Rückbau von Wegen im Nationalpark die touristische Attraktivität von Altenau leiden würde. Mit dem neuen Gesetz wird die Nationalparkgrenze um den nördlichen Teil von Torfhaus 100 m zurückgezogen. Eine zusätzliche Erholungszone in einem intensiv touristisch genutzten Bereich wird neu eingerichtet.
Ich möchte auch auf folgende Paragrafen im Text des neuen Gesetzes hinweisen. Im § 4 - Regionale Belange und Verkehrsbelastungen - heißt es im Absatz 1:
„Die Nationalparkverwaltung hat bei ihren Entscheidungen nach diesem Gesetz die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung an der Sicherung und Entwicklung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Belange der regionalen Entwicklung, der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus zu berücksichtigen, soweit der Schutzzweck es erlaubt.“
Dieser Zusatz, meine Damen und Herren, „soweit der Schutzzweck es erlaubt“ ist keine heimliche Keule, sondern nach Meinung des Gesetzgebungsund Beratungsdienstes notwendig, weil sichergestellt sein muss, dass einzelne Paragrafen im Regelwerk nicht den Schutzzweck des Gesetzes aushöhlen dürfen.
„vorhandenen Skiabfahrten, Skilifte, Rodelhänge und Tourismuseinrichtungen dürften in Art und Umfang wie bisher betrieben und unterhalten werden.“
Damit haben wir eines der Hauptbedenken der Stadt ausgeschlossen, dass, wenn einmal eine Tourismus- oder Wintersporteinrichtung abgängig wird und z. B. ein Skilift mit neuen Abständen der einzelnen Liftbestandteile wieder aufgebaut werden müsste, dies durch das Gesetz verhindert werden könnte.
„Der Wegeplan wird unter Beteiligung der an den Nationalpark grenzenden Gemeinden und Samtgemeinden der betroffenen Landkreise, der Wander- und Sportvereine sowie der nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Vereine von der Nationalparkverwaltung aufgestellt und von der obersten Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der obersten Forstbehörde erlassen. Satz 1“
Mit diesen Formulierungen sind die Anregungen der Bergstadt Altenau in das neue Gesetz eingeflossen, was auch von den Vertretern der Gemeinde anerkannt worden ist. Das letzte Gespräch mit den Gemeindevertretern hat übrigens gestern stattgefunden. Es sind noch einmal Irritationen aufgekommen, weil die Gemeinde Altenau im neuen Gesetz das Wort „Erholung“ vermisst hat. Wir konnten aber darlegen, dass durch die Begriffe „Tourismus“, „Freizeiteinrichtungen“ und „Wintersporteinrichtungen“ der Begriff „Erholung“ noch viel stärker betont worden ist. Ich bin auch erfreut, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die Gemeinde Altenau angekündigt hat, sobald ihr das Gesetz und die Protokolle zugegangen sind, die Klage gegen den Nationalpark „Harz“ zurückzuziehen.
Mehrere Nationalparkanrainergemeinden haben auf Probleme bei der Besetzung des NationalparkBeirates hingewiesen, die durch Formulierungen im alten Gesetz verursacht worden sind. Auch diese Anregungen sind im § 18 des neuen Gesetzes berücksichtigt. Die Forderung von führenden Umweltschutzverbänden, 2 000 ha Buchenwald im Südharz in den Nationalpark aufzunehmen, hätte nicht im Konsens aller Beteiligten umgesetzt werden können, auf den wir großen Wert gelegt haben.
Ich verweise auch auf die Neuordnung der Harzer Forstämter, die zurzeit von zehn auf fünf Standorte mit möglichst gleichmäßiger Größe reduziert werden. Hätte man einem Forstamt oder zwei benach
barten Forstämtern 2 000 ha Wald weggenommen, wäre die ganze Neuordnung konterkariert worden. Damit gehen aber diese Buchenwälder dem Umweltschutz nicht verloren. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Harzer Forstbediensteten hervorragende Naturschutzarbeit im Mittelgebirge leisten. Der Wirtschaftswald wird umweltverträglich umgebaut, und unsere Ururenkel werden feststellen, dass sowohl im Wirtschaftswald als auch im Nationalpark attraktive und wertvolle Waldbestände vorhanden sind.
