damit man vor Ort selbst entscheiden kann, wie man die besten Erfolge für die Gleichberechtigung erzielen kann. Insofern haben wir den Kommunen diesen Freiraum gegeben. Die Unterstellung, dies sei aus rein finanziellen Gründen erfolgt, muss ich zurückweisen. Uns geht es um die Selbstverwaltung unserer Kommunen. Das ist für mich ein sehr hohes Gut.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja schön festzustellen - das weiß ich sehr genau -: Wir Frauen sind mehr als verlässlich, und auf diese Verlässlichkeit verlässt sich diese Landesregierung.
Was ist eigentlich geblieben? - Die Beschäftigung ist geblieben. Was aber fehlt, ist die Verantwortlichkeit der Kommunen.
Der Innenminister hat gerade auf den Handlungsspielraum hingewiesen. Meinen Sie das eigentlich ernst, Herr Innenminister?
Ein Drittel der Stellen wird abgebaut, und Sie bezeichnen das als positives Beispiel für die Nutzung des Handlungsspielraums!
Meine Frage: Wie stellt sich diese Landesregierung die weitere Umsetzung des gesetzlichen Auftrags der Gleichstellung von Frauen vor, wenn sie Frauen in prekäre Arbeitsverhältnisse abdrängt? Das ist doch heute mehr als deutlich geworden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Schünemann hat es eben gesagt: Selbstverwaltung in den Kommunen ist ein hohes und wichtiges Gut. Gleichrangig und genauso wichtig ist das Gut der Verwirklichung der Gleichberechtigung. Beides hat Verfassungsrang, beides steht gleichberechtigt nebeneinander.
Uns war es wichtig, die Selbstverwaltung in den Kommunen zu stärken. Uns ist es ein besonderes Anliegen gewesen, den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Hilfestellung bei ihrer schwierigen Aufgabe zu geben, indem wir Programme initiiert und die Gleichstellungsbeauftragten unterstützt haben. Wenn Sie in Ihre Kommunen gehen und dort fragen, wie das Programm Familie und Beruf gelaufen ist, dann werden Sie zur Antwort bekommen: Hervorragend!
Wir müssen einen weiteren Baustein finden, um in der nächsten Förderperiode ähnlich erfolgreich arbeiten zu können. Wir haben ganz enorme frauenpolitische Leistungen in die Kommunen getragen. Wir haben Programme zur Integration von
Meine Damen und Herren, eine Gleichstellungsbeauftragte kann nicht schwebend arbeiten. Eine Gleichstellungsbeauftragte braucht die Unterstützung der Verwaltung, des Hauptverwaltungsbeamten. Sie braucht ferner die Unterstützung des Rates, und sie braucht die Anerkennung, die Wertschätzung und die Akzeptanz vor Ort.
Wenn Sie sich die frauenpolitischen Leistungen der Landesregierung in den letzten Jahren ansehen, so werden Sie feststellen, dass der Bereich der Finanzen dank der guten Unterstützung der die Regierung tragenden Fraktionen gestärkt worden ist.
Wir haben nämlich die Leistungen in diesem Bereich deutlich ausgeweitet. Ich bin meinen Regierungsfraktionen nach wie vor sehr dankbar, dass sie beispielsweise die Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu einem sehr wichtigen Thema gemacht haben, verschiedene Programme dazu gebündelt haben, Leistungen verbessert haben und auch den Haushaltsansatz Jahr für Jahr erhöht haben; denn das ist genau die Zielsetzung, auf die wir hinwirken müssen.
Das Land setzt die Rahmenbedingungen. Das Land unterstützt die Gleichstellungsbeauftragten, und vor Ort muss alles dafür getan werden, dass die Gleichstellungsbeauftragten ihre Aufgabe verantwortungsvoll wahrnehmen können. Damit ist jeder gefordert, der im Rat sitzt. Jeder, der im Rat sitzt, ist von den Bürgerinnen und Bürgern seiner Gemeinde hineingewählt worden. Das heißt, die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort - in meinen Augen ist sie sehr hoch - zeigt, dass vor Ort sehr deutlich erkannt wird, wie die Gleichstellungsbeauftragte gefördert werden muss.
Ich kann nur immer wieder betonen, dass das Vertrauen, das wir in die Kommunen setzen, durchaus gerechtfertigt ist. Die entscheidenden Weichenstellungen werden vor Ort und nicht hier oben bei uns getroffen.
Meine Damen und Herren, ich halte es für wichtig, dass wir uns die Gleichstellungspolitik des Landes ansehen; denn das ist genau der Kernbereich, über den wir hier debattieren sollten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann, Sie haben gerade gesagt, die Anerkennung durch die Kommunen sei für die Gleichstellungsbeauftragten sehr wichtig. Das ist richtig. Aber die Anerkennung allein reicht nicht. Sie brauchen auch eine vernünftige Bezahlung und eine rechtliche Absicherung.
Beides haben Sie durch die mit Ihrer Mehrheit beschlossenen Novellierung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung verändert.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros berichtet seit der von Ihnen vorgenommenen Änderung des Abwahlmodus davon, dass Frauenbeauftragte massiv verunsichert sind, dass sie sich willfährig verhalten müssen, weil sie inzwischen mit einfacher Mehrheit abgewählt zu werden drohen und weil die landesweite Ansage ist, dass die Hauptamtlichkeit abgeschafft wird.
Deshalb meine Frage: Sind Sie vor diesem - aus meiner Sicht skandalösen - Hintergrund bereit, über den Abwahlmodus in der Gemeindeordnung und Landkreisordnung neu nachzudenken? Ich finde, da ist insbesondere Herr Schünemann in der Pflicht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eben gesagt, dass es uns wichtig ist, die Selbstverwaltung der Kommunen zu stärken und daneben dem Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem Frauen und Männer gleich sind, eine hohe Bedeutung beizumessen. Von dem, was Sie eben als skandalös bezeichnet haben, ist uns nichts bekannt. Sie wissen, dass wir nach dem 30. April nächsten Jahres einer Berichtspflicht unterliegen. Dieser werden wir auch vollumfassend nachkommen. Es war gut, dass wir hier im Niedersächsischen Landtag mehrere Debatten über die Gleichstellung und ihre Bedeutung geführt haben und dass wir zum 1. März 2006, also in der Mitte der Geltungsdauer des veränderten Gesetzes, eine Umfrage durchgeführt haben.
Daran können Sie unschwer erkennen, wie wichtig den Kommunen vor Ort die Aufgabe und Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist. Alles Weitere wird sich dann ergeben, wenn wir den Bericht erstellt haben und ihn dann hier im Landtag diskutieren.
Die Ministerin hat hier mehrfach ausgeführt, dass die Akzeptanz von ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten aus ihrer Sicht höher sei als die von hauptamtlichen. Dazu möchte ich doch einmal wissen: Wie erklärt sich das? Kann das damit zusammenhängen, dass schlicht mangels Ressourcen die Einflussnahme der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten geringer ist und sie damit einfach den Betrieb nicht so aufhalten?