Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schutz der Arbeitnehmer ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Wir haben, weil es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist, auf dem Nichtrauchergipfel unsere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt befragt, ob sie diese Verordnung, wenn die Länder ihre Gesetze vorlegen, entsprechend anpassen wird. Frau Schmidt hat das in Aussicht gestellt. Im Kabinett hat ja auch schon der Bundesentwurf vorgelegen, der hierzu entsprechende Aussagen macht. Natürlich muss man dem Schutz der Arbeitnehmer in dieser Fragestellung sehr hohe Priorität einräumen.
Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben sich auf dem Nichtrauchergipfel der Protokollnotiz angeschlossen. Wir werden einmal abwarten, wie die Gesetzentwürfe der einzelnen Länder letztendlich aussehen werden. Ich habe zwar keine schriftlichen Äußerungen, aber Signale aus anderen Bundesländern, dass dort durchaus über weitere Ausnahmen nachgedacht wird.
Man kann ja bestimmte Spannbreiten von - ich muss schon sagen - Heuchelei ertragen. Aber wenn es gewisse Grenzen überschreitet, ist das für mich nicht erträglich.
Es ist hier gefragt worden, was denn mit den Mitarbeitern ist, wenn geraucht wird. Ich bin ja nun - das ist bekannt - notorischer Nichtraucher. Das gilt im Übrigen nicht nur für Personen draußen, sondern das gilt auch für die Mitarbeiter hier im Hause.
- Ich stelle gleich eine Frage. Ich habe eine Minute Vorlauf. Wenn Sie mich jetzt nicht stören, dann stelle ich sie zu Ende, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, was ich mir gut vorstellen kann.
Das Präsidium hatte das beschlossen, was Sie hier gefordert haben. Sie, Sie persönlich, haben im Auftrage Ihrer Fraktion einen Brief von Herrn Althusmann an mich schreiben lassen und mit dafür gesorgt, dass das Rauchverbot hier im Hause wieder rückgängig gemacht wurde und die Raucherecke eingeführt wurde.
Angesichts dessen kann ich nur sagen: Dieser Populismus, den Sie seit geraumer Zeit in dieses Haus einbringen, ist unerträglich. Das ist eine schlichte Heuchelei.
Damit ich den Vorgang jetzt formell richtig beende, frage ich jetzt die Ministerin, was sie davon hält. Sind Sie jetzt zufrieden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin natürlich sehr dafür, dass diejenigen, die über bestimmte Dinge entscheiden, selber eine Vorbildfunktion ausüben. Daher würde ich jede Entscheidung sehr begrüßen und - da ich auch Landtagsabgeordnete bin - in meiner Fraktion als Landtagsabgeordnete unterstützen, die für einen wirksameren Nichtraucherschutz für die Abgeordneten, für die Besucher und Besucherinnen und für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sorgt. Aber ich will als Mitglied der Landesregierung natürlich auf gar keinen Fall der Entscheidung dieses Gremiums vorgreifen. Ich denke allerdings schon: Vorbildfunktion ist hier vonnöten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es noch einmal klarzustellen: Die Initiative für die rauchfreie Lobby kam aus unserer Fraktion. Auf den massiven Protest aus den anderen Fraktionen hin hat es dann diese Raucherecke gegeben. Ich wäre froh, wenn sie demnächst abgeschafft würde.
Jetzt zu meiner Frage. Frau Ministerin, es ging hier eben um Vorbildfunktion. Ich stelle die Frage: Ist es richtig, dass sich die Landesregierung ihre 60Jahr-Feier im vergangenen Jahr durch die Tabakindustrie hat sponsoren lassen?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Vergangenheit hat es natürlich wiederholt auch Sponsoring der Zigarettenindustrie zugunsten von Veranstaltungen gegeben, wobei aber im Einzelfall niemals die 5 000-Euro-Marke überschritten worden ist. Es ist doch ganz wichtig, dass die gesponserten Feste auch im Internet transparent dargestellt werden,
sodass öffentlich gemacht wird, wer welche Veranstaltung der Landesregierung sponsert. Das halte ich für ganz wesentlich.
Dieses Sponsoring hat es im Übrigen schon im Jahre 2002 gegeben. Ich habe mir der Vollständigkeit halber im Hinblick auf Fragen im Hinblick auf die Zigarettenindustrie einen Ausdruck aus dem Internet besorgt. Ich würde dazu auch gerne vortragen:
Im Jahre 2002: Landesvertretung Berlin, Verband der Zigarettenindustrie, Sommerfest mit 5 000 Euro; 2002: Landesvertretung in Brüssel, Reemtsma, Eröffnungsfeier anlässlich Ankauf und Umbau der neuen Landesvertretung mit 3 000 Euro; 2003: Landesvertretung Berlin, Verband der Zigarettenindustrie, 3 000 Euro für Sommerfest; 2003: Landesvertretung in Brüssel, British American Tobacco, 2 500 Euro für Spargelfest; 2003: Landesvertretung in Brüssel, British American Tobacco,
2 500 Euro für Grünkohlessen; 2003: Landesvertretung Brüssel, Philip Morris GmbH, 1 200 Euro für Spargelfest; 2004: Landesvertretung Brüssel, British American Tobacco, 2 500 Euro für Spargelfest; 2004: Landesvertretung in Brüssel, British American Tobacco, 2 000 Euro für Grünkohlessen; 2004: Landesvertretung Berlin, Verband der Zigarettenindustrie, 4 390 Euro für Sommerfest; 2005: Landesvertretung in Brüssel, British American Tobacco, 2 500 Euro, Spargelfest; 2005: Landesvertretung Brüssel, British American Tobacco, 2 000 Euro für Grünkohlessen; 2005: Landesvertretung Berlin, Verband der Zigarettenindustrie, 4 390 Euro für Sommerfest; 2006: Landesvertretung Brüssel, British American Tobacco, 2 500 Euro für Grünkohlessen.
