Frau Schliepack, darüber lassen wir uns nicht im Einzelnen berichten, welche einzelnen Nebenwirkungen bei der Brechmittelvergabe entstanden sind.
Herr Minister, Sie haben bei der Beantwortung der Frage 3 gesagt, die Alternative bestünde darin, einen Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr zu erlassen, um so die Zeit zu überbrücken, bis es zu einem natürlichen Abgang kommt. Wie viele Haftbefehle in dieser Form sind erlassen worden?
Ich bitte um Nachsicht, das muss ich auch nachliefern, Herr Dr. Biester. Das kann ich leider nicht sagen. Wir haben leider nicht alle Haftbefehle in diesem Zusammenhang zusammengestellt. Das tut mir Leid.
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister, ich habe zwei Fragen, wo mich die Einschätzung der Landesregierung in der Sache selbst interessiert. Die Polizistinnen und Polizisten in Osnabrück, die bei der Bekämpfung des Drogenhandels sehr erfolgreich sind, tragen vor, dass es in jeder Hinsicht menschenunwürdig sei und gegen die Menschenrechtskonvention verstoße, auf den natürlichen
Ich hätte gerne die Einschätzung der Landesregierung, ob sie das auch so beurteilt wie die Polizisten, dass dies für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten menschenunwürdig ist, nachdem das vorher mutwillig verschluckt wurde.
Die zweite Frage betrifft Ihre Einschätzung, ob es nicht einen augenfälligen Widerspruch gibt, einerseits den Opferschutz in die Europäische Verfassung schreiben zu wollen und sich hier andererseits in der Abwägung zwischen potenziellen Opfern dieser Drogendealer, nämlich den Kindern, und den potenziellen Tätern beim Verbot des Einsatzes von Brechmitteln so zugunsten der Täter zu entscheiden.
Herr Wulff, ich muss das noch einmal sagen: Sie stellen einen Zusammenhang her, der suggerieren soll: Wenn wir nicht mit Brechmitteln abführen, dann können wir die Beweise nicht sicherstellen und können wir den Dealer nicht überführen. - Das ist nicht der Fall.
- Aber diesen Eindruck erwecken Sie. Die vielen Fragen haben den Eindruck erweckt, als würde darauf verzichtet, diese Täter zu überführen, wenn wir nicht Brechmittel einsetzen. Dieser Eindruck wird erweckt.
Jetzt komme ich zu Ihrer ersten Frage, wie ich das einschätze. Uns ist von keiner anderen Dienststelle des Landes bisher ein solches Beschwernis, wie Sie es aus Osnabrück schildern, zugeleitet worden. Ich muss Ihnen von meiner Einschätzung her gestehen: Wir haben auch bei natürlichem Abgang medizinische Einrichtungen, die die Polizei nutzen kann, um nicht Menschenunwürdiges tun zu müssen. Bei der Frage, ob ein großer Unterschied beim Umgang mit etwas besteht, was auf natürlichem Wege oder durch Erbrechen ausgeschieden ist, ist meine Einschätzung: Da sehe ich keinen großen Unterschied.
- Ja, das stimmt. Herr Wulff hatte noch eine zweite Frage gestellt. Können Sie sie noch einmal wiederholen, Herr Wulff?
Ich stelle diese Frage natürlich gerne noch einmal, weil sie uns am Herzen liegt. Wir hören viele Einlassungen - in Brüssel jüngst vor wenigen Tagen durch Justizminister Pfeiffer - zum Thema des höheren Gutes des Opferschutzes. Meine Frage bezog sich darauf, dass in einem solchen Fall, in dem Dealer Kinder verführen und dann durch das Dealen für deren Tod verantwortlich sein können, so einseitig zugunsten potenzieller Täter und zulasten potenzieller Opfer entschieden wird.
