Meine Damen und Herren, wir lösen mit dieser Novelle auch das Problem, das es in der Vergangenheit immer wieder gegeben hat, dass es nämlich häufig schwierig war, für notwendige Kompensationsmaßnahmen Grundstücke zu beschaffen. Das hat oft dazu geführt, dass die Genehmigungsverfahren unglaublich lange gedauert haben oder - das war noch viel schlimmer - dass Vorhaben ohne Ausgleich zugelassen wurden.
Wir streichen die Regelung, wonach für bis zu fünf Windkraftanlagen - das ist vielleicht auch sehr bedeutend - kein Ausgleich geleistet werden muss;
Wir halten es für gerecht, dass der Bau von Windrädern nicht nur für die Betreiber von Windkraftanlagen rentabel ist, sondern auch dem Naturschutz zugute kommt. Dort, wo Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht möglich sind, kann man ihre Kosten auch nicht für die Berechnung des Ersatzgeldes zugrunde legen. Deshalb bin ich besonders dankbar - auch Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion -, dass Sie der 7-%-Lösung zugestimmt haben, auch unter Einbeziehung der Grundstückskosten. Es ist toll, dass wir auch erreicht haben, dass diese Regelung nach fünf Jahren auf ihre Wirksamkeit und Effektivität überprüft wird.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren: Es ist heute ein wichtiger Tag für den Schutz der Natur in unserem Lande. Ich wünsche mir, dass wir das gemeinsam - das sage ich insbesondere an die große Oppositionspartei in diesem Landtag gerichtet - mit einer Abstimmungsmehrheit klar und deutlich zum Ausdruck bringen.
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung zu beiden Tagesordnungspunkten. Wir kommen zur Einzelabstimmung zu Punkt 6.
- Wir befinden uns in der Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die sich unterhalten möchten, nach draußen zu gehen. Das gilt für alle Kolleginnen und Kollegen.
Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Artikel 1/1. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist dieser Änderungsempfehlung des Ausschusses ebenfalls gefolgt worden.
Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist hierzu einstimmig der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Wir kommen nunmehr zur Schlussabstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes so folgen möchte, den bitte ich nunmehr, sich zu erheben. Gegenstimmen? Ich bitte Sie, sich jetzt zu erheben. - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes so beschlossen worden.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7. Hierzu ist eine Ausschussüberweisung vorgeschlagen worden. Federführend - -
- Entschuldigung, mir wird gerade mitgeteilt, dass seitens der CDU-Fraktion Antrag auf sofortige Abstimmung gestellt worden ist. Das ist nach § 39 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung möglich. Das heißt, wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dass die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP für ihren Antrag, der Ihnen in der Drucksache 793 (neu) vorliegt, beantragt haben, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen. Das ist möglich nach § 39 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung - ich sagte es -, sofern nicht mindestens 30 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrages an einen oder mehrere Ausschüsse stimmen.
Insofern frage ich nunmehr entsprechend unserer Geschäftsordnung, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist nicht der Fall. Zur Ausschussüberweisung kommt es damit nicht.
Ich lasse daher jetzt über den eingangs genannten Antrag abstimmen, der Ihnen in der Drucksache 793 (neu) vorliegt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist dem Antrag so gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 15/460 - Beschlussempfehlung des Umweltausschusses - Drs. 15/805
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet auf Annahme mit Änderungen. Berichterstatter ist der Kollege Herr Behr. Bitte schön!
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 805 empfiehlt Ihnen der federführende Umweltausschuss mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen.
Meine Damen und Herren, bei der Gesetzesnovelle geht es weitestgehend um die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in niedersächsisches Recht. Das Schwergewicht der Diskussion im federführenden Ausschuss lag auf der Frage, ob die im Entwurf vorgesehene Streichung des § 151 a NWG europarechtlich zulässig ist. Dieser Paragraph ist bei der letzten Novelle in das Niedersächsische Wassergesetz aufgenommen worden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat die Streichung mit der Begründung verneint, das Entfallen der Genehmigungspflicht für die Einleitung in private Abwasseranlagen ermögliche es insbesondere so genannten Industrieparks, durch rechtliche
Verselbständigung ihrer Abwasseranlagen die Vorgaben der IVU-Richtlinie zu umgehen. Dem schlossen sich dann die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen an und lehnten deshalb den Gesetzentwurf ab.
