Offensichtlich haben Sie sie darin unterstützt. Es wäre schön gewesen, wenn Sie sie anders beraten hätten, als es offensichtlich geschehen ist.
Ich beantworte jetzt die Frage von Herrn Hagenah. Auch für die Öffentlichkeitsarbeit einer GmbH ist die Geschäftsführung zuständig. Als Aufsichtsratsvorsitzender habe ich ausgesprochen darauf geachtet, dass alle juristischen Feinheiten beachtet werden. Es ist Ihnen vielleicht bekannt, dass die Dame in Hildesheim häufig mit der Presse Streit angefangen hat. Sie hat die örtliche Presse mehrfach verklagt und sogar Schreiberinnen von Leserbriefen auf Widerruf verklagt. Das war also ein ausgesprochener schwieriger Umgang. Der Steuerzahlerbund hatte auch mich angeschrieben. Dieses Schreiben habe ich aufgrund der Zuständigkeit an sie weitergeleitet. Ich hätte es sehr begrüßt, wenn eine bessere Öffentlichkeitsarbeit stattgefunden hätte. Darüber haben wir auch im Aufsichtsrat gesprochen. Sie hat sich geweigert und es - wie an anderen Stellen auch - zum Prozesse kommen lassen. Erst auf Androhung des Gerichtes ist sie mit diesen Vorstellungen herausgekommen. Auch deshalb habe ich den Punkt Personalien geteilt. Aber darüber werde ich nicht berichten, weil das ebenfalls vertraulich ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns interessiert nicht so sehr die Rolle der Geschäftsführerin, sondern uns interessiert mehr Ihre Rolle, Herr Möllring, die Sie dabei gespielt haben. Ich entnehme der Nordwest-Zeitung vom 17. Juni, dass sich Ihr Parteifreund Kurt Machens zu diesem Thema geäußert hat. Ich zitiere:
Er bezieht sich darauf, dass Sie, schon bevor Sie Aufsichtsratsvorsitzender waren, Mitglied des Aufsichtsrates gewesen sind. Ich frage Sie: Haben Sie die schlauen Fragen, die Sie hinterher gestellt haben, gar nicht bei der Planung dieser Veranstaltung gestellt? Oder wie ist zu erklären, dass es Ihnen erst hinterher aufgefallen ist? Wie erklären Sie sich, dass Herr Machens behauptet, Sie wüssten mehr, als Sie zugeben?
Ich bin ein großzügiger Mensch, und die Trauerarbeit des Herrn Machens habe ich neulich, als ich ihn getroffen habe, entsprechend kommentiert. Das Wort, das ich gebraucht habe, ist aber nicht parlamentarisch. Deshalb möchte ich es hier nicht wiederholen. Er hat mir daraufhin gesagt, dass er das nicht so gesagt habe und dass das alles ganz anders wäre.
Ich habe hier eben vorgetragen, dass in meiner ersten Sitzung ein Grobkonzept vorgestellt worden ist. In der zweiten Sitzung wurde eine Kostenkalkulation vorgelegt, bei der ich als Einziger - Herr Machens war auch da dabei - gefragt habe, ob die Einnahmen realistisch sind. Es ist mir bestätigt worden, dass man davon ausgeht. Ich habe dann die erforderlichen Maßnahmen getroffen, die man als Aufsichtsrat ergreifen kann.
In die konkrete Geschäftsführung kann und darf ich gar nicht eingreifen. Aber ich kann auch gegen den Willen der Geschäftsführung Aufsichtsratssitzungen einberufen. Ich habe Ihnen vorgelesen, dass ich das gemacht habe. Ich habe das immer wieder überprüft. Ein Problem war allerdings, dass ich erst nach Aufforderung eine Einladung zu dieser Gala bekommen habe, was für einen Aufsichtsratsvorsitzenden etwas merkwürdig ist. Ich habe allerdings vorher erfahren, dass diese Gala stattfindet, weil ich bereits bei jemand anders eine Einladung gesehen hatte. Dann haben wir nachgefragt, und daraufhin hat man auch den Aufsichtsrat eingeladen. Sie sehen also, wie schwierig das damals gewesen ist.
Herr Möllring, ich habe immer noch nicht verstanden - Sie sagen ja auch nicht alles, was Sie wissen; das ist deutlich geworden; Sie zitieren unvollständig -, warum Sie nach einer sehr lückenhaften Klärung der Abschlussrechnung, von der Sie gesagt haben, dass sie auch nicht zu Ende geprüft worden sei, trotzdem zu der dezidierten Auffassung kommen konnten, dass die alleinige Schuld bei der von Ihnen als „streitbare Dame“ bezeichneten Leiterin des Museums liegt?
(Bernd Althusmann [CDU]: Das ist eine bösartige Unterstellung! Ich rede gleich zur Geschäftsordnung!)
Frau Harms, das ist doch nun nicht so schwer. Nach der Satzung der GmbH - das ist eine ganz normale Satzung - hat die Geschäftsführung im Rahmen des Wirtschaftsplans zu arbeiten. Dieser Wirtschaftsplan ist einzuhalten. Es gibt einen Jahreswirtschaftsplan, in dem auch die Sonderausstellung schon einmal grob skizziert ist, und dann gibt es einen Wirtschaftsplan für diese Sonderausstellung.
