Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da Frau Kollegin Schwarz hier schon viele Dinge sehr tiefgründig angesprochen hat, kann ich es relativ schnell machen. Ich will nur jeweils drei Punkte zu den Grünen und zur SPD sagen.
Zu den Kolleginnen und Kollegen der Grünen. Erstens. Sie haben sehr gut vom Gesetzentwurf der Landesregierung abgeschrieben - nicht komplett fehlerfrei; das muss ich an dieser Stelle zugeben. Aber im Großen und Ganzen ist das schon in Ordnung: Zwei minus.
Zweitens will ich auf einen Punkt eingehen, der Inhalt der Reden von Frau Steiner und Frau Schwarz war. Ich glaube, Sie setzen beim Thema Grünland auf die falsche Karte. Anstatt weiterhin auf Verbote zu setzen, sollte man gerade beim Thema Grünland und gerade weil es da um die Landwirte geht, mehr auf Kooperation setzen. Wenn Sie beim Grünland die Landwirte mit im Boot haben, dann werden Sie am Ende wesentlich mehr
Drittens. Ich fand schon fast bemerkenswert niedlich, dass Sie sagten, Ihnen fehle im Gesetzentwurf der Landesregierung ein politisches Bekenntnis. Ich habe nichts gegen politische Bekenntnisse und neige oftmals dazu, solche abzugeben. Aber ich beschränke mich dabei auf Entschließungsanträge hier im Landtag. Gesetze sollten bitte schön keine politischen Bekenntnisse enthalten.
Dann noch drei Punkte zu den Kolleginnen und Kollegen der SPD. Erstens. Ich glaube, Sie haben vergessen, wie das in der Bundesregierung gelaufen ist. Tatsächlich hat die Bundesregierung und da der zuständige Bundesumweltminister - die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes schon dreimal abgesetzt. Seit dem EuGH-Urteil von Anfang 2006, das vorhin schon erwähnt worden ist, ist jedenfalls auf Bundesebene überhaupt nichts passiert, weil man sich dort offensichtlich nicht einigen konnte. Das wirft ein interessantes Licht auf unseren Bundesnaturschutzminister.
Zweitens. Wenn wir eine vernünftige Novelle in Niedersachsen machen wollen, müssen wir wissen, wie der Bund im Rahmen des Naturschutzes weiter vorgehen will. Nach der Föderalismusreform haben wir in diesem Bereich eine konkurrierende Gesetzgebung. Insofern macht es Sinn, zu gucken, was der Bund entscheiden will. Den Regelungsrahmen, den das Land dann hat, werden wir ausfüllen. Auch hier ist der Bund noch in der Pflicht, Antworten zu geben.
Drittens. Herr Kollege Haase, ich fand schon interessant, dass Sie hier gesagt haben, wir spielten auf Zeit. Wenn ich mir die Protokolle der Umweltausschusssitzungen der letzten viereinhalb Jahre angucke, dann stelle ich fest, dass jede dritte Wortmeldung von Ihnen mit den Worten „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ beginnt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dürr, das verleitet zum Widerspruch. „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ ist doch genau das, was wir verlangen. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Dinge im Gesetzentwurf der Grünen, die schon nach dem Regierungsentwurf aus dem Bundesnaturschutzgesetz in das Landesgesetz übernommen werden sollten, und die Dinge, die unstrittig sind, relativ komplikationslos zu diskutieren sind. Ich glaube, wir sind auch aufgrund der Verbändeanhörung, die zumindest in großen Teilen schon stattgefunden hat, in der Lage, sehr schnell auf die Punkte zu kommen, bei denen es um den künftigen Stellenwert des Naturschutzes in Niedersachsen geht. Das ist in fünf Monaten mit Sicherheit zu leisten, wenn wir uns anstrengen. Das wäre auch mit der notwendigen Gründlichkeit möglich. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Steiner, Sie haben, wie ich der Pressemeldung entnommen habe, bei dem NABU-Abend angeblich gehört, dass ich mich mit Herrn Helm, dem Landesvorsitzenden des NABU, darüber unterhalten habe, ob es unter Berücksichtigung der von den Kolleginnen und Kollegen Vorrednern angesprochenen Tatsache, dass wir die in der schnellstens zu verabschiedenden Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes enthaltenen Vorgaben aus Berlin einzuarbeiten haben - es ist übrigens auch eine Forderung des Europäischen Gerichtshofes, das endlich umzusetzen; interessant ist auch das Verhalten von Herrn Gabriel, dessen
Gesetz mehrmals von der Tagesordnung abgesetzt wurde -, ob es also da noch Sinn hat, in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zu verabschieden. - Es macht wohl keinen Sinn und bedeutete höchstens Bürokratie und Selbstbeschäftigung des Parlaments, hier ein Gesetz zu verabschieden, ohne diese Vorgaben einzuarbeiten. Das ist ein entscheidender Punkt, warum wir diesen Gesetzentwurf nicht ins Parlament eingebracht haben.
