Es war ja schon entlarvend, wie Sie mit unserem Antrag zur Spielbank-Affäre Hittfeld im Innenausschuss umgegangen sind. Sie haben die Behandlung des Antrags im Ausschuss teilweise blockiert. Sie haben Anhörungen, die wir vorgeschlagen haben, abgelehnt. Jetzt soll dieser Antrag doch dazu dienen, dass Sie hier eine Verteidigungsstrategie aufbauen. Dazu ist diese Gesetzesnovelle aber in keiner Weise geeignet. Im Gegenteil, dies ist - das möchte ich so deutlich sagen - eigentlich sogar ein Dokument der Anklage, meine Damen und Herren. Das will ich beweisen.
Herr Innenminister Bartling, Sie haben hier im Parlament, aber auch in der Öffentlichkeit gesagt, dass Sie, nachdem Sie Ihr Amt angetreten haben, alles dafür getan haben, damit keine Straftaten mehr in den Spielbanken passieren können. Sie haben gesagt, dass Sie auch sofort Videoanlagen installiert haben, die ausreichend sind. Wir haben Ihnen von Anfang an gesagt, dass das bisher nicht ausreicht. Es macht nämlich keinen Sinn, wenn die Videoanlagen nur den Tisch und nicht die Gesichter aufnehmen.
Sie haben gesagt, dass dies absolut ausreicht. Insofern müssen Sie sich heute korrigieren. Das ist peinlich; das muss man an dieser Stelle einmal so sagen.
Wir haben auch mitbekommen - das müssten Sie auch mitbekommen haben, meine Damen und Herren -, dass sich die Spielbankaufsicht so, wie sie seit 1990 oder seit 1989 organisiert ist, nicht bewährt hat. Hier ist ein Wirrwarr entstanden: Eine Zuständigkeit liegt im Finanzministerium. Eine Zuständigkeit liegt im Innenministerium. Die Bezirksregierung ist beteiligt. Das Landeskriminalamt ist beteiligt. Die Oberfinanzdirektion ist beteiligt. Man hat an der Affäre Hittfeld doch ganz klar gesehen, dass das dazu führt, dass man sich gegenseitig blockiert. Aber was machen Sie? - Sie machen nichts, Herr Innenminister!
Hierin steht nichts davon, dass Sie die Spielbankaufsicht verbessern wollen, dass Sie sie konzentrieren wollen.
Meine Damen und Herren, ich verstehe auch nicht, dass Sie nicht mal in die anderen Bundesländer gucken - dort gibt es Spielbankausschüsse, die sich regelmäßig treffen - und sehen, wie man etwas bei der Spielbankaufsicht konzentrieren kann, wie man tagtäglich versuchen kann, Straftaten zu verhindern. Auch diesbezüglich sehe ich in dieser Gesetzesnovelle überhaupt nichts. Ich kann Sie schlichtweg nicht verstehen.
Meine Damen und Herren, noch einmal an die SPD-Fraktion gerichtet: Sie haben doch auch eine Fürsorgepflicht für Ihre Staatssekretäre, vor allen Dingen im Innenministerium und im Finanzministerium. Es ist doch klar, dass es nicht richtig sein kann, dass diejenigen, die mit der Spielbankaufsicht befasst sind, im Aufsichtsrat der Spielbankgesellschaft sitzen. Das muss doch zu Konflikten führen! Dass Sie auch hieran nichts ändern, ist für uns völlig unverständlich und zeigt, dass Sie überhaupt keine Verbesserungen wollen. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken, insbesondere auch im Interesse Ihrer Staatssekretäre in diesen Ministerien.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt wollen Sie die Spielbankabgabe absenken. Das kann Sinn machen; denn natürlich müssen die Spielbanken auch genügend Geld haben, um die Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen. Das ist völlig richtig.
Aber Sie greifen auch hier zu kurz. Dadurch kommt es in den Spielbanken nämlich nicht gerade zu einer vernünftigen Wirtschaftlichkeit. Wir müssen einmal hinterfragen, ob die Verstaatlichung der Spielbanken 1989 sinnvoll gewesen ist. In anderen Bundesländern ist das nicht so. Wir müssen sehen, dass dort in der Spielbankgeschäftsführung Fachleute mit Leitungsfunktionen betraut sind. Das ist in Niedersachsen auch nicht passiert. Insofern stehen die Spielbanken natürlich auch finanziell nicht so da, wie wir uns das insgesamt wünschen. Hier greifen Sie mit der Absenkung schlichtweg zu kurz.
Natürlich muss der Bereich Internet geregelt werden. Dabei haben Sie unsere Unterstützung. Was hierzu vorgesehen ist, scheint aus unserer Sicht sinnvoll zu sein. Aber das ist auch der einzige Punkt.
