Die neue Landesregierung hat diese Vorlage dankend aufgenommen, doch leider kam das Verfahren dann ins Stocken – leider, wenn man bedenkt, in welchem Tempo hier andere Gesetze - z. B. das neue Schulgesetz oder das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben. Das so oft gelobte Arbeitstempo der neuen Landesregierung ist hier etwas ins Stocken geraten, auch wohl deshalb, weil insbesondere die Änderungsvorschläge aus dem Bereich der Zweckverbände bezüglich Kündigung der Mitgliedschaft und Halten von Beteiligungen hier bis zuletzt für Beratungsbedarf gesorgt haben.
Im federführenden Ausschuss gab es lediglich bei den Übergangsregelungen in § 20 unterschiedliche Auffassungen. Meine Fraktion konnte dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion und damit der Streichung des Absatzes 3 nicht zustimmen, weil wir die rechtlichen Risiken, die mit einer Streichung dieser Vorschrift verbunden sind, für gravierend halten. An der grundsätzlichen
Durch das nun vorliegende Gesetz, das hoffentlich mit großer Mehrheit, wenn nicht sogar einstimmig heute verabschiedet wird, wird das Recht der Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise, in öffentlich-rechtlichen Formen zur Erfüllung einzelner Aufgaben ihres Wirkungskreises zusammenzuarbeiten, neu geregelt.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, für die Städte, Gemeinden und Kreise einen Handlungsrahmen zu schaffen, der ihnen die kommunale Zusammenarbeit erleichtert. Zwar hat sich die Verwaltungs- und Leistungskraft der Kommunen seit der Verwaltungs- und Gebietsreform in den 70er-Jahren erheblich verbessert, aber zugleich hat sich auch der Aufgabenkreis der Kommunen immer weiter deutlich erweitert. Natürlich muss ich Ihnen nicht die finanzielle Situation der Kommunen in unserem Land erläutern. Sie alle kennen auch den finanziellen Druck, der die Kommunen zur kommunalen Zusammenarbeit drängt.
Als die Vorgängerregierung dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat, konnte sie noch nicht erahnen, welche Bedeutung die kommunale Zusammenarbeit auch im Hinblick auf die anstehende Verwaltungsreform bekommen wird. Viele Kommunen werden an ihre Leistungsgrenzen stoßen, und nicht zuletzt auch deshalb wird dieses Gesetz von vielen Kommunen sehnsüchtig erwartet. Geben wir ihnen also endlich die Möglichkeit, aus eigener Kraft das zu tun, was man vor Ort für richtig hält.
In der Anhörung am 14. Oktober haben sich die kommunalen Spitzenverbände sehr positiv zu dem Gesetzentwurf geäußert und ihre Hoffnung zum Ausdruck gebracht, das Gesetz möge doch jetzt endlich verabschiedet werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Praxis - das sage ich auch als überzeugte Kommunalpolitikerin - wartet auf dieses Gesetz, denn es stellt ein deutlich flexibleres Instrumentarium für die interkommunale Zusammenarbeit in öffentlich-rechtlicher Form dar. In diesem Sinne geben wir den Kommunen die Freiheit, die Handlungsfreiheit, die sie dringend brauchen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Gesetzentwurf ebenfalls zu. Er beinhaltet eine leichte Verbesserung der Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit, aber im Grunde ist er nichts Besonderes. Im Oktober 2001 bestanden 135 Zweckverbände in Niedersachsen mit einem Beschäftigtenvolumen von 1 647 Personen.
Vor allen Dingen ist im Kontext dieser Gesetzesberatung festzustellen, dass der Gesetzentwurf nicht synchronisiert ist mit der geplanten Kommunalisierung von Aufgaben, die Sie im Rahmen der Verwaltungsreform vorsehen.
Das Prinzip dieses Gesetzentwurfs heißt: Eigenerledigung vor gemeinsamer Erledigung. - Das ist für unsere Begriffe ein Problem.
Es ist auffallend, dass Ihre Kommunalisierungsabsichten im Rahmen der Verwaltungsreform und die Änderung des Zweckverbandsgesetzes - der Gesetzentwurf hat einen anderen Titel, aber Sie wissen, wovon ich spreche - nicht logisch synchronisiert sind. Wer einen solch radikalen Kommunalisierungsprozess plant, müsste, wenn er schon nicht eine Kreis- und Gebietsreform in Richtung einer Regionalisierung des Landes auf die Tagesordnung setzt - es ist falsch, dass Sie das nicht tun -, doch zumindest das Instrumentarium der kreisübergreifenden Zusammenarbeit erweitern, beispielsweise auch Anreize für eine kreisübergreifende Erweiterung schaffen.
