Protocol of the Session on January 21, 2004

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herzlichen Dank. - Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich die Zuschauerinnen und Zuschauer darum bitten, davon Abstand zu nehmen, mit Blitzlicht zu fotografieren. Nach unserer Geschäftsordnung ist das nicht gestattet. - Herr Althusmann, Sie haben sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es mag dieses hohe Haus ermüden, dass wir jeden einzelnen Tagungsabschnitt mit Geschäftsordnungsdebatten beginnen, nur weil Sie über bestimmte Themen nicht immer sofort, wie Sie es

gern hätten, debattieren können. Ihnen stehen alle Instrumente des Landtages zur Verfügung, um dies zu erreichen.

Ich darf für die CDU-Fraktion feststellen, dass zum neuen Schuljahr 2004/2005 30 neue Ganztagsschulen installiert sein werden; zurzeit haben wir 242, und wir haben 162 Anträge.

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Geschäfts- ordnung!)

Aus unserer Sicht besteht überhaupt kein Anlass, hier in irgendeiner Form eine Dringlichkeit begründen zu wollen. Im Übrigen, Herr Hagenah, haben Sie sie auch nicht begründet. Wenn, dann kann es ja nur um die 4 Milliarden Euro des Bundes gehen. Aber der Bund muss sich schon fragen lassen, ob es richtig ist, 4 Milliarden Euro in Beton zu investieren statt wirklich in die Köpfe der Kinder in unserem Land. Genau Ersteres passiert nämlich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie können nicht immer auf Bundesebene über den Abbau von Subventionen oder was auch immer schwadronieren und dann hier vor Ort - bei der schwierigen Situation, die wir vorgefunden haben - erwarten, dass das Land Niedersachsen Personalmittel in Hülle und Fülle zur Verfügung stellt. Wir werden einen klaren, konsequenten Weg des Ausbaus der Ganztagsschulen gehen. Die Konzeptionen liegen Ihnen vor.

(Rebecca Harms [GRÜNE]: Ge- schäftsordnung!)

Sie können in den entsprechenden Ausschüssen - dort findet eine ordentliche Beratung statt - weiter darüber debattieren und gegebenenfalls zur nächsten Plenarsitzung dazu einen Antrag stellen. Dann werden wir Ihnen das gerne alles erneut erläutern. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die Zwischenrufe zur Geschäftsordnung machen deutlich, wie schwierig es ist, in diese Debatte nicht inhaltlich einzusteigen. - Herr Möhrmann, Sie sind der nächste Redner, der sich zur Geschäftsordnung gemeldet hat.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat richtig, dass der Kultusminister nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herrn Jüttner und anderen Mitgliedern unserer Fraktion zugeben musste, dass er außer den Standorten in der Ganztagsbetreuung, die die alte Regierung Gabriel schon vorgesehen hatte, Weiteres nicht auf den Weg bringen kann, obwohl er zusätzlich eine ganze Reihe von Lehrerinnen und Lehrern eingestellt hat. Herr Hagenah, wir müssen aber nach unserer Auffassung aufpassen, was Geschäftsordnungsdebatten und zusätzliche Punkte in der Tagesordnung angeht. Ich meine schon, dass wir diese auf den Vormittag, also auf den Beginn der jeweiligen Sitzung, begrenzen sollten. Eine besondere Dringlichkeit können wir bei diesem Punkt nicht erkennen; denn es ist jederzeit möglich, z. B. auch im zuständigen Ausschuss, den Antrag unter Nutzung der Geschäftsordnung einzubringen, sodass dieser schon in der darauf folgenden Woche dort besprochen werden könnte. Deshalb sehen wir die Dringlichkeit in diesem Punkt nicht als gegeben an.