Meine Damen und Herren, der Harz leidet unter der Aufteilung auf drei Bundesländer und neun Landkreise. Darum wäre es nicht nur sinnvoll, eine einheitliche Tourismusregion Harz zu bilden, sondern auch eine einheitliche Nationalparkregion. Deshalb sind wir gern dem Wunsch der CDUFraktion nachgekommen, diese Absicht auch in einer dem Gesetz vorgeschalteten Präambel auszudrücken.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich bei den beteiligten Vertretern des Umweltministeriums und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bedanken, dem wir sicherlich zahlreiche Überstunden beschert haben, aber ohne deren Mitarbeit es uns als Fraktion nicht möglich gewesen wäre, diesen Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zu präsentieren. Ausdrücklich hervorheben möchte ich die konstruktive Mitarbeit der anderen Fraktionen im zuständigen Ausschuss, die jederzeit erkennen ließen, dass sie hinter diesem Nationalpark-Harz-Gesetz stehen. Dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Gesetzentwurf im Plenum - vielleicht wegen der nicht aufgenommenen Buchenwälder - nicht zustimmen wird, bedauere ich, ist aber zu respektieren. Ich habe jedoch vernommen, dass es in mindestens einem wichtigen Ausschuss eine einstimmige Zustimmung zum Gesetzentwurf gegeben hat.
Meine Damen und Herren, durch die erzielte Übereinstimmung mit den Kommunen und den absehbaren breiten parlamentarischen Konsens befindet sich der Nationalpark „Harz“ auf einem guten Weg. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich meine, der Umweltausschuss hat Ihnen mit dem Entwurf zum Nationalparkgesetz „Harz“ einen guten Kompromiss vorgelegt, der die Interessen der Natur, aber auch der dort lebenden und arbeitenden Bevölkerung mit einbindet. Im ursprünglichen SPD-Papier gab es viele juristische, aber auch materielle Mängel. Deshalb waren zahlreiche Nachbesserungen nötig. Zunächst wurden in entscheidenden Punkten die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt. Damit meine ich die kommunale Entwicklung in Altenau, aber auch die Sicherung von Arbeitsplätzen, die eventuelle Schaffung von Arbeitsplätzen und die Forderungen der Naturschutzverbände wie NABU oder des Vereins für die Erhaltung des Lebensraumes Harz.
In der Anhörung im November vergangenen Jahres standen sich noch viele Meinungen unvereinbar gegenüber. Weder die Kommunen noch die Industrie- und Handelskammer für die dortige Wirtschaft, noch die Naturschutzverbände fanden ihre Anregungen und ihre Anliegen ausreichend berücksichtigt.
Wir als CDU-Fraktion hatten uns von Anfang an vorgenommen, dem Nationalparkgesetz zuzustimmen und so die Natur mit juristischen und gesetzgeberisch tragfähigen Mitteln zu sichern und zu schützen. Voraussetzung war jedoch, dass dieses Gesetz mit den Menschen und nicht gegen sie entwickelt und beschlossen würde. Der Nationalpark sollte in der Region akzeptiert werden, die dort lebende Bevölkerung sollte mitgenommen werden.
Der Ministerpräsident hat in seiner ersten Regierungserklärung hier im Hause gesagt: „Unsere Aufgabe ist es, den Menschen zu helfen und sie nicht zu quälen.“ - Genau das ist der Punkt. Zunächst hatten viele Harzer den Eindruck, sie sollten mit dem Vorgehen, mit den Verboten und den Einschränkungen, gequält werden. Die Chancen wurden kaum gesehen. Die Akzeptanz für den Nationalpark stieg in dem Maße, wie man sich vom Harz entfernte. Die betroffene Bevölkerung fühlte sich überrollt. Der CDU-Arbeitskreis Umwelt ist mehrfach im Harz gewesen. In Gesprächen vor Ort wurden Vorurteile und Vorbehalte ausgeräumt. Wir haben uns gekümmert, mit den Betroffenen geredet und anschließend deren Wünsche und Anregungen in den Ausschuss getragen.
Meine Damen und Herren, ich meine, wir müssen den Nationalpark „Harz“ in einem größeren Zusammenhang sehen. Seit Jahrzehnten lebt der Harz vom Tourismus und von der Forstwirtschaft. Es gibt nur wenige Gewerbebetriebe, hauptsächlich Steinbrüche und Papierfabriken sowie Holz verarbeitende Betriebe. Der Tourismus bleibt für viele die wichtigste Zukunftsperspektive. Wenn man den Menschen diese Perspektive nimmt, indem man ihnen Verordnungen und Verbote überstülpt, dann gibt es für viele junge Leute - das ist schon heute der Fall - kaum noch Gründe, im Harz zu bleiben. Die Bevölkerung überaltert, und die jungen Leute wandern ab.
