Das Verhalten der Landesregierung in dieser Diskussion erinnert ein bisschen an die Dinosaurier vor 60 Millionen Jahren. Auch damals hatte es zunächst nur ganz marginale Wetteränderungen gegeben; es schien, dass die Dinosaurier sich keine Sorgen zu machen brauchten. Relativ kurze Zeit später gab es dann doch einen radikalen Klimawandel, und die Dinosaurier sind ausgestorben.
Meine Frage geht aber in eine andere Richtung. Das Deichvorland hat eine sehr wichtige wellenbrechende Wirkung. Wie bereitet sich die Landesregierung darauf vor, dass es durch den Klimawandel und den damit verbundenen Anstieg des Meeresspiegels sehr stark in Mitleidenschaft gezogen wird?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Briese, Sie waren vielleicht ebenfalls im September-Plenum anwesend. Damals habe ich klar und deutlich gesagt - auch heute habe ich das getan -, dass das Deichvorland sowohl hinsichtlich seiner Höhe als auch hinsichtlich seiner Tiefe von besonderer Bedeutung für den Küstenschutz ist. Ich habe gleichzeitig Zahlen genannt - die können Sie nicht wegdiskutieren -, wonach sich das Deichvorland in den letzten Jahrzehnten stärker aufgebaut hat, als es abgebrochen ist. Im Festlandbereich haben wir 1 600 ha neue Salzwiesen. Das ist zehnmal mehr, als abgebrochen ist. Auf den Ostfriesischen Inseln hat es sogar einen Anstieg um das 20-Fache gegeben. Die Maßnahmen zum Küstenschutz, die auch andere bereits ergriffen haben, haben zu diesen positiven Wirkungen im Vorland geführt.
Herzlichen Dank. - Bevor ich den letzten Fragesteller aufrufe, stelle ich die Beschlussfähigkeit des Hauses fest.
Herr Minister Sander, wir kommen in dieser Sache nicht weiter. Unsere Fraktion möchte gerne den Entwurf Ihres Generalplanes Küstenschutz haben. Wann werden Sie uns bitte diesen Entwurf zusenden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Meihsies, Sie erhalten den Generalplan Küstenschutz so schnell wie möglich. Der Entwurf muss aber erst abgestimmt werden. Er könnte ja noch einen Fehler enthalten. Stellen Sie sich vor, ich würde Ihnen den jetzt geben! Dann würden Sie sich vielleicht irren oder ihn nicht richtig verstehen. Dann bekämen wir von Ihnen beim nächsten Mal wieder eine Mündliche Anfrage. Deswegen wollen wir den Generalplan so gut aufbereiten, dass auch für Sie sehr schnell erkennbar ist, welche Ziele wir mit ihm verfolgen.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
noch: Tagesordnungspunkt 2: 39. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/3225 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3226 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 3228
Über die Ausschussempfehlungen zu denjenigen Eingaben in der Drucksache 3225, zu denen keine Änderungsanträge vorgelegen haben, haben wir bereits in der 100. Sitzung am 10. Oktober 2006 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über diejenigen Eingaben aus der Drucksache 3225, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, mir jetzt wirklich alle sehr aufmerksam zuzuhören. Es wäre zwar Sache der Präsidentin, das zu sagen. Gleichwohl bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit. Es geht hier um den Schulbesuch von Kindern. Das betrifft irgendwie alle von uns. Von daher würde ich mich freuen, wenn Sie das tun würden, ohne dass die Präsidentin das sagt.
Es ist angenehm ruhig. Ich gehe davon aus, dass Ihnen, Frau Groskurt, die uneingeschränkte Aufmerksamkeit des Hauses gilt.
Danke schön. - Die Petenten, Stephanie und Thorsten Flügel, beantragten für ihre zehn Jahre alten Kinder Fenja und Timm eine Genehmigung nach § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes zur Aufnahme an einer anderen als der zuständigen Schule. Zur Begründung führten sie die erforderliche Betreuung der Kinder im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit an. Die Großeltern betreuen die Kinder nach der Schule und wohnen im Bereich der anderen Schule. Die Landesschulbehörde hat den Kindern den Besuch der anderen Schule gestattet, allerdings auf zwei Jahre befristet, bis zum Abschluss der Klasse 6.
