Protocol of the Session on March 14, 2001

Wir haben auch darauf hingewiesen, dass wir den ursprünglichen Fahrplan der SPD-Fraktion, wie ihn Herr Inselmann öffentlich angekündigt hatte, nämlich den Gesetzentwurf bereits Anfang dieses Jahres in den Landtag einzubringen und noch vor der Sommerpause zu verabschieden, für unrealistisch hielten.

Die Einrichtung des Biosphärenreservats stellt eine Richtungsentscheidung für die künftige Entwicklung der Region dar. Es reicht nicht aus, nur allgemein für Akzeptanz zu werben; u. a. an Versäumnissen in diesem Bereich ist der Nationalpark gescheitert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wichtig ist: Die Menschen in der Region müssen von dem Projekt überzeugt sein, sie müssen darin eine reale Chance zur Gestaltung der Zukunft erkennen.

Für einen solchen Prozess, meine Damen und Herren, braucht es mehr Zeit als einige Monate, und schon gar nicht darf dieser Prozess an Wahlterminen ausgerichtet werden. Diese Einsicht scheint sich nunmehr auch bei der SPD-Fraktion durchgesetzt zu haben. Das begrüßen wir.

Nach allem, was wir von Vertretern von Kommunen, Umweltverbänden oder Landwirten hören, verlaufen die Gespräche, die der Arbeitskreis aus Umweltministerium und den beiden Landkreisen zur Vorbereitung des Gesetzes schon seit einiger Zeit mit allen Beteiligten führt, sehr konstruktiv. Das ist erfreulich, weil die Region, gerade diese Region, diese Chance verdient hat. Sie ist zur Genüge belastet durch andere Faktoren wie die Einlagerung von Atommüll und die Auseinandersetzungen um die Castor-Transporte.

Vor Ort werden Fortschritte bei den Vorarbeiten zum Biosphärenreservat erzielt. Dazu, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, stehen Ihre Gesetzesinitiative und der Entschließungsantrag, mit dem Sie uns hier überrascht haben, in völligem Widerspruch.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Erst am 15. Februar diesen Jahres haben alle Fraktionen im Kreistag Lüchow-Dannenberg einstimmig eine Resolution beschlossen, in der die Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens zum Biosphärenreservat Elbtalaue ausdrücklich begrüßt wird. Bemerkenswert ist für uns, dass die CDULandtagsfraktion den Text der Resolution in weiten Teilen in der Begründung ihres Entschließungsantrages übernommen hat,

(Zuruf von Frau Zachow [CDU])

die grundsätzliche Forderung aber nicht.

Meine Damen und Herren, ich muss feststellen: Die CDU in Lüchow-Dannenberg und in Lüneburg trägt das Verfahren zur Vorbereitung des Gesetzes vor Ort offensichtlich mit, während die CDULandtagsfraktion hier und heute eine Änderung des Naturschutzgesetzes fordert und das Biosphärenreservat Elbtalaue durch eine Verordnung ausweisen will. Das Mitglied der CDU-Fraktion, Herr Wojahn, hat als Mitglied des Kreistages LüchowDannenberg für die Resolution mit Gesetz und damit für eine gesetzliche Verankerung des Biosphärenreservates gestimmt. Will er im Landtag nun dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen? Ich finde, das Vorgehen der CDU-Fraktion und das

Vorgehen von Herrn Wojahn sind äußerst erklärungsbedürftig.

Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, haben dem Landtag auch jetzt nicht deutlich machen können, welchen Vorteil der Verordnungsweg für die Entwicklung der Region haben soll. Solange Sie dies nicht schlüssig erklären können, muss ich darin einen Versuch sehen, trotz Ihrer gegenteiligen Beteuerungen das Biosphärenreservat zu torpedieren und die Diskussion darüber zu Wahlkampfzwecken zu instrumentalisieren. Das schadet der Region, und das werden wir nicht mitmachen.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD spricht der Kollege Schurreit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich das richtig interpretiere, dann versucht die CDU-Fraktion mit ihrem Antrag das Niedersächsische Naturschutzgesetzes so zu ergänzen, dass die oberste Naturschutzbehörde - sprich: das Land ermächtigt wird, Biosphärenreservate durch Verordnung festzulegen; und dies möglichst schnell und zügig. Zum anderen wird die Landesregierung aufgefordert, erst nach dieser Gesetzesänderung das Biosphärenreservat Elbtalaue festzulegen. Für unsere Begriffe ist dies eine äußerst zeitaufwändige Veranstaltung. Zunächst einmal müssten die Rahmenvorschriften des § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes in das Niedersächsische Naturschutzgesetz umgesetzt werden.

