Protocol of the Session on December 14, 2007

(Wolfgang Jüttner [SPD]: Ausleitende Bemerkungen auch!)

Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Sander das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Janssen-Kucz, Sie hätten natürlich sagen müssen, dass die Abfälle, die in Leer vorhanden waren und in Brand geraten sind, nicht mit den Stoffen vergleichbar sind, die in Fredelsloh und auch in Lauenberg gelagert worden sind. Das Problem im Fall Leer ist im Grunde genommen das Ergebnis der rot-grünen Abfallpolitik.

(Beifall bei der FDP - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Problem waren die Zwischenlager. Sie haben nämlich nicht rechtzeitig dafür gesorgt, dass die Reststoffe aus biologischen Abfallbehandlungsanlagen einer Verbrennung zugeführt werden konn

ten. Dieses Problem haben wir nicht nur in Leer gehabt. Wir haben dieses Problem auch in Sachsenhagen und überall dort, wo die Stoffströme nicht gesichert waren, gehabt. Das ist eigentlich Ihr Problem. Wir haben darauf aber reagiert und werden all das, was es an negativen Wirkungen gibt, beseitigen.

Herr Kollege Wenzel, wir haben einen Erlass herausgegeben, mit dem wir die Abfallbehandlungsgesellschaften - das sind ja kommunale Gesellschaften - verpflichten, für die weitere Beseitigung der Stoffe zu sorgen. Herr Kollege Wenzel, ich weiß, Sie haben sich in Südniedersachsen besonders um dieses Thema verdient gemacht, indem die Bürger die Zeche für Ihre politisch-ideologischen Maßnahmen, die Sie ergriffen haben, zahlen müssen.

(Beifall bei der FDP)

Man kann nur hoffen, dass es in Zukunft einen Markt gibt, auf dem diese Kunststoffe einer ordnungsgemäßen Verbrennung zugeführt werden.

(Beifall bei der FDP)

Danke schön. - Die nächste Frage stellt Herr Kollege Dürr.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Erste Ent- lastungsfrage!)

Das hat mit Entlastung eigentlich gar nicht viel zu tun. Ich will hier aber sagen, dass die rot-grüne Abfallpolitik der 90er-Jahre dazu geführt hat, dass die Kommunen in Niedersachsen vor richtig großen Problemen stehen. Das muss man ganz deutlich sagen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Sie haben sie in die MBAs hineingezwungen, und jetzt stehen sie da, weil diese Anlagen nicht funktionieren. Insofern finde ich es schon interessant, wenn hier zwei Herrschaften, Herr Wenzel und Herr Jüttner, sitzen und ein breites Grinsen aufsetzen. Das finde ich sehr peinlich.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Es stellt sich die Frage, wie eigentlich die Behörden vor Ort an dieser Stelle agiert haben. Ich wür

de von der Landesregierung ganz gern wissen, welche Zuständigkeiten durch die Vorgänge in Lauenberg und Fredelsloh berührt waren und ob die maßgebliche Zuständigkeit die ganze Zeit, also durchweg, bei der Gewerbeaufsicht gelegen hat.

Herzlichen Dank, Herr Kollege Dürr. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Sander. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Standort Lauenberg ist die Staatliche Gewerbeaufsicht bei der Überwachung des dortigen Betriebes zuständig. Bei der nicht genehmigten, illegalen Abfallablagerung in Fredelsloh war der Landkreis gefordert; denn alle baurechtlichen Fragen - Baugenehmigung, Statik und dergleichen - sind von der Baubehörde des Landkreises zu behandeln. Wir haben es aber nicht zu Kompetenzstreitigkeiten kommen lassen.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Und das Gewerbeaufsichtsamt?)

Meine Mitarbeiter haben sich, wie ich glaube, innerhalb von zwei Tagen mit dem Landkreis Northeim geeinigt, dass unsere Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht das Verfahren für alle drei Beteiligten - das Innenministerium ist durch die Umweltpolizei nämlich ebenfalls beteiligt - koordinieren. Das Verfahren war vorher schon unproblematisch. Um ein Kompetenzgerangel zu vermeiden, haben wir am 21. November die Koordinierung übernommen,

nachdem der Landkreis bereit war, seine Zuständigkeit durch uns koordinieren zu lassen, bzw. danach auch wieder bereit ist, sie vollständig selber auszuüben. Ganz besonders dann, wenn es um die Gesundheit von Anwohnern geht, ist ein Kompetenzgerangel zwischen den unterschiedlichen Genehmigungsbehörden oder Fachbehörden nicht sinnvoll und steht einer zügigen Abhandlung entgegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Wenzel. Bitte schön!

Herr Minister Sander, Sie haben gesagt, dass die staatliche Aufsicht im vorliegenden Fall nicht versagt habe, obwohl Ihr Gewerbeaufsichtsamt diesen Betrieb einmal im Jahr geprüft hat. Es geht um 1 650 t. Man kann es auch sehen. Sie hatten Hinweise aus der Bevölkerung. Wenn Sie prüfen, gehe ich davon aus, dass Sie sich auch einmal die Abfallbilanzen angucken, sodass Ihr Gewerbeaufsichtsamt eigentlich hätte feststellen müssen, wo diese 1 650 t geblieben sind, wenn sie auf das Betriebsgelände kommen, dann aber nicht ordnungsgemäß entsorgt wurden. Ich halte das für ein totales Versagen, Herr Sander.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb frage ich Sie: Wie hat sich die personelle Ausstattung des Gewerbeaufsichtsamtes in Göttingen in den letzten fünf Jahren entwickelt? - Das betrifft mich besonders, weil ich in dieser Region wohne.

