Protocol of the Session on June 13, 2001

sich die Detailregeln des vorangegangenen Gesetzes bewährt haben, das wir ja letztmalig 1993 im großen Umfang geändert haben.

Die Regelungsmechanismen für die Frauenförderung haben sich in der Tat bewährt. Trotzdem haben wir den Mut, mit den Frauen gemeinsam zu sagen: Auch hier werden wir weg von der Detailsteuerung zu globaleren Regeln kommen, weil uns das letztlich auch mehr Erfolg bringt.

Ich gebe zu - das wird uns alle miteinander in der Gesetzesberatung begleiten -, dass es sehr viel Ängste gibt, wenn man von Detailregeln weggeht und zu globaleren Regeln hingeht. Es gibt Ängste dahin gehend, dass das, was im Gesetz nicht mehr steht, dann auch nicht mehr stattfindet. Das begegnet uns tagtäglich in der Diskussion. Ich muss aber auf der anderen Seite sagen, dass wir Deutschen nun einmal so gestrickt sind, dass wir uns zuerst nach dem richten, was im Gesetz steht, und erst dann bereit sind, neue Wege zu gehen. Ich sage das selbstkritisch, auch an die Adresse der Hochschulen. Ich meine das nicht als Vorwurf, aber schon als kritische Bemerkung. Die Öffnungsklauseln, die wir im alten Gesetz hatten, die Experimentierklauseln, die dort bestanden haben - die weitest reichenden in Deutschland -, die zugelassen hätten, dass ein ganzes Kapitel durch eine Grundordnung hätte außer Kraft gesetzt werden können, sind, soweit ich das weiß, nur von einer einzigen Hochschule in Anspruch genommen worden. So stark ist die Bindung der Hochschulen an den Wortlaut des Gesetzes. Deswegen ist es richtig, dass wir hier den strikten Weg gehen: weg von der Gesetzgebung, hin zur Verfassungsgebung.

Das stärkt den Senat in unglaublicher Weise. Denn der Senat ist jetzt - wenn man so will - Gesetzgeber in der Hochschule. Er entscheidet in der Grundordnung, wie denn die Hochschule in Zukunft im Inneren gestaltet sein wird. Er ist an die Stelle des Gesetzgebers getreten. Er wird an dieser Stelle wesentlich gestärkt. Aber ich sage auch dazu: Es ist eine Absage an Gleichmacherei in der Hochschule. Nicht jede Hochschule wird in Zukunft so aussehen wie die anderen.

Meine Damen und Herren, über die konsequente Verankerung in der Gesellschaft hat Herr Minister Oppermann geredet. Der Hochschulrat - übrigens eines der unkritischsten Dinge in der bisherigen Diskussion - wird als verpflichtendes Gremium, als Beratungsgremium für die Hochschulen eingeführt. Ich bin sehr froh darüber, dass es heute keine

Grundsatzdebatte mehr über die Frage gegeben hat, ob denn die Wissenschaft eine gesellschaftliche Verantwortung hat oder nicht. Noch 1993 hat es bittere Kontroversen in dieser Frage gegeben. Heute aber sind wir uns wohl alle darin einig. Ich möchte nur auf die morgige Debatte verweisen, in der wir diese Einigkeit auch noch einmal deutlich machen werden.

Meine Damen und Herren, das neue Gesetz geht konsequent den Weg zur verstärkten Anstrengung in der Lehre. Wir werden eine Studiendekanin oder einen Studiendekan einführen und sie oder ihn mit besonderen Kompetenzen, auch Vorgesetztenfunktionen, versehen. Wir werden also jemanden haben, der die Interessen der Studierenden operativ aufgreifen, sie also handelnd umsetzen kann. Wir werden die Anstrengungen in der Evaluierung der Lehre unter intensiver Beteiligung der Studierenden noch stärker im Gesetz abbilden, als das heute schon der Fall ist, und wir werden die neuen Studiengänge, nämlich die konsekutiven Studiengänge Bachelor und Master, im Gesetz verankern.

