Protocol of the Session on January 22, 2004

(Zuruf von der FDP: Heiße Luft!)

Herr Wenzel, ich will damit andeuten, dass wir wirklich nichts dafür können, wenn Ihnen im Haushaltsausschuss die Orientierung verloren gegangen ist. Das ist aber nicht verwunderlich. Bei einem Landeshaushalt mit immerhin mehr als 10 000 Einzeltiteln in den verschiedensten Titelgruppen kann das sicherlich schon einmal passieren. Was wir Ihnen von der CDU-Fraktion allerdings mit Sicherheit nicht durchgehen lassen werden, ist der Vorwurf gegenüber der Landesregierung, sie habe das Budgetrecht in höchstem Maße verletzt und das Recht gebeugt. Das hat mit Sicherheit nicht stattgefunden, Herr Wenzel.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie sagten, das sei die praktizierte Budgetierung. Ich finde: Das, was im Lande Niedersachsen seit 1998 gemacht wird, ist

das, was auch sehr viele andere Länder mit sehr viel Aufwand betreiben. Das Land BadenWürttemberg investiert in neue Steuerungsinstrumente übrigens eine Summe in Höhe von insgesamt 333 Millionen Euro. Seit 1998 wird im Lande Niedersachsen versucht, neue betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente und eine Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen sowie Produktbildungen vorzunehmen. Sie haben damals übrigens mitgestimmt. Im Jahr 2000 ist der § 17 a der Landeshaushaltsordnung geändert worden. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass damals irgendjemand von Ihnen dagegen gesprochen hätte. Dieser § 17 a der Landeshaushaltsordnung sieht ausdrücklich vor, dass wir Deckungsfähigkeiten erhöhen, dass wir die Flexibilität im Haushalt erhöhen, lieber Herr Kollege Wenzel.

Auch im Jahr 2001 haben wir von Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD, aber auch von den Grünen nichts gehört. Damals hat das größte Budgetierungsvorhaben im Lande Niedersachsen seinen Lauf genommen. Im Jahr 2001 wurden 48 Landesbetriebe gegründet, die Budgets bekommen haben. Damit haben sie sich - wohl wahr - ein wenig der haushälterischen Kontrolle des Parlaments entzogen, aber nicht gänzlich; denn nach wie vor haben wir die Möglichkeit, dort über die Haushaltspläne sehr genau Einfluss zu nehmen. Außerdem hat der Haushaltsausschuss die Möglichkeit, sich über die aktuelle Lage in den einzelnen Ressorts informieren zu lassen.

Eine kleine Randnotiz, lieber Kollege Möhrmann: Meiner Erinnerung nach ist eine Vielzahl der neuen Steuerungsinstrumente in Niedersachsen von einer in Deutschland sehr bekannten Beratungsfirma eingeführt worden.

(Dieter Möhrmann [SPD]: McKinsey!)

Ich meine, sie heißt „Roland Berger“. Wir wollen uns jetzt aber nicht über die 6,7 Millionen Euro unterhalten, die Sie damals für diese Firma ausgegeben haben.

Ich will nur feststellen, lieber Kollege Wenzel - vielleicht auch noch einmal, um die Orientierung zu erhöhen; denn Umwege erhöhen bekanntlich die Orientierung -, dass heute etwa 50 % des gesamten Landeshaushalts budgetiert sind. Allein die Landesbetriebe machen dabei fast 10 % aus.

Lieber Kollege Wenzel, Sie haben im Ausschuss wortwörtlich erklärt, dass Sie mit uns im Ziel eigentlich einig seien. Sie wollen betriebswirtschaftli

che Steuerungsinstrumente einführen. Sie haben wortwörtlich erklärt, dass dies der richtige Weg sei. Wir haben das gemacht. Entsprechend § 20 der Landeshaushaltsordnung gibt es Titelgruppen. Es gibt Titelgruppenbildung, es gibt die Budgetierung, und es gibt gegenseitige Deckungsfähigkeit. Meiner Meinung nach sind wir dort in Kontinuität zu den Vorarbeiten, die die alte Landesregierung geleistet hat, mit dem Projekt LoHN – Leistungsorientierte Haushaltswirtschaft in Niedersachsen inzwischen auf dem richtigen Weg.

Wir haben in der Enquete-Kommission lang und breit über die Frage gestritten, ob es Parlamentariern in Zukunft möglich sein soll, in die Haushaltsführung direkt einzugreifen, eine Art Haushaltscontrolling für Parlamentsabgeordnete. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass das kein geeignetes Instrument sein kann. Das hat auch der Kollege Möhrmann in der EnqueteKommission erkannt, und er hat empfohlen, den Abgeordneten nicht einen jederzeitigen Zugriff auf die Istdaten des Haushalts zu ermöglichen.

