Protocol of the Session on September 18, 2001

Der Referatsleiter breitet sich offensichtlich seitenlang über sein Weltbild aus, für das unter anderem folgende Ausführungen stehen: „Bäume sind unsere Brüder, und Flüsse sind unsere Schwestern. Brüder und Schwestern morden wir nicht.... Es ist normal, verschieden zu sein.... Wenn wir Konflikte in der Sache hartnäckig und gegenüber Kontrahenten sanftmütig austragen, weiten sich die Seelen.... Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind nie geschlechtslos. Sie sind immer Mädchen und Jungen, Frauen und Männer....“

(Frau Schliepack [CDU]: Ach!)

Und so weiter, und so fort!

Bezeichnend ist auch die Erkenntnis: „Die vom Schulträger, die von den staatlichen Instanzen an uns delegierte, die nicht von uns usurpierte Amtsautorität verlangt eine möglichst hohe Sachautorität und eine möglichst authentische personale Autorität.“

Mit Blick auf die Ausführungen des Autors, dass einzelne Personen in der Rolle der Schulleitung sehr wohl zu ersetzen sind, stellt die Presseveröffentlichung die Frage, „ob das nicht erst recht für einen Referatsleiter im Kultusministerium gelten sollte, der vor lauter Politromantik die Bodenhaftung vermissen lässt und außerdem seine augenscheinlich intensiven privaten Vereinsaktivitäten mit seiner dienstlichen E-Mail-Adresse verquickt.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt sie diese Ausführungen des für zentrale pädagogische und schulpolitische Fragen zuständigen Referatsleiters im Kultusministerium in Form, Wortwahl und Inhalt?

2. Hält sie das zitierte Leitbild für geeignet, Lehrerinnen und Lehrer für Schulleitungsaufgaben zu gewinnen, angesichts der Tatsache, dass sich in Niedersachsen - unter Berücksichtigung zurückgezogener Bewerbungen - im Durchschnitt nur 1,27 Bewerbungen pro Schulleitungsstelle finden?

3. Welche Konsequenzen ergeben sich für einen für Evaluation und Qualitätssicherung ausdrücklich zuständigen Referatsleiter, der „vor lauter Politromantik die Bodenhaftung vermissen lässt und außerdem seine augenscheinlich intensiven privaten Vereinsaktivitäten mit seiner dienstlichen E-MailAdresse verquickt“?

(Beifall bei der CDU)

Die Frage beantwortet die Frau Kultusministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Klare beantworte ich wie folgt:

Die in der Kleinen Anfrage genannten Zitate stammen aus einer Publikation des Vereins zur Förderung von Community Education (COMED) vom Juli 1999. Dieser Zeitpunkt liegt rund ein Jahr vor dem Termin, zu dem der angesprochene Referatsleiter im Niedersächsischen Kultusministerium niedersächsischer Landesbeamter geworden ist. Es ist Ihnen vielleicht bekannt, dass er zuvor in Hessen war. Inhaltlich geht es in der Publikation um einen „Anstoß“ genannten Versuch, in plakativen Leitsätzen zur Erarbeitung eines Leitbildes für Schulleiterinnen und Schulleiter beizutragen. Der Text ist in der Fachzeitschrift Pädagogische Führung unter der Rubrik „Zur Diskussion“ vollständig abgedruckt worden. Sie haben wahrscheinlich die interessantesten Passagen zitiert.

(Klare [CDU]: Das kann man so sa- gen!)

Wir können uns an einigen anderen Stellen sicherlich auf das, was in der Broschüre steht, verständigen. Ich könnte auch noch einiges anderes zitieren.

(Oestmann [CDU]: Das hätten wir gerne gehört!)

Zu 1: Bei partieller inhaltlicher Übereinstimmung werden die Grundsätze für ein Leitbild für Schul

leiterinnen und Schulleiter durch das Kultusministerium anders formuliert.

