Protocol of the Session on July 11, 2007

Die SPD-Fraktion beantragt im Übrigen bei der Beratung die Mitwirkung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. - Ich bedanke mich für die ruhige Atmosphäre.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Sehr gerne!)

Die nächste Rednerin ist Frau Schwarz von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Haase, lassen Sie mich eine Vermutung offenbaren: Ich schätze, heute hat es Ihnen Ihr Fraktionsvorsitzender zum letzten Mal genehmigt, eine Zwischenfrage meiner Kollegin Zachow zu beantworten.

(Hans-Dieter Haase [SPD]: Auf keinen Fall! - Wolfgang Jüttner [SPD]: Das hat er in eigener Regie entschieden!)

- Das hat sich vorhin ganz anders angehört, Herr Jüttner.

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Haase hat ein Bundesgesetz unter Federführung des Bundesumweltministers Gabriel genannt, und zwar das Bundesnaturschutzgesetz. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes befindet sich zurzeit in Berlin in der Beratung. Wenn man dann sieht, dass zwischen den Sachverständigen im Umweltausschuss, aber auch zwischen den Fraktionen tiefe Gräben verlaufen, dann darf man nicht davon ausgehen, dass eine Gesetzberatung hier in Niedersachsen leichter und schneller vonstatten gehen wird.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns einmal die Gesetzestexte gegenüberstellen, nämlich den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Juli 2007 und den Gesetzentwurf der Landesregierung vom 1. Februar 2007 bzw. vom April 2006 - er hatte nämlich einen entsprechenden Vorlauf.

Das Positive zuerst: Der Text des Gesetzentwurfs der Fraktion der Grünen wurde überwiegend wortwörtlich vom Gesetzentwurf der Landesregierung abgeschrieben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Das verstehen wir sehr wohl als Kompliment an die Landesregierung. Sie halten den Gesetzestext offensichtlich gar nicht für so schlecht, wie Sie es hier eben geäußert haben.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Was richtig war, haben wir übernommen, was falsch war, haben wir rausge- schmissen!)

Worin unterscheiden sich die Entwürfe? - Der Entwurf der Grünen ist in Teilen bürokratischer und überflüssig in den Formulierungen, da entsprechende Regelungen im Bundesrecht vorzufinden sein werden - Sie haben für Ihre Entwurfsfassung ganz gehörig beim Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes abgeschrieben. Der Entwurf der Grünen unterscheidet sich vom Entwurf der Landesregierung durch Schaffung einer konkurrierenden Gesetzgebung - insbesondere im Verhältnis zum Baurecht -, was verfassungswidrig ist. Sie wollen den Gipsabbau verbieten, den Torfabbau erschweren, Kies und Grobsande zusätzlich unter Schutz stellen. Und von der Rubrik „besonders geschütztes Feuchtgrünland“ wollen Sie offensichtlich nicht die Finger lassen.

(Dorothea Steiner [GRÜNE]: Richtig! - Hans-Dieter Haase [SPD]: Weil es sich bewährt hat!)

Meine Damen und Herren, bei der Beratung der Novelle zum Naturschutzgesetzes im Sommer 2005 wurde bereits deutlich gemacht, dass der Kartierschlüssel auf wirklich artenreiches Grünland zugeschnitten worden war. Dabei fiel auf, dass es kaum echtes artenreiches mesophiles Grünland gibt. Dieses Grünland ist das Ergebnis einer besonderen und aufwendigen Bewirtschaftung. Diese

sichern wir nicht durch Verbote, sondern durch vertrauensvolle Mitarbeit der Landwirtschaft.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ansonsten wird dieser Grünlandtyp nämlich gänzlich vernichtet. Das, was Sie bezwecken, liebe Grüne, werden Sie erreichen - aber nur genau anders herum.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ein weiterer Unterschied besteht hinsichtlich der von uns in der letzten Novelle des Naturschutzgesetzes vorgenommenen Aufhebung der sogenannten Naturschutzfalle beim Vertragsnaturschutz. Das heißt, dass diejenigen, die extensiver wirtschaften, anschließend noch 15 Jahre lang die Bewirtschaftung wieder aufnehmen können. Gerade im Vertragsnaturschutz spielt das eine große Rolle. Aber mit der Regelung, die Sie vorschlagen, entziehen Sie den Landwirten jede Vertrauensbasis bei extensiver Nutzung von Flächen. Und Sie wollen statt 15 Jahre nur noch fünf Jahre für eine Rückkehr in die Bewirtschaftung ohne Restriktionen offenhalten. Das ist nicht im Sinne des Naturschutzes, meine Damen und Herren. Das muss man einmal klarstellen.

