Protocol of the Session on March 6, 2007

Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Rolfes das Wort. Herr Rolfes, Sie haben fast vier Minuten Redezeit.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man nur vier Minuten Redezeit hat, muss man etwas schneller sprechen. Zunächst eine Anmerkung mit Blick auf Herrn Bode. Diese Aktuelle Stunde ist aus Anlass des Bundesverfassungsgerichtsurteils beantragt worden. Wahrscheinlich hätten wir uns sonst über dieses Thema mit Bezug auf die Föderalismusreform nicht unterhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat die

Erbschaftsteuer nicht für nichtig erklärt. Zunächst einmal kann vielmehr bis zum 31. Dezember 2008 weiter so wie bisher verfahren werden, was auch dazu führen soll, dass man nach gründlichem Nachdenken zu einer vernünftigen Lösung kommt.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes besteht allerdings unstreitig ein Handlungsbedarf. Für die CDU-Fraktion steht fest: Die in dem einschlägigen Gesetzentwurf vorgesehene Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge muss rückwirkend ab 1. Januar 2007 gelten. Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen dulden keinen Aufschub und haben bei allen Überlegungen Vorrang.

Zweitens. Der vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Spielraum ist zu nutzen, um z. B. auch die Existenzfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe nicht zu gefährden.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt bestimmte Arbeitskreise, die das gründlich vorbereiten.

Drittens. Wir treten dafür ein, dass die Gerichtsentscheidung nicht durch die Hintertür zu einer deutlich höheren Erbschaftsteuerbelastung führt.

Viertens. Herr Bode, die Prüfung, ob eine einheitliche Festlegung der Bemessungsgrundlage auf Bundesebene und die Festlegung des Steuersatzes durch die Länder sinnvoll sind, kann natürlich im Rahmen der Föderalismusreform II erfolgen. Zur Beruhigung vieler Unternehmen kann vielleicht beitragen, dass es nicht notwendigerweise zu einer stärkeren Belastung infolge einer höheren Erbschaftsteuer kommen muss. Ich zitiere an dieser Stelle das Bundesverfassungsgericht:

„Dem Gesetzgeber ist es unbenommen, bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe in einem zweiten Schritt der Bemessungsgrundlagenermittlung mittels Verschonungsregelungen den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände zu begünstigen. Die Begünstigungswirkungen müssen ausreichend zielgenau und innerhalb des Begünstigtenkreises möglichst gleichmäßig eintreten. Schließlich kann der Gesetzgeber auch mittels

Differenzierungen beim Steuersatz eine steuerliche Lenkung verfolgen.“

Das macht deutlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein ausreichender Spielraum gegeben ist. Arbeitsgruppen auf Länderebene beschäftigen sich in Verbindung mit dem Bundesfinanzministerium mit der Ausgestaltung der Regelung. Ich weiß nicht, ob diese Arbeitsgruppen ihre Arbeit in sechs Wochen beenden. Ich schlage vor, dass bei der Arbeit Gründlichkeit vor Eile geht.

(Beifall bei der CDU)

Was überhaupt nicht angeht, ist, dass hier am Rande das Klientel von Herrn Bode erwähnt und mit der unterschwelligen Bemühung des Sozialneids Stimmung gemacht wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ich sage dazu: Es gibt sicherlich viele gute Gründe, Sozialdemokrat zu sein. Dieser unterschwellige Sozialneid, der immer wieder als alleinige Triebfeder herhalten muss, führt in dieser Frage aber zu nichts anderem als zu einer inhaltlichen Wiedervereinigung mit Lafontaine.

(Heiterkeit und lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wer Lafontaine in der Talkshow bei Sabine Christiansen und Allers abschließende Worte hier gehört hat, der weiß gar nicht, dass es sich um zwei unterschiedliche Positionen handelt. Herr Aller kann hier vielleicht einmal eine Klarstellung vornehmen. - Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - David McAllister [CDU]: Sozis bleiben Sozis!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 2 aufrufe, möchte ich Sie davon unterrichten, dass wir die für den Vormittag vorgesehenen Tagesordnungspunkte abhandeln wollen. Das wird noch etwa eine halbe Stunde dauern. Es liegt natürlich auch an Ihnen, wie lange es dauert. Ich sage dies, damit Sie sich darauf einstellen können.

Ich rufe nun auf den

Tagesordnungspunkt 2: 43. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/3575 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3622 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3623

Die Fraktionen haben im Ältestenrat vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Donnerstag, dem 8. März 2007, zu beraten. Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben beraten, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.