(Glocke des Präsidenten)

Die Kernfrage, die sich mit betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten in Niedersachsen oder mit dem Instrument LoHN befasst, lautet: Wird durch die Budgetierung das höchste Recht des Parlamentes, das Budgetrecht, tatsächlich ausgehöhlt? - Im Zusammenhang damit müssen wir uns eigentlich fragen: Wie war es denn vorher? Haben wir vor Einführung der neuen Steuerungsinstrumente auf der Grundlage der reinen Kameralistik höhere Steuerungsmöglichkeiten gehabt? - Dazu kann ich aus meiner Sicht - darin sind sich viele Experten, die das viel besser wissen als wir, sehr uneinig - nur feststellen - ich zitiere aus der Enquete-Kommission -:

„Die bisherige Erfahrung mit der Ausfüllung des Budgetrechts durch den Landtag ergibt, dass die meisten Haushaltsansätze den Landtag unverändert so passieren, wie der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung es ausweist.“

Richtigerweise kam aber schon damals der Hinweis: Die Kontrolle wird schwieriger.

Ich gehe davon aus, dass diese Landesregierung durch die fortgesetzte Entwicklung im Bereich der Einführung neuer Steuerungsinstrumente in höchstem Maße darauf achten wird, dass es

transparent, durchschaubar und für die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages nachvollziehbar bleibt. Ich gebe an dieser Stelle zu, dass wir bei der Beratung dieses Haushalts hier und da noch Anlaufschwierigkeiten hatten. Aber genau das ist das, was ich Ihnen schon im Haushaltsausschuss erklärt habe. Man muss sich irgendwann einmal entscheiden. Will man den Weg Transparenz? Will man den Weg betriebswirtschaftliche Steuerung?

(Glocke des Präsidenten)

Will man in Niedersachsen endlich eine KostenLeistungs-Rechnung einführen oder nicht? Wir haben damals für ein stufenweises Verfahren plädiert. Wir haben auch gesagt, man könnte bestimmte Bereiche ausnehmen. Sie haben damals mit Ihrer Mehrheit entschieden: Wir gehen diesen Weg. Wir machen das. Wir nehmen BaanSoftware. Wir nehmen LoHN, die leistungsorientierte Haushaltswirtschaft. Von daher kann ich nicht erkennen, dass Ihre Kritik, lieber Kollege Wenzel, tatsächlich berechtigt wäre. Denn - -

Herr Althusmann, einen Augenblick, bitte. - Meine Damen und Herren, ich habe inzwischen zweimal mit der Glocke geläutet, damit Sie etwas ruhiger werden. Der Lärm ist unerträglich.

Ich finde, das geht. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe gedacht, die hören alle zu. - Meine Damen und Herren, ich stelle fest: Im Rahmen der Unterrichtung durch die Landesregierung bzw. durch das Finanzministerium haben wir zu jedem Einzelplan - zu den Einzelplänen 1 bis 20 - umfangreiche Unterlagen bekommen, Herr Wenzel. Durch das Finanzministerium sind wir darüber hinaus gesondert darüber unterrichtet worden, dass sich in einzelnen Bereichen etwas ändern wird. In dem Schreiben vom 15. September können Sie das gern noch einmal nachlesen. Es heißt dort am Ende:

„Mit der Einführung eines budgetierten Haushaltes ist die Umstellung der bisherigen Titelstruktur auf eine LoHN-Titelstruktur erforderlich. Die damit verbundenen Veränderungen in den Kapiteln 04 01, 04 10, 04 20 er

geben sich aus den beigefügten Übersichten.“

Das ist alles nachlesbar. Ich kann nur feststellen, dass wir vom Ministerium im Rahmen der Haushaltsplanberatung jede Frage vernünftig beantwortet bekommen haben. Wenn es mal vorgekommen ist, dass eine Frage nicht beantwortet werden konnte - Sie haben die Häfen- und Schifffahrtsverwaltung angesprochen -, dann ist entsprechend nachgearbeitet worden. Es ist nicht Aufgabe des Parlaments, sich jederzeit und zu jeder Sachfrage in Zielvereinbarungen und in Detailabläufe der Haushaltsumsetzung im internen Bereich einer Landesregierung einzumischen und in diese Bereiche einzugreifen. Das ist Aufgabe der Landesregierung. Darum halten wir uns als Parlament ja auch diese Landesregierung.