Wenn ich als Aufsichtsrat beschließe: „Du darfst für die Eröffnungsveranstaltung 25 000 Euro ausgeben“, wenn es nachher weit über 100 000 Euro gewesen sind, obwohl man vorher nachgefragt hatte: „Bleibt Ihr im Rahmen?“, und man gesagt hatte: „Wir bleiben im Rahmen“, wobei man hinterher aber nicht im Rahmen geblieben ist, dann ist das die Verantwortung derjenigen, die in einer GmbH die Geschäftsführung macht, und das ist bei uns eine Frau, nämlich die Geschäftsführerin.
Herr Minister, ist es nicht richtig, dass Sie die Museumschefin in Hildesheim seit Jahren loswerden wollen?
Sie haben selber erklärt, dass sie eine sehr streitbare Frau ist, dass sie aber auch, was die Leitung des Museums betrifft, über eine sehr hohe Kompetenz verfügt. Kommt es Ihnen jetzt nicht genau richtig, dass Sie die Verantwortung einzig und allein auf die Museumschefin abwälzen und überhaupt keine Verantwortung als Aufsichtsratsvorsitzender übernehmen?
Herr Buß, Sie müssten das doch aus Hildesheim wissen. Ich war von Anfang an aus verschiedenen Gründen der Meinung, dass ich diese Geschäftsführerin nicht gewählt hätte. Aber wie das in einer Demokratie so ist: Man wird überstimmt und hat das zu akzeptieren. Ich habe das auch akzeptiert. Es herrschte eine einmütige Begeisterung bei der SPD, dass das so sein sollte.
Ich habe mich allerdings einmal, als sie das vorherige Aufsichtsratsmitglied, meinen Freund Kurt Machens mitten im Kommunalwahlkampf wegen Geheimnisverrats angezeigt hat - über einen Anwalt; Sie müssten einmal fragen, welche Kosten entstanden sind; das sollte den Steuerzahlerbund interessieren -, weil er im Verwaltungsausschuss, also dem Organ der Stadt Hildesheim, das sozusagen die Eigentümerrechte wahrnimmt, aus dem Aufsichtsrat etwas berichtet hatte, was für den Eigentümer ausgesprochen wichtig war, vor meinem Oberbürgermeister gestellt, wie ich das immer getan habe, und gesagt: Die Dame muss weg.
War nach Kenntnis der Landesregierung die UNICEF-Spende in Höhe von 25 000 Euro von Anfang an in die Kostenkalkulation für die Gala eingeplant?
Die UNICEF-Spende war nicht eingeplant, weil UNICEF erst ganz zum Schluss hat gewonnen werden können. Diese 25 000 Euro, die UNICEF als Bedingung, als Mindestspende, nimmt, ist einer der Verlustbringer, weil die Gala nichts eingebracht, sondern einen Verlust gemacht hat, sodass man nicht den Überschuss hat an UNICEF abführen können, sondern man das aus dem laufenden Geschäft machen musste.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Herr Möllring in dieser Fragestunde im Wesentlichen als persönlich Betroffener agiert, frage ich: Gibt es möglicherweise auch eine unabhängige Auffassung der Landesregierung zu der Frage, ob der Aufsichtsrat in dieser Angelegenheit tatsächlich null Prozent Verantwortung hatte und der Geschäftsführerin sozusagen alles in die Schuhe geschoben werden soll?
Herr Klein, ich muss Ihnen die Frage insoweit beantworten: Ich würde Herrn Möllring zur Beantwortung von Fragen, die sich auf Abgeordnete als Privatpersonen beziehen, hier nicht sprechen lassen. Wenn er hier spricht, spricht er als Minister.
Genau so ist das. Wenn das nicht der Fall wäre, dürfte er hier nicht antworten, denn es hat niemand das Recht, Privatpersonen oder Kollegen einzeln vor dem Landtag zu befragen. Darüber gibt es keinen Streit.
Ich habe hier nur dargestellt, wie die Rechtssituation in einer GmbH ist. Sie ist nun mal so, wie sie ist. Ich habe als Aufsichtsratsvorsitzender alles vermieden, womit ich den Eindruck hätte erwecken können, auf die Geschäftsführung einwirken zu wollen.
(Ulrich Biel [SPD]: Herr Möllring, haben Sie das immer so gesehen? - Zuruf von Ursula Körtner [CDU])
Das will ich sagen: Ich bin, als die Ausstellung aufgebaut worden ist, auf Einladung eines, der dort mit aufgebaut hat, einmal hingegangen und habe mir das angeguckt. Hinterher haben wir im Aufsichtsrat einen Terz gehabt, dass ich ohne Genehmigung der Geschäftsführung überhaupt das Museum betreten habe. Sie können sich vorstellen, was für ein „harmonisches“ Zusammenarbeiten wir da hatten.
(Hans-Jürgen Klein [GRÜNE]: Das ist gar nicht das Problem! Es geht um formale Zuständigkeiten und Verant- wortlichkeiten!)
- Die formale Zuständigkeit hat in einer GmbH die Geschäftsführung. Wenn der Aufsichtsrat feststellt, dass die Geschäftsführung etwas nicht richtig macht, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie weisen Sie darauf hin, was sie zu tun hat, oder Sie berufen sie ab. Die zweite Möglichkeit ist nicht an meiner Partei oder an meiner Person gescheitert. Das will ich einmal ganz klar sagen.
Zu dem anderen: Es ist eben so, dass man einen Rahmen macht, und man muss davon ausgehen, dass sich die Geschäftsführung im Rahmen der Satzung und der Gesetze auch an den Kostenrahmen hält, den man einstimmig beschlossen hat.
Auf die Frage davor muss ich antworten: Die 25 000-Euro-Spende an UNICEF ist in den 101 000 Euro enthalten.