Protocol of the Session on November 9, 2006

Wir wissen und haben gehört, dass die Grenzen zwischen Gesetz und Plan fließend sind. Das ist ja auch in den Ergebnissen der Anhörung deutlich geworden. Dabei gibt es Schnittmengen, über die man streiten kann. Wir haben den Anspruch, diese Grundsätze im niedersächsischen Gesetz einer Klimaschutzverträglichkeitsprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls entsprechende Änderungen zu diskutieren.

Das beginnt beim Grundsatz 1, bei dem es um die gleichwertigen Lebensverhältnisse geht. Wir müssen uns sicherlich darüber Gedanken machen, wie

wir die Interpretation dieses Begriffes schärfen, insbesondere unter dem Aspekt des demografischen Wandels. Denn immer weniger kann dieser Grundsatz bedeuten: Jedem das Gleiche!

Aufweichungen, die hier insbesondere in Bezug auf das System Zentraler Orte diskutiert werden, werden wir widersprechen. Allein die Einschränkung, diesen Grundsatz nur in der Regel zu beachten, widerspricht den klaren Aussagen im Raumordnungsgesetz. Wir müssen - das wissen sicherlich alle Praktiker - einige Gemeinden immer wieder vor ihren hyperaktiven Gemeinderäten schützen.

Es geht mit dem Grundsatz 6 weiter, bei dem es um die Verkehrsinfrastruktur geht. Hier vermisse ich eindeutig einen Hinweis auf den Vorrang von Wasser- und Schienenwegen, wie er im ROG festgelegt ist.

Bei der Energieversorgung sollte dringend ein Vorrang für die erneuerbaren Energien festgeschrieben werden, anstatt konventionelle und regenerative Energie kommentarlos nebeneinanderzustellen. Das muss korrigiert werden.

Das gilt auch für den Grundsatz 8, bei dem es um den ländlichen Raum geht. Es ist doch ein Zeichen für die ideologische Manipulation, wenn hier auf Betreiben der Landwirtschaft das Wort „neu“ in Bezug auf die Schaffung von Arbeitsplätzen herausgenommen wird und der Begriff „flächengebunden“ in Bezug auf die Landwirtschaft gestrichen wird. Das ist nicht nur eine redaktionelle Verschlankung des Textes, sondern eine deutliche programmatische Festlegung, die im Übrigen im Widerspruch zum Bundesrecht steht.

Ich muss Sie deshalb dringend auffordern, Ihre Ansätze zu korrigieren. Sie überfordern die Kommunen, wenn Sie den Ansatz der Selbstversorgung ideologisch überhöhen. Orientieren Sie sich an der Aussage von Professor Priebs, die sicherlich auch jeder Praktiker bestätigen kann: Die Summe der kommunalen und betrieblichen Optimierungen stellt nicht notwendigerweise ein regionales Optimum dar. - Das ist die Leitschnur, an der wir uns orientieren müssen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Klein. - Für die FDPFraktion hat sich Herr Kollege Oetjen zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion möchte ich zunächst ausdrücklich den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf begrüßen. Denn dieser Gesetzentwurf trägt der Maxime von CDU und FDP Rechnung, Gesetze zu vereinfachen und zu verschlanken. Das hat der Kollege Klein gerade schon aufgegriffen. Dies wird insbesondere durch die Zusammenfassung mehrerer Verordnungen und Gesetze in nur noch einem Gesetz und einer Verordnung erreicht. Für diesen Schritt möchte ich der Landesregierung Lob und Anerkennung aussprechen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Mit diesem Gesetzentwurf werden elf Grundsätze der Raumordnung aufgestellt. Diese Grundsätze sind aber kein Selbstzweck, sondern dienen dazu, dieses Land noch besser zu machen: besser für die Menschen, die hier leben, besser für Wirtschaft und Investoren sowie besser für Natur und Landschaft. Deshalb begrüße ich ganz eindeutig auch die Weiterentwicklung dieser Grundsätze und die Anpassung dieser Grundsätze an die Realität, in der wir leben. Das ist der richtige Schritt.

(Zustimmung von Friedhelm Biest- mann [CDU] - Karin Stief-Kreihe [SPD]: Rückwärts gewandt!)

Die konkrete Ausgestaltung des Raumordnungsrechts geschieht in den Raumordnungsprogrammen, die detaillierte Vorgaben für Infrastrukturprojekte, Freiraumplanung und Raumstruktur beinhalten. Ich kann die Kolleginnen und Kollegen von der SPD aus ihrem eigenen Weltbild heraus schon verstehen. Denn die SPD lehnt es natürlich ab, solche Verantwortung nach unten auf die Kommunen zu geben. Sie wollen lieber von oben ganz tief hinunter reinregieren. Das ist aber nicht der Weg, den CDU und FDP gehen.

