Protocol of the Session on September 13, 2007

(Beifall bei der FDP)

Es ist natürlich selbstverständlich, dass jemand, der sich in Pakistan oder Afghanistan in einem Terrorcamp ausbilden lässt und als Selbstmordattentäter oder feiger Mörder zurückkommt, in unserem Land nicht frei herumlaufen und seine Taten planen und ausführen darf. Allerdings ist es schwer, diese Vergangenheit tatsächlich zu belegen und gerichtsfest zu beweisen. Diese Forderungen sind immer sehr schnell akzeptiert, bringen aber nur einen geringen Nutzen.

Natürlich ist es richtig, dass wir uns neuen Instrumentarien nicht verschließen dürfen, wenn sich die Technik weiterentwickelt, wenn beispielsweise Telefonate nicht mehr mit dem normalen Telefon geführt werden. Wir haben uns auch in Niedersachsen immer den notwendigen Abwägungen gestellt. Das Ergebnis sehen Sie im Polizeigesetz,

das im Innenausschuss diskutiert wird. Auf der einen Seite wollen wir den Schutz des Kernbereichs stärken, auf der anderen Seite die von der Praxis geforderten sinnvollen und rechtlich zulässigen Erfordernisse der Videoüberwachung zugestehen. Was der inneren Sicherheit tatsächlich dient und im Rahmen unserer Verfassung bleibt, muss auch getan werden - das ist ganz klar -, aber der verfassungsrechtliche Maßstab, der Grundsatz von Tauglichkeit und Verhältnismäßigkeit der Mittel, muss die Grundlage des Tätigwerdens sein.

Wenn wir langfristig Erfolg haben wollen, müssen wir auch stärker an die Ursachen gehen. Dazu ist natürlich der Dialog mit dem Islam zu nennen. Wir haben in Niedersachsen insbesondere bei der Integration einen wesentlichen Baustein gesetzt und sind mit gutem Beispiel vorangegangen. Ich möchte hier die Integrationskurse und die pädagogischen Instrumente erwähnen. Wir setzen auf die Vermittlung unserer Grundwerte und unserer Sprache, wie die Einführung verbindlicher Sprachtests und die sich anschließenden Sprachkurse zeigen. Wir haben beim Islamunterricht an Schulen Neuland beschritten und beugen damit einer Radikalisierung vor. Nur so können wir erreichen, dass nicht schon im frühen Alter ein Bild vom Islam vermittelt wird, das den Werten dieser Religion gar nicht entspricht. Ich möchte auch das Projekt der Integrationslotsen hervorheben, mit dem wir versuchen, mit Migranten in entsprechende Parallelgesellschaften einzudringen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen: Die innere Sicherheit wird nicht allein durch die Polizei und durch technische Maßnahmen verteidigt. Unsere Sicherheit hängt davon ab, dass wir auch im Ausland für Frieden und Menschenrechte sorgen. Wir müssen Grundwerte vermitteln und die gefährliche Geisteshaltung bereits dort verhindern. Wenn sie im Ausland schon gegriffen hat, müssen wir sie auch dort entschieden bekämpfen. Wir setzen dafür auf eine verstärkte internationale Zusammenarbeit, insbesondere auch mit dem amerikanischen Geheimdienst. Wir setzen auf die Friedensmission unserer Bundeswehr sowie der technischen und medizinischen Hilfsdienste und der Polizei im Ausland und danken allen Einsatz- und Hilfskräften für den auch für sie persönlich gefährlichen Einsatz. Ihre Aufbauleistung ist unersetzlich.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir setzen auch auf unsere Polizei und den Verfassungsschutz. Wir stehen in der Verantwortung, für eine ausreichende Ausrüstung und die erforderlichen finanziellen Mittel Sorge zu tragen. Wir setzen auf unsere Integrations- und Bildungsmaßnahmen. Nur wer den Wert einer freien Gesellschaft und den Wert der Menschenrechte kennt, wird nicht zu einem Terroristen werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Besprechung ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf, und zwar

Tagesordnungspunkt 9: Dringliche Anfragen

Es liegen zwei dringliche Anfragen vor.

