Protocol of the Session on March 7, 2007

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nach § 76 unserer Geschäftsordnung hat sich Herr Kollege Althusmann zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort. Ich glaube, ich brauche das Verfahren nicht noch einmal zu erklären.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst eines feststellen: Werte Frau Helmhold, von Ihnen lasse ich mir

auch gar keinen Auftrag erteilen - nur, um das gleich vorneweg festzustellen.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben uns damals als Parlamentarische Geschäftsführer im Auftrage der Fraktionen um eine Kompromisslösung bemüht,

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Genau so ist es!)

die eine Raucherecke vorsah, wie dies bei vielen anderen Institutionen zum damaligen Zeitpunkt - z. B. bei der Deutschen Bahn und bei der Lufthansa - auch üblich war und bis heute noch üblich ist.

Meine Damen und Herren, eines muss ich allerdings auch mit Blick auf die Öffentlichkeit sagen: Diese Debatte - zumindest so, wie sie jetzt läuft entbehrt nicht einer gewissen Kleinkariertheit und wird dem Gesamtproblem in keinster Weise gerecht.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von den GRÜNEN)

Ich warne in dieser Frage zum einen vor hysterischen Diskussionen und zum anderen vor einem Absolutheitsanspruch für die Richtigkeit des einen oder anderen Argumentes.

Für uns gilt eines: Nach den Diskussionen um den Raucherschutz hat für uns der Schutz der Passivraucher höchste Priorität. Wir werden ihn hier im niedersächsischen Landesparlament durchsetzen, umsetzen und gegebenenfalls am Ende mit Mehrheit beschließen.

Herr Kollege Althusmann, auch Sie muss ich unterbrechen. Jetzt geht gleich wieder die inhaltliche Debatte los. Ich wiederhole, was § 76 unserer Geschäftsordnung regelt: Angriffe zurückweisen, eigene Ausführungen korrigieren.

(Silva Seeler [SPD]: Er hat vorher doch gar nicht geredet!)

- Er ist angegriffen worden. Insofern ist das durchaus in Ordnung.

(Silva Seeler [SPD]: Von wem denn?)

Mein Name wurde in diesem Zusammenhang mindestens dreimal erwähnt. Es wurde erwähnt, dass ich irgendwelche Briefe geschrieben hätte. Ich meine, es ist das gute Recht des Parlamentarischen Geschäftsführers der größten Fraktion hier im Hause, das einmal kurz klarzustellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich möchte mit einem Zitat schließen und setze alle Hoffnungen in den Gesetzentwurf, den die Gesundheitsministerin im Laufe dieses Jahres in Niedersachsen vorlegen wird. Dieser wird Maßstab für unser weiteres Handeln sein.

(Zuruf von der SPD: Das ist keine Er- klärung!)

Ich möchte mit einem Zitat des Bundestagspräsidenten schließen, mit dem wir die Debatte zu dieser Frage am besten beenden sollten.

Es findet keine Debatte statt, Herr Althusmann! Sie haben die Möglichkeit, persönliche Angriffe zurückzuweisen, und nicht, weitere Ausführungen zu tätigen. Da keine weitere Debatte stattfindet und Sie nach § 76 sprechen, gebe ich Ihnen jetzt noch eine Chance. Sie haben noch eine Redezeit von einer Minute.

Frau Präsidentin, gestatten Sie mir zum Schluss einen Hinweis, der in der gesamten Debatte

(Heiterkeit bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ursula Helmhold [GRÜ- NE]: Schöner Versuch!)

- Entschuldigung, Frau Präsidentin -, der in dieser Frage für uns alle Maßstab des Handelns sein könnte:

„Die Möglichkeit sinnvoller Verständigung zwischen Rauchern und Nichtrauchern sollte nicht durch den Ehrgeiz lückenloser polizeilicher Kontrollen verdrängt werden.“

Das war der Bundestagspräsident. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe auf den Punkt

b) Opferschutz verbessern - Konsequenzen aus dem Fall Mitja - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 15/3619

(Unruhe)

Herr Kollege Dr. Biester wird die Frage gleich stellen, wenn es etwas ruhiger geworden ist.

(Anhaltende Unruhe)

- Wir warten noch einen Augenblick!

(Anhaltende Unruhe)

- Herr Möhrmann, können Sie auf Ihrer Seite für etwas Ruhe sorgen, damit wir weitermachen können? - Danke schön.