Ich rufe nun zunächst die Eingaben aus der 43. Eingabenübersicht in der Drucksache 3575 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Ich eröffne die Beratung. - Hierzu gibt es keine Wortmeldungen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich lasse jetzt über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu den Eingaben abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer den Beschlussempfehlungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine Gegenstimmen und Stimmenthaltungen. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 3: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlrechts Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3475 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Drs. 15/3591 - Schriftlicher Bericht Drs. 15/3607 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3621

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport lautet auf unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen liegt Ihnen vor. Eine mündliche Berichterstattung ist daher nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung. Der Abgeordnete Meihsies von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich zu Wort gemeldet.

(Zuruf von Lothar Koch [CDU])

- Herr Koch, als alter Kommunalpolitiker - wie wir beide - wissen Sie, dass es einen Bericht nicht gibt. Es findet aber eine Beratung statt. Dazu hat sich Herr Meihsies gemeldet.

(Lothar Koch [CDU]: Vielen Dank für die Belehrung!)

Danke sehr. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir als Grüne-Fraktion unternehmen an dieser Stelle den zweiten Versuch, mit Ihnen über Bürgerrechte zu diskutieren und diese einzufordern. Sie können sich erinnern: In der Vergangenheit haben wir schon einmal beantragt, die Dreimonatsfrist auf einen Monat zu verkürzen, damit möglichst viele Menschen an den Wahlen im Lande Niedersachsen teilnehmen können. Wir haben vor einigen Monaten die letzten Kommunalwahlen erlebt. Seinerzeit mussten wir einen sehr dramatischen Rückgang der Wahlbeteiligung feststellen. Wir fordern Sie jetzt auf, diese Wahlbeteiligung wieder zu erhöhen. Allein bei der Kommunalwahl - wir haben es beim Landesamt für Statistik nachrechnen lassen - durften ca. 60 000 Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihres Umzugs nach Niedersachsen nicht an den Wahlen teilnehmen. Meiner Meinung nach ist das eine erschreckende Zahl. Wir wollen den Menschen für die Zukunft ermöglichen, an Wahlen teilzunehmen. Mit unserem Änderungsantrag schlagen wir Ihnen vor, die Einmonatsfrist einzuführen. Wir meinen, dass dies praktikabel ist und dass die alte Regelung - die Grundlage dafür war ja das Reichswahlgesetz aus dem Jahr 1869 - keine Gültigkeit mehr hat. Wir fordern Sie auf, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Danke sehr.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat sich die Abgeordnete Jahns gemeldet. Der CDU-Fraktion stehen drei

Minuten Redezeit zu. Ich erteile Frau Jahns jetzt das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind den anderen Fraktionen sehr dankbar dafür, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss so kurzfristig beraten konnten und dass es einen einstimmigen Beschluss gegeben hat. Dass die Grünen nun mit einem Änderungsantrag kommen, hat sich anscheinend erst jetzt ergeben. Wir werden diesen Änderungsantrag selbstverständlich ablehnen.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch noch ein ganz herzliches Dankeschön an Herrn Landeswahlleiter Strelen richten, der sehr, sehr schnell auf unsere Diskussionsthemen eingegangen ist und die notwendigen Klärungen vorgenommen hat. Dies gilt insbesondere für die Wahlbenachrichtigungsmöglichkeiten und die Briefwahlunterlagen. Die Kommunen werden sehr gute Informationsmaterialien an die Hand bekommen, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, eine Briefwahl auch dann zu beantragen, wenn es aufgrund des Zeitablaufs noch keine Antragsunterlagen gegeben hat. Das heißt, wenn jemand schon im Juni weiß, dass er im November und Dezember verreist sein wird, dann kann er seine Briefwahlunterlagen schon im Juni formlos beantragen. Insofern ist hier eine Klärung erfolgt.

Wir sind mit dem vorliegenden Gesetzentwurf natürlich sehr einverstanden. Das Einzige, was wir leider nicht mehr hinbekommen haben bzw. nicht mehr ändern können - das darf ich etwas schmunzelnd anmerken -, ist, dass wir aufgrund des Karnevals in Damme den Wahltermin nicht verschieben konnten. Das wird unser Ministerpräsident sicherlich akzeptieren; denn es gab keine Möglichkeit, für Damme einen anderen Wahltermin festzulegen. Das ist sicherlich ganz in Ordnung so. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 3621 und, falls dieser abgelehnt wird, über die Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung.

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.