Zu 2: Im Kultusministerium ist eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag gebildet worden, Leitvorstellungen für ein Berufsbild der Schulleiterinnen und Schulleiter zu erarbeiten. Dies geschah übrigens auch auf Wunsch des Schulleitungsverbandes und der Direktorenvereinigung. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe, der auch Vertreterinnen und Vertreter der Betroffenen, also der Schulleiterinnen und Schulleiter, angehören, mehr zur Steigerung der Attraktivität der Schulleitertätigkeit beitragen als die oben genannte Publikation.

Zu 3: Der Beamte ist gebeten worden, in weiteren Auflagen der Publikation seine dienstliche E-MailAdresse nicht mehr zu verwenden.

Keine Wortmeldungen für Zusatzfragen. - Die Fragen 6 und 7 werden, wie ich vorhin mitgeteilt habe, nicht mündlich gestellt und beantwortet, sondern zu Protokoll gegeben.

Die Frage 8 stellt die Abgeordnete Frau Philipps:

Frage 8: Großprojekt „Wild Tiernis“ im Harz

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach einem Bericht der Zeitung Panorama am Sonntag vom 4. März 2001 soll im Ortsteil Eckertal bei Bad Harzburg ein 35 Millionen DM teures Projekt entstehen, das eine „Mixtur aus Wanderpark, Tiergehege und Naturschau“ werden soll. Dabei soll das Ökosystem Wald für den Menschen in seiner ursprünglichen Form erfahrbar gemacht werden, also sowohl als intakte Landschaft als auch als Lebensraum von wilden Tieren. Weiter wird ausgeführt, dass der Erlebnispark nach einer Wirtschaftlichkeitsberechnung erst dann rentabel sei, wenn ein Eintrittspreis von 15 DM und eine Besucherzahl von 500 000 im Jahr zugrunde gelegt werden könnten. Während sich Anwohner vor Großparkplätzen und verkehrstechnischen Überlastungen fürchten, erklärt der Leiter des Nationalparkes Harz, Herr Dr. Barth, als Befürworter des Großprojektes „Wild Tiernis“, dass die Vorplanungen noch liefen und dass man dafür Verständnis haben

müsste, „dass wir zum jetzigen Zeitpunkt wenig nach draußen tragen“. Inzwischen sind weitere Diskussionen um das naturhafte und touristische Projekt geführt worden.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand des Verfahrens zur Einrichtung des Großprojektes „Wild Tiernis“?

2. Wie wird das Vorhaben einschließlich der künftigen Unterhaltung und eventueller Defizite finanziert?

3. Wie bewertet sie den Vorwurf von Bürgerinnen und Bürgern aus Eckertal, die Bürger bisher nicht hinreichend an der Planung beteiligt zu haben?

Die Antwort erteilt Herr Umweltminister Jüttner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung prüft zurzeit die Möglichkeit, ob am Rande des Nationalparkes Harz, im unteren Schimmerwald, nach dem bewährten Vorbild im Nationalpark Bayerischer Wald ein Wildtiergehege errichtet werden kann. Nach Auffassung der Landesregierung könnte ein solches Tiergehege der Naturschutz- und Umweltbildung dienen und einer breiten Öffentlichkeit den Nationalparkgedanken nahe bringen. So könnten dort Tiere beobachtet werden, die im nahen Nationalpark heimisch sind, aber in der freien Natur nur schwer zu entdecken sind. Die Menschen könnten außerdem mit Tierarten vertraut gemacht werden, die im Harz in früherer Zeit ausgerottet worden sind, aber anderswo überlebt haben. Nicht zuletzt könnte ein solches Tiergehege der dringend notwendigen strukturellen und ökonomischen Förderung der Nordharzregion dienen. Aus den vorgenannten Gründen beurteilt die Landesregierung das Vorhaben positiv.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Für das Tiergehege ist als touristisches Großprojekt ein Raumordnungsverfahren notwendig. Zur Vorbereitung dieses Raumordnungsverfahrens wurde bereits 1995 bei der Bezirksregierung Braunschweig eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Von der Bezirksregierung wurde außerdem im Jahre 2000 eine Machbarkeitsstudie für die „Wild Tiernis“ erarbeitet. Diese Machbarkeitsstudie