Wir werden, meine Damen und Herren, mehr Wettbewerb haben: die Freiheit von der Detailsteuerung im Inneren, verbunden mit finanziellen Gestaltungsspielräumen, die sich unter dem Begriff „Geld statt Stellen“ zusammenfassen lassen. Das ist die Fortsetzung der Politik, die wir mit den Globalhaushalten begonnen haben und die zu Beginn des Jahres auf alle Hochschulen übergegangen ist.

Meine Damen und Herren, das Gesetz gibt den Weg frei für die Öffnung der Hochschulen für den Wirtschafts- und Arbeitsmarkt. Auch darüber haben wir mehrfach in diesem Hause berichtet. Wir haben klare Regeln zur Gründung von Unternehmungen seitens der Hochschulen und zur Stärkung des Körperschaftshaushalts auch für die Hochschulen, die noch keine Stiftungshochschulen werden.

Über den konsequenten Weg in eine neue Professorenkarriere hat Herr Minister Oppermann schon umfassend gesprochen. Deswegen möchte ich das an dieser Stelle weglassen.

Alle diese Entwicklungen, meine Damen und Herren, ziehen aber eine Konsequenz nach sich, nämlich die - das wird wahrscheinlich der schwierigste Punkt in den Gesetzesberatungen sein -, dass man eine Hochschule dieses neuen Typs nicht mit den Mitbestimmungsmethoden führen kann, die wir in

der Vergangenheit, in den 70er-Jahren, entwickelt haben. Damals hatte eine Hochschule einen Haushaltsplan, ständig Erlasse und einen relativ geringen Spielraum in dem, was sie selbst entscheiden konnte. Heute und morgen kann die Hochschule über Personal, Sachmittel und Vermögensfragen entscheiden. Das sind ganz andere Rahmenbedingungen. Deswegen brauchen wir zwingend eine neue Leitungsstruktur. Diese sieht wie folgt aus: Der Senat und die Hochschulgremien fassen die grundlegenden Beschlüsse, und das Präsidium führt das operative Geschäft und hat sozusagen das Handeln in der Hochschule in der Hand. Beide sind durch folgendes System miteinander verknüpft: Der Senat wählt das Präsidium, kontrolliert es während der Arbeit und kann es abwählen, wenn es nicht erfolgreich arbeitet. - Ich meine, das ist ein sehr stabiles System. Aber ich gebe zu, dass wir über die Frage, ob die Balance zwischen Senat und Präsidium stimmt, noch kraftvoll miteinander streiten müssen.

All denjenigen, die es heute so darstellen, als sei das ein Verlust von Demokratie in der Hochschule, möchte ich mit auf den Weg geben: Wir erstens haben nicht mehr dieselbe Situation in den Hochschulen selbst. Zweitens dürften wir alle, die wi rhier sitzen, eigentelich nicht behaupten, dass eine Teilung der Macht in Grundsatzbeschlüsse und Kontrolle auf der einen Seite und in Ausführung auf der anderen Seite einen Verlust von Demokratie ist; denn unsere Demokratie, unser Staat, unser Land lebt davon, dass die Macht konsequent genau so geteilt wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bisher noch nicht über Stiftungen geredet. Das hat Gründe. Einer davon ist, dass ich ganz sicher war, dass Herr Minister Oppermann und Sie dieses Thema weitschweifend aufgreifen würden. Ich wollte einfach einmal deutlich machen, dass, obwohl die öffentliche Diskussion so tut, als sei das alles nur eine Stiftungsfrage, das Gesetz natürlich ganz anderes für die Hochschulen regelt. Der größere Teil der Hochschulen wird auf Sicht in staatlicher Führung bleiben, also keine Stiftungshochschule werden. Nun habe ich mit großer Freude gehört, Herr Golibrzuch, dass wir uns an dieser Stelle in den Grundzügen einig sind. Wir werden nur einen Teil der Hochschulen in Stiftungen überführen, wenn sie es denn beantragen. Aber das sind für mich dann keine Modellversuche klassischer Art, bei denen man nach fünf Jahren sagen kann, das hat sich nicht bewährt, deshalb machen wir etwas anderes, sondern das sind Versuche, die wir

zum Erfolg führen müssen, weil nämlich das, was Sie, Herr Golibrzuch, gesagt haben, richtig ist: Alle Hochschulen müssen über die Vermögensangelegenheiten verfügen, und alle Hochschulen müssen die Dienstherreneigenschaften haben.

