Protocol of the Session on January 24, 2007

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Wiegel. - Jetzt hat sich auch Herr Pörtner zu einer kurzen Stellungnahme gemeldet. Ich erteile ihm zweieinhalb Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Geschichte der Rundfunkänderungsstaatsverträge gab es viele Verträge, die mit weitreichenden Veränderungen für die Rundfunkteilnehmerinnen und -teilnehmer, aber auch für die betroffenen Organisationen und Gremien verbunden waren. Es gab aber auch einige wenige, die einen nicht so großen Veränderungswert hatten. Zweifelsfrei gehört der uns nun vorliegende Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu der letzten Kategorie. Das heißt, es geht primär um neue Definitionen, um eine formale Neustrukturierung, um Einfügungen, um Aufhebungen und um Folgeänderungen in bestehenden Verträgen.

Das mag auch ein Grund dafür gewesen sein, dass dieser Vertrag gleich in die parlamentarische Beratung der Ausschüsse verwiesen wurde, dass wir keine erste Lesung hatten und dass vom Ältestenrat für die heutige abschließende Beratung nur zehn Minuten Beratungszeit vorgesehen wurden.

Worum geht es nun u. a. inhaltlich? Die Kollegin Wiegel hat einiges schon vorgetragen. Es geht erstens darum, im neuen Unterabschnitt VI den Datenschutz durch weitgehende Verweisung auf das Datenschutzrecht des Bundes neu zu regeln. Bestehen bleiben nur noch journalistische Sonderregeln.

Zweitens. Aus der Beseitigung des MediendiensteStaatsvertrages und den Verweis auf das Teledienste-Gesetz des Bundes erwachsen für die übrigen Staatsverträge Änderungsbedarfe hinsichtlich der Terminologie und der Abgrenzung.

Drittens. In Artikel 7 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages werden neue Befreiungstatbestände aufgenommen, die bei der Umstellung auf das neue System des bescheidsbezogenen Befreiungsrechtes übersehen wurden oder neu hinzukamen.

Viertens. Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag wird für Landesmedienanstalten ein Anreiz geschaffen zu fusionieren. Zu diesem Zweck wird ein erhöhter Sockelbetrag nicht nur für drei Jahre,

sondern in abgeschmolzener Form für insgesamt sieben Jahre gezahlt.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion kann diesen Veränderungen voll zustimmen. Ich gebe der Kollegin auf jeden Fall recht: Die noch vor uns liegenden Beratungen zu Staatsverträgen werden wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wir müssen uns auf parlamentarische Diskussionen, wahrscheinlich auch kontroverse, einstellen, insbesondere wenn es darum geht, das Gebührenrecht zu verändern und die Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu zu regeln. Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Pörtner. - Jetzt hat sich auch Herr Briese gemeldet. - Herr Briese, Sie haben zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist in den Debatten schon deutlich geworden: Probleme gibt es eigentlich nicht mit dem, was in diesem Vertrag steht, sondern mit dem, was nicht darin steht.

Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag hätte die ganze Problematik der Rundfunkgebühren für Computer aufgreifen können. Wir hatten dazu vor einigen Monaten eine feurige Debatte. Es bestand beinahe Einigkeit hier im Parlament darüber, dass es unsinnig sei, dass nun auch für Computer zumindest die Grundgebühr erhoben wird. Da gab es einen großen Aufstand unter den Freiberuflern, unter den Selbständigen, unter den Vereinen etc. Wir alle haben hier gesagt, dass die Lösung, die sich die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam ausgedacht haben, sehr unbefriedigend ist. Das war quasi eine Kompensation für die Kürzung der Rundfunkgebührenerhöhung, die die Ministerpräsidenten in sehr fragwürdiger Weise durchgesetzt haben. Zumindest hätte man hier das Moratorium fortschreiben können. Man hätte in den Staatsvertrag schreiben können, dass Rundfunkgebühren für Computer erst einmal nicht erhoben werden. Jetzt gibt es die sehr fragwürdige Regelung, dass für Computer zumindest die Grundgebühr erhoben wird. Ich finde, das ist sehr unbefriedigend, das ist keine gerechte Lösung. Sie ist nicht

klug, sie ist nicht bürgernah, und sie ist vor allen Dingen auch nicht wirtschaftsfreundlich.

Den anderen Punkt hat bereits die Kollegin Wiegel erwähnt. Es handelt sich um das Phänomen, dass wir in den Staatsverträgen eigentlich eine vereinfachte Gebührenbefreiung regeln wollten, die jetzige Lösung hinsichtlich der Befreiungstatbestände aber sowohl für die Kommunen als auch für die Bürger sehr viel komplizierter ist. Auch da gibt es dringenden Änderungsbedarf; auch das regelt dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht.

Ich finde, diese beide fehlenden Momente des Staatsvertrages sollte man noch einmal ansprechen. Das hätte man besser regeln können.

Wir werden trotzdem zustimmen, weil wir mit den Inhalten direkt keine Probleme haben. Aber diese medienpolitischen Hausaufgaben hätte man eigentlich mit erledigen können.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Friedrich Pörtner [CDU]: Das kommt noch, Kollege Briese!)

Jetzt kommt eine Kurzintervention von Frau Kuhlo. Frau Kuhlo, Sie haben das Wort für anderthalb Minuten.

Die anderthalb Minuten werde ich nicht brauchen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag, um den es hier geht, ist längst unterschrieben. Er war auch schon in trockenen Tüchern, Herr Briese, als wir uns hier über die Verlängerung des Moratoriums unterhalten haben.

(Zuruf)

- Doch. Er war noch nicht unterschrieben, aber schon ausverhandelt.