Wir alle wissen, dass die kommunale Ebene - die Landkreise - in ihrer Verwaltungsleistungsfähigkeit unterschiedlich ausgeprägt ist. Hier wäre der Anknüpfungspunkt zu einer Synchronisation von Verwaltungsreform in Ihrem Sinne und der Ausgestaltung dieses Gesetzes. Diese Chance haben Sie nach unserer Auffassung verpasst.
Dabei haben Sie mit dem noch von der alten Landesregierung in Auftrag gegebenen Regionalmonitoring des Niedersächsischen Instituts für Wirt
schaftsforschung vom Oktober 2003 doch nicht nur eine Analyse, sondern auch Schlussfolgerungen für eine Regionalisierungsperspektive auf dem Tisch. Zwar haben Sie inzwischen einen interministeriellen Arbeitskreis eingerichtet, aber der ist nur der Anfang, und er ist in die interne Beratung des Gesetzentwurfs offensichtlich und fehlerhafterweise nicht einbezogen worden. Für unsere Begriffe heißt das: Innerhalb der Regierung weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut.
Strategische Planungen über eine oder mehrere Wahlperioden hinaus dürfte man doch erwarten, wenn Sie immer wieder betonen, dass Ihre Regierung über mindestens zwei Wahlperioden im Amt bleiben werde.
Aber wer nicht über Wahlperioden hinaus denken und planen kann, hat es auch nicht verdient, länger als eine Wahlperiode zu regieren. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die Kommunen im Lande Niedersachsen,
und zwar ist deshalb heute ein guter Tag für unsere Kommunen, weil endlich veraltetes und überholtes Gesetz aus der Vorkriegszeit durch ein neues modernes Gesetz über die Zusammenarbeit der Kommunen ersetzt wird. Dies war - das haben alle Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen gezeigt - dringend erforderlich und wurde sehnsüchtig erwartet. Herr Lennartz, ich kann die Kritik, die Sie jetzt geäußert haben, nicht so richtig nachvollziehen, aber wenigstens stimmen Sie im Ergebnis dann doch zu.
geht in dem Gesetz nicht darum, wie wir die Anreize verteilen, damit die Kommunen dieses Angebot der Zusammenarbeit auch annehmen. Die Anreize - das sollten auch Sie wissen - bieten wir über den Finanzausgleich, nicht über das Gesetz, mit dem wir die Grundlagen schaffen.
Natürlich müssen wir vor der Vorgängerregierung auch Respekt haben, weil schon Herr Bartling - das ist richtig gesagt worden - die Idee hatte und erste Maßnahmen ergriffen hat. Das ist richtig, und dafür ist er auch zu Recht gelobt worden. Allerdings muss ich natürlich auch sagen: Wir alle wissen, wann Herr Bartling seine Gedanken dazu erstmals vorgetragen hat. Es ist ärgerlich, dass er sie nicht umgesetzt hat; Zeit genug wäre in den vergangenen Jahren ja gewesen.
Allerdings muss Herr Gabriel auch nicht traurig sein. Selbst wenn Sie es gemacht hätten, die Wahl hätten Sie trotzdem verloren.
Deshalb möchte ich noch einmal auf den wesentlichen Punkt hinweisen, dass wir es den Kommunen möglich machen, besser zusammenzuarbeiten und intelligente Lösungen zu finden. Das ist dringend erforderlich, denn, Herr Gabriel, wenn wir dank des von Ihnen überlassenen Haushaltes schon nicht die Möglichkeit haben, unseren Kommunen mehr Geld zu geben, dann sollten wir wenigstens den Kommunen die Freiheit geben,
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung und möchte zur Abstimmung kommen. Ich bitte alle diejenigen, die an der Abstimmung teilnehmen wollen, Platz zu nehmen. - Wir kommen jetzt zur Abstimmung.
§ 1. - Dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich abstimmen lasse. Wer dieser Änderungsempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Dann ist einstimmig der Änderungsempfehlung gefolgt worden.
§§ 3 und 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Dann ist auch hier der Änderungsempfehlung einstimmig gefolgt worden.
(David McAllister [CDU]: Die SPD stimmt gar nicht mehr mit ab! Die SPD verfällt in Gleichgültigkeit!)
§§ 5 und 6. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer sich dem Votum anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Auch hier ist einstimmig der Änderungsempfehlung gefolgt worden.