gemacht hat, nämlich ein öffentliches Onlineportal für alle Bürgerinnen und Bürger, nicht auf das gesamte staatliche Wissen ausweitet. Es wäre eine vernünftige politische Tat, wenn wir das, was wir bei den Registergerichten jetzt getan haben, auf das gesamte staatliche Wissen ausweiten würden. Es gäbe dann mehr Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger. Manchmal fehlt es noch ein bisschen an Mut bei der Landesregierung, eine solchen Schritt zu tun. Man traut den Menschen nur in einzelnen Bereichen. Wir sollten Informationsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger herstellen. Das wäre eine vernünftige Konsequenz. Ich freue mich auf die fachliche Auseinandersetzung im Rechtsausschuss über englischsprachige Onlineregisterportale. - Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für richtig, dass wir als SPD-Fraktion diesen Antrag gestellt haben, auch wenn ich sehe, welches Interesse und welche Streitkultur er hervorruft.
Gestatten Sie mir, noch ein Wort zu dem zu sagen, was Herr Kollege Wiese von der CDU-Fraktion ausgeführt hat. Er hat moniert, dass wir nicht schon vorher dafür votiert haben, dass das Handelsregister international salonfähig wird. Das ist ja das, worauf dieser Antrag abzielt. Herr Kollege Wiese, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass im Rechtsausschuss Staatsverträge im Regelfall nicht mehr veränderbar sind. Staatsverträge sind das Ergebnis der Verhandlungen zwischen zwei Landesregierungen, die wir zwar zur Kenntnis nehmen, bei denen wir aber leider keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr haben. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, dass auch in diesem Verfahren keine Verbände oder beruflichen Interessengruppen angehört werden, die uns diese Auskunft schon damals hätten geben können. Dies ist jetzt passiert. Nur weil eine gute Idee von der SPDOpposition kommt, müssen Sie sie doch nicht automatisch für schlecht erklären. Das nützt doch niemandem. Denken Sie noch einmal darüber
nach! Es geht hier um die Wirtschaftsfähigkeit unseres Landes Niedersachsen und um nichts anderes. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als ich diesen Antrag der SPD-Fraktion auf den Tisch bekommen habe, war mein erster Eindruck - dieser Eindruck ist im Wesentlichen auch so geblieben -: Na ja, wenn denen nichts Besseres einfällt. - Aber das müssen Sie mit sich selbst ausmachen.
Der Antrag rührt in SPD-üblicher Weise Sachverhalte zusammen, die wenig miteinander zu tun haben. Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist in Umsetzung einer verbindlichen EU-Richtlinie das Bundesgesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister in Kraft, kurz EHUG. Darin ist u. a. geregelt, dass die Länder dafür sorgen müssen, dass alle Eintragungen im Handelsregister im Internet zur Verfügung stehen. Ein solches gemeinsames Registerportal ist mittlerweile unter der Internetadresse www.handelsregister.de eingerichtet. Das finden wohl auch alle Parteien und Betroffenen gut. Mir sind jedenfalls keine ablehnenden Stimmen bekannt. Im Vorfeld hat es auch nie Differenzen gegeben. Die Sache ist abgefrühstückt. Es ist nett, dass die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag dies alles begrüßt und eines Antrages für wert hält.
Eine ganz andere Frage ist, wie die Länder selbst in ihrem Hoheitsbereich das Register führen oder führen lassen. Das EHUG schreibt vor, dass dies wie bisher bei den Amtsgerichten geschieht. Wir haben das anders gesehen. Wir wollten die Registerführung den Industrie- und Handelskammern übertragen, so wie das auch die Konferenz der Justizminister aller Länder im Jahre 2004 empfohlen hat. Herr Helberg, wir stehen in der Argumentation insofern nicht ganz so allein, wie Sie es darstellen. Aber die Große Koalition in Berlin hat im Zusammenhang mit dem EHUG eben anders entschieden. Wir müssen das erst einmal akzeptieren. Das heißt aber nicht, dass unsere Auffassung - Übertragung an die Industrie- und Handelskam
mern - nun im Nachhinein diskreditiert wäre, dass wir abschwören und in Scham das Haupt verhüllten müssten. Wir haben uns nur auf Bundesebene nicht durchsetzen können.