(Frau Zachow [CDU]: Das wird ge- prüft!)

Erst nach dieser Umsetzung könnte das Verfahren zum Erlass einer Verordnung durchgeführt werden.

Die dauerhafte Mitverantwortung und die dauerhafte Mitwirkung der räumlich betroffenen Landkreise an der Ausgestaltung der Schutz- und Entwicklungsziele könnten nicht in dem Maße erfolgen, wie dies nach dem derzeitigen Stand der Diskussion möglich erscheint. Danach sollen die Landkreise wunschgemäß die Vollzugszuständigkeit für den Naturschutz in den Gebietsteilen A für die Funktionen Leben, Arbeiten und Wohnen sowie in den Gebietsteilen B - Gebiete mit Land

schaftsschutzvoraussetzungen - behalten. Zudem sollen sie nach der Ermächtigungsnorm auch in Zukunft hier eingreifen, ausgestalten und verändern können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Abgeordneter aus der Region bin ich sehr geprägt durch die Diskussion zum Nationalpark Elbtalaue.

(Beifall bei der SPD)

Ich will Ihnen deshalb auch sagen, dass ich, wie wohl kaum einer von Ihnen, die Sie weiter entfernt wohnen, um die Ängste der Menschen in dieser Region weiß. Für diejenigen, die 40 Jahre lang im Amt Neuhaus in einer Grenzregion gewohnt haben und dieses Gebiet in der Elbtalaue nicht betreten durften, ist dies, wenn jetzt jemand kommt und gesagt: „Ich bringe euch die Segnungen einer Unterschutzstellung, was bedeutet, dass ihr die Elbtalaue wieder nicht betreten dürft“, was die Kommunikation betrifft, in Bezug auf dem Nationalpark nicht so elegant gelöst worden, wie man das hätte machen können. Das räume ich gern ein.

(Schirmbeck [CDU]: Es hat lange ge- dauert, bis Sie diese Erkenntnis ge- wonnen haben!)

- Entschuldigen Sie bitte, Herr Schirmbeck, im Spannungsfeld zwischen Umweltgesichtspunkten und landwirtschaftlicher Nutzung sind widerstreitende Diskussionen geführt worden, was mir so ein zweites Mal nicht wieder passiert.

(Schirmbeck [CDU]: Lesen Sie ein- mal nach, was Monika Griefahn er- zählt hat!)

Ich will Ihnen ganz deutlich sagen, dass die Bevölkerung in der Region mit großer Mehrheit gesagt hat: Jawohl, der soll weiterhin für uns in den Landtag gehen. - Sie haben mir in etwa 50 % gegeben, und zwar trotz der unterschiedlichen Positionen, um auch das einmal deutlich zu sagen.

In der gesamten Diskussion über das Biosphärenreservat verdient Wolfgang Jüttner als zuständiger Minister großen Dank für seine Entscheidung, den Prozess so zu gestalten, dass die Bevölkerung dieser Region das mitverfolgen und mitgestalten kann. Deshalb gibt es auch keine zeitliche Verengung. Es gibt nicht die Aussage, dass wir damit schon im März in das Plenum des Landtages hätten gehen können. Vielmehr wird das nach ausführlicher Diskussion im Juni dieses Jahres den Landtag

erreichen. Dafür danke ich ihm herzlich; auch für die Vorgehensweise. Ich will nur sagen, dass die beiden Landräte in der Region, nämlich Zühlke von der SPD und Fietz von der CDU, in einem Vorgespräch ihre Akzeptanz und gleichzeitig damit auch ihre politische Mitbegleitung signalisiert haben. Die Zusagen sind gegeben worden. Das ist das Entscheidende. Beide, die für diese Region Verantwortung tragen, suchen für die Regionen das Beste. Gemeinsames Handeln und Vorgehen sind abgesprochen worden. Das heißt, an dieser Stelle ist für alle klar, dass eine Unterschutzstellung dieser Region notwendig ist. Das wird von der Bevölkerung, von den politisch aktiven Vertretern der Kommunen und auch von den Verbänden so akzeptiert, und das soll auch so bleiben.

Ich möchte hier sagen, dass die Verbände naturgemäß berechtigte Interessenunterschiede haben. Um diese aufzufangen und abzubauen, hat man eine Anzahl unterschiedlicher Arbeitskreise eingerichtet, in denen unter fachlicher Begleitung des Umweltministeriums sowie der Landkreise und der Kommunen über vielfältige Fragen diskutiert wird. Die genaue Anzahl könnte ich Ihnen nennen.