Die Befristung ist nicht im Gesetz vorgeschrieben. Es macht auch keinen Sinn, dass die Kinder nach zwei Jahren die Schule wieder wechseln sollen. Die Eltern bitten in ihrer Petition um eine Gestattung des Schulbesuchs bis zum Schulabschluss, damit die Schullaufbahn der Kinder ungestört vonstattengehen kann.
Aus der Sicht der SPD-Fraktion ist es dringend notwendig, dieser Bitte zu entsprechen und die Eingabe zu berücksichtigen. Vom Grundsatz her steht die SPD-Fraktion mit ihrer Meinung nicht alleine. Vielmehr betonen alle Mitglieder des Parlaments, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein von der Politik dringend und umfassend zu unterstützendes Ziel ist.
Von der Politik wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als vorrangiges Ziel im Hinblick auf die Lebensplanung gepriesen. Kinderbetreuungsplätze werden gefordert, Ganztagsschulen organisiert, Tagesmütter ausgebildet, damit unsere Kinder eine optimale Betreuung und Bildung erhalten und den Eltern eine Berufstätigkeit ermöglicht wird.
In diesem Fall organisiert eine Familie in Zusammenarbeit mit den Großeltern mit großer Verantwortung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Familie Flügel managt das vorbildlich innerhalb der Familie, und das Land muss keinen Cent dazubezahlen.
Auf Nachfrage im Ausschuss erklärte das Ministerium, dass auf das Land durch den Besuch des Gymnasiums in Lüneburg keine zusätzlichen Kosten zukämen. Auch die Schülerbeförderung liegt im Tarifbezirk.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders alle, die Kinder haben, Sie können nicht ernsthaft wollen, dass wir ohne Not in zwei Jahren dann zwölfjährige Kinder nachmittags sich selbst überlassen, obwohl kompetente Großeltern zur Betreuung zur Verfügung stehen. Stellen Sie sich vor: Zwölfjährige Kinder kommen von der Schule nach Hause. Niemand ist da. Sie machen sich irgendetwas zu essen zurecht, essen alleine und können ihre Schulerlebnisse niemandem erzählen. Sie schauen ungehindert Videos, welche auch immer, und surfen im Internet. Wir haben reichlich anerkannte Studien, die beweisen, dass das der Entwicklung der Kinder und letztendlich auch unserer Gesellschaft nicht gut bekommt. Gerade im Alter ab zwölf
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meiner Meinung nach sollten wir noch einmal darüber nachdenken, bevor wir voreilig eine für die Kinder Fenja und Timm lebensentscheidende Abstimmung vornehmen. Wir müssen hier einer großen Verantwortung gerecht werden und dürfen keine leichtsinnige Entscheidung nach dem Motto „Mit zwölf kommen die schon zurecht“ treffen. Nein, erstens kommen sie mit zwölf nicht alleine zurecht und zweitens ist es hier auch überhaupt nicht notwendig wie vielleicht bei einigen alleinerziehenden Müttern, die keine Großeltern in der Nähe haben.
Ich glaube, dass die Abstimmung im Ausschuss auf einem Missverständnis kurz vor Ende der Sitzung beruhte. Ich schlage vor, die Petition in den Ausschuss zurückzuverweisen, damit wir dort in aller Ruhe sachlich diskutieren können. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kinder der Petentin sind im Februar 2006 zehn Jahre alt geworden. Sie besuchen seit Schuljahresbeginn die 5. Klasse eines Gymnasiums in Lüneburg. Normalerweise würden die Kinder das Gymnasium Bleckede besuchen, da dieses für den Wohnort der Kinder zuständig ist.
Bedingt durch das Alter und die damit verbundene Betreuungssituation erteilte die Landesschulbehörde eine Genehmigung zum Besuch des Gymnasiums Lüneburg. Der dortige Schulbesuch ist auf zwei Jahre befristet. In zwei Jahren werden die Zwillinge zwölfeinhalb Jahre alt sein.