Nun lade ich auch Sie ein, so wie ich alle Hochschulangehörigen eingeladen habe: Legen Sie doch andere Vorschläge, z. B. den Körperschaftsvorschlag, auf den Tisch! Wir wollen gerne darüber reden. Aber eines sage ich vorweg, weil wir das durchgeprüft haben: Die Vorstellung, dass sich daraus in der Rechtsfrage etwas wesentlich anderes ergibt, geht fehl. Denn wenn wir Vermögen aus dem Staatsbesitz an die Hochschulmitglieder geben, damit sie damit in eigener Verantwortung umgehen, dann muss dafür aus verfassungsrechtlichen Gründen die so genannte lückenlose parlamentarische Legitimation gewährleistet sein. Das heißt, diejenigen, die in der Hochschule mit dem Vermögen handeln, brauchen über den Weg der Wahlen durch die Bürgerinnen und Bürger, das Parlament und die Regierung die Legitimation, dass sie auch im staatlichen Auftrag handeln dürfen.

Die jetzigen Senate, die an der Hochschule in der akademischen Körperschaft gewählt sind, können das nicht. Ich warne Neugierige davor, zu überlegen, ob man die Mitglieder dieser Senate dann, wenn wir sie mit Vermögen betrauen, nicht einfach durch den Staat einsetzen lassen könnte, anstatt sie wählen zu lassen. Das kann nicht funktionieren. Also, die Hoffnung, die der eine oder andere haben mag, dass es eine neue Rechtsform geben kann, die die gleichen Vorteile bringt, aber nicht „Stiftung“ heißt, halte ich für falsch.

Ich nehme das zum Anlass, zum Schluss meiner Ausführungen auf eines hinzuweisen, Herr Golibrzuch. Der Weg, den wir mit den Hochschulen gemeinsam gehen und der damit beginnt, dass wir aus dem Gesetz eine Verfassung machen und sehr viele Veränderungen einführen wollen, sollte uns alle im Parlament dazu veranlassen, zwar sachlich, sehr kontrovers und sehr ausgiebig miteinander zu streiten, aber gleichwohl zum Schluss den Versuch zu unternehmen, diese neue Hochschulverfassung, wenn es denn irgend geht, gemeinsam zu verabschieden, damit die Hochschulen auch wissen, dass sie, wenn sie sich auf den neuen Weg machen, das gesamte niedersächsische Parlament im Rücken haben. Daran wäre mir jedenfalls sehr gelegen. Ich lade Sie herzlich dazu ein.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Busemann hat sich noch einmal zu Wort gemeldet, um einen Satz zu sagen. Mehr wird ihm die verbleibende Restredezeit auch nicht gestatten.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte dabei aber um den gleichen Überziehungskredit in Sachen Redezeit, den der Kollege Golibrzuch bekommen hat.

Ich will nur einen Punkt ansprechen: das Stiftungsmodell. Letztlich geht es ja um Folgendes, Herr Minister: Der Hochschulbereich ist chronisch unterfinanziert. Aus dieser Problematik kommen Sie nicht heraus, indem Sie Stiftungsuniversitäten möglich machen. Wir sollten nicht so naiv sein, zu glauben, das würde den großen Kapitalzufluss von außen in die Hochschulen hinein bringen. Also mahne ich den Realitätssinn an: Bauen wir bitte keine Luftschlösser!

Im Hinblick auf die Haushaltsberatungen darf ich Folgendes sagen. Im laufenden Jahr müssen wir im Wissenschaftsbereich folgende Kürzungen sehen: 50 Millionen DM einmalig, 20 Millionen DM globale Minderausgabe, 12 Millionen DM Hochschulstrukturkonzept usw. Wenn wir nicht die Verwaltungskostenbeiträge hätten, sähe es noch schlimmer aus.