Auch das sind wieder ableitende Bemerkungen, Herr Wenzel. Das ist nicht nötig. Einleitungen immer. - Herr Minister Sander antwortet für die Landesregierung. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, Sie wissen, dass ein Abfallbetrieb Abfallbilanzen aufzustellen und Verwertungsquoten darzulegen hat. Zum Teil erfolgt dies durch den Zertifizierer, der das im Prinzip aufnimmt. Im vorliegenden Fall geht es aber um eine illegale Ablagerung. Wenn jemand etwas illegal annimmt, dann kann man das erst im Nachhinein prüfen. Ich kann Ihnen jetzt sagen: Die Staatsanwaltschaft prüft im Augenblick, ob ordnungsgemäß verzeichnet worden ist, woher die Abfälle kommen und wo sie in der Zwischenzeit möglicherweise hingebracht worden sind. Das

kann man aber nur sicherstellen, wenn der Betreffende die Nachweise konkret führt. Ansonsten müssten Sie diesen Betrieben einen Aufsichtsbeamten zur Seite stellen oder es gleich gänzlich staatlich machen. Der Inhaber des in Rede stehenden Betriebes - auch das muss man sagen war Gott sei Dank sehr kooperativ.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Warum wohl?)

Wir als Staat hätten zwar sofort eine Räumung des Lagers veranlassen können. Dann wäre aber ein Chaos entstanden. Wir hätten dann nicht gewusst, welche Stoffe dort eingelagert worden sind. Eine solche Räumung wäre sehr unkontrolliert. Wir haben es innerhalb von 14 Tagen aber sehr sauber hinbekommen. Auch jetzt sind wir noch weiter dabei - insbesondere in Fredelsloh -, zu erfahren, welche Inhaltsstoffe in den einzelnen Gebinden vorhanden sind.

Sie haben ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen personell ausgestattet ist. Meine Mitarbeiter haben mir gerade gesagt, dass das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen im Vergleich zu den anderen Gewerbeaufsichtsämtern personell angemessen ausgestattet ist. Die Zahlen der letzten fünf Jahre werde ich Ihnen noch nachliefern.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Briese.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe zwei Fragen an die Landesregierung. Erstens interessiert mich der rechtliche Hintergrund. Im vorliegenden Fall ist ja gegen die unterschiedlichsten Rechtsgebiete verstoßen worden: gegen das Wasserrecht, das Abfallrecht, das Baurecht, das Arbeitsschutzrecht und das Immissionsschutzrecht. Der Betreiber hat also zahlreiche Rechtsverstöße begangen. Mich interessiert nun ganz konkret, wie viele Rechtsverstöße ein Betreiber begehen muss und wie schwer diese Rechtsverstöße sein müssen, dass ihm die Gewerbeerlaubnis entzogen wird. Das ist eine ganz konkrete rechtliche Frage.

Zweitens. Wir haben es im Bereich Umweltkriminalität bekanntlich mit einem sehr großen Dunkelfeld zu tun. Wie groß ist die Zahl der Polizisten in den Polizeidirektionen, die auf Umweltstrafrecht spezialisiert sind? Hat sich da etwas verändert? Gibt es dort mehr oder weniger entsprechende Beamte?

Das ist eine sehr weitgehende Frage, wenn ich mir diesen Hinweis erlauben darf. Herr Briese, Ihr Fra

genkontingent ist damit erschöpft. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Sander.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Briese, als Rechtspolitiker wissen Sie vielleicht, dass ein Gewerbe erst dann untersagt werden kann, wenn Rechtsverstöße

festgestellt worden sind. Das betreffende Unternehmen ist überprüft worden. Bei diesen Überprüfungen sind kleine Mängel aufgetreten. Diese

Mängel hat man dem Unternehmen schriftlich überstellt. Man hat von dem Unternehmen eine Zusicherung dahin gehend erwartet, dass es diese Mängel bis zu einem bestimmten Termin beseitigt. Der Unternehmer hat sogar vorschriftsmäßig konkret schriftlich darüber berichtet, dass die und die Mängel beseitigt worden sind.

Die Zahl der Beamten im Umweltbereich werde ich beim Innenminister erfragen und Ihnen nachliefern.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Ihre zweite und damit letzte Zusatzfrage stellt jetzt Frau Kollegin Steiner.

Frau Präsidentin! Herr Minister Sander, ich würde mir an Ihrer Stelle nicht so sehr einen Kopf über die Abfallpolitik der rot-grünen Koalition im Zusammenhang mit den biomechanischen Abfallanlagen machen, sondern eher darüber, ob die Ihnen unterstellten Gewerbeaufsichtsämter so arbeiten, dass sie Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung abwenden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das genau ist mein Problem. Sie haben sich ja vorhin elegant um die Beantwortung meiner Frage herumgemogelt. Warum ist der Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes, nachdem er im Jahr 2007 nach mühsamer Suche - oder vielleicht auch

nicht - im illegalen Lager gelandet ist und schon seinerzeit bekannt war, dass dort bereits der legale Betrieb nicht nur kleine, sondern gravierende

Mängel aufweist, nicht auch in die Halle C hineingegangen, in der Chemikalien lagern - der Mann betreibt dort ja nebenbei auch noch einen Chemikalienhandel -, um dort eine Brandschutzprüfung durchzuführen? Warum ist zwei Monate lang ge