Meine Damen und Herren, wir befinden uns dort meiner Meinung nach auf einem guten Weg. Wir wissen, dass der Finanzminister mit Herrn Höptner und anderen Experten im Finanzministerium alles Erdenkliche unternehmen wird, um uns jederzeit das höchste Recht dieses Parlaments zu gewähren: das Budgetrecht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Geuter das Wort. Ich erteile es ihr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das gemeinsame Ziel aller Parteien, Leistungen der Verwaltung noch kundenorientierter, qualitätsbewusster und wirtschaftlicher anzubieten, setzt die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungsmodelle in der Verwaltung voraus. Die SPD-Fraktion begrüßt grundsätzlich, dass die CDU-FDP-geführte Regierung den von ihrer Vorgängerin eingeschlagenen Weg der Einführung der leistungsorientierten Haushaltswirtschaft in Niedersachsen, das so genannte Projekt LoHN, weiter verfolgt. Eine Haushaltswirtschaft, die von den Beschäftigten in der niedersächsischen Landesverwaltung betriebswirtschaftliches Denken und Handeln erfordert, stellt auch den Landtag in seiner Kontrollfunktion für die Aufstellung und Einhaltung des Budgets vor neue Herausforderungen.

In der letzten Legislaturperiode hat sich die Enquete-Kommission des Niedersächsischen Land

tages mit der Frage beschäftigt, ob die in § 17 a LHO geregelte Veränderung der Haushaltsplanaufstellung zu einem Verlust der Kontrollfunktion des Landtags führe. Die uns allen bekannte kameralistische Haushaltsaufstellung hat ja für das Parlament den Vorteil, dass die Übereinstimmung der durch den Haushaltsplan erteilten Ausgabeermächtigungen mit den tatsächlichen Istausgaben übersichtlich und deutlich erkannt werden kann und auch Haushaltsüberschreitungen leicht zu erkennen sind.

Daher hat die Enquete-Kommission seinerzeit gefordert, dass die neue Form der Budgetübertragung auf jeden Fall mit konkreten Zielvorgaben verbunden sein muss, die zumindest als Erläuterung Gegenstand des Haushaltsplans sein müssen. Ich werte diese Forderung nicht als überflüssigen Verwaltungsaufwand, sondern als eine unverzichtbare Kompensation dafür, dass im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Steuerungsmodelle andere Kontrollmöglichkeiten entfallen. Allerdings war bei den Beratungen zum Haushalt 2004 erkennbar, dass zwar die Budgetbildung in vielen Bereichen des Haushalts eingeführt worden ist, die für die Transparenz und die Vergleichbarkeit der Daten notwendigen Informationen aber fehlten.

Defizite wurden auch nicht unbedingt durch ergänzende Vorlagen ausgeglichen. Das hatte zur Folge - das ist sicherlich kein aus den Vorjahren üblicher Vorgang -, dass der Landesrechnungshof im Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 24. September 2003 feststellen musste, er könne seine Beratungsfunktion gar nicht wahrnehmen, weil notwendige Angaben, die eine Vergleichbarkeit der Daten erst möglich machten, nicht vorgelegen hätten. Als Beispiel führte der Vertreter des Landesrechnungshofes u. a. an, dass in mehreren Bereichen Titelgruppen aufgelöst worden seien, das Personal, das aus den Mitteln dieser Titelgruppe bezahlt worden sei, jedoch nicht in den Stellenplan überführt worden sei. Wir hatten also als Novum in diesem Jahr Titelgruppenpersonal ohne Titelgruppe.

Der Landesrechnungshof hat beispielhaft auch darauf hingewiesen, dass im Einzelplan 8 zwar die Aufgaben der Straßenbauverwaltung dargestellt worden seien, aber keinerlei Ziele definiert worden seien. Auch der Vertreter der CDU-Fraktion, mein Vorredner, musste in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 5. November 2003 zugeben, dass bestimmte Zahlen von ihm nicht

mehr nachvollzogen werden können, weil ehemals eigenständige Titel ohne jegliche Erläuterung zusammengefasst worden seien.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Die von uns angeforderten Ergänzungen und Erläuterungen haben wir zum Teil - und das zum Teil unvollständig - erst nach Abschluss der Haushaltsplanberatungen bekommen.

