Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Thema ist etwas komplizierter, als die SPD es darstellen möchte. Richtig ist, dass die Einrichtung vom Wissenschaftsrat negativ evaluiert worden ist. Aber, Kollege Domröse, diese negative Begutachtung kam nicht nur unter Hinweis auf eine unzureichende Qualität zustande, sondern auch mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, dass das, was im Institut erledigt wird, auch durch die in Niedersachsen ansässigen Förderunternehmen und die Institute der TU Clausthal geleistet werden kann. Diese Einschätzung ist sozusagen durch die Weigerung der Wirtschaft, sich durch Übernahme des Instituts, also eine privatrechtliche Organisationsform, an einer Weiterführung dieser Einrichtung zu betätigen, bestätigt worden. Insofern gibt es zur Auflösung des Instituts zunächst einmal keine Alternative. Das hätte man wohl auch durch eine rechtzeitige Evaluierung von Landeseite nicht verhindern können. Ich halte allerdings die Frage, ob es einen Anspruch der Beschäftigten dieser Einrichtung auf Weiterbeschäftigung im Landesdienst gibt, für eine ungeklärte Rechtsfrage. Ich meine, dass das in dem konkreten Fall durch die besondere Rechtsstellung dieses Instituts begründet ist. Es ist kein xbeliebiges Institut, keine GmbH, kein An-Institut an irgendeiner Hochschule, sondern eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Das wird man heute so nicht mehr begründen. Man muss hier, wenn Sie so wollen, eine juristische Altlast bewältigen. Es gibt aber auch aus anderen Bundesländern Beispiele dafür, dass aufgrund solcher Konstruktionen ein Rechtsanspruch der dort Beschäftigten auf Übernahme in den Landesdienst existiert. Ich erkenne durchaus das Bemühen der Landesregierung an, dass man versucht hat, die Mitarbeiter aus dem Institut in andere Stellen in der Region oder in den Hochschulen zu vermitteln. Man kann jetzt darüber streiten, ob die Anreize immer ausreichend gewesen sind. Vielleicht hätte man durch die Übernahme von entsprechenden Gehältern einen größeren Anreiz schaffen können, um alle Beschäftigten vermitteln zu können. Sei es drum. Heute sind wir in der Situation, dass möglicherweise mit der gesetzlichen Auflösung des Instituts zum Jahresende einzelne Beschäftigte übrig bleiben.
- Möglicherweise! - Ich habe auch Verständnis dafür, dass man – das hat der Minister immer wieder gesagt - nicht frühzeitig Angebote für eine Übernahme in den Landesdienst gemacht hat, um den Druck auf den Leuten zu lassen, sich selbst um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen. Ich glaube aber, dass jetzt, da wir tatsächlich über die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes reden - wir werden diesen Gesetzentwurf auch noch im Ausschuss beraten -, der Zeitpunkt gekommen ist, den Beschäftigen, die nicht vermittelt werden konnten, ein Angebot für eine Beschäftigung in einer anderen Einrichtung zu unterbreiten. Es ist eine soziale Verpflichtung der Landesregierung, und zwar auch aufgrund der besonderen Rechtsform dieses Instituts, dass man die Beschäftigten nicht sozusagen zu Musterprozessen zwingt, ob aus dieser besonderen Rechtsform des Instituts heraus auch ein besonderer Anspruch, nämlich der auf weitere Beschäftigung im Landesdienst, besteht. Wir erwarten, dass der geringen Zahl von Beschäftigten, die nicht vermittelt werden konnten, ein Angebot für eine Beschäftigung in einer anderen Einrichtung der Region gemacht wird. Dieses Angebot kann aus unserer Sicht nicht ein Sozialplan sein, sondern dieses Angebot müsste für die Leute, über die wir reden, die Übernahme in den Reformarbeitsmarkt des Landes sein. Wir wollen keine Musterprozesse zulasten der Beschäftigten, sondern wir wollen, dass das Land seiner sozialen Verantwortung gerecht wird.
(Beifall bei den GRÜNEN - Dr. Dom- röse [SPD]: Ich habe nicht verstanden, worin wir uns unterscheiden!)
Drei Bemerkungen muss ich noch machen. Herr Dr. Domröse, was den zweiten Teil Ihrer Rede angeht, so liegen wir ja gar nicht auseinander. Wir reden hier aber nicht über das, worin Konsens besteht, sondern über das, worin der Dissens liegt.