Ich möchte Sie also ermuntern, am Kabinettstisch für die Hochschulen auch einmal die Ellbogen auszufahren und nicht immer nur auf Stiftungsuniversitäten usw. zu setzen, sondern das Unterfinanzierungsproblem zu lösen. Denn ich habe das Gefühl, dass Sie Gefahr laufen, zum Scharping der Landespolitik zu werden.

(Beifall bei der CDU - Dr. Domröse [SPD]: Wir warten auf Ihre Anträge!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat unterbreitet Ihnen den Vorschlag, mit der federführenden Beratung den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zu beauftragen, und mitbera

ten sollen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht, der Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen und der Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen. Wenn Sie diesem Vorschlag folgen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Das wollen Sie offensichtlich. Vielen Dank.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/2543

Zur Einbringung hat sich der Kollege Collmann gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir wollen mit diesem Änderungsantrag einen Beitrag zur Modernisierung des Spielbankbetriebs in unserem Land leisten. Alle Vorschläge dienen dem ordnungspolitischen Anspruch, das Glücksspiel in kontrolliertere Bahnen zu lenken. Darüber hinaus sollen die Erträge aus diesem Geschäft so weit wie möglich den öffentlichen Haushalten und damit der Allgemeinheit zugute kommen.

Unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung beider Ziele sind Rahmenbedingungen, unter denen unsere Spielbankenunternehmen wettbewerbsfähig arbeiten können. Die gegenwärtige Gesetzeslage wird diesem Anspruch leider nicht mehr gerecht.

Meine Damen und Herren, seit dem In-KraftTreten des Spielbankgesetzes im Jahre 1989 hat es wesentliche Veränderungen in der Spielbanklandschaft gegeben, die bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen unbedingt berücksichtigt werden müssen. So hat sich die Zahl der Spielstätten bundesweit von gut 20 auf etwas über 60 verdreifacht. Weitere Spielstätten sind, wie wir wissen, geplant. Das heißt, es gibt heute mehr Konkurrenz um die Gunst der Spielerinnen und Spieler. Außerdem richten sich deren Interessen zunehmend auf das Automatenspiel, während beim klassischen und personalintensiven Tischspiel

deutliche Rückgänge zu verzeichnen sind. Unter diesem Trend haben offenkundig insbesondere kleinere Spielstätten zu leiden. Als völlig neue Variante sind Glücksspielangebote via Internet im Kommen.

Der technische Fortschritt ist über den Bereich der Informationstechnologie auch bei den Sicherheitseinrichtungen weiter gegangen, wie wir wissen. Die Spielbankaufsicht fordert zu Recht von der Spielbankgesellschaft, Manipulationen im Spielbetrieb mit modernster Technik vorzubeugen. Über das Geleistete ist vom Innenministerium im Haushaltsausschuss und auch im Innenausschuss ausführlich und überzeugend berichtet worden.

Meine Damen und Herren, alle notwendigen technischen Modernisierungsmaßnahmen haben eines gemeinsam: Sie erfordern vom Unternehmen einen hohen Investitionsaufwand. Dies muss bei der Bemessung der Spielbankabgabe unbedingt berücksichtigt werden. Die Abgabe darf nicht erdrosselnd wirken, sondern muss den nötigen Freiraum belassen. Hierbei ist auch Rücksicht auf die unterschiedliche Leistungskraft der einzelnen Spielstätten geboten, die anderenfalls teilweise betriebswirtschaftlich nicht mehr sinnvoll zu betreiben wären. Unser Ziel darf nicht die voreilige Schließung solcher Standorte sein, sondern die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen für deren Bestand.