(Zustimmung von Anneliese Zachow [CDU])

Summa summarum überwiegen die Unterschiede zum Entwurf der Landesregierung. Es gibt in Ihrem Entwurf ein paar gute Ansätze, in der Tat. Aber die Regelungen, die Sie vorschlagen, sind überwiegend nicht erforderlich, sie sind überflüssig, teuer und verwaltungsintensiv. Und manche Kommune hätte ganz gehörig zu schlucken, wenn Ihr Entwurf verabschiedet werden würde.

(Zustimmung von Anneliese Zachow [CDU])

Meine Damen und Herren, Sie haben eben von Lobbyismus gesprochen. Man muss sich aber auch einmal Folgendes vor Augen führen: Die Forstwirtschaft hat in Niedersachsen einen Waldanteil von 24,3 % der Landesfläche. Das sind fast über 1 Million ha. Die Landwirtschaft nimmt mit ca. 4,8 Millionen ha knapp 60 % der Landesfläche in Anspruch, 2,8 Millionen ha werden landwirtschaftlich genutzt. Der Land- und Forstwirtschaft Lobbyismus vorzuwerfen, halte ich keineswegs für ge

rechtfertigt. Denn das sind diejenigen, die die Flächen pflegen, nutzen und instand halten. Sie können ihnen nicht vorwerfen, dass sie wider den Naturschutz arbeiten würden. Das ist gar nicht in ihrem Interesse.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wenn man in Niedersachsen Naturschutz machen will, dann sollte man das nicht gegen die Menschen, sondern mit den Menschen machen - auf vertrauensvoller Basis.

Kommen wir zur Beratung des Gesetzentwurfs: Die Faktoren Zeit und Sorgfalt sollten einmal genauer beleuchtet werden. Frau Steiner, Sie haben angeführt, dass Sie mit der Einbringung des Gesetzentwurfs zeitlich noch recht gut aufgestellt wären. Ich möchte Sie nur daran erinnern: Erst Mitte September, nach der Sommerpause, findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses statt. Wenn man eine Anhörung planen und dazu durchführen will, dann muss man mit Sicherheit sechs Wochen einkalkulieren, wenn man die Verbände vernünftig daran beteiligen will. Danach steht die Auswertung der Anhörung an, genauso wie die Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse - es sind drei an der Zahl. Das sollte man nicht vergessen. Ich weiß nicht, was Sie in dieser Zeit sonst noch machen, aber der Umweltausschuss und auch die anderen Ausschüsse führen auch noch die Haushaltsberatungen durch. Ich meine, dass diese Themen so wichtig sind, dass man sie nicht einfach so nebenher behandeln sollte.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, Sie werden es nicht schaffen, diesen Gesetzentwurf bis zum Ende des Jahres - und so viel Zeit wird notwendig sein abschließend zu beraten - es sei denn, Sie wollen die Landtagswahl am 27. Januar 2008 nicht durchführen. Aber dass diese stattfindet, ist inzwischen per Gesetz einvernehmlich - auch mit Ihrer Zustimmung - beschlossen worden. Von daher kann man nur noch sagen, dass die Beratung des Gesetzentwurfs und die entsprechende Beteiligung von Verbänden wohl im Schweinsgalopp stattfinden soll. Jede Anhörung wird so zur Phantomanhörung.

Wenn man sich die Kritik der Naturschutzverbände zum Gesetzentwurf anschaut, dann stellt man fest: Die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände

kritisieren u. a. die im Gesetzentwurf vorgesehene massive Einschränkung der Beteiligung und die drastische Verkürzung der Bearbeitungsfristen. Angesichts dieser Kritik der Naturschutzverbände müsste Ihnen von den Grünen mit Blick auf die Beratung des Gesetzentwurfs doch alles um die Ohren fliegen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Frau Steiner, Sie haben im Juni 2007 in einer Pressemitteilung herausgestellt, dass es bei diesem Gesetzentwurf auch um eine größere Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungen der Behörden geht. Mit diesem Gesetzentwurf, so haben Sie es geschildert, wird auch darüber entschieden, welchen Stellenwert der Naturschutz in Niedersachsen künftig noch haben wird. Und das auf den letzten Drücker? - Das muss man mit Blick auf das Datum der Einbringung schon einmal fragen. Mit wem er praktiziert werden soll, haben Sie unter sich anscheinend überhaupt noch nicht geklärt.