Wir wenden uns zunächst dem Tagesordnungspunkt 9 a zu:

a) Privatisierung von Maßregelvollzug und Landeskrankenhäusern: Vertuscht die Landesregierung schwerwiegende Umsetzungsdefizite? - Anfrage der Fraktion der SPD - Drs. 15/4050

Frau Kollegin Elsner-Solar wird diese Frage vortragen. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Nach Plänen der Landesregierung sollte die Privatisierung der Landeskrankenhäuser bereits zum 31. Dezember 2006 abgeschlossen sein. Dieser Prozess war bis Ende letzter Woche nicht abgeschlossen - wir sind erst gestern von einer Pressemitteilung überrascht worden -, was bei vielen Menschen den Eindruck weiter verstärkt hat, dass die Landesregierung mit dem Privatisierungsvorhaben überfordert ist. Nunmehr mehren sich die Hinweise - sie sind auch durch die Pressemittei

lung nicht ausgeräumt worden - auf fortgesetzte gravierende Umsetzungsmängel bei der Privatisierung der Landeskrankenhäuser bzw. des Maßregelvollzugs.

Wir fragen deshalb die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand bei der Privatisierung der einzelnen Maßregelvollzugseinheiten und der Landeskrankenhäuser?

2. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung zur Zukunft der beiden Maßregelvollzugszentren Brauel und Moringen?

3. Was ist übrig geblieben vom Hauptargument der Privatisierung, wonach durch Private zusätzlich 200 Betten im Maßregelvollzug geschaffen werden müssten, um den angeblich wachsenden Bedarf abzudecken?

Frau Kollegin, vielen Dank. - Die Landesregierung antwortet. Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Transaktionsverfahren ist nach den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Transparenz erfolgreich durchgeführt worden. Unsere Zielsetzung, bis zum Jahre 2006 verbindliche Angebote von den Bietern vorliegen zu haben, wurde eingehalten. Das Oberlandesgericht Celle hat zudem die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bestätigt.

Die neuen Träger der sieben Landeskrankenhäuser, für die bis jetzt die Zustimmung des Landtags zur Übertragung erteilt wurde, haben Investitionszusagen in Höhe von 48,2 Millionen Euro gemacht. Das ist ein Investitionsschub, den die Landeskrankenhäuser aus eigener Kraft oder die Landesregierung mit Haushaltsmitteln nicht hätte bewerkstelligen können. Diese Investitionszusagen sind zugleich ein Beweis für das Interesse der neuen Träger, die erworbenen Krankenhäuser auch für die Zukunft aufzustellen.

Für sieben Häuser liegt inzwischen die Zustimmung des Landtages zur Veräußerung vor. Jetzt erfolgt dort die schrittweise Umsetzung der Verträge. Wesentlicher Bestandteil dieser Umsetzungsphase ist die Erfüllung der sogenannten Closingbedingungen. Auf die Erfüllung der Closingbedin

gungen hat das Land aber nur sehr begrenzt Einfluss. So müssen die neuen Träger z. B. Beteiligungsvereinbarungen mit der VBL schließen. Dies ist der wesentliche Grund dafür, dass bis heute erst drei niedersächsische Landeskrankenhäuser, nämlich Wehnen, Lüneburg und Königslutter, übertragen werden konnten. Die Landeskrankenhäuser Hildesheim, Göttingen und Tiefenbrunn werden voraussichtlich in den nächsten Wochen folgen. Beim Landeskrankenhaus Wunstorf hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass die aufschiebenden Bedingungen von dem neuen Träger erfüllt sind. Die Landesregierung hat am Dienstag der Klinikum Region Hannover GmbH den Zuschlag erteilt. Der Antrag auf Zustimmung gemäß Artikel 63 der Niedersächsischen Verfassung liegt dem Landtag bereits vor, und ich hoffe, dass bereits im Oktober-Plenum diese Zustimmung erteilt wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Nachdem alle Closingbedingungen erfüllt waren, erfolgte die Eigentumsübertragung des Landeskrankenhauses Wehnen am 1. Juli 2007, die des Landeskrankenhauses Lüneburg am 16. August 2007 und die des Landeskrankenhauses Königslutter am 1. September 2007. Die Eigentumsübertragung des Landeskrankenhauses Hildesheim und die der Landeskrankenhäuser Göttingen und Tiefenbrunn werden in Kürze erfolgen. Osnabrück und Wunstorf können ebenfalls noch in diesem Jahr übertragen werden.

Zu 2: Die Niedersächsischen Landeskrankenhäuser Brauel - mit der Fachabteilung Bad Rehburg und Moringen - mit dem Festen Haus in Göttingen - haben den ausschließlichen Auftrag, Maßnahmen des Maßregelvollzuges durchzuführen. Sie wurden deshalb im Hinblick auf diese spezielle Aufgabenstellung von dem Transaktionsverfahren ausgenommen und nehmen zukünftig die Funktion von Maßregelvollzugszentren wahr.

