraus gemacht. Danke schön.
Ich habe eine letzte Wortmeldung von Herrn Minister Sander vorliegen. Herr Minister Sander, bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verabschieden heute eine kleine Novelle des Naturschutzgesetzes, aber mit einer sehr großen Bedeutung für den Naturschutz in Niedersachsen. Mit dieser Novelle sorgen wir dafür, dass erstens mehr Geld für den Naturschutz bereitgestellt wird und dass zweitens das Geld in die richtigen Hände kommt.
Meine Damen und Herren! Wer mit seinen Vorhaben in die Natur eingreift, muss dafür Ausgleich leisten,
Der Ausgleich besteht in diesen Fällen in einem angemessenen Ersatzgeld. Das Ersatzgeld wird in Höhe der ansonsten erforderlichen Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen erhoben. Es ist also keine billige Lösung.
Meine Damen und Herren, das Ersatzgeld geht zweckgebunden an die unteren Naturschutzbehörden, denn diese wissen am besten, wo es vor Ort für die Verbesserung von Natur und Landschaft eingesetzt werden kann.
Wenn es für die Natur und die Landschaft in Niedersachsen gut ist, können die Kommunen das Ersatzgeld auch weitergeben, z. B. an Landschaftspflegeverbände oder auch an Umweltverbände.