(Jörg Bode [FDP]: Genau!)

Vielmehr setzen CDU und FDP auf die Kraft und die Ideen der Menschen vor Ort. Die Kommunen sind der richtige Ansprechpartner.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ferner wird mit diesem Gesetz einer europäischen Norm Rechnung getragen, indem die strategische Umweltprüfung, wie vom Bund vorgegeben, für die Aufstellung von Raumordnungsprogrammen eingeführt wird. Dabei gibt es kein Draufsatteln, wie man es anderswo erlebt. Herr Kollege Klein hat dazu gerade gesagt, dass er sich das gewünscht hätte. Meine Damen und Herren, dass es kein Draufsatteln gibt, ist auch gut so.

Da dieser Gesetzentwurf auch den Weg für die Einbringung des Landes-Raumordnungsprogrammes freimachen soll, möchte ich aus meiner Sicht auf einige Punkte in diesem Bereich eingehen.

Der erste Punkt ist die Reihenfolge, die die Kollegin Stief-Kreihe angesprochen hat. Meine Damen und Herren, wir brauchen das Gesetz als Grundlage dafür, dass wir das Landes-Raumordnungsprogramm aufstellen können. Deswegen ist es richtig, dass wir hier zuerst das Gesetz diskutieren, um dann in einem zweiten Schritt die Verordnung zu beraten. Das wird hier stattfinden. Haben Sie keine Sorge! Der Landtag wird in angemessener Art und Weise beteiligt werden. Davon bin ich fest überzeugt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Der andere Punkt ist das Thema Factory-OutletCenter, das hier sowohl von der Kollegin StiefKreihe als auch vom Kollegen Klein angesprochen wurde. Ich möchte hier für die FDP-Fraktion sehr deutlich sagen, dass wir die Landesregierung in ihrem Ansinnen verstehen, Niedersachsen nicht als Insel zu begreifen, sondern Entwicklungen, die sich am Rande Niedersachsens ergeben, zu bewerten und zu überlegen, welche Schlüsse Niedersachsen daraus zu ziehen hat. Gleichzeitig möchte ich die Sorge der FDP deutlich machen, dass durch einen Zuwachs von Factory-OutletCentern der mittelständische Einzelhandel in unseren Innenstädten kaputtgeht. In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Es wird unsere Aufgabe sein, hier einen goldenen Mittelweg zu finden, also nicht das eine Extrem und nicht das andere. Die berechtigten Belange des Einzelhandels müssen aber in der Frage der Factory-OutletCenter aus Sicht der FDP deutlich berücksichtigt werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die FDP möchte ich hier auch noch ganz kurz zu dem Antrag, der mit diesem Gesetzentwurf gleich zusammen beraten wird, Stellung nehmen. Es geht in diesem Antrag um BusinessImprovement-Districts, die BIDs. Wir stimmen dem Antrag, der von den Fraktionen eingebracht wurde, zu, Business-Improvement-Districts zu prüfen und gegebenenfalls einen Modellversuch auf den Weg zu bringen. Aus der Sicht der FDP muss die Basis dabei aber immer die Freiwilligkeit bei den Beteiligten sein. Wir haben große Vorbehalte rechtlicher Natur bei verpflichtenden Business-ImprovementDistricts, was das Eigentumsrecht angeht. Ich meine aber, dass wir mit dem Antrag, der hier gemeinsam auf den Weg gebracht wurde, einen richtigen Schritt tun und den richtigen Weg beschreiten. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Oetjen. - Für die CDUFraktion hat sich nun Herr Dr. Stumpf zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelhandel kommt in vielen Städten, insbesondere in Gemeinden mittlerer Größe, zunehmend in Schwierigkeiten. Großflächiger Einzelhandel auf der grünen Wiese hat in den letzten Jahrzehnten, häufig auch im Verbund mit Discountern, geführt von professionellem Management und ausgestattet mit ausreichend kostenlosem Parkraum und einem Budget für Sicherheit und Sauberkeit, Kundenströme aus den Innenstädten auf die grüne Wiese umgeleitet. Gleichzeitig führen Umsatzverluste bei den kleineren Geschäften der Innenstädte, verbunden mit sinkenden Renditen der Immobilienbesitzer, zu einer Schwächung der gewachsenen innerstädtischen Strukturen. Konventionelle lokale Initiativen haben in der Vergangenheit und bis heute vielfach gezeigt, dass sie nicht in der Lage sind, die notwendigen Strukturverbesserungen zu realisieren.