Außerdem ist zum Nationalpark insgesamt eine intensive Vorarbeit geleistet worden. So sind z. B. für die Ausgestaltung des Tourismus, die wirtschaftliche Entwicklung, die Landwirtschaft und die Fischerei sowie für die Jagd Gutachten erstellt worden. Daran wird deutlich, dass es eine umfangreiche Basis als Entscheidungsgrundlage für ein Biosphärenreservat gibt.

An der letzten Versammlung der Landesjägerschaft in Bleckede haben mehr als 400 Personen teilgenommen und über die Nuance diskutiert, ob einer Rotationsjagd auf Wasservögel nach Anmeldung noch zwei oder drei Jagden angeschlossen werden dürfen oder nicht. Mit Verlaub: Diese Diskussion ist durch die Jägerschaft und die betroffenen Eigentümer leistbar und machbar.

Ich stelle fest, dass die Bereitschaft, dieses Gebiet unter Schutz zu stellen, sehr groß ist. Die Akzeptanz für diesen Schritt wächst durch dieses Vorgehen. Wir stellen außerdem fest, dass dies mit der Gesetzesfassung gleichzeitig auch eine Sicherung für die Menschen in dieser Region bedeutet. Das heißt, in den Gebietsbereichen A und B bleiben die Landkreise in der Situation, dass sie im Laufe der Zeit das eine oder andere anders ausgestalten dürfen. Das ist richtig und insofern auch gewollt.

Ein letztes Wort zu Ihrer Frage, welche Mittel denn fließen, ob wir nicht ein bisschen mehr machen können. - Solche Anträge gab es ja auch schon vor zehn Jahren. Schon damals wurde gesagt: Alle Jahre 5 Millionen DM Sonderprogramm für das Amt Neuhaus und die Region. - Ich möchte Ihnen jetzt einmal aufzählen, was unter dem Strich geleistet worden ist. Wir haben im Amt Neuhaus ungefähr 160 Millionen DM investiert. Das entspricht 80 % der gesamten Bedarfszuweisungen der Bezirksregierung Lüneburg. Das geht zulasten des übrigen Landes Niedersachsen, das dies solidarisch mitgetragen hat. Dort wurde gesagt: Jawohl, die haben es nötig. Das müssen wir jetzt machen. Diese Summe hätte mit ihren 5 Millionen DM niemals erreicht werden können.

Wir haben des Weiteren festgestellt, dass diese gesamte Region - ausgehend vom Schloss Bleckede - wirtschaftlich und touristisch ausgestaltet werden muss. 3 Millionen DM hat das Land zur Verfügung gestellt. Der Umweltminister hat gesagt: Ich muss auch Manpower hineingeben, damit von dieser Station aus eine ganze Region auch umweltpolitisch mitgestaltet wird.

Wir haben auch das Zentrum für das Biosphärenreservat in Hitzacker mit entsprechender Man- bzw. Womanpower gebaut. Wir haben in unserer Region auch eine Universität, die die Ökosystemforschung begleitet. All das ist ein positiver Aspekt in dieser Region. Das haben die Menschen erkannt. Ich weiß auch gar nicht, weshalb Sie mit derartigen Anträgen, die zudem auch noch völlig am Bedarf vorbeigehen, heute immer noch den Landtag beschäftigen.

Ich möchte Ihnen nur sagen: Mit einem Biosphärenreservat in dieser Struktur - wir müssen das in diesem Jahr abschließen - gibt es nur eine einzige Chance, diese Region wirtschaftlich und touristisch nachhaltig zu entwickeln. Es gibt auch nur so eine Möglichkeit, die Brücke Neu Darchau mit zu organisieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich verstehe Ihren Ansatz nicht. Beschreiten sie mit uns und mit der Bevölkerung vor Ort, die in ihrer Gesamtheit willens und bereit ist, diesen Weg zu beschreiten, damit wir im Juni in diesem Landtag darüber befinden können, welcher Weg den Menschen in der betreffenden Region zum Vorteil gereicht. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Der Abgeordnete Schwarzenholz hat ums Wort gebeten. Er hat zwei Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Debatte ist eben der Eindruck erweckt worden, als sei das Scheitern des Nationalparks in der Elbtalaue darauf zurückzuführen, dass die Landesregierung bei der Ausweisung Fehler gemacht habe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt vieles, was man an der Vorgängerlandesregierung kritisieren kann. Wenn Sie sich einmal das Urteil ansehen, dann werden Sie aber bemerken, dass das OVG Lüneburg festgestellt hat, dass in Deutschland im Prinzip kein Nationalpark mehr ausgewiesen werden kann und dass das Bundesrecht dem Gericht eine Interpretation ermöglicht, die den Nationalpark Harz - um es einmal ganz deutlich zu sagen praktisch kaputt macht. Das OVG hat diese Rechtsinterpretation vorgenommen. Das muss man akzeptieren. Ich habe aber die Hoffnung, dass es auf Bundesebene noch gelingen wird, das Naturschutzgesetz dahin gehend zu novellieren, dass der Realität in Deutschland, die im Prinzip der Entwicklung zum Nationalpark hin Rechnung trägt, wieder entsprochen wird.