(Frau Tinius [SPD]: Das ist doch gar nicht wahr! - Weitere Zurufe von der SPD - Gegenruf von Busemann [CDU]: Das war auf den Punkt! - Un- ruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Wulff, ich muss das noch einmal wiederholen: Diesen Zusammenhang, den Sie herstellen, halte ich nicht für gerechtfertigt.
Wir haben andere Möglichkeiten, den Täter zu überführen, und die nutzen wir. Vor dem Hintergrund des Vorfalls in Hamburg, wo ein Mensch zu Tode gekommen ist, und da wir auch nicht immer damit rechnen können und müssen, dass wir einen Schwerstverbrecher vor uns haben - es kann auch mal ein Kleindealer sein -, muss ich in einem solchen Fall abwägen. Wenn ich in der Lage bin, meine Damen und Herren, auch auf anderem Wege das Beweismittel sicherzustellen, dann mache ich es auf anderem Wege.
Herr Minister, Sie bewerten ja den Einsatz von Brechmitteln als unverhältnismäßig. Sie können aber dem Hohen Hause hier nicht bescheinigen, welche Nebenwirkungen diese haben könnten. Wie kommen Sie zu Ihrer Einschätzung? Die ist nicht gerechtfertigt.
Wenn Sie mir erlauben, das noch einmal zurückzublättern, was ich Ihnen eben schon berichtet habe, Frau Schliepack, bin ich gerne bereit, Ihnen noch einmal etwas dazu zu sagen. Ich meine, ich hätte etwas zu den Nebenwirkungen gesagt. Frau Schliepack, darf ich das nachliefern? In der Antwort hatte ich einige der Nebenwirkungen genannt.
- Vielen Dank. - Vielleicht gestatten Sie mir, dass ich das noch einmal sage: Das Brechmittel Apomorphin, das bislang in Osnabrück angewandt wurde, wird gespritzt. Es liegen bereits seit längerem medizinische Stellungnahmen vor, wonach Apomorphin zu Kreislaufstörungen führen kann. Nach einer Stellungnahme von Professor Steib gibt es bei der Anwendung von Apomorphin in mehr als der Hälfte der Fälle Nebenwirkungen. Zu diesen Nebenwirkungen gehören nach mehreren medizinischen Stellungnahmen Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem und Beeinträchtigungen des Herz-Kreislauf-Systems bis zur Gefahr eines Kreislaufzusammenbruchs. - Das sind meine medizinischen Erkenntnisse, Frau Schliepack.
Herr Minister, setzen Sie sich angesichts der Tatsache, dass sich die eingenommene Droge, zumeist eingeschweißt oder verkapselt, auch auflösen kann, nicht der Gefahr aus, dass Sie unter Umständen den Tod eines solchen Betroffenen billigend in Kauf nehmen?
Herr Ontijd, der unwahrscheinliche Fall, dass ich die Erkenntnis auch von einem Dritten habe, dass sich jemand in Lebensgefahr begibt und diese Lebensgefahr selber nicht akzeptiert, wäre für mich einer der ganz wenigen Ausnahmefälle, von denen ich auch berichtet habe, in denen ich solche Brechmittel einsetzen würde. Aber nur in einem solchen Fall.
Herr Minister, vor dem Hintergrund der Gefährlichkeit, die von Heroindealern ausgeht, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Polizei in Os
nabrück ausdrücklich immer wieder bestätigt, wie erfolgreich das bisherige Verfahren in Osnabrück angewandt werden konnte, und vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht Ihnen bisher in dieser Frage überhaupt keine Grenzen gesetzt hat, d. h. das bisherige Verfahren verfassungskonform ist, frage ich Sie, warum Sie nicht den Mut an den Tag legen, alle erdenklichen Maßnahmen auszunutzen, um unsere Kinder vor diesen lebensgefährlichen Drogendealern zu schützen.
Herr Stratmann, eine Abwägung von Rechtsgütern hat für mich nichts mit Mut zu tun. Das nehmen Sie zunächst einmal zur Kenntnis.