Diese Situation verlangt nach neuen Ideen und Handlungsformen. Diese Erkenntnis gibt es nicht nur bei uns, sondern im breiten Feld der Bundesrepublik. Wir befinden uns damit in einer Situation, in der wir handeln müssen, insbesondere weil die auf rein freiwilliger Basis wirkenden Initiativen in den städtischen Zentren wie Standort- und Werbe

gemeinschaften immer wieder mit Trittbrettfahrern und Verweigerern konfrontiert werden. Letztere scheuen sich nicht, von Investitionen Einzelner und deren persönlichem Engagement zu profitieren, dabei aber jeden eigenen Beitrag für wichtige Gemeinschaftsaufgaben zu verweigern. Unter anderem wird das jedes Jahr wieder am Beispiel der Weihnachtsbeleuchtung deutlich. Gerade in diesen Tagen gibt es entsprechende Diskussionen in vielen Gemeinden.

Im Gegensatz zu dieser bisherigen Form der Selbstorganisation der lokalen Wirtschaft ist bei einem BID entscheidend, dass die gemeinsamen, eigenverantwortlich geplanten Aufwendungen durch einen verpflichtenden finanziellen Beitrag aller Betroffenen im sogenannten Innovationsbereich gedeckt werden. Jeder kann sich mit Ideen und muss sich finanziell in einem abzusteckenden Rahmen einbringen.

Unser Antrag, der heute hier, geringfügig ergänzt, als gemeinsamer Antrag von CDU, FDP und SPD behandelt wird, ist unseres Erachtens der richtige Weg, um die Erfahrungen anderer Bundesländer, die bereits BID-Gesetze verabschiedet haben, aufzuarbeiten und damit eine formell und materiell tragfähige Grundlage für unser weiteres Handeln zu schaffen. Viele Städte in Niedersachsen sehen eine Chance, mit dem BID einen entscheidenden Beitrag zur planungsrechtlichen Städteentwicklung zu leisten und einen Lösungsansatz zur Aufwertung von Geschäftslagen in die Hand zu bekommen. Wenn dieses für die Einzelnen auch nicht zum Nulltarif zu haben ist, so gibt es doch Beispiele, dass mit dem finanziellen Engagement der Eigentümer im Rahmen eines BID eine Werterhaltung und Wertsteigerung für die betroffenen Grundstücke erreicht werden kann. Entscheidend für den Erfolg wird es sein, dass wir den Kommunen in einem zweiten Schritt eine Rechtsgrundlage an die Hand geben, die bewirkt, dass die Betroffenen Vertrauen entwickeln können. Damit wir das erreichen, müssen die Eigentümer und Geschäftsbetreiber frühzeitig mit ins Boot genommen werden.

Bei einem BID haben Trittbrettfahrer keine Chance. Um ein sachgerechtes und rechtlich tragfähiges BID-Gesetz formulieren zu können, ist es deshalb sinnvoll, die Erkenntnisse der Länder auszuwerten, in denen entsprechende Gesetze bereits angewendet werden. Es ist kein Geheimnis, dass z. B. in Hamburg Widersprüche gegen die BIDRegelung vorliegen. Die verlangten Sonderabga

ben stoßen bei den Betroffenen nicht nur auf Gegenliebe. Die Verfassungskonformität wird zum Teil infrage gestellt. Die hier im Landtag durchgeführte Anhörung hat deutlich gemacht, dass die Voten von der Befürwortung bis hin zur Ablehnung reichen. Man sollte aber auch bedenken, dass in NRW, wo es bisher ähnliche Regelungen auf freiwilliger Basis mit staatlicher Förderung gibt, jetzt aktuell eine gesetzliche Regelung erwogen wird. Wir müssen uns aber auch daran orientieren, dass es eine zweistellige Anzahl niedersächsischer Städte gibt, die förmlich darauf warten, als Modellstädte Regelungen auf der Grundlage eines BIDGesetzes einführen zu können.

(Glocke der Präsidentin)

- Frau Präsidentin, ich bin sofort am Ende. - Es wäre falsch, diese Ziele der kommunalen Ebene nicht zu beachten.