Wir brauchen in der Tat ein gutes Naturschutzgesetz, eine große Novelle - darin besteht Einvernehmen. Diese Novelle muss aber sorgfältiger vorbereitet und bearbeitet werden. Und dass soll mit den Rahmenbedingungen, die Sie gestalten, zu schaffen sein? - Nein, meine Damen und Herren, das muss man verneinen. Das ist nur ein Tritt vor das Schienenbein der beteiligten Verbände.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Wenn Sie selber schon den Maßstab für eine gründliche Gesetzesberatung legen, dann möchte ich Ihnen, Frau Steiner, die Plenarsitzung vom 22. Juni 2005 vor Augen führen. Dort haben Sie selber gesagt, sie wollen das anständig diskutiert haben. - D‘accord, wir auch. Wenn Sie dann weiter sagen, in einer Verkürzung der Beratung käme eine Missachtung des Parlaments zum Ausdruck, so haben Sie dabei auch unsere Unterstützung. Zum Schluss haben Sie die Landesregierung aufgefordert, bis zum Frühjahr 2006 eine umfassende Novelle des Naturschutzgesetzes vorzulegen - und der Gesetzentwurf ist zum Teil schon in die Verbandsanhörung gegeben worden -, dann kann ich nur sagen: Das ist gemacht worden. Aber handeln Sie bitte auch entsprechend Ihren eigenen Ausführungen. Denn hier steht:

„Das soll dann bitte schön auch so erfolgen, dass die Ausschüsse des Parlaments sie seriös beraten können.“

Meine Damen und Herren, die Messlatte, die Sie im Juni 2005 gesetzt haben, haben Sie heute schon gerissen. So kann man nicht vertrauensvoll miteinander arbeiten.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Eine Zuversicht lassen wir uns allerdings nicht nehmen: In der nächsten Legislaturperiode - nach der Wahl am 27. Januar 2008 - wird es eine sachgerechte und sorgfältige Beratung einer großen Novelle des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes geben, mit einer bürgerlichen Mehrheit im Niedersächsischen Landtag und einer Landesregierung, die diese Mehrheitsverhältnisse widerspiegelt. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Frau Schwarz. - Jetzt hat sich Frau Steiner zu einer Kurzintervention gemeldet. - Frau Steiner, Sie haben anderthalb Minuten.

Danke, Frau Präsidentin. - Ich richte mich direkt an Frau Schwarz, was die Beratungsfähigkeit und die Verabschiedung des Gesetzentwurfes angeht. Frau Schwarz und die gesamte CDU-Fraktion, glauben Sie nicht, dass es uns angesichts der Tatsache, dass es uns im Umweltausschuss gelungen ist, in einem knappen halben Jahr Ihren vermurksten Entwurf zur Änderung des Wassergesetzes zu beraten und mit Nachhilfe des GBD auch so aufzubessern, dass man es halbwegs, ohne Normenkontrollklagen befürchten zu müssen, verabschieden konnte, auch problemlos gelingen könnte, einen Gesetzentwurf, der zur Hälfte schon in der Verbändeanhörung war und solide vorbereitet worden ist, im Dezember zu verabschieden?

Zu den Verbänden sage ich Ihnen noch eines: Natürlich haben wir den Entwurf bereits an die Fachöffentlichkeit geschickt. Die Rückmeldungen besagen unisono: Das ist ein gutes Gesetz, fachlich gut abgesichert; es entspricht genau dem, was wir für den Naturschutz für notwendig halten. - Die Verbände fragen: Besteht bei diesen Mehrheitsverhältnissen eine Chance, dass dieser Gesetz

entwurf noch verabschiedet wird? - Diese Frage brauchen Sie nur mit Ja zu beantworten.

Frau Schwarz, auch Sie haben anderthalb Minuten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Steiner, die verfassungsrechtlichen Bedenken schlagen Sie völlig in den Wind. Hier müssen sehr wohl noch Abstimmungen stattfinden. Sie sagen, dass der GBD das ohne weiteres schaffen würde. - Angesichts der Tatsache, dass die Haushaltsberatungen parallel laufen - ich weiß nicht, welchen Stellenwert der Landeshaushalt bei Ihnen einnimmt -, besteht massiver Zeitdruck. Eine solide Gesetzesberatung, wie Sie sie einfordern, wird man so nicht gestalten können.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nächster Redner ist Herr Dürr von der FDPFraktion.