Lassen Sie mich abschließend noch etwas sagen, was uns insgesamt sehr bewegt. Wie Sie mit der Spielbankaffäre Hittfeld umgehen, ist schlichtweg nicht zu akzeptieren. Sie haben im Innenausschuss unseren Antrag mehr oder minder blockiert. Sie wollen keine weiteren Anhörungen durchführen. Sie haben nur Staatssekretär Schapper gehört. Das kann beim besten Willen nicht alles gewesen sein.
Jetzt habe ich noch mitbekommen, dass Sie auch Mitarbeiter unter Druck gesetzt haben mit dem Ziel, dass nicht weiter aufgeklärt werden kann. Wenn im Landeskriminalamt Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter zitiert werden und anschließend einen Maulkorb bekommen, dann zeigt das, was Sie in dieser Frage an Aufklärung leisten. Wenn Sie aber nicht vernünftig aufklären, können Sie auch nicht zu vernünftigen Gesetzesnovellen kommen.
Wie sich Staatssekretär Schapper im Innenausschuss eingelassen hat, darf ich ja nicht zitieren, aber wie er anschließend mit dem Thema umgegangen ist, zeigt, dass auch er sich in dieser Frage unsicher ist. Ich bin ganz froh darüber, dass dieses Verhalten mittlerweile dazu führt, dass sich auch die deutschen Gerichte mit dieser Frage beschäfti
Wir werden das in Ruhe beobachten und dann weitere Schritte auch hier im Parlament unternehmen. Diese Affäre ist nicht zu Ende, und wir müssen dafür sorgen, im Interesse der Mitarbeiter bei den Spielbanken, aber auch im Interesse der Kunden der Spielbanken, dass es hier endlich zu einer Verbesserung kommt, dass vernünftig aufgeklärt wird. Dazu sollten auch Sie bereit sein und endlich diese Blockade beenden. Vor allen Dingen sollten Sie sich diese Gesetzesnovelle noch einmal ansehen, denn sie trägt mit keiner Silbe dazu bei, dass es zu einer Verbesserung kommt und dass die Spielbanken insgesamt sicherer werden. Sie sollten hier noch einmal in sich gehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mit dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wenig Probleme. Aber ähnlich wie den Kollegen Schünemann stört mich, was alles nicht im Gesetzentwurf steht. Ich meine, dass wir in der Tat über Hittfeld reden und die notwendigen Konsequenzen aus dieser Affäre ziehen müssen. Man muss feststellen, dass es eine Interessenkollision gegeben hat. Wenn ein Staatssekretär des Innenministeriums gleichzeitig Aufsichtsratsvorsitzender der Spielbank ist, kann er nicht wirksam von einer ihm nachgeordneten Behörde, nämlich der Bezirksregierung Hannover, kontrolliert werden.
Eine solche Interessenkollision ist ungut, selbst für die Situation, dass es überhaupt keinen Missbrauch und nicht solche Vorfälle wie Hittfeld gibt. Eine solche Interessenkollision sollte man schon aus strukturellen Gründen vermeiden.
Wenn wir über Hittfeld reden, wissen wir, dass Herr Schapper als Aufsichtsratsvorsitzender der Spielbankengesellschaft nach der Rechtslage keine Befugnisse hatte, dass er keine konkreten Verfügungen treffen durfte, die in die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde Bezirksregierung eingegriffen hät
ten. Trotzdem hat er - das ist, glaube ich, dieser Struktur geschuldet - versucht, durch eine Moderation zwischen der Geschäftsführung der Spielbanken GmbH und der Aufsichtsbehörde Bezirksregierung im Streit um eine solche Verfügung zu vermitteln. Ich meine, dass in dem Umfang, wie das hier passiert ist, die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde ausgebremst wird. Es erfordert dann von einem Beamten der Bezirksregierung wahrlich heroischen Mut, gegen den obersten Vorgesetzen, nämlich das Innenministerium, an der Stelle vorzugehen. Das kann man nicht zwingend erwarten.
Wir haben die Forderung an die Landesregierung, diese Aufsichtsstrukturen neu zu ordnen. Wir möchten, dass generell nicht der oberste Dienstchef von einem nachgeordneten Mitarbeiter überwacht wird. Das kann man z. B. dadurch vermeiden, dass man etwa an die Aufsichtsratsspitze der Spielbankgesellschaft Vertreter eines anderen Ressorts, vorzugsweise des Finanzministeriums, setzt.
Bei solchen Unklarheiten hinsichtlich des Einflusses auf eine Verfügung bzw. des Einflusses auf die Tätigkeit der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde, wie sie in Hittfeld passiert sind, muss man auch darüber reden, ob wir über das Spielbankgesetz hinaus, in dem - das ist völlig richtig - jetzt auch eine gesetzliche Grundlage für die überfällige Videoüberwachung geschaffen wird, nicht auch andere gesetzliche Regelungen ändern müssen. Wir haben erfahren, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz an der Stelle möglicherweise keinen ausreichenden Spielraum bietet. Das muss man dann eben in der Weise verschärfen, dass der Aufsichtsratschef auf Verfügungen der Bezirksregierung keinen Einfluss nehmen kann, auch nicht im Sinne einer „Moderation“.