Herr Kollege Dr. Biester, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion hat folgenden Wortlaut: Der schreckliche Mord an dem kleinen Mitja aus Leipzig macht betroffen. Der Tatverdächtige wurde seit seiner Jugend mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern verurteilt. Angesichts dieser Tat stellt sich die Frage, wie die Bevölkerung und insbesondere die Kinder besser vor pädophilen Übergriffen geschützt werden können.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen zur Rückfallvermeidung werden während der Haft getroffen?

2. Welche strafrechtspolitischen Initiativen, insbesondere auch im Bereich der Sicherungsverwahrung, hat die Landesregierung ergriffen oder unterstützt, um den Opferschutz zu verbessern?

3. Wie kann in Zukunft der bestehende Informationsfluss zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften sowie Maßregel- und Justizvollzug in Bezug auf entlassene Sexualstraftäter im Anschluss an deren Haftzeit verbessert werden?

Herzlichen Dank, Herr Kollege Dr. Biester. - Für die Landesregierung hat Frau Ministerin HeisterNeumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der in Sachsen getötete Mitja, der vermutlich Opfer eines bekannten Sexualstraftäters geworden ist, ist das jüngste Opfer einer Reihe von Tötungsdelikten an Kindern mit sexuellem Hintergrund. Ich möchte hier exemplarisch auch an die Fälle Natalie A. aus Bayern, Carolin aus Mecklenburg-Vorpommern oder Levke aus Niedersachsen erinnern. Diese furchtbaren Einzelschicksale machen ebenso wie jeder andere hier nicht genannte Fall zutiefst betroffen.

Der Niedersächsischen Landesregierung war und ist es besonders wichtig, dem tief empfundenen Mitgefühl für die Opfer und ihre Angehörigen auch Taten folgen zu lassen. Unser Ziel ist es, der Bevölkerung insgesamt ein hohes Maß an Sicherheit vor gefährlichen Straftätern zu gewährleisten. Zu diesem Zweck haben wir in der Vergangenheit verschiedene erfolgreiche Initiativen gestartet. Diesen Weg werden wir weiter beschreiten.

Zur Frage 1: Schon lange verfolgt die Landesregierung bei der Vermeidung von Rückfällen einen ganzheitlichen Ansatz aus konsequenter Strafverfolgung, Behandlung und sicherer Verwahrung. Therapie muss dort erfolgen, wo sie auch nur ansatzweise Erfolg verspricht. Sicherungsverwahrung muss in den Fällen möglich sein, in denen neue schwere Straftaten drohen und die Bevölkerung geschützt werden muss.

(Zustimmung bei der CDU)

Zur Rückfallvermeidung bei Sexualstraftätern wird insbesondere die Sozialtherapie gemäß § 9 Strafvollzugsgesetz eingesetzt. Hierfür stehen in Niedersachsen 190 Plätze zur Verfügung. Insgesamt stehen in Niedersachsen allerdings 242 Plätze zur Verfügung, weil wir auch ohne gesetzliche Grundlage Plätze für den Jugendvollzug in der Sozialtherapie aufgebaut haben und vorhalten. Der Anteil der Gefangenen im geschlossenen Männervollzug, die sich in Sozialtherapie befinden, konnte in Niedersachsen seit dem Jahre 2003 deutlich erhöht werden. Er lag 2006 über dem Bundesdurchschnitt.

Zur Rückfallvermeidung ist in Niedersachsen zudem ein besonderer Ansatz in der Sozialtherapie entwickelt worden. Die Gefangenen erhalten eine verhaltensorientierte Gruppentherapie, die sich an erfolgreiche Programme aus dem angloamerikanischen Raum anlehnt. Das niedersächsische Konzept verlangt dabei von dem Straftäter eine konkrete Aufarbeitung der begangenen Sexualstraftaten von den ersten Vorbereitungen bis hin zur Tat selbst. Ziel der Behandlung ist auch, die Empathie für das Opfer zu schaffen bzw. zu stärken und gemeinsam mit dem Inhaftierten konkrete Pläne zur Rückfallvermeidung zu entwickeln.

Das niedersächsische Therapiekonzept wird über ein bis zwei Jahre von speziell dafür ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vollzuges durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Psychologen und Sozialpädagogen, aber auch um erfahrene Angehörige des allgemeinen Vollzugsdienstes.

Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben das niedersächsische Modell übernommen. Die dortigen Bediensteten werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des niedersächsischen Justizvollzuges ausgebildet und geschult.