Schließlich noch zu dem angeblichen Kern Ihres Antrags, dem polyglotten Register. Das klingt in der Theorie vielleicht nicht schlecht, und die EU ist bestimmt dafür. Aber es wäre gerade für kleine Unternehmen noch eine Belastung mehr, noch ein zusätzlicher Aufwand, wenn jede Unterlage für das Handelsregister auch in Italienisch und Rumänisch vorgelegt werden müsste.
- Alle EU-Sprachen, davon reden Sie. - Also, wenn überhaupt, dann bitte allerhöchstens in Englisch und für Betriebe, bei denen internationale Aktivitäten wahrscheinlich sind. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entschließungsantrag der SPD-Fraktion wahrt die Tradition vieler vorangegangener Entschließungsanträge. Erstens. Er will den Status quo der Justiz trotz aller Veränderungen auch für die Zukunft festschreiben. Zweitens. Darüber hinaus fordert er Dinge ein, die wir längst umsetzen.
Hinsichtlich des Status quo möchte ich hier nichts mehr verlautbaren lassen. Das ist auch schon sehr umfänglich und gut geschehen. Ich möchte mich deshalb - auch wegen der fortgeschrittenen Zeit auf den zweiten Punkt konzentrieren. Dabei geht es um die Mehrsprachigkeit des Internetportals.
Meine Damen und Herren, seit dem 1. Januar sind die Länder verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern im In- und Ausland Einsicht in Registerdaten über eine Internetplattform zu ermöglichen. Zu diesem Zweck haben die Länder ein gemeinsames Portal eingerichtet. Die Zugriffe auf dieses Portal erfolgen zu 80 % aus Deutschland, aber jetzt auch schon zu 20 % aus dem Ausland. Wir gehen davon aus,
Vor diesem Hintergrund spielt die Mehrsprachigkeit eine Rolle. Es besteht definitiv ein Bedürfnis für diese Mehrsprachigkeit. Deshalb ist das natürlich bei den Ländern und dem BMJ längst thematisiert worden, und zwar sehr deutlich vor Ihrem Entschließungsantrag. Das Bedürfnis ist also längst erkannt. Infolge dieser Diskussion wird es noch in diesem Jahr umgesetzt werden, um das in aller Deutlichkeit zu sagen. Wir sind also weit fortgeschritten. Wir gewährleisten damit hier in Niedersachsen nicht nur die Öffentlichkeit, die Publizität der Register, sondern wir ermöglichen auch eine schnelle und unkomplizierte Einsichtsmöglichkeit. Das ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland von herausragender Bedeutung.
Ich komme zum Schluss. Sie können also feststellen: Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben die Notwendigkeit und die Bedürfnisse längst erkannt. Sie haben sie aber nicht nur erkannt, sondern sie veranlassen auch alles Notwendige, um die Justiz zukunftsfähig zu erhalten und zu gestalten. Deshalb muss ich Ihnen an dieser Stelle leider sagen: Mit Ihrem Entschließungsantrag hinken Sie der Zeit schlicht hinterher.
Federführend soll der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen tätig werden, mitberatend sowohl der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als auch der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 22: Einzige (abschließende) Beratung: Eigenständigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse erhalten! - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3712 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 15/3831
Ich eröffne die Beratung. Von der CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Coenen zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von verschiedenen Seiten wird immer wieder in die Feuerwehr kolportiert, die FeuerwehrUnfallkasse solle aufgelöst werden. Dies löst bei den freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen Verunsicherung und Ängste aus.
Da Angst bekanntlich lähmt, wollen die Regierungsfraktionen mit diesem Antrag zur Versachlichung beitragen. Wir wollen die Angst nehmen und bringen den Mut auf, deutlich Position zu beziehen. Ohne die rund 140 000 ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte in mehr als 3 300 Ortsvereinen in Niedersachsen wäre eine Beherrschung von Notfällen bis hin zu Großschadenslagen nicht denkbar. Sie stehen bei Gefahren und Unglücksfällen immer der staatlichen und kommunalen Gefahrenabwehr zur Seite.