Für diese Menschen war der ursprüngliche Entwurf der SPD-Fraktion keine vertrauensbildende Maßnahme. Im Gegenteil: Die Sorgen des Tourismus um dessen Zukunft in der Fremdenverkehrsregion Harz wurden dadurch eher noch verstärkt. Viele hatten den Eindruck, hier sollte ihnen aus dem fernen Hannover etwas übergestülpt werden. Touristische Weiterentwicklungen und Modernisierungen sollten weitgehend nicht mehr stattfinden. Das galt für Wintersportmöglichkeiten wie beispielsweise die Biathlonanlage in Sonnenberg. Nun ist Sommerbiathlon seit langem sportlich anerkannt. Sommerbiathlon wird in Thüringen und in Bayern seit langem mit großem Erfolg angeboten. Die Bergstadt Altenau fühlte sich in ihrer kommunalen Entwicklung eingeschränkt. Insbesondere auf dem Torfhaus sah es so aus, als sollten für Modernisierung und sinnvollen Ausbau keine Möglichkeiten mehr bestehen. Es sind Flächen aus dem Nationalparkgebiet herausgenommen worden. Das ist also geheilt worden. Bürgermeister Lindemann war gestern da und äußerte die Sorgen, die der Kollege dargestellt hat. Seine Vorbehalte konnten wir aber gemeinsam ausräumen. Insofern wird die Klage wohl zurückgezogen werden.
Meine Damen und Herren, die Aufzählung der notwendigen Modernisierungen und Nachbesserungen ursprünglich vorgesehener unsinniger Einschränkungen und Regelungen ließe sich fortsetzen. Aber ich meine, dass wir nach vorne schauen sollten. Das nächste Ziel muss sein, die beiden Nationalparke zusammenzulegen.
In Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen gibt es zwei Nationalparke, die von zwei Verwaltungen geführt werden. Es nicht einsehbar - auch die Natur wird sich nicht daran halten -, dass diese nicht
zu einem großen Ganzen abgerundet werden. Im Ausschuss wurde uns dazu gesagt, dass es bisher Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit der beiden Nationalparkverwaltungen gebe. Ich meine, dass nun Politik gefragt ist, um dieses kleinkarierte Denken auszuräumen und gemeinsam etwas Vernünftiges für die Region zu schaffen.
Was erwarten die Menschen im Harz vom Nationalpark und von der Entwicklung? Reicht es aus, dass wir jetzt sagen „Ihr habt mit dem Nationalpark ein Highlight im Harz; ihr habt eine touristische Attraktion; damit könnt ihr werben; damit könnt ihr Tourismus entwickeln; ansonsten haben wir kein Geld; ihr müsst euch selber weiterhelfen.“? - Meine Damen und Herren, ich meine, dass das nicht ausreicht. Damit sich der Nationalpark zu einer Erfolgsgeschichte für den Harz entwickelt, erwartet man dort zu Recht weitere Hilfe. Wer aus dem Ostharz auf die niedersächsische Seite fährt, der kann die Benachteiligung der Niedersachsen mit Händen greifen: Drüben wird investiert, hier wird der Mangel verwaltet! - Viele Harzgemeinden haben bereits resigniert: Ihre Schwimmbäder, die Kur- und Tourismuseinrichtungen bringen nicht mehr das Geld ein, um sie zu unterhalten. - Deshalb ist es ein erster und richtiger Schritt, die Natur für den Fremdenverkehr zu öffnen. Im Nationalpark sollte es, soweit es der Schutzzweck zulässt, möglich sein, an landschaftlich besonders schönen Stellen Schutzhütten einzurichten und eine Bewirtung vorzunehmen. Außerhalb des Nationalparks muss das möglich sein. Das aber ist zurzeit sehr, sehr schwierig. Ich finde, dass es nicht angehen kann, dass wir in alle Welt fahren, dass wir nach Afrika, Kanada und in die USA fliegen und uns dort in den Nationalparks die schönen Lodges ansehen, nach Hause kommen und uns im Harz noch nicht einmal einen Sprudel kaufen können. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, den Nationalpark dafür zu öffnen. Noch sind nicht alle Vorbehalte ausgeräumt. Ich meine aber, dass sie ausgeräumt werden werden.
Meine Damen und Herren, ich vermute, dass die Zukunft des Harzes als Gesamtregion uns hier im Landtag noch weiter beschäftigen wird. Der Nationalpark ist ein erstes Pfund, mit dem man wuchern kann. Ich meine, dass den Menschen trotz aller Geburtswehen und aller Kritik mit dem vorliegenden Gesetz langfristig geholfen wird. Gemeinsam haben wir im Ausschuss einen guten Ausgleich zwischen den Interessen des Naturschutzes und des Naturraumes Harz und den Interessen der dort lebenden Bevölkerung gefunden.
