Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Dr. Lennartz, von einer Hektik, gar einer unchristlichen Hektik habe ich während der gesamten Ausschussberatungen und auch hier im Plenum während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes noch gar nichts bemerkt. Von daher glaube ich auch nicht, dass der Anlass für dieses Gesetz der ist, den Sie vermutet haben.
Das Argument, das Sie soeben angeführt haben, ist schon bei der Haushaltsdebatte widerlegt worden. Da die CDU und die FDP gemeinsam im Jahre 2008 die Landtagswahl wieder gewinnen werden, gibt es gar keinen Grund, dass Sie mit der Frage, wann ein Gesetz in Kraft tritt, irgendeine Sorge verbinden müssen. Wir werden in den nächsten fünf, wahrscheinlich sogar in den nächsten fünfzehn oder zwanzig Jahren regieren müssen, damit wir den Haushalt des Landes Niedersachsen wieder in Ordnung bringen können, den Sie und die SPD uns hinterlassen haben.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sprechen Sie sich nur Mut zu, Herr Bode!)
Ich möchte deshalb auf die interessanten Debatten zu sprechen kommen, die wir hierzu im Ausschuss geführt haben. Frau Leuschner, es war doch der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, der der SPD angehörende Minister Herr Stegner, der in einer uns nicht eigenen Wortwahl ziemlich deut
lich über die Beamten des Landes SchleswigHolstein herzog und sagte, dass darunter sehr viele seien, die er noch viel schneller als in fünf Jahren loswerden wolle, und dass fünf Jahre viel zu unflexibel seien.
Auch wir sind der Meinung, dass es eine Chance und eine Gelegenheit geben muss, so schnell wie möglich zu sehen, ob sich ein Beamter bewährt hat oder nicht bewährt hat, um die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen. Deshalb ist die Frage, ob zwei Jahre oder fünf Jahre festgelegt werden sollen, für uns mit „zwei Jahren Bewährungszeit“ richtig beantwortet.
Dann kam der bemerkenswerte Beitrag des Kollegen Bartling, Ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, der gesagt hat, man könne das Gesetz ja beurteilen, wie man wolle, aber der eigentliche Grund, aus dem er dieses Gesetz ablehne, sei
doch - überspitzt formuliert -, dass er dann nicht mehr die Möglichkeit hätte, alle diejenigen, die vorher eingestellt worden seien, einfach rauszuschmeißen.
(Walter Meinhold [SPD]: Wo hat er denn das gesagt? - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Minister Sander hätte die Probezeit nicht überlebt!)
Diese Aussage des früheren Innenministers im öffentlichen Teil der Sitzung des Innenausschusses war bemerkenswert. Wenn nur das der Anlass Ihrer Kritik ist, dann bin ich davon überzeugt, dass das Gesetz sachgerecht ist. Es ist richtig, dass wir die beamtenrechtlichen Konsequenzen aus den Urteilen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes und auch des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts in den entsprechenden Rechtsstreiten gegen die entsprechenden Landesregierungen zur Hand nehmen, die richtigen beamtenrechtlichen Konsequenzen ziehen, was den Beamtenstatus angeht, und möglichst schnell prüfen, ob sich jemand bewährt oder sich nicht bewährt, um nach zwei Jahren die Konsequenzen in die eine oder andere Richtung zu ziehen, so wie wir es auch in der Wirtschaft erwarten. In Niedersachsen gilt spätestens seit der Regierungsübernahme durch CDU und FDP: Nicht das Parteibuch zählt, allein die Leistung. So wollen wir es auch weiterhin handhaben. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Kollege Bode. - Das Wort zu einer Kurzintervention hat Frau Kollegin Leuschner. Sie haben anderthalb Minuten Redezeit. Bitte schön!
Herr Bode, es überrascht mich doch, dass Sie noch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof bemühen und in aller Deutlichkeit noch einmal sagen, dass die Landesregierung daraus die richtigen Konsequenzen ziehe. Das ist doch lächerlich!
Das Bekenntnis zum Berufsbeamtentum ist in der bayerischen Landesverfassung verankert. In Niedersachsen existiert das nicht; wir haben zwei anders lautende Entscheidungen zu beachten. Die müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen. Das ist doch vorauseilender Gehorsam und Unsinn.
- Das ist offenkundig nicht der Fall. - Von der CDUFraktion hat sich Frau Kollegin Jahns zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu der Aussage, das bisherige Modell auf Zeit, das durch die damalige SPD-Regierung eingeführt wurde, habe sich bewährt, kann man nur sagen: Es ist eindeutig widerlegt worden. Es wurde eindeutig festgestellt, dass sich dieses Modell nicht bewährt hat.
Deswegen und im Hinblick auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Bayern hat die Landesregierung jetzt die Gesetzesinitiative zur Umstrukturierung des Beamtentums ins Leben gerufen.
Es ist eindeutig festzustellen, dass mit diesem neuen Modell auf Probe die Flexibilität der personalwirtschaftlichen Entscheidungen in den Kommunen und in den einzelnen Behörden viel größer wird, als es bisher der Fall ist.
Besonders die Erfahrungen der Kommunen im Bereich der Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften haben ergeben, dass die bisherige Abordnung auf Zeit sehr viele Schwierigkeiten gebracht hat. Deswegen will die Regierungskoalition von CDU und FDP mit ihrer Initiative erreichen, dass in Zukunft eine Abordnung auf Probe auf längstens vier Jahre beschränkt wird, um mehr Flexibilität zu erreichen. Das ist der richtige Weg, und dafür stehen CDU und FDP.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 4. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte dies beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Auch hier ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Artikel 4/1. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.
Artikel 5. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Dann ist auch hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt.
Wer dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften seine Zustimmung geben und das Gesetz beschließen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenstimmen? - Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Das Letzte ist offenkundig nicht der Fall. Dann ist das Gesetz so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Bürokratieabbau in der Landwirtschaft Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drs. 15/2849 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drs. 15/3324
Berichts-, Dokumentations- und Nachweisaufwand Kosten in erheblicher Höhe. Allein bei der nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform entstehen nach Berechnungen des Deutschen Bauernverbandes für die Beantragung der EU-Prämien bei rund 400 000 Antragstellern 200 Millionen Euro Bearbeitungskosten für die deutsche Landwirtschaft. Davon entfallen auf Niedersachsen rund 20 Millionen Euro. Der Deutsche Bauernverband schätzt die gesamten Kosten für Bürokratie in der deutschen Landwirtschaft auf mindestens 800 Millionen Euro.