Wir vermissen das in diesem Gesetzentwurf; aber vielleicht ist das ja noch nicht alles, Herr Bartling. Vielleicht gelingt es ja, bis zur zweiten Beratung dieses Entwurfs und des Antrags der CDUFraktion, der immer noch in den Ausschüssen schmort, hierüber Einigkeit zwischen den Fraktionen hier im Landtag herzustellen. Wir wären jedenfalls dazu bereit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Golibrzuch, ich bin natürlich immer zu Einigkeit und zu friedenstiftenden Dingen bereit. Nur müsste man sich dann auch in der Wortwahl hier etwas anders verhalten. Wenn Sie von "Spielbankaffäre Hittfeld" reden, gibt das einen Bezug zu einer Spielbankaffäre, die tatsächlich mal eine war. In Hittfeld gab es in der Tat kriminelle Vorgänge. Da haben Sie völlig Recht.
Lassen Sie mich nur noch einige wenige Dinge ansprechen, weil es eigentlich nicht lohnt, sich dazu noch intensiv auszulassen. Sie hätten ja die Möglichkeiten zur Aufklärung gehabt, aber irgendwie haben Sie wohl erkannt, dass es nicht lohnt, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen und alles aufzuklären. Vielleicht kommt es ja auch noch. Ich sehe dem mit großer Ruhe und Gelassenheit entgegen.
Es besteht für mich überhaupt kein Anlass, die Organisation der Spielbankaufsicht gesetzlich zu ändern. In den Ausschusssitzungen der vergangenen Monate ist die Leistungsfähigkeit der Spielbankaufsicht unter Beweis gestellt worden. Sämtliche Fragen aus dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion konnte das Innenministerium in einem umfangreichen Bericht vom März 2001 abschließend beantworten. In Hittfeld sind alle erforderlichen Maßnahmen getroffen worden, sodass die Spielstätte eben keine Spielwiese für Kriminelle geworden ist.
Es gilt deshalb, meine Damen und Herren, den Blick nach vorne zu richten, wobei mich insbesondere die sicherheitsmäßige Funktionsfähigkeit des Glücksspielsystems im Land Niedersachsen und notwendigerweise das Wohlergehen des Unternehmens beschäftigt. Folgerichtig ist es deshalb begrüßenswert, der Spielbankaufsicht neue, noch effektivere Mittel an die Hand zu geben.
Ich wende mich noch einmal an Sie, Herr Schünemann, und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich anschließend entschuldigen würden. Wenn Sie die Behauptung aufstellen, jemandem sei ein Maulkorb verpasst worden, dann nennen Sie hier Ross und Reiter. Sonst ist Ihre Behauptung eine glatte Lüge.
Als Zweites möchte ich Ihnen noch eine dringende Empfehlung geben. Setzen Sie sich einmal mit Staatssekretär Schapper im Bundesinnenministerium in Verbindung und fragen Sie ihn, welche Rechtstitel er gegen das Magazin Stern erwirkt hat. Er hat nämlich erwirkt, dass der Stern die Behauptungen, die er aufgestellt hat, nicht wiederholen darf. Das Rechtsverfahren geht weiter.
Herr Minister, was Herr Schapper mit dem Stern auszuklagen hat, mag alles gut und schön sein. Interessant ist für uns, was er uns im Ausschuss dargestellt hat. Dort hat er gesagt, dass er quasi als sanftmütiger Privatmann zur Aufsicht gegangen ist und dort moderiert hat, weil er in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender ja keine Weisungen erteilen darf. Nun stellen Sie sich das doch einmal vor. Da sitzt ein Beamter bei der Bezirksregierung. Nun kommt der Staatssekretär aus dem Innenministerium, setzt sich bei diesem Beamten an den Tisch und sagt: Ich habe eine private Meinung, die ich dir hier einmal vortragen möchte. - Was meinen Sie, was dieser Beamte hinterher macht?
Wir waren in Hittfeld. Über den Tischen sind Videokameras angebracht. Wir haben gefragt: Warum sind auf die Objektive der Kameras mit schwarzen Klebestreifen Dreiecke aufgeklebt? Man hat uns erklärt: Damit man weder die Croupiers noch die Spieler erkennen kann. Damit man den Rand des Tisches nicht sieht. - Das heißt, die Objektive der Kameras sind zugeklebt worden, damit man bei der Überwachung nichts erkennen kann. Und das nur, weil der Personalrat gesagt hat:
Wir möchten während unserer Arbeit nicht gefilmt werden. - Das ist Ihre Überwachung. Da kommen Sie nicht raus. Das Gesetz trifft bei weitem keine ausreichende Vorsorge. Hier muss deshalb nachgebessert werden.