Es ist in der Tat so - das soll hier gesagt werden -, dass in der Bevölkerung durchaus der Wunsch nach einer Regelung besteht. Man kann natürlich die These vertreten: Na ja, es gibt bezüglich des Kopftuches nur ganz wenige Fälle, die überhaupt betroffen sind. Es geht aber nicht darum, zu sagen, wir treffen die Regelung erst dann, wenn wir akut den Regelungsbedarf sehen. Im Bundesverfassungsgerichtsurteil, das in Baden-Württemberg seine Ursachen hat, geht es schließlich darum, dass irgendwann einmal das Problem entstanden ist und das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Wir brauchen eine Regelung, wenn wir später einmal einschreiten wollen. - Diese Aufforderung haben wir aufgenommen. Wir haben deshalb diesen Gesetzentwurf eingebracht und werden ihn so beraten. In diesem Beratungsverfahren - das brauche ich Ihnen nicht noch eingehend zu erzählen - haben wir alle Anhörungsmöglichkeiten. Wir werden deshalb diesen rechtsstaatlichen Weg beschreiten. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es liegen noch weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung vor. Diese werden auch gleich aufgerufen.
Ich gucke jetzt nur einmal diejenigen an, die in der letzten Ältestenratssitzung so mutig und tapfer waren zu meinen, dass wir das schon alles schaffen
würden. Ich stelle fest, dass alle Redner, die bisher zur Geschäftsordnung gesprochen haben, nach dem Ursprungstext unserer Geschäftsordnung in Teilen nicht zur Geschäftsordnung gesprochen haben. Lesen Sie das bitte noch einmal nach, wenn Sie das gerne wissen möchten. Herr Jüttner, das gilt im Übrigen auch für Sie.
Unter diesem Gesichtspunkt erinnere ich daran, worum es geht: Es geht darum, dass der Antrag gestellt worden ist, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen. Zu diesem Sachverhalt hat sich jetzt der Herr Kollege Gabriel gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich bemühen, den Regeln der Geschäftsordnung gerecht zu werden.
- Sie haben es ja offensichtlich auch nicht geschafft, wie es der Präsident soeben gesagt hat. Halten Sie sich von daher zurück.
Herr Kollege Althusmann hat auf das geordnete Verfahren hingewiesen. Ich will nicht zur Sache sprechen, sondern nur dazu, dass Sie gesagt haben, es handele sich eigentlich um ein in der Verfassung vorgegebenes Verfahren, und aus der Mitte des Landtages heraus würde ein Gesetzentwurf eingebracht.
Herr Kollege Althusmann, ich lese Ihnen einmal den Artikel 37 unserer Verfassung vor. In Absatz 2 Nr. 5 steht:
Die Landesregierung hat in ihrem Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Sie hat ihn sogar durch ein Mitglied der Landesregierung öffentlich vorstellen lassen, aber sie hat ihn dann nicht in den Landtag eingebracht. Nun stellen sich die folgenden Fragen: Erstens. Hat die Landesregierung einen formalen Beschluss zurückgenommen, weil sie ja einen Gesetzentwurf beschlossen hatte, den sie in den Landtag einbringen wollte, es aber nicht getan hat? Ich frage: Ist das passiert? Zweitens.
Herr Kollege Althusmann, wenn das nicht der Fall ist, dann bringen Sie hier einen Gesetzentwurf ein, den die Landesregierung verabschiedet hat. Dann ist das ein klarer Verstoß gegen die Verfassung unseres Landes. Oder Sie wollen die Öffentlichkeit über Ihre oder die Arbeit von Herrn Busemann täuschen. Beides können wir nicht durchgehen lassen. Das hat ausschließlich etwas mit der Verfassung und Artikel 37 Abs. 2 Nr. 5 zu tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der Kollege Hagenah schon gesagt hat, sind wir dafür, dass dieser Tagesordnungspunkt von der heutigen Tagesordnung heruntergenommen wird und dass die Regierung ihren im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf einbringt. Warum sind wir dafür? Weil wir möchten, dass zu diesem Thema eine angemessene ordentliche Anhörung durchgeführt wird.
Sie könnten uns durchaus entgegenkommen und uns garantieren, dass wir auch dann, wenn die Mehrheitsfraktionen den Gesetzentwurf einbringen, eine ordentliche, dem sonst üblichen Verfahren entsprechende Anhörung durchführen.
Warum bestehen wir im Verfahren auf eine Anhörung? Nicht nur in meiner Fraktion wird im Zusammenhang mit dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kontrovers diskutiert. In der gesamten Bundesrepublik gibt es diese Kontroverse um Freiheitsrechte und um Einschränkungen von Freiheitsrechten. Ich sage das auch ausdrücklich in Richtung der FDP-Fraktion.
Die evangelischen Bischöfe und auch die Bischöfinnen sind nicht einer Meinung. Kardinal Ratzinger, ein durchaus konservativer Mann, die katholische Kirche, Parteien und Gewerkschaften sind gegen ein Verbot.
Herr Präsident, ich sage das deshalb, weil ich deutlich machen möchte, dass es einen Bedarf an einer Anhörung gibt, weil man diese gesellschaftliche Debatte durch ein solches Verfahren, wie es jetzt gewählt worden ist, nicht ersticken darf, sondern dass man diese gesellschaftliche Debatte führen muss. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön zu sehen, dass sich die Opposition wieder in Geschäftsordnungsdebatten übt. Ich meine, ich kann mit meiner Wortmeldung jetzt die Diskussion zu Ende bringen und auch ein wenig für Aufklärung sorgen.
Erstens. Das Kabinett hat den vermeintlichen Gesetzentwurf nicht beschlossen, sondern lediglich in seiner Sitzung am Dienstag zur Kenntnis genommen. Die Änderung des Schulgesetzes ist von den beiden Koalitionsfraktionen beschlossen worden, von der FDP-Fraktion ca. um 13 Uhr und von der CDU-Fraktion etwa gegen 14 Uhr.
Deshalb haben wir es beschlossen und auch eingebracht. Deshalb handelt es sich um ein ganz reguläres Verfahren, in dem wir einen Gesetzentwurf nach Artikel 42 Abs. 3 aus der Mitte des Landtages eingebracht haben.
Zweitens. Es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie jedes Mal, wenn die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf einbringen, von „Durchpeitschen“ und Ähnlichem reden. Für Sie ist das Durchpeitschen, für uns ist das das ganz normale Arbeitstempo.
Die neue bürgerliche Mehrheit hat viel zu tun. Das liegt auch daran, dass hier 13 Jahre lang zu wenig getan worden ist.
Ich bin mir sicher, dass Sie sich spätestens in der übernächsten Wahlperiode an unseren Arbeitsstil gewöhnen werden.
Meine Damen und Herren, wir machen weiter in der Tagesordnung. Die Wortmeldungen zur Geschäftsordnung sind abgearbeitet.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Ihren Antrag. Wer also dem Antrag, diesen Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen, zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist abgelehnt.
Für die Aktuelle Stunde liegen vier Beratungsgegenstände vor. Darüber hinaus liegen zwei Dringliche Anfragen vor, die morgen früh ab 9 Uhr beantwortet werden.
Im Ältestenrat sind für die Beratung einzelner Punkte bestimmte Redezeiten gemäß § 71 unserer Geschäftsordnung vereinbart worden.
- Können Sie die Unterhaltung bitte einstellen? Wenigstens solange der Präsident das Prozedere dieses Hauses bekannt gibt.