diente als Unterlage für die Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren, die am 14. Juni dieses Jahres stattgefunden hat. Nachdem nunmehr eine Umweltverträglichkeitsstudie sowie ein Verkehrsgutachten vorliegen, wird die Bezirksregierung in Kürze das Raumordnungsverfahren einleiten. Das Verfahren kann voraussichtlich im ersten Halbjahr 2002 abgeschlossen werden. Danach könnte die Stadt Bad Harzburg die bauplanrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben schaffen.

Zu Frage 2: Die Frage der Finanzierung des Vorhabens ist ebenso offen wie die Frage der Trägerschaft.

Zu Frage 3: Der Vorwurf, die Bürgerinnen und Bürger der Region könnten nicht genügend informiert worden sein, ist nicht begründet. Er ist offensichtlich die Folge davon, dass über ein erst in den Anfängen stehendes Vorhaben nicht mehr Informationen gegeben werden können, als es der erreichte Konkretisierungsgrad der Planungen zulässt. Da das Raumordnungsverfahren noch nicht eingeleitet worden ist, hat eine formelle Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit noch nicht stattgefunden. Dies wird gemäß § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung im Rahmen der Beteiligung erfolgen.

Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Krumfuß.

Ich habe die Frage, ob es ein betriebswirtschaftliches Rentabilitätsgutachten gibt, und wenn ja, wie es aussieht.

Herr Jüttner!

Herr Präsident! Herr Kollege, ich habe mir vor wenigen Wochen den aktuellen Verfahrensstand vortragen lassen und dabei festgestellt, dass insbesondere betriebswirtschaftliche Fragen bisher nicht hinreichend geprüft worden sind. Deshalb habe ich darum gebeten, dass eine Begutachtung in Auftrag gegeben wird, die diesen Fragen intensiv nachgeht. Ehe das nicht vorliegt, ist keine abschließende Wertung über das Gesamtkonzept vorzunehmen.

Die Begutachtung, die ich veranlasst habe, stellt auch keine Präjudizierung des Konzepts dar.

Herr Kollege Schwarzenholz!

Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass es bereits auf der sachsen-anhaltinischen Seite des Harzes, auch im Bereich des Nordharzes, im Bereich des Hexentanzplatzes schon seit vielen Jahren einen Wildtierpark gibt, frage ich Sie: Ist es wirklich sinnvoll, im Bereich des Grenzgebietes ein separates niedersächsisches Konkurrenzprojekt auf die Beine zu stellen?

Herr Umweltminister!

Herr Kollege Schwarzenholz, um ein Konkurrenzvorhaben geht es hier nicht, weil das, was auf der Seite Sachsen-Anhalts entwickelt worden ist, von der Größenordnung und der Dimension her sehr viel kleiner ist und vor diesem Hintergrund auch ganz andere Ansprüche bedient.

Frau Philipps!

Meine Frage lautet: Gibt es einen Investor für das Projekt, und soll dieser Investor eventuell der spätere Betreiber sein?

Herr Umweltminister!

Diese Fragen, Frau Kollegin, habe ich schon mit meiner Eingangsbemerkung beantwortet. Es gibt keinen Investor. Es gibt keine Entscheidung oder konkrete Planung über einen möglichen Betreiber. Es gibt keine abschließenden Vorstellungen hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Seite. Vor dem Hintergrund gibt es eine Idee, die spannend ist, die auch sachgerecht ist, aus der sich etwas entwickeln könnte. Es gibt einen Sack voller Fra

gen. An denen arbeiten wir zurzeit; das ist unsere Aufgabe.

Herr Schwarzenholz noch einmal.