Das Gebiet an der Elbtalaue ist meiner Ansicht nach unter dieser Rechtsbestimmung auch nationalparkfähig. Wenn sich die Region jetzt auf ein Biosphärenreservat verständigte, dann akzeptierte ich das zwar, obwohl ich der Meinung bin, dass ein höherer Schutzstatus möglich wäre. Ich wundere mich aber über das Vorgehen der CDU. Das muss ich Ihnen ganz offen sagen.

(Inselmann [SPD]: Ja, das stimmt! - Wojahn [CDU]: Kommt doch in die Hufe!)

Warum wollen Sie die demokratischste Möglichkeit nicht, nämlich die über den Gesetzgeber mit all den Rechten, die sich daraus für die Opposition ergeben, Anhörungen, Anträge usw.? Sie haben es vorhin geschildert, Frau Zachow. Jede Detailregelung ist beeinflussbar. Warum wollen Sie das nicht?

Mein Eindruck ist der - insofern ist auch der Vorwurf von Frau Steiner berechtigt -, dass Sie tatsächlich beabsichtigen, dieses Thema negativ in

die Kommunalwahl zu ziehen. Wenn Sie eine Verordnung erlassen, ist jeder schwarze Peter dort. Sie sind somit völlig unschuldig. Sie können Ihre Hände in Unschuld waschen. Wenn wir ein Gesetz erlassen, müssen Sie sich zu jeder Detailregelung verhalten. Wir sehen das gerade bei den Nationalparken „Wattenmeer“ und „Harz“. Wir müssen entsprechend Farbe bekennen und konstruktiv an die Sache herangehen. Das funktioniert auch bei den Nationalparken „Wattenmeer“ und „Harz“. Warum wollen Sie das beim Biosphärenreservat nun verweigern? Das begreife ich nicht.

Herr Minister Jüttner, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Mittelelbe zählt zu den letzten intakten Auenlandschaften Europas. Der Flusslauf ist bis heute weitgehend unreguliert. Die häufig auftretenden Hochwässer überfluten ein seit Jahrhunderten in seiner Größe unverändertes Überschwemmungsgebiet. Bis zum heutigen Tage gestaltet das Wasser die Geländeoberfläche, die Standortverhältnisse und die Pflanzen- und Tierwelt mit. Damit hat sich im Stromtal der Elbe nicht nur viel von der natürlichen Dynamik einer Auenlandschaft bewahrt, auch der Reichtum von unterschiedlichen Biotopen in enger Nachbarschaft ist einzigartig. Es existieren noch Reste der einst typischen Auenwälder. Feuchtes Grünland bietet Lebensraum für den Weißstorch, den seltenen Großen Brachvogel oder die Uferschnepfe, und in den Flussniederungen vermehren sich wieder Fischotter und Elbebiber, Reiher und Rotbauchunke. Rund 250 gefährdete Pflanzenarten werden im Gebiet gezählt. 150 verschiedene Vogelarten brüten hier, darunter hochgradig gefährdete wie Kranich und Wachtelkönig, und im Winter finden neben Singschwänen, Saat- und Blassgänsen noch 100 andere Gastvogelarten Nahrungs- und Rastmöglichkeiten.

Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen dies als Zusammenfassung der Beschreibung der naturschutzfachlichen Qualitäten dieser Landschaft, über die wir reden, vorgelesen, weil oft in Vergessenheit gerät, warum wir uns mitunter mit solchen Themen befassen. Ich glaube, dass diese wenigen Zeilen aus der schriftlichen Meldung an die UNESCO deutlich machen, in welcher gesellschaftspolitischen Verantwortung das Land steht, hier eine Schutzstrategie zu entwickeln. Beim

ersten Mal hat das aber nicht geklappt. Herr Schwarzenholz hat mit seinem Hinweis auf das Urteil des OVG und auf die bundesrechtliche Aussage recht. Das neue Naturschutzrecht, das sich gegenwärtig in der Beratung befindet, wird hier hoffentlich Korrekturen vorsehen; es zeichnet sich so ab.