Ihnen werden neben der eigentlichen Durchführung des Maßregelvollzugs vor Ort Aufgaben übertragen, wie sie bisher schon von einzelnen Krankenhäusern wahrgenommen wurden. Dazu gehören beispielsweise die zentrale Durchführung des automatisierten integrierten Haushaltswirtschaftssystems als Schnittstelle zwischen MS und Maßregelvollzugszentren sowie die zentrale Pflegesatzabrechnung für die in anderen Bundesländern untergebrachten niedersächsischen Maßre

gelvollzugspatientinnen und -patienten. Weitere Vor-Ort-Aufgaben werden die künftige Geschäftsführung der Prognosekommission und der Prognoseteams sowie die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten und die Koordinierung der forensischen Institutsambulanzen sein. Außerdem werden die Maßregelvollzugszentren für die Personalkostenabrechnung der ihnen jeweils zugeordneten beliehenen forensischen Fachabteilungen zuständig sein.

Darüber hinausgehende fachliche Überlegungen im Hinblick auf übergreifende Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Supervisionen sind noch nicht abgeschlossen und werden zu gegebener Zeit mit den Maßregelvollzugszentren sowie den Vollzugsleitungen der beliehenen Einrichtungen erörtert und abgestimmt werden.

Zu 3: Im Jahr 2005 standen für 1 180 forensische Patientinnen und Patienten 980 Planbetten und im Jahr 2006 für 1 224 Patientinnen und Patienten 1 054 Planbetten zur Verfügung. Zum Stand 1. Juli 2007 verfügen die niedersächsischen Maßregelvollzugseinrichtungen über 1 063 Planbetten und insgesamt 1 225 forensische Patientinnen und Patienten. Diese Zahlen verdeutlichen, dass auch weiterhin ein Bedarf an zusätzlichen Behandlungsplätzen im Maßregelvollzug besteht.

In den Jahren 1998 bis 2005 war jährlich ein Zugang von mindestens 68 Patienten zu verzeichnen. 2006 betrug diese Zunahme nur noch 44 Patienten. Diese Zahl war also erstmalig ein wenig niedriger. Ich gehe davon aus, dass sich hier bereits die Etablierung der Institutsambulanzen erfolgreich bemerkbar gemacht hat. Wir müssen aber trotzdem abwarten, ob sich diese Entwicklung verstetigt. Für endgültige Aussagen ist es noch zu früh.

Die Zahl der Planbetten wird sich bis zum Jahre 2008 noch um insgesamt 32 Plätze erhöhen, wenn die im Jahre 2006 begonnenen Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind. Weitere 70 bis 80 Hochsicherheitsplätze sollen durch das Land geschaffen werden, wenn die zurzeit durchgeführte Bedarfsanalyse die Notwendigkeit dieser Kapazitätserweiterung der Hochsicherheitsbereiche bestätigen sollte. Hierfür sind im Haushalt 2008 vorbehaltlich der Beschlussfassung des Niedersächsischen Landtages 18 Millionen Euro vorgesehen. Im Verfahren sind wir von einem Bedarf von jeweils 36 Plätzen in Wehnen und Königslutter ausgegangen. Die Bieter haben sich verpflichtet, die

Betten auf ihre Kosten zu errichten. Das Land hat sich verpflichtet, nach Abnahme der Betten im Fünfjahresrhythmus die Kosten zu erstatten. Diese Lösung hat sich im Verhandlungsverfahren ergeben. Die Betten werden bis Ende 2009 errichtet sein. Weiterhin gibt es eine Option auf jeweils 24 weitere Betten. Dies ist dann vom künftigen Bedarf abhängig. Hier bleibt auch der künftige Erfolg des Probewohnens und der Institutsambulanzen abzuwarten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Ministerin, vielen Dank. - Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich Frau Bockmann gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bisher ist die öffentliche Sicherheit in Niedersachsen durch die Landeskrankenhäuser mit gewährleistet worden, und zwar in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen des § 126 a StPO. Das Gericht kann eine einstweilige Unterbringung in einem Landeskrankenhaus anordnen, wenn der Täter, der Patient, im Zeitpunkt der Straftat vermutlich schuldunfähig war und zu vermuten ist, dass er später auch in einem solchen Landeskrankenhaus untergebracht wird. Das heißt, die Landeskrankenhäuser haben sich auch um den sogenannten Schwebezustand gekümmert. Nun ist uns zu Ohren gekommen, dass die Neueigentümer, die Käufer sich weigern, solche Patienten aufzunehmen. Deshalb fragen wir Sie: Wie wollen Sie die öffentliche Sicherheit weiter gewährleisten, und wo wollen Sie solche Patienten in Zukunft in Niedersachsen unterbringen? - Danke schön.