Jetzt zu Ihrer Frage. 2006: Landesvertretung Berlin, das Sommerfest mit 2 500 Euro vom Verband der Zigarettenindustrie; 2006: Landesvertretung Berlin, Verband der Zigarettenindustrie, 1 890 Euro für Sommerfest; 2007: Landesvertretung Brüssel, British American Tobacco, 2 500 Euro für Grünkohlessen und eine Zusage für das Sommerfest 2007, Landesvertretung Berlin, vom Verband der Zigarettenindustrie über 2 500 Euro.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Gesundheitsministerin hat ausgeführt, Niedersachsen habe unter der jetzigen Landesregierung eine Vorreiterrolle beim Nichtraucherschutz eingenommen. Das Beispiel des Nichtrauchens in Schulen war genannt worden. Aus meiner Sicht spielt Niedersachsen aufgrund der Protokollnotizen bei der Ministerkonferenz im Augenblick eine Vorreiterrolle dabei, die Raucher zu schützen.
Was das Argument hinsichtlich der Praktikabilität in den Eckkneipen mit nur einem Raum angeht, so scheint dies einzig und allein ein niedersächsisches und ein nordrhein-westfälisches Problem zu sein.
Ich frage daher die Landesregierung, wie sie denn die Erfahrungen der europäischen Nachbarländer beurteilt, die in ihren Gaststätten schon seit Längerem einen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen praktizieren.
Ich habe mir eine Studie angesehen, in der es um Irland ging. Die Erfahrungen mit den rauchfreien Gaststätten sind dort sehr gute. Es hat sich gezeigt, dass die Befürchtungen, dass der Umsatz in Gaststätten zurückgeht, sich nicht bewahrheitet haben.
Mich persönlich haben Umfragen dazu, wie sich Deutschland diesem Prozess nähern wird, gefreut. Da hat sich gezeigt, dass noch 2005 - nageln Sie mich jetzt nicht auf die letzte Prozentzahl fest etwa 53 % der Bevölkerung für rauchfreie Gaststätten gewesen sind, dass sich das aber 2006 auf 63 %, 64 % erhöht hat, sodass wir durchaus davon ausgehen können, dass - das freut mich natürlich sehr - die Bevölkerung auch rauchfreie Gaststätten besuchen wird.
Ich habe mich auch gefreut, als ich in der Presse gelesen habe, dass die Diskothek in Laatzen rauchfrei wurde. Aber dies wurde zurückgenommen, weil das Publikum ausblieb. Ich halte es für richtig, dass wir mit einem Gesetz reagieren, um Diskotheken komplett rauchfrei zu machen. Das ist auch für mich ein sehr guter Schutz für Jugendliche und Heranwachsende.
Frau Präsidentin! Die Landesregierung hat am 23. Februar in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe angekündigt, dass sie die Arbeitsstättenverordnung dahin gehend verändern will, dass ein Rauchverbot durchgesetzt wird. Meine erste Frage: Wann wird diese Ankündigung umgesetzt? Meine zweite Frage: Ich frage die Landesregierung, warum sie der Gesundheitsministerin nicht in
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Meihsies, ich hatte es Ihnen schon gesagt: Die Arbeitsstättenverordnung ist eine Verordnung des Bundes. Während der Tagung der Bund-LänderArbeitsgruppe tauchte bei der Frage, wie wir die Gaststätten rauchfrei bekommen, natürlich die Frage nach einer Änderung der Arbeitsstättenverordnung auf. Das können die Länder nicht tun. Aber Frau Schmidt hat angekündigt, dass sie, wenn die Länder entsprechende Gesetze machen, zeitnah, zeitgleich die Arbeitsstättenverordnung ändern wird. Dem Kabinett liegt auch schon der Entwurf eines Gesetzes vor, der eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung vorsieht. Hier geht es insbesondere um § 5.
Bei einer Reihe föderaler Zuständigkeiten brauchen wir eigentlich vernünftigerweise bundesweit einheitliche Regelungen. Wir sind aber der Meinung, dass wir davon gelegentlich unter dem Stichwort „Wettbewerbsföderalismus“ abweichen können. Dann geht es um eine Strategie, die beste Lösung zu finden. Meine Frage lautet: Welchen Wettbewerb wollen Sie mit der niedersächsischen Sonderregelung gewinnen, den um den besten Schutz der Gesundheit der Menschen in Niedersachsen oder den um das raucherfreundlichste Land in der Bundesrepublik?