Ich bedanke mich wie mein Kollege bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, des Umweltministeriums und des GBD, aber auch bei allen beteiligten Fraktionen für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. Die CDUFraktion wird dem Gesetzentwurf und auch dem Änderungsantrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fange mit der Bedeutung des Harzes an. Wir alle wissen, dass er nicht nur von der Flora und Fauna, sondern auch von der geologischen Beschaffenheit her einen einzigartigen Naturraum in Mitteleuropa darstellt und somit eine besondere Bedeutung hat. Von daher war es auch notwendig, dass im Harz ein Nationalpark entstanden ist. Ich erinnere mich gut an die Diskussion anlässlich der Einführung des Nationalparks unter der rot-grünen Regierung. Parallel dazu haben wir in Sachsen-Anhalt den Nationalpark „Hochharz“. Beide Nationalparke zusammen haben sich in den vergangenen zehn Jahren zu Besuchermagneten entwickelt, haben touristische Anziehungskraft ausgestrahlt und sich auch aufgrund der Arbeit der beiden Nationalparkverwaltungen zum überdimensionalen Umweltbildungszentrum entwickelt. Das muss man positiv hervorheben.
Ich meine, dass die Zielsetzung für die Zukunft nur sein kann, dass in verschiedenen Stufen über die Intensivierung der Zusammenarbeit der Nationalparkverwaltungen als positive Spätfolge der deutschen Einigung irgendwann ein gemeinsamer Nationalpark entstehen wird. Meines Erachtens ist der Streit um die Präambel, also über die Frage, ob das im Gesetz stehen sollte oder nicht, relativ überflüssig. Man kann in das Gesetz hineinschreiben, dass man das als Ziel verfolgt. Das drängt sich ohnehin auf und wird ohnehin in absehbarer Zeit zu schaffen sein.
Jetzt konkret zum Gesetz: So viel zu jubeln gibt es da nicht. Im Wesentlichen schreibt das Gesetz den Status quo fest. Es bringt zumindest keine Verschlechterungen, abgesehen von einer faktischen Verkleinerung der Fläche um 40 ha in Torfhaus. Aber das Gesetz ist halbherzig. Das Gesetz von
1999 wird zwar novelliert. Aber qualitative und quantitative Verbesserungen finden nicht statt. Das, was man hätte tun können - Herr Grote hat es schon geahnt -, nämlich eine Erweiterung des Nationalparks um die Buchenwälder vorzunehmen, die von Größe und Alter her für Deutschland auf jeden Fall und auch für Mitteleuropa ein besonderes Kleinod unter den Wäldern darstellen, unterbleibt. Diese Buchenwälder bleiben außerhalb des Nationalparks. Wieso hat Sie der Mut verlassen, und wieso konnten Sie sich nicht dafür entscheiden, dieses Kleinod auch dem Nationalpark einzugliedern? Ich kann Ihnen eine Antwort geben: Weil in diesem Fall nicht das Umweltministerium über die Grenzen des Nationalparks entschieden hat, sondern das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, denn das möchte nicht auf sein Recht verzichten, über hundertjährige Buchen zu schlagen und entsprechend lukrativ zu vermarkten. Ich sage nur: Der Haushalt lässt grüßen. - Ich frage mich allerdings, warum solche Entscheidungen im Landwirtschaftsministerium - die Forstbediensteten mögen noch so ausgezeichnet sein - getroffen werden. Hier muss unter Umweltbelangen entschieden werden, und deshalb muss sich hier das Umweltministerium stärker engagieren.
Ich sage Ihnen nur eines: Es dauert 40 Jahre, bis ein Buchenwald vermehrungsfähig ist. Die Buchen werden hunderte von Jahren alt, aber das Landwirtschaftsministerium darf weiterhin hundertjährige Buchen schlagen.
Was die Einbeziehung der Kritiker des Nationalparks anbelangt, so ist es natürlich richtig, dass wir auch feststellen konnten, dass z. B. die Einwände der Stadt Altenau durch diesen Gesetzentwurf befriedet wurden.
Insgesamt muss ich aber feststellen: Dass kein größerer Schaden für den Nationalpark „Harz“ angerichtet wurde, rührt wohl im Wesentlichen daher, dass die Konflikte zwischen Freizeitnutzung und Umweltbelangen nicht in derselben Schärfe aufgetreten sind wie in der Auseinandersetzung mit den Ostfriesischen Inseln im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“.
Deshalb kann man zusammenfassen: Es gibt keine gravierende Veränderung, auch wenn eine Chance zur Erweiterung und qualitativen Verbesserung des
Nationalparks vertan worden ist. Wir meinen aber, dass wir dazu natürlich in der Zukunft noch eine Chance haben. Ich sage Ihnen auch gleich: Wir werden bei diesem Punkt nicht locker lassen und wieder versuchen, die Einbeziehung der Buchenwälder in den Nationalpark auf die Tagesordnung zu setzen. Aber es gibt für uns jetzt keinen Grund, diesem Gesetz unsere Zustimmung zu verweigern. Deswegen werden wir zustimmen. - Vielen Dank.