Frau Steiner, Sie dürften übrigens gemerkt haben, dass es gewisse fachliche Qualitäten voraussetzt und auch Arbeit mit sich bringt, einen eigenen Gesetzentwurf zu schreiben. Sie haben es sich ganz einfach gemacht, unseren Gesetzentwurf abgeschrieben und nur in sechs Paragrafen geändert. Das haben Sie dann als Gesetzentwurf der Grünen bezeichnet. Das ist eine Belobigung unserer Umweltpolitik, die ich von Ihnen wirklich nicht erwartet hätte.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Hans-Dieter Haase [SPD]: Das sind schon ein paar mehr Paragrafen!)
Frau Kollegin Steiner, ich habe Sie immer sehr geschätzt. Aber wenn Sie in einer fachlichen Ausführung sagen, Artenschutz habe Vorrang vor Biotopschutz, dann haben Sie von Naturschutzpolitik keine Ahnung.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Das hat sie so nicht gesagt! Sie hat Ihre Kollegen zitiert!)
Denn Biotopschutz ist Voraussetzung für Artenschutz. Deshalb hat für uns der Biotopschutz absolute Priorität.
Wir werden den Gesetzentwurf nach der Landtagswahl so schnell wie möglich einbringen und dabei all die Dinge berücksichtigen, die wir jetzt schon durch die Anhörung von den Verbänden erfahren haben. Auf dieser Grundlage werden wir leider ohne Ihre Mitwirkung - in der nächsten Wahlperiode ein erfolgreiches Naturschutzgesetz umsetzen können. - Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. - Ich möchte etwas richtigstellen. Herr Minister Sander, es handelt sich bei den notwendigen Anpassungen des Landesnaturschutzgesetzes an das Bundesnaturschutzgesetz nicht um das, was aktuell in der Debatte ist und noch nicht verabschiedet wurde, sondern um den Nachvollzug und die Übertragung von zwei Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes von Anfang 2002 und 2003, die damals noch unter Jürgen Trittin von der rot-grünen Bundestagsmehrheit verabschiedet wurden. Alle anderen Bundesländer haben es vollzogen, nur Niedersachsen nicht. Das verwechseln Sie immer. Man sollte in die Materie besser einsteigen.
Ich habe gesagt, wir stellen den Biotopschutz nach vorn. Sowohl in dem Gesetzentwurf aus Ihrem Hause als auch bei den Juister Thesen der CDUFraktion kann man sich jedoch nicht des Eindrucks erwehren, dass der Artenschutz über den Biotopschutz gestellt wird. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen keine Reduzierung des Naturschutzes auf Artenschutz im Zoo. Das war unsere Aussage. Sie haben das völlig auf den Kopf gestellt. Ich wollte das hiermit wieder auf die Füße stellen. Vielen Dank.
Federführend soll sich der Umweltausschuss mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen. Mitberaten sollen der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, der Ausschuss für Inneres und Sport sowie der Ausschuss für Haushalt und Finanzen.
Ich gehe davon aus, Sie sind damit einverstanden, dass sich auch der Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz damit beschäftigt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung: Arbeit muss auskömmlich sein - Mindestlohn auch in Deutschland einführen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3577 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 15/3898
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland erlebt zurzeit einen konjunkturellen Aufschwung. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag freut sich darüber.
Wir freuen uns darüber, dass die Arbeitslosenzahlen zurückgehen. Wir freuen uns darüber, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zunimmt. Wir freuen uns darüber, dass es mehr Spielraum in den tarifpolitischen Auseinandersetzungen gibt und die Abschlüsse wieder besser werden. Das ist gut und kommt vielen Menschen in Niedersachsen und in Deutschland zugute.
Es gibt aber auch eine Schattenseite, meine Damen und Herren, und es ist unsere Pflicht, darauf hinzuweisen: Es gibt zurzeit keine Aufschwunggerechtigkeit in Deutschland.
Je nachdem, welche Statistik man zugrunde legt, müssen wir davon ausgehen, dass jeder sechste oder jede siebte Beschäftigte in Deutschland im Niedriglohnsektor tätig ist. Niedriglohnsektor heißt