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die öffentliche Sicherheit in den Niedersächsischen Landeskrankenhäusern war gewährleistet und wird auch in Zukunft - durch die neuen Träger - gewährleistet sein. Von dem, was Sie, Frau Bockmann, gerade angesprochen haben, ist der Landesregierung nichts bekannt. Im Gegenteil,

die Unterbringung nach § 126 a StPO ist nach wie vor vorgesehen. Es gibt hier ganz verschiedene Möglichkeiten. Es handelt sich ja um ein Bundesgesetz. Sie wissen, dass es in diversen Bundesländern Privatisierungen gegeben hat. Auch dort werden diese Menschen in den nunmehr von privaten Trägern als Beliehenen betriebenen Maßregelvollzugseinrichtungen untergebracht. Die Sicherheit ist auch dort gewährleistet. Wir gehen davon aus, dass es genau so, wie es in den anderen Bundesländern läuft, auch hier in Niedersachsen passiert.

Sie wissen, dass nicht das Land die Damen und Herren einweist, sondern die Strafvollstreckungskammer. Wir werden abwarten müssen, welche Erfahrungen wir hier mit den neuen Trägern sammeln. Im Moment ist das alles sehr positiv. Wir haben, sollten die Strafvollstreckungskammern der Meinung sein, dass in Einrichtungen des Landes eingewiesen werden muss, mit Brauel, Bad Rehburg und Moringen eigene Einrichtungen, die dafür zur Verfügung stünden. Im Moment sind uns die von Ihnen angedeuteten Dinge nicht bekannt. Das Gegenteil ist eher richtig.

Vielen Dank. - Frau Kollegin Weddige-Degenhard, bitte schön!

Herr Präsident! Wir haben ja jetzt unterschiedliche Betreiber für die ehemaligen Landeskrankenhäuser. In diesen unterschiedlichen Häusern haben wir auch Bedienstete mit unterschiedlicher Bestellung. Wir haben in den sicherheitsrelevanten Bereichen nach wie vor von Landesseite angestelltes Personal. Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass dieses Personal in den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich besoldet wird? Gibt es unterschiedliche Vergütungsrichtlinien für dieses Personal?

Frau Ministerin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der gesamte Bereich der Angestellten ist natürlich tarifvertraglich geregelt. Es gibt den Per

sonalüberleitungstarifvertrag, der auch von ver.di sehr gelobt worden ist. Danach wird verfahren. Alle Bieter haben diesen Personalüberleitungstarifvertrag akzeptiert. Es gibt natürlich insofern unterschiedliche Bezahlungen, als ein Krankenpfleger ein anderes Gehalt bekommt als ein Arzt. Die Fachrichtungen werden also unterschiedlich bezahlt. Das ist heute so. Aber in den einzelnen Häusern wird nach dem Personalüberleitungstarifvertrag vorgegangen.

Vielen Dank. - Frau Helmhold, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich möchte noch einmal darauf zurückkommen, dass wir in vielen Debatten, die wir hier geführt haben, immer einer Argumentation von Ihnen dahin gehend ausgesetzt waren, wir bräuchten 200 Betten im Maßregelvollzug. Das war eines der Argumente für die Privatisierung. Wir haben allerdings schon immer darauf hingewiesen, dass ein großer Teil dieser Betten von den Einrichtungen bereits aus eigener Kraft geschaffen worden ist. Nun haben Sie hier eben gesagt, dass nicht mehr die Ansage gilt: Wir müssen verkaufen, weil wir diese 200 Betten aus eigener Kraft nicht schaffen können. - Bisher hieß es immer, man brauche einen starken Partner. - Jetzt sollen plötzlich 70 bis 80 Betten vom Land selber geschaffen werden, wofür 18 Millionen Euro vorgesehen sind. Damit ist im Grunde all das, was uns hier immer erzählt wurde, hinfällig geworden. Ich finde, das ist tatsächlich skandalös, weil der Verkauf hier im Prinzip unter einem völlig falschen Vorzeichen durchgeführt worden ist.