Da uns nicht mehr unendlich viel Zeit für die Grundsatzentscheidung, ob wir eine Gesetzesinitiative starten oder nicht, zur Verfügung steht, haben wir eine Fristsetzung für die Vorlage des erbetenen Berichts im Antrag auf den 31. März 2007 vorgenommen, damit wir möglichst bald, wie auch vom Vorredner von der FDP deutlich gemacht wurde, zu einem Modellversuch kommen und diesen in Gang setzen können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herzlichen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Kollegen Heiligenstadt das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der SPD-Fraktion ist die Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren in unseren Städten im Lande Niedersachsen sehr wichtig. Wir unterstützen daher die Bemühungen in allen Städten, die Zentren attraktiver zu machen. So unterstützen wir alle Aktivitäten, angefangen beim Stadtmarketing bis hin zum Wettbewerb „Ab in die Mitte“, den damals ja noch die SPD-geführte Landesregierung initiiert hat, um etwas mehr Engagement auch in den Innenstädten zu fördern.

(Beifall bei der SPD)

Die Problemsituation in den Innenstädten ist auch durch verschiedene Prozesse im Einzelhandel entstanden. Ich erwähne hier nur den Konzentrationsprozess, den Filialisierungsprozess oder die Entwicklungen im großflächigen Einzelhandel an nicht integrierten Standorten. Den Innenstädten und insbesondere den Zentren in den Mittelzentren droht jedoch weiter Ungemach. Ich erwähne hier nur Ihre Planungsabsichten bezüglich der FactoryOutlet-Center oder den unter dem nächsten Tagesordnungspunkt zu behandelnden Ladenschluss. Das Problem in den Innenstädten sind insbesondere die Trittbrettfahrer, die die engagierten Aktivitäten der Einzelhändler vor Ort zum Teil ins Leere laufen lassen und die dann an den Erfolgen ohne eigenen Einsatz teilhaben.

Wir halten daher Business-Improvement-Districts grundsätzlich für ein geeignetes Instrument, um die Solidarität von allen in den Innenstädten Handelnden einzufordern. Es gibt, wie die Anhörung gezeigt hat, allerdings durchaus das eine oder andere verfassungsrechtliche Problem, und es gibt auch unterschiedliche Nuancierungen im Bereich der Quotierungen. Uns ist natürlich bekannt, dass es in der Regierungskoalition zwischen CDU und FDP auch einen Dissens gibt. Was die konkrete gesetzliche Ausgestaltung angeht, sind die einen wohl doch auf der Seite derer, die nicht so viele zusätzliche Gesetze wünschen, während die anderen zumindest bezüglich des hier zur Debatte stehenden Instrumentes doch ganz gern mehr geregelt sehen möchten. So hat es sich jedenfalls im Ausschuss dargestellt. Der vorliegende Antrag enthält im Grunde genommen ja nichts Falsches. Er beinhaltet einen Prüfauftrag. Obwohl ja ein Antrag der Grünen betreffend einen Gesetzentwurf über BIDs vorliegt, wollen wir den vorliegenden Antrag unterstützen. Wir wollen aber nicht, dass dieser Antrag nur „weiße Salbe“ enthält. Vielmehr wollen wir in zeitnaher Umsetzung des Antrages auch Ergebnisse haben und über diese dann beraten. Mit der Fristsetzung, die wir ergänzt haben, helfen wir Ihnen dabei etwas auf die Sprünge. Ich hoffe, dass wir spätestens im Frühjahr des nächsten Jahres die Ergebnisse beraten können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Heiligenstadt. - Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat

Herr Kollege Hagenah von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zur angeblichen Stärkung von Dienstleistungs- und Einzelhandelszentren ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Der Antrag, der seit einem Jahr vorliegt, dient doch nur dazu, nichts zu tun. Es soll geprüft werden, und es sollen möglicherweise Modellprojekte vorgelegt werden. Aber alle hier im Saal wissen, dass sie niemandem nützen werden; denn ohne rechtliche Bindung werden Modellprojekte überhaupt keine Unterschiede zu den bestehenden freiwilligen Lösungen in den Kommunen bewirken können. Mit anderen Worten: Wir verlieren jede Menge Zeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Während wir uns mit diesem Placebo beschäftigen und Zeit tot schlagen, ist die Landesregierung schon längst auf dem Weg und will Factory-OutletCentern, die sie selber einmal für unsere Innenstädte als schädlich angesehen hat, raumordnerisch zulassen. Das ist doch unglaublich!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Widersprüchlichkeit, diese Art, den Einzelhandel in den Städten und die Kommunen allein zu lassen, die dringend die rechtlichen Möglichkeiten benötigen, die wir Ihnen schon vor neun Monaten in einem Antrag vorgelegt haben, wird selbst einer sich „bürgerliche Mehrheit“ nennenden Regierungsfraktion nicht gerecht.