Demgegenüber folgten die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen der Auffassung des Umweltministeriums, das es für ausreichend hielt, die Grenzwerte bei der Einleitung des Abwassers in öffentliche Gewässer zu kontrollieren, und das außerdem darauf hinwies, dass die vorgeschlagene Streichung der Genehmigungspflicht analogen Regelungen in anderen Bundesländern entspreche.
Im Übrigen dienen die vorgeschlagenen Änderungen im Wesentlichen der vollständigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Die weiteren Einzelheiten hierzu können Sie dem vorliegenden schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf entnehmen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Behr. - Ich eröffne die Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion Frau Kollegin Klopp. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Wasserrecht stehen wir in Deutschland vor einer großen Aufgabe. Ca. 160 000 Kilometer Flussläufe müssen nach völlig neuen Leitlinien begutachtet und bewirtschaftet werden. Das ist ein ehrgeiziges Ziel. Die Wasserrahmenrichtlinie schreibt erstmals einen ganzheitlichen Ansatz für den Gewässerschutz vor. Diese Vorgaben des europäischen Rechts hat Niedersachsen jetzt in Landesrecht umgewandelt. Wir folgen dabei konsequent der Ankündigung von CDU und FDP, europäisches Recht im Sinne unserer Bürger 1 : 1 in deutsches Recht umzusetzen.
Wir haben in diesem Sinne den Spielraum der Richtlinie voll ausgeschöpft. Es kann nicht angehen, dass europaweit geltendes Recht immer wieder nur in Deutschland weiter verschärft wird.
Ein solches Draufsatteln, wie wir es von Rot-Grün in Berlin gewohnt sind, wird es mit CDU und FDP in Niedersachsen nicht geben.
Wir machen eine Politik mit den Menschen und nicht gegen sie. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Chancen der europäischen Gesetzgebung für unsere Bürger nutzen und ihnen keine zusätzlichen Lasten auferlegen. In kaum einem anderen Bereich ist dies so einsichtig wie bei der heute zu verabschiedenden Neufassung des Wassergesetzes. Wir erreichen hier erstmals eine Länder- und Staatengrenzen übergreifende Betrachtung und Bewirtschaftung der Flusssysteme. Diese Flussgebietseinheiten nehmen auf unsere politischen Grenzen keine Rücksicht. Deshalb müssen wir als verantwortlich handelnde Politiker ebenfalls grenzüberschreitend denken und ein europaweit einheitliches Gewässermanagement sicherstellen.
Nationale Alleingänge à la Rot-Grün vertragen sich damit überhaupt nicht. Mit der Anpassung des Wassergesetzes an die Wasserrahmenrichtlinie schaffen wir jedoch erst die Grundlage für die Gewässerpolitik der nächsten Jahrzehnte. Wir haben für natürliche und künstliche Gewässer, für das Grundwasser und für Küstengewässer Bewirtschaftungsziele festgelegt.
Um diese Ziele zu erreichen, wird es in nächster Zeit zunächst eine Bestandsaufnahme des jetzigen Zustandes geben. Schon hier ist es wichtig, die unterschiedlichen Interessen der Wassernutzer zu berücksichtigen und nicht völlig zu vergessen. Wir werden daher darauf achten, dass für die Landwirtschaft keine unnötig strengen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Zukunftsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen noch mehr beeinträchtigen könnten.
Nach dieser Bestandsaufnahme kommen die Instrumente zur Anwendung, die wir jetzt neu in das Wassergesetz eingefügt haben. Das sind Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die Gewässer. Im Rahmen dieser Programme und Pläne werden wir sicherstellen, dass ein qualitativ guter Zustand unserer Gewässer in Niedersachsen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erreicht wird.