Wenn Zielvereinbarungen, wie jetzt für 2004 geplant, erst dann getroffen werden sollen, wenn das Parlament den Haushalt bereits beschlossen hat, wird die Kontrollfunktion des Landtages eindeutig unterlaufen. Bis heute fehlen uns auch noch jegliche Erkenntnisse darüber, wie sichergestellt werden soll, dass bei der Bewirtschaftung das den einzelnen Einrichtungen zur Verfügung stehende Budget auch eingehalten wird. Es reicht nicht aus, wenn wir das erst am Jahresende erfahren, wenn das Kind möglicherweise bereits in den Brunnen gefallen ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Enquete-Kommission hat seinerzeit dazu eine umfangreiche Berichtspflicht gefordert, die bis heute noch nicht in Ansätzen konkretisiert worden ist. Die SPD-Fraktion kann sich den Intentionen des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in vielen Bereichen durchaus anschließen, obwohl wir nicht alle Einzelformulierungen unterstützen können. Die Vertreter des Finanzministeriums haben im Ausschuss für Haushalt und Finanzen angekündigt, LoHN zu einem Instrument weiter zu entwickeln, das auch dem Landtag und seinen Gremien die Haushaltsplanberatungen erleichtern soll. Insofern ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gerade zu diesem Zeitpunkt, nämlich vor weiteren Haushaltplanberatungen, für uns eine geeignete Diskussionsgrundlage, die aber in den kommenden Beratungen noch zu konkretisieren sein wird. - Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Peters das Wort. Ich erteile es Ihnen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Haushaltsführung des Landes Niedersachsen befindet sich im Umbruch. Von der einstmals hoch gelobten Kameralistik mit ihrem starren Jahresdenken geht der Weg zu flexiblen Instrumenten wie der Budgetierung. Die Vorteile der Budgetierung sind meines Erachtens unbestritten. Auch die Enquete-Kommission hat in ihrem Schlussbericht festgestellt, zu dem eingeschlagenen Weg der Haushaltsgestaltung durch zunehmende Budgetierung und Globalisierung gebe es keine Alternative.

(Unruhe)

Es kann nicht darauf ankommen, die in der öffentlichen Verwaltung bereits eingeleiteten oder beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen allein deswegen für verzichtbar oder beschränkungsbedürftig zu erklären, weil die Kontrollmechanismen des Landtages in ihrer bisherigen - ich betone: bisherigen - Ausprägung gefährdet erscheinen.

Frau Peters, lassen Sie sich bitte einen Augenblick unterbrechen. - Meine Damen und Herren, es gilt, was ich vorhin gesagt habe: Hören Sie doch bitte der Rednerin zu!

Es kommt vielmehr darauf an, eine neue - ich betone auch hier: eine neue - Balance zwischen den notwendigen neuen Gestaltungsmitteln der Exekutive und einem für diese neuen Gestaltungsmittel offenen Budgetrecht des Landtages zu finden. Auf der Suche nach dieser Balance befinden wir uns derzeit. In den Haushaltsberatungen 2003 sind wir auf einige Budgets gestoßen, die zugegebenermaßen noch recht unterschiedlich gut dokumentiert waren. Regelmäßig sind wir allerdings im Haushaltsausschuss mit Unterlagen versorgt worden, die Auskunft über ehemals eigenständige und nunmehr zusammengefasste Titel gaben. Die teilweise aus technischen Gründen fehlenden Erläuterungen wurden mündlich gegeben oder schriftlich nachgereicht. Alle weitergehenden Fragen wurden umfassend beantwortet. Soweit Frau Geuter das soeben beanstandet hat, erinnere ich mich, dass Frau Geuter bzw. die SPD-Fraktion damit einverstanden war, dass die fehlenden Auskünfte nach Abschluss der Haushaltsberatungen gegeben werden sollten. Insgesamt habe ich in den Monaten, in denen ich bisher im Haus

haltsausschuss tätig war, nicht erlebt, dass erbetene Auskünfte nicht erteilt wurden.

Wenn in dem Antrag Perfektionismus angemahnt wird, ist zu beachten, dass die Budgetierung ein relativ neues Instrument der Haushaltsführung ist. Nicht nur die Exekutive ist in dieser Darstellungsform noch ungeübt, sondern es kamen 2003 noch weitere Störfaktoren dazu. Die neue Landesregierung hatte unter Hochdruck nicht nur den Nachtragshaushalt 2003, sondern fast zeitgleich auch die Arbeiten zum Haushalt 2004 durchführen müssen, und zwar mit technischen Änderungen, die in den Vorjahren eingeleitet worden waren und noch nicht ganz stabil waren, so z. B. die Umstellung auf LoHN. Dieses Programm, das Ihnen bekannt ist, verursachte gleichzeitig eine Änderung in den Titelstrukturen, die auch in den nachgeordneten Behörden anderer Ressorts erfolgen musste und nicht wirklich schon immer erfolgt war. Dadurch war das Zusammenspiel der Daten selbstverständlich sehr schwierig.

Aber auch eine weitere Position ist noch zu beachten: Auch wir Abgeordneten selber waren - und sind wahrscheinlich immer noch - im Lesen der budgetierten Haushalte ungeübt. Dies wird auch daran deutlich, dass Herr Aller im Haushaltsausschuss hierzu angeregt hat, zu diskutieren, wie die Fachressorts dem Parlament das Lesen der budgetierten Haushalte erleichtern könnten - und dies zwei Monate nachdem wir unterrichtet worden sind, wie die Budgets funktionieren.