Meine Damen und Herren, wir haben es uns im Ausschuss keineswegs leicht gemacht. Es ist natürlich so, dass man sehen muss, ob Kinder mit zwölfeinhalb Jahren noch den Umfang an Betreuung benötigen, wie sie ihn mit zehn Jahren benötigen. Deshalb waren wir auch der Meinung, dass im Jahre 2008 zeitnah eine erneute Überprüfung erfolgen muss. Wenn die Petenten es möchten, können sie sich im Jahre 2008 an die Schulbehör
de wenden und den Sachverhalt erneut prüfen lassen. Genau zu diesem Zeitpunkt wird sich herausstellen, ob sich die berufliche Situation der Eltern verändert hat, ob sich die Betreuungssituation verändert hat und wie dann zu verfahren ist. Ich bitte daher, zum heutigen Zeitpunkt nach Sachund Rechtslage zu entscheiden und im Jahre 2008 zu sehen, wie sich die Situation verändert hat und wie wir dann verfahren müssen. - Ich danke Ihnen.
Danke schön. - Frau Kollegin Groskurt, wir haben die Geschäftsordnung geändert. Kurzinterventionen sind bei der Beratung über Petitionen nicht möglich. - Zu dieser Petition liegt mir keine weitere Wortmeldung vor.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der Eingabe 3223/11/15, mit der sich die Petentin gegen die Erhebung von Studiengebühren wendet. Die junge Frau hat sich im Juni dieses Jahres mit der Sorge an den Petitionsausschuss gewandt, dass sie aus finanziellen Gründen ein gewünschtes Studium nicht werde aufnehmen können. Gleichzeitig spricht sie sich in ihrer Petition dagegen aus, dass im Bildungssystem eine Klassifizierung stattfindet, bei der die Menschen nach ihrem Vermögen eingeteilt werden.
Meine Damen und Herren, junge Menschen werden sich künftig aufgrund Ihrer Politik gegen ein Hochschulstudium entscheiden. Sie entscheiden sich dann auch trotz der Studienbeitragsdarlehen, die durch die NBank gewährt werden, gegen ein Studium. Die vorliegende Eingabe zeigt, dass das mit den Studienbeitragsdarlehen verbundene Kreditrisiko viele potenzielle Bewerber gerade aus einkommensschwachen Familien offensichtlich von einem Studium abhalten wird. Das niedersächsische Studienbeitragsdarlehen ist ein Modell vorgegaukelter Sozialverträglichkeit. Es ist insbesondere für Kinder aus einkommensschwachen Familien ein Modell, das zur Schuldenfalle werden kann. Die Studierenden in Niedersachsen müssen, soweit sie das Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren in Anspruch nehmen, mit einer weit
aus höheren finanziellen Belastung rechnen, als es der Wissenschaftsminister, Herr Stratmann, in der Stellungnahme zu dieser Petition behauptet. Es wird immer wieder eine Höchstgrenze für die Darlehensbelastung einschließlich der Zinsen genannt. Das sind 15 000 Euro, die auf die Studierenden zukommen. Die Belastung fällt faktisch aber höher aus, weil bei der Kalkulation die anfallende Zinsbelastung aus der Rückzahlungsphase unterschlagen wurde.
Meine Damen und Herren, nach den letzten Daten des Statistischen Landesamtes ist festzustellen, dass die Zahl der Studienanfänger in Niedersachsen von 2003 auf 2004 stark gesunken ist. Es ist auch festzustellen, dass Niedersachsen mit netto minus 25 000 - es sind ganz genau 25 345 - abwandernden Studierenden den schlechtesten Wanderungssaldo im Bundesvergleich aufweist. Dies macht deutlich, dass Niedersachsen als Wissenschaftsstandort im Wettbewerb immer weiter zurückfällt. Die Einführung von Studiengebühren wird diesen Trend vermutlich noch weiter verstärken.
Wir unterstützen das Anliegen der Petentin und bitten daher, die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. - Vielen Dank.
Danke schön, Frau Kollegin Polat. - Zur gleichen Petition hat sich Frau Kollegin Bertholdes-Sandrock zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort!