Protocol of the Session on June 13, 2001

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat für bis zu zwei Minuten der Kollege Schwarzenholz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass der Nationalpark „Harz“ eine solche Erfolgsgeschichte ist, ist dem Team des Nationalparks zu verdanken, ist einer Konzeption zu verdanken, die auch von dem Leiter geprägt ist und die von der gesamten Gemeinschaft getragen wird, die diesen Nationalpark immer zusammen mit seiner Umgebung entwickelt hat, die viele Maßnahmen entwickelt hat, bei denen genau das getan worden ist, was im Bereich des Wattenmeers nicht so gut gelaufen ist, nämlich Wechselbeziehungen zur örtlichen Bevölkerung herzustellen, gemeinsam zu begreifen, welche Entwicklungschancen der Nationalpark bringt.

Der Nationalpark ist heute eigentlich der zentrale Arbeitsplatzmotor im zentralen Harzgebiet, und zwar auch durch Angebote, die die Nationalparkverwaltung in Wechselbeziehung mit den Gemeinden erarbeitet hat.

Es ist kein Problem - das möchte ich ausdrücklich auch aus ökologischer Sicht feststellen -, dass die Siedlungsgebiete von Altenau jetzt herausgenommen werden. Das ist kein ökologischer Verlust. Es ist allerdings bedauerlich, Herr Jüttner - das sage ich ebenfalls ausdrücklich -, dass Sie im Blick auf die Buchenwälder gegenüber dem Landwirtschaftsminister so sang- und klanglos die Segel gestrichen haben. Das ist eben kein Konflikt, der sich in erster Linie vor Ort abspielt, sondern das ist ein Konflikt in der Landesregierung, den Sie verloren haben. Das bedauere ich sehr, weil diese Chance jetzt nicht wahrgenommen wird.

Aber lassen Sie mich abschließend noch eines sagen. Für die Zusammenlegung mit dem Natio

nalpark „Hochharz“ muss auf niedersächsischer Seite mehr getan werden. Es reicht nicht aus, jetzt in einer Präambel ein Lippenbekenntnis abzugeben. Sie haben sich als Land Niedersachsen sang- und klanglos einseitig aus den verabredeten Nationalparkzentren im Eckertal herausgelogen, zurückgezogen. Aus Niedersachsen wird es dafür keinen Pfennig geben; das Ding ist gestrichen. In Sachsen-Anhalt, das noch einmal ausdrücklich betont hat, dass es die Zusammenlegung mit Niedersachsen will, besteht die Erwartung, dass Niedersachsen dafür jetzt auch real etwas tut, dass jetzt wirklich etwas herüberkommt, damit es zu dieser Zusammenlegung kommt. Das ist ein Naturraum. Die alte Grenze, die dort hindurchgeht, ist absolut absurd.

(Vizepräsidentin Litfin übernimmt den Vorsitz)

Der Gesetzentwurf ist, wie ich meine, zustimmungsfähig, auch wenn er verbesserungsbedürftig ist. Lassen Sie mich als jemand, der im Harzvorland groß geworden ist - auch im Hinblick darauf, dass auf der Tribüne eine Besuchergruppe aus dem Harzvorland sitzt, aus Bad Gandersheim -, auch noch eines sagen: Wir brauchen zusätzlich Strukturpolitik im Harz. Das Umweltministerium kann nicht die einzige Stelle sein, die im Harz Arbeitsplätze schafft, wie es gegenwärtig manchmal mein Eindruck ist. Wenn ich ein Klassentreffen veranstalte, sind von 25 ehemaligen Mitschülern nur noch 5 in der Region ansässig; die anderen 20 sind abgewandert. Das bedeutet: Die ganze Region blutet Jahr für Jahr immer weiter aus, weil es keine Zukunftsperspektiven gibt. Deshalb muss das, was hier beim Naturschutz vorbildlich gemacht wird, nämlich wirklich Strukturpolitik im Harz nach vorn zu bringen, von der Landesregierung aus auf breiterer Ebene auch in anderen Bereichen geschehen. Da ist aber Fehlanzeige zu vermelden.

(Wegner [SPD]: Das stimmt ja gar nicht!)

Nun hat Herr Umweltminister Jüttner die Gelegenheit, zu Eckertal und Buchenwäldern noch einmal Stellung zu nehmen.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für die inhaltlichen Vorgaben für meine Rede. - Frau Präsidentin!

Meine Damen und Herren! Mit dem Änderungsgesetz über den Nationalpark „Harz“ wird die jetzt zwei Jahre dauernde Arbeit an der Novellierung des niedersächsischen Nationalparkrechts heute erfolgreich abgeschlossen, und ich freue mich, dass dies dann auch mit einem einstimmigen Votum des Landtages geschehen wird.

Die Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz“ ist im Vergleich zum Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ unkomplizierter verlaufen, und zwar aus drei Gründen:

Erstens ist der Nationalpark „Harz“ noch wesentlich jünger. Die Regelungen sind also noch sehr aktuell gewesen. Erst 1994 wurde das Gebiet im Herzen des niedersächsischen Harzes unter dem Dach eines Nationalparks unter Schutz gestellt.

Zweitens sind im Harz die unmittelbaren Interessen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden weit weniger betroffen, weil sich im Nationalparkgebiet nur wenige kleine Siedlungen befinden und die Forstflächen fast ausschließlich dem Land gehören.

Noch ein Drittes kommt hinzu: Der Nationalpark im Harz ist von der Bevölkerung und von den Gemeinden in der Region grundsätzlich als Bereicherung und als Chance für die touristische Entwicklung verstanden und akzeptiert worden. Es gibt nur sehr wenige Stimmen im Harz, die das anders bewerten. Dafür, dass innerhalb weniger Jahre eine so gute Akzeptanz erreicht worden ist, danke ich den beteiligten Akteuren vor Ort und insbesondere - Herr Schwarzenholz hat zu Recht darauf hingewiesen - den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nationalparkverwaltung.

Der Nationalpark im Harz ist mit seinen 15 800 ha ein äußerst vielfältiger Schatz der Natur: Bergwiesen, Moore, Felsen, Blockhalden und Bergbäche sind hier zu finden - und nicht zuletzt die Buchenwälder. Gerade bei den Buchenwäldern könnten sich Nationalparkfreunde eine Ausdehnung des Nationalparks vorstellen. Die SPD-Fraktion hat jedoch davon abgesehen, den Nationalpark in erheblichem Umfang zu erweitern. Diese Forderungen aus Kreisen der Naturschutzverbände und vonseiten der Grünen sind zwar bei einer rein naturschutzfachlichen Betrachtung verständlich. Sie berücksichtigen aber zu wenig, dass bedeutende Naturschutzmaßnahmen wie ein Nationalpark in ein politisches Gesamtumfeld zu integrieren sind.

Hier spielt für uns die Akzeptanz vor Ort eine entscheidende Rolle und nicht - wie hier unterstellt worden ist - die Intervention benachbarter Ressorts.

An einer Stelle muss ich Ihnen, Herr Schwarzenholz, dezidiert widersprechen: Das Nationalparkzentrum Eckertal, wie es einmal geplant worden ist, ist nicht durch Niedersachsen „liquidiert“ worden - um die Aussage noch etwas zuzuspitzen -, sondern aus der Sicht Sachsen-Anhalts nicht weiter verfolgt worden. Das war die Situation, mit der wir es zu tun hatten.

Von den geänderten Gesetzesbestimmungen, die dem Landtag zur Verabschiedung vorliegen, dienen viele allein dem besseren Verständnis des Gesetzes.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Inhaltlich neu sind die Vorschriften, mit denen der Nationalpark „Harz“ in das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000 integriert wird. Zusammen mit dem Nationalpark im Wattenmeer stellt der Harz jetzt eines der ersten Schutzgebiete in ganz Deutschland dar, dessen Vorschriften bereits mustergültig die Anforderungen umsetzen, die sich aus dem europäischen Recht und dem Bundesrecht für Natura-2000-Gebiete ergeben. Der Nationalpark „Harz“ wird wegen seiner Bedeutung für seltene Vogelarten mit seiner überwiegenden Fläche zu einem europäischen Vogelschutzgebiet erklärt. Im Schutzzweck sind außerdem die wertvollen Biotope nach der FFH-Richtlinie, die den Nationalpark prägen, herausgestellt. Bei dieser Anpassung an das höherrangige Recht ist es zugleich gelungen, das bisherige System von Erlaubnissen und Einschränkungen im Wesentlichen beizubehalten. An einigen Stellen sind ebenso wie im Wattenmeer Reibungspunkte zwischen Naturschutz und touristischer Nutzung durch eine veränderte Grenzziehung beseitigt worden. Der Umweltausschuss hat die bebauten Siedlungssplitter in Torfhaus, Königskrug, Oderbrück und Sonnenberg aus dem Nationalpark herausgenommen - wie ich finde, eine vernünftige Lösung, um das Miteinander von Naturschutz und Tourismus zu ermöglichen.

Die Landesregierung wird bezüglich dieser Flächen den Auftrag des Landtages aus der Entschließung vom 18. Mai, sich für eine Angleichung der FFH-Abgrenzung bei der Europäischen Kommis

sion einzusetzen, erfüllen. Hinsichtlich des FFHGebiets im Wattenmeer ist dies bereits eingeleitet.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Ich hoffe, dass mit den beiden Änderungsgesetzen für die niedersächsischen Nationalparke ein Punkt gesetzt und die Kooperation vor Ort auf einer gesicherten Basis fortentwickelt werden können. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung und bitte Sie um Aufmerksamkeit für die Abstimmung.

Wir kommen zuerst zur Einzelberatung.

Zu Artikel 1 liegen sowohl der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drucksache 2559 als auch die Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen vor.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Sie haben einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen. Wer dieser zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? – Gibt es auch hier nicht. Stimmenthaltungen? - Auch das ist nicht der Fall. Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.

Zu Artikel 2 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Das ist einstimmig so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn Sie in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf die Zustimmung geben wollen, dann bitte ich Sie, sich zu erheben. – Auch in der Schlussabstimmung frage ich nach den Gegenstimmen. – Keine. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? – Niemand. Das haben Sie das Gesetz einstimmig beschlossen.

(Beifall bei der SPD)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Wappen, Flaggen und Siegel - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/2420 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 14/2521

Der Gesetzentwurf wurde am 30. April 2001 zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen. Zur Berichterstattung erteile ich das Wort der Abgeordneten Schuster-Barkau.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2521 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dies entspricht auch dem Votum des mitberatenden Ausschusses für innere Verwaltung.

Der Gesetzentwurf hat das Ziel, unberechtigte Nutzungen der niedersächsischen Hoheitszeichen zu untersagen und die Staatskanzlei zu ermächtigen, solche Nutzungen zu unterbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, musste der Gesetzentwurf an einigen Stellen ergänzt bzw. verändert werden. Auf die bedeutendsten Änderungen will ich im Folgenden kurz eingehen.

§ 6 wurde mit dem Ziel neu gefasst, eindeutiger als bisher festzulegen, wer unter welchen Voraussetzungen die Hoheitszeichen verwenden darf. Absatz 1 stellt nunmehr ausdrücklich klar, dass die Dienststellen des Landes neben den Dienstsiegeln auch das Landeswappen und Amtsschilder verwenden dürfen. Absatz 2 ermächtigt die Landesregierung, sonstigen Stellen und Trägern öffentlicher Verwaltung allgemein die Führung des kleinen Landessiegels und eines Amtsschildes zu gestatten. Sonstigen Personen kann die Befugnis zur Verwendung der Hoheitszeichen nach Absatz 3 nur im Einzelfall durch die Staatskanzlei erteilt werden. Absatz 4 erlaubt entsprechend der bisherigen Pra

xis die allgemeine Verwendung des so genannten Niedersachsen-Symbols als Wappenersatzzeichen.

§ 10 a des Gesetzentwurfs wurde in zwei Absätze unterteilt.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Absatz 1 enthält den materiellen Untersagungstatbestand, der wegen der vergleichbaren Schutzrichtung sprachlich an § 124 des Ordnungswidrigkeitengesetzes angepasst wurde. Absatz 2 enthält die Ermächtigungsgrundlage für die Staatskanzlei, nach pflichtgemäßem Ermessen die notwendigen Maßnahmen gegen das unbefugte Benutzen der Hoheitszeichen zu treffen. Die neue Formulierung bedeutet gegenüber dem Gesetzentwurf inhaltlich keine Änderung, sondern dient ausschließlich der besseren Verständlichkeit.

Meine Damen und Herren, hiermit möchte ich meinen Bericht schließen. Namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen bitte ich Sie, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 2521 zu beschließen.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ältestenrat waren sich die Fraktionen darüber einig, dass wir diesen Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache beschließen wollen. Da sich niemand zu Wort gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass diese Übereinkunft fortbesteht, sodass wir jetzt sofort in die Einzelberatung bzw. Abstimmung übergehen können.

Zu Artikel 1 liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist so beschlossen.