Die Feuerwehrangehörigen müssen darauf vertrauen können, dass sie im Falle eines Unfalls jede Hilfe und Unterstützung erhalten, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden. Bei bleibenden Schäden muss eine optimale Versorgung gewährleistet sein.
Die Regierungsfraktionen sind der Ansicht, dass nur eine weiterhin eigenständige Feuerwehr-Unfallkasse dem Rechnung tragen kann. Eine Fusion zu einem Unfallversicherungsträger würde bedeuten, dass die Feuerwehrinteressen in der Unfallversicherung mit den Belangen anderer Berufsgruppen gleichgestellt würden. Die spezifischen Bedürfnisse derer, die im Einsatz ihr Leben und ihre Gesundheit riskieren, müssen jedoch anders
Die Feuerwehr-Unfallkasse muss daher als eigenständige spezifische Fachversicherung für die Feuerwehrmitglieder erhalten bleiben. Gerade die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen hat in der jüngeren Vergangenheit mit durchgeführten Fusionen von bis dato vier zuständigen Fachversicherungen zu einer Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen erhebliche Vorleistungen erbracht.
Unfallkasse ist nicht gleich Unfallkasse. Das wissen wir aus anderen Versicherungssystemen. Nochmals: Die Feuerwehr-Unfallkasse muss deshalb als eigenständige, von den Versicherten und Kommunen als Träger des Brandschutzes paritätisch selbst verwaltete Kasse erhalten bleiben.
Die gefahrengeneigten Tätigkeiten im Feuerwehrdienst, die um ein Vielfaches unfallträchtiger sind als andere versicherte Tätigkeiten, bedingen einen speziellen Präventionsbedarf. Die Mitarbeiter der Feuerwehr-Unfallkasse betreiben als aktive Feuerwehrkameraden diese maßgeschneiderte Spezialprävention mit Augenmaß. Das spezielle Mehrleistungssystem zur Entschädigung nach Unfällen, die Angehörige der Feuerwehr im Dienst erlitten haben, fördert das ehrenamtliche Engagement und trägt entscheidend zur Bereitschaft für die Ausübung des Ehrenamts bei. Der Feuerwehrangehörige und schlimmstenfalls seine Hinterbliebenen müssen mindestens so gestellt sein, wie sie ohne einen Unfall in Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit für den Träger der Feuerwehr gestellt gewesen wären. Dafür steht das oben aufgeführte Mehrleistungssystem. Das sind wir den Ehrenamtlichen auch schuldig.
Im Zuge der Antragsberatungen im Innenausschuss haben sich die Fraktionen im Landtag auf eine gemeinsam getragene Beschlussempfehlung geeinigt. Dies freut uns ganz besonders, unterstützt der Landtag damit doch eindrucksvoll die Landesregierung bei ihren Verhandlungen, sich auf Bundesebene auch weiterhin im Rahmen der vereinbarten Prüfverfahren für den Erhalt einer eigenständigen Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen einzusetzen. Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, eine Öffnungsklausel im reformierten Sozialgesetzbuch VII zu fordern, die den Ländern eine Zuständigkeit für die Organisationshoheit der Unfallversicherung gibt.
Noch einmal ganz klar: Eine eigenständige Feuerwehr-Unfallkasse für unsere freiwilligen Feuerwehrkräfte in Niedersachsen, das heißt, die Organisationshoheit auf die Bundesländer zu übertragen, ist die beste Lösung.
Ich möchte unserem Innenminister, Uwe Schünemann, herzlich dafür danken, dass er auf der letzten Innenministerkonferenz, die jüngst stattgefunden hat, ein einstimmiges Votum für den Erhalt der Feuerwehr-Unfallkassen herbeigeführt hat. Für die freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen ist dies ein positives Signal. Wir sind mit unserem Antrag auf dem allerbesten Wege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Coenen, ich will zwar keine Schärfe in die Debatte bringen, weil wir uns bei diesem Thema wirklich einig sind, es wäre aber schön, wenn der Innenminister, bei dem Sie sich eben bedankt haben, anwesend wäre.