Dass wir noch Aufgaben zu lösen haben, ist völlig klar. Es ist auch allen klar, dass auch der Zehnte und der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht die letzten sein werden. Gott sei Dank arbeiten wir gemeinsam an einem neuen Gebührensystem. Das können wir nicht alleine machen; aber wir haben da schon einige Schritte gemeinsam unternommen. Inzwischen gehen die Signale aus den öffentlich-rechtlichen Anstalten in Richtung der von uns angedachten Haushaltsgebühr bzw. einer

Medienabgabe pro Person. Ich bin eigentlich ganz zuversichtlich, dass wir von da Unterstützung bekommen.

Die Aufgaben liegen also vor uns. Aber das, was wir heute zu besprechen haben, hat nicht das zum Gegenstand, was Sie behandelt haben.

(Zustimmung von Dr. Philipp Rösler [FDP])

Danke, Frau Kuhlo. - Herr Briese, möchten Sie darauf antworten? - Nein.

Dann schließe ich die Beratung. Weitere Wortmeldungen liegen mir nämlich nicht vor.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Das Gesetz ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Landeswahlrechts Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3475

Eingebracht wird der Gesetzentwurf von Frau Jahns von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Landeswahlrechts eingebracht, vor dem Hintergrund, dass es eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften des Kommunalwahlrechts an das Bundesrecht schon gegeben hat. Wir möchten deshalb auch das Landeswahlrecht dem Bundeswahlrecht anpassen. Damit sorgen wir für eine

Entzerrung von Fristen, die auch aufgrund des gewählten Wahltermins zurzeit so eng zusammenhängen, dass es zwischen den Feiertagen, zwischen Weihnachten 2007 und Neujahr 2008, zu Komplikationen kommen könnte. Deswegen werden bezüglich der Wahlvorschläge und der Parteienanerkennung die Fristen entzerrt. Den Kommunen wird damit eine Erleichterung des Wahlverfahrens ermöglicht, was uns sehr wichtig ist.

Meine Damen und Herren, es sind eigentlich nur trockene Zahlen, die geändert werden. Wir halten das trotzdem für sehr wichtig. Ich habe die Gründe ausgeführt. Es sind zum Teil größere Veränderungen, zum Teil kleinere Veränderungen. Wichtig ist darüber hinaus, dass zukünftig von dem „für das Landeswahlrecht zuständigen Ministerium“ die Rede sein soll. Den Begriff „Innenministerium“ benutzt man dann nicht mehr, um bei einer möglichen Veränderung der Bezeichnung des Ministeriums das Landeswahlrecht nicht wieder ändern zu müssen.

Wir haben in dem Gesetzentwurf noch eine weitere Anpassung vorgenommen, und zwar fällt die Wartezeit weg, nach der ein Bewerber bisher mindestens ein Jahr Deutscher sein musste. Diese Anpassung ist im Kommunalwahlrecht schon vorgenommen worden; nun nehmen wir auch hier eine Anpassung an das Bundeswahlrecht vor. Insofern werden die Wählbarkeitsvoraussetzungen geändert.

Zu den Kosten ist zu sagen, dass die Gesetzesänderung keine Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft hat und die Kommunen mit keiner weiteren Belastung rechnen müssen.

Insbesondere handelt es sich um folgende Veränderungen:

Nach derzeitigem Landeswahlrecht haben die Wahlberechtigten das Recht, das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 15. Tag vor der Wahl einzusehen. Künftig wird das vom 20. bis zum 16. Tag möglich sein. Das ist also nur eine minimale Veränderung von einem Tag.

Die Einreichungsfrist für die Kreisvorschläge bzw. für die Landeswahlvorschläge endete bisher am 34. Tag vor der Wahl. Künftig wird sie am 66. Tag vor der Wahl enden. Das ist eine ziemlich große Veränderung, die wir aber zur Entzerrung der Fristen für sehr positiv halten. Damit kommen wir den Wahlleitern entgegen, die damit mehr Zeit haben, sich mit den Wahlvorschlägen auseinan

derzusetzen. Auch für den Fall von Einsprüchen ist das sehr positiv zu werten.

Darüber hinaus wird die Frist für die Anerkennung einer Partei geändert. Die Parteien konnten bisher bis zum 54. Tag vor der Wahl ihre Anerkennung erreichen. Die Anerkennung erfolgte bis zum 44. Tag vor der Wahl. Künftig werden das der 90. und der 72. Tag sein. Auch das ist eine erhebliche Veränderung, die viel Zeit für die Auseinandersetzung mit einem eventuellen Einspruch gibt.

Die Zulassung der Wahlvorschläge erfolgte bisher bis zum 30. Tag vor der Wahl. Über Beschwerden wurde bis zum 24. Tag vor der Wahl entschieden. Diese Fristen werden verändert, und zwar auf den 58. und den 52. Tag vor der Wahl. Auch dies ist eine erhebliche Ausweitung.

Eine kleinere Veränderung gibt es bei den Modalitäten für die Wahlbenachrichtigung. Die Kommunen hatten die Wahlberechtigten bisher bis zum 23. Tag vor der Wahl zu benachrichtigen. Künftig soll es der 21. Tag vor der Wahl sein. Das ist also eine minimale Veränderung.

Darüber hinaus ist der Stichtag für das Wählerverzeichnis geändert. Bisher war dies der 35. Tag vor der Wahl. An dieser Stelle möchte ich auf ein kleines Versehen in der Drucksache hinweisen. In der Begründung zu Artikel 2 Nr. 3 muss es heißen: „Der Stichtag für das Wählerverzeichnis (35. Tag vor der Wahl) ist somit der 23.12.2007.“ In der Drucksache steht „2006“.