Hierzu, meine sehr verehrten Damen und Herren, gehört ein Abgabensystem, bei dem bei der Abgabenlast verstärkt die standortbezogenen Besonderheiten berücksichtigt werden. Deshalb wollen wir den geltenden hohen Satz von 80 % Spielbankabgabe auf ein Mindestmaß von 70 % senken. Für die ersten drei Jahre einer neu gegründeten Spielstätte wollen wir einen zusätzlichen Bonus in Höhe von fünf Prozentpunkten gewähren, also letztendlich eine Spielbankabgabe von 65 % erheben. Die Abschöpfung unangemessener Gewinne erfolgt dann durch Zusatzleistungen, deren maximaler Satz im Gesetz von 12 auf 22 % erhöht wird.

Das Innenministerium und das Finanzministerium werden durch Verordnungsänderung die Abgabenlast der einzelnen Spielstätten nach deren unterschiedlichen Erträgen abgewogen bemessen. Dies führt zu einer Verringerung des Aufkommens aus der Spielbankabgabe und zu einer Steigerung des Aufkommens aus den Zusatzleistungen. Im Saldo wird die Spielbank in den nächsten Jahren um rund 7 Millionen DM jährlich entlastet.

Meine Damen und Herren, der entsprechende Abgabennachlass ist eine notwendige Investition in die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit der landeseigenen Spielbankgesellschaft. Sie sichert die nachhaltige Ertragskraft des Unternehmens, sodass wieder Gewinnabführungen erwartet werden können. Andererseits werden Einnahmeausfälle bei der Spielbankabgabe aufgrund des komplizierten Länderfinanzausgleichs mehr als kompensiert.

Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in den Spielbanken hat oberste Priorität in meiner Fraktion. Vorfälle, wie es sie in Hittfeld gegeben hat, dürfen sich nicht wiederholen. Ich erspare es mir, vielfach Wiederholtes noch einmal aufzulisten. Das führt nicht weiter. Wir müssen vielmehr die Spielbankaufsicht und das Unternehmen dabei unterstützen, Erreichtes zu optimieren. Die installierten modernen Videoüberwachungsanlagen sollen zukünftig noch effektiver genutzt werden können.

(Schünemann [CDU]: Das haben wir schon vor eineinhalb Jahren gesagt!)

Hierfür braucht das Innenministerium eine Verordnungsermächtigung, aufgrund derer weitere Einzelheiten der Videoüberwachung näher geregelt werden können. Genau das, Herr Kollege Schünemann, ist es, was wir mit dieser Novellierung erreichen wollen.

(Schünemann [CDU]: Reichlich spät!)

Es geht in erster Linie darum, klare und datenschutzgerechte Regelungen für die Videoüberwachung und die Videoaufzeichnung zu schaffen und zu normieren, wer Zugriff darauf hat. Das wollen wir künftig gewährleisten.

Darüber hinaus stellt die Öffnung des Internets als Markt für unsere Spielbank eine notwendige Konsequenz aus der technischen Entwicklung dar. Meine Damen und Herren, diesen Markt dürfen wir nicht ungeordnet fremden Anbietern überlassen. Dem Innenministerium soll die Ermächtigung dafür eingeräumt werden, ihn durch Verordnung ordnungsrechtlich zu regeln.

Wir halten die Gesetzesnovelle für sach- und zeitgerecht und beantragen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse. Die Federführung soll beim Ausschuss für innere Verwaltung liegen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der CDU spricht der Herr Kollege Schünemann.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich vor etwa drei Wochen in der Zeitung gelesen habe, dass die SPD-Fraktion beabsichtigt, das Spielbankgesetz zu ändern, hatte ich die Hoffnung, dass die SPD-Fraktion wirklich die Kraft hat, die Konsequenzen aus der SpielbankAffäre Hittfeld zu ziehen und entsprechende Änderungen vorzulegen. Nachdem ich diesen Gesetzentwurf nun gelesen und auch Ihre Rede gehört habe, Herr Kollege Collmann, kann ich nur zu dem Schluss kommen, dass Sie diese Kraft nicht haben, dass Sie überhaupt nichts ändern und keine Konsequenzen aus dieser Spielbankaffäre ziehen wollen. Das halte ich für ungeheuerlich.

(Beifall bei der CDU)