Wir sehen allerdings das politische Problem, zu dem ich mich jetzt aber aus Geschäftsordnungsgründen, Frau Präsidentin, nicht weiter äußern darf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Abgeordneter Lehmann, ebenfalls zur Geschäftsordnung!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur kurz zur Geschäftsordnung. Herr Hagenah hat versucht, die Dringlichkeit zu begründen. Aber auch wir von der FDP-Fraktion mögen diese nicht zu erkennen. Man hätte den Antrag - Herr Möhrmann hat es eben gesagt - bereits heute Morgen stellen können; denn auch zu diesem Zeitpunkt waren die Tatsachen, die Sie in Ihrem Antrag zugrunde gelegt haben, schon bekannt. Außerdem ist es durchaus möglich, die notwendigen Informationen, die Sie mit Hilfe dieses Antrags erhalten möchten, im Ausschuss oder durch direktes Befragen des Ministers bzw. des Ministeriums zu erlangen. Deshalb können wir hier nicht erkennen, warum dieser Punkt jetzt unbedingt zusätzlich auf die Tagesordnung gebracht werden müsste. Im Übrigen hat das

Ministerium bereits durch die Pressemitteilung von vorgestern über diesen Umstand berichtet. Auch das hätte man zum Anlass nehmen können, den Antrag heute Morgen einzubringen. Wenn Sie das verpasst haben, tut uns das zwar Leid. Holen Sie es bitte bei der nächsten Plenarsitzung nach, oder machen Sie es im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen nicht vor. Ich stelle zu dieser Geschäftsordnungsdebatte fest, dass drei Fraktionen einer Erweiterung der Tagesordnung widersprochen haben.

Deswegen rufe ich nunmehr auf

Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/600 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/713

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 713 lautet auf Annahme mit Änderungen.

Zur Berichterstattung erteile ich dem Abgeordneten Herrn Schrader das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beginne mit dem ausführlichen Bericht.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur empfiehlt Ihnen in der Drucksache 713, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist im federführenden Ausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen jeweils mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen und der SPD-Fraktion ergangen. Das Aus

schussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich im federführenden Ausschuss und im mitberatenden Sozialausschuss gegen die Beschlussempfehlung ausgesprochen, im Haushaltsausschuss der Stimme enthalten und im Rechtsausschuss für die Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Da der Gesetzentwurf im Vorwege an die Ausschüsse überwiesen worden ist, möchte ich Ihnen kurz seinen Anlass und seine Inhalte erläutern.

Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die Absicht, den verfassungsrechtlichen Zweifeln zu begegnen, die verschiedentlich insbesondere an den rechtlichen Grundlagen des Bereichs Humanmedizin der Universität Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover geäußert worden sind. Mit dem Gesetzentwurf wird deshalb eine Reihe organisationsrechtlicher Bestimmungen, die bisher lediglich in Verordnungen geregelt waren, in das Gesetz übernommen - die Verordnungsermächtigung wird präziser gefasst.

Mit dem Gesetzentwurf soll außerdem einem Wunsch der Hochschulen Rechnung getragen werden, bei der Bestellung der Präsidiumsmitglieder hinsichtlich der Altersgrenzen flexibler reagieren zu können. Für hauptamtliche Mitglieder der Präsidien werden mit dem Gesetzentwurf Altersgrenzen beseitigt, soweit sie im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind.

Lassen Sie mich nun kurz die wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs darstellen.

Zunächst zu Artikel 1: Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Streichung des § 38 Abs. 2 Satz 6 wäre nicht nur die Altersgrenze für Präsidentinnen und Präsidenten beseitigt worden, sondern auch die Qualifikationsvoraussetzung „Hochschulabschluss“. Aufgrund eines Änderungsvorschlages der Regierungsfraktionen bleibt nun die Voraussetzung, dass Präsidiumsmitglieder einen Hochschulabschluss haben müssen, im Gesetz erhalten. Ausführlich diskutiert worden ist im Wissenschaftsausschuss die Frage, ob es gerechtfertigt ist, die Altersgrenze für angestellte Präsidentinnen und Präsidenten aufzuheben, für beamtete hingegen als Altersgrenze das 68. Lebensjahr vorzusehen. Der federführende Ausschuss hat sich letztlich dafür ausgesprochen, es bei der Entwurfsfassung zu belassen. Die hier geregelte Altersgrenze für Beamte entspricht der üblicherweise für Beamtenverhältnisse vorgesehenen Höchstgren

ze. Außerdem besteht für Beamte die Möglichkeit, durch einen Wechsel in das Angestelltenverhältnis zu Beginn der Amtszeit auch über das 68. Lebensjahr hinaus tätig zu sein.

Der federführende Ausschuss hat sich ferner dafür ausgesprochen, mit der nun vorgeschlagenen Formulierung zu § 46 Abs. 3 verbindlich festzulegen, dass eine Studiendekanin oder ein Studiendekan gewählt wird.

Bei den weiteren Änderungen in Artikel 1 handelt es sich überwiegend um Klarstellungen, die der federführende Ausschuss aufgrund entsprechender Anregungen aus der Anhörung in die Beschlussempfehlung aufgenommen hat.

Artikel 2 der Entwurfsfassung, der die Aufhebung von Satzungsbestimmungen vorsah, soll nach der Beschlussempfehlung gestrichen werden. Er ist nach Auffassung des federführenden Ausschusses entbehrlich, da es einer Aufhebung von Satzungsbestimmungen durch Gesetz nicht bedarf.

Durch die rückwirkende In-Kraft-Tretens-Regelung in Artikel 3 Abs. 1 Satz 2, die die Regelungen zum organisationsrechtlichen Bereich mit Ausnahme der Verordnungsermächtigung umfasst, soll für die Vergangenheit Rechtssicherheit geschaffen werden.

Artikel 3 Abs. 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung enthält eine Folgeregelung zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Aufhebung der Altersgrenze für Präsidentinnen und Präsidenten. Die Nummern 1 bis 4 des Absatzes 2 sollen gestrichen werden, weil nach Aussage des Fachministeriums nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Regelungen noch eine rechtliche Relevanz haben.

Absatz 3 kann entfallen, weil es auch hier keiner gesetzlichen Regelung über das Außer-KraftTreten von Verordnungsbestimmungen bedarf.

Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen. Namens des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 713 zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank für die Berichterstattung. - Ich eröffne nunmehr die Beratung und erteile Herrn Dr. Noack das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Sorge, dies wird kein juristisches Kolleg über die Stiftungen öffentlichen Rechts als Trägerinnen der Universität, über Artikel 80 Abs. 1 des Grundgesetzes und die Anforderungen an die Ermächtigung des Gesetzgebers an die Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen oder den Parlamentsvorbehalt in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Hochschulrecht.

Sicherlich allerdings wäre ein solches Kolleg bei der Vorbereitung des Gesetzes zur Hochschulreform am 24. Juni 2002 sinnvoll, ja notwendig gewesen.

(Zustimmung von Ilse Hansen [CDU])

Dann nämlich hätte es dieses Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes nicht bedurft; denn dieses Gesetz ist mit Ausnahme der Heraufsetzung der Altersgrenze für Hochschulpräsidien eine schlichte Reparaturnovelle.

Das nun ist wiederum nichts Neues. Die neue Landesregierung und die Fraktionen von CDU und FDP haben u. a., wenn auch unwillig, die Funktion eines Reparaturbetriebes für mängelbehaftete Leistungen der sozialdemokratischen Vorgänger übernommen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

„Wulff, McAllister, Rösler & Co. - Gesellschaft zur Reparatur sozialdemokratischer Fehlleistungen.“ „RESOFEHL“ - ein neuer Name! Hauptwertleistungsgebiete sind die Haushalts- und Finanzplanung, das Schulwesen, die innere Sicherheit und nun eben auch die Stiftungshochschulen.

Wie hat der damalige Wissenschaftsminister Thomas Oppermann unfreiwillig prophetisch in sein Vorwort zur Veröffentlichung geschrieben? - Insofern ist das Gesetz auch eine Einladung zur produktiven Unruhe.