Herrn Minister Oppermann, ich habe nicht eine vorzeitige Auflösung des Instituts gefordert. Wir haben lediglich gefordert, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen frühzeitig geklärt werden. Warum muss jetzt geklärt werden, ob die Bediensteten tatsächlich Landesbedienstete sind oder
nicht? Das hätte man doch alles in den letzten drei oder vier Jahren erledigen können. Da hätte man doch ganz klar festmachen können, inwieweit Rechtsansprüche bestehen. Sie sind doch Jurist. Sie müssen das doch irgendwo greifbar haben. Da hätten wir ansetzen müssen. Sie dürfen den Leuten nicht auf der einen Seite diese Hinhaltetaktik anbieten und sagen, wir warten einmal ab, wie die ganze Sache ausgeht, wir schieben es noch ein Jahr und noch ein Jahr, und auf der anderen Seite jetzt, kurz vor Toresschluss, mit Ihrem Gesetz kommen.
Nach meinem Kenntnisstand - ich bin keine Juristin - und nach den Gesprächen, die auch ich mit den Bediensteten geführt habe, stehen diese Bediensteten auf dem Standpunkt, sie wären Landesbedienstete - zwar nicht unmittelbare, aber mittelbare - und hätten dadurch wie jeder andere Landesbedienstete Anspruch auf eine Vermittlung im Landesdienst. Ich wollte das im Vorfeld geklärt haben und nicht erst im Zusammenhang mit diesem Gesetz. - Danke.
Wir kommen zu Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, federführend den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur und mitberatend den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht sowie den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu beauftragen. Wenn Sie so beschließen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Vielen Dank. Sie haben so beschlossen.
Wir kommen zu den Punkten 6 und 7 unserer Tagesordnung, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe:
Tagesordnungspunkt 6: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 14/2290
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Ausweisung der Elbtalaue als Biosphärenreservat - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/2291
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und, ich nehme an, auch der Antrag werden eingebracht von der Kollegin Frau Zachow.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Biosphärenreservate sind die Antwort auf eine der ganz wesentlichen Fragen, die sich uns stellen. Wie nämlich können wir den Naturschutz, den Artenschutz, den Schutz der biologischen Vielfalt auf der einen Seite, das Streben nach wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, den Erhalt kultureller Werte auf der anderen Seite miteinander aussöhnen? - Schon 1970 haben die Mitgliedstaaten der UNESCO mit dem Programm “Der Mensch und die Biosphäre“ den ersten Stein für eine nachhaltige Entwicklung gelegt. Seit der Konferenz in Rio 1972 erfahren die Biosphärenreservate eine weltweit zunehmende Bedeutung.
Meine Damen und Herren, insbesondere in einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland erscheint uns das Biosphärenreservat als die richtige Lösung zur Unterschutzstellung. Nationalparke nach IUCN-Kriterien, d. h. vom Menschen nur wenig oder gar nicht beeinflusst zu sein, sucht man in diesem Land eigentlich vergeblich. Aber Kulturlandschaften, die eben dank der Bewirtschaftung durch den Menschen so geworden sind, wie sie sich uns heute darstellen, haben auch einen hohen Wert an biologischer Vielfalt und einen hohen Nutzen für die Bevölkerung.
Die Elbtalaue, diese Flusslandschaft in ihrer beeindruckenden Schönheit, ist geradezu der idealtypische Fall für ein Biosphärenreservat. So hat es die CDU auch immer gefordert. Aber die SPDRegierung wollte sich nach dem Motto „Aller
guten Dinge sind drei“ unbedingt noch mit einem dritten Nationalpark schmücken und verordnete völlig überstürzt einen Nationalpark, obwohl die Fachleute von Anfang an die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht als gegeben ansahen.
Das Gerichtsurteil, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat eigentlich kaum einen Menschen überrascht, hat bei der SPD dann allerdings zu völlig hektischen Reaktionen geführt. Aus panischer Angst, dass nun auch die anderen Nationalparke „Harz“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“ fallen könnten, wurden die Verordnungen fast im Verhältnis von 1 : 1 in Gesetze überführt. Beim Harz war das noch zu verstehen; denn dagegen war eine Klage anhängig. Beim Wattenmeer allerdings war diese Hektik überhaupt nicht nachvollziehbar; denn die 15 Jahre alte Verordnung konnte nicht mehr angefochten werden, und im Grunde genommen wurde sie bis auf einige Wünsche von der Bevölkerung auch nicht groß angezweifelt.
- Lachen Sie nicht! Es war damals so. - Das Elbtal lebte dann als UNESCO-Biosphärenreservat wieder auf. Die funktionalen und strukturellen Kriterien sind erfüllt, bzw. es müssen dann mittelfristig entsprechende Planungen eingereicht werden, um die Sicherung zu gewährleisten.
Neben der Ausweisung als UNESCO-Biosphärenreservat gibt es, wenn man das Ganze noch fester fassen will, in Niedersachsen zurzeit nur eine Möglichkeit, nämlich die, ein Biosphärenreservat nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz auszuweisen. Andere Möglichkeiten gibt es nach Niedersächsischem Naturschutzgesetz zurzeit nicht.
Insbesondere im Blick auf die Elbtalaue halten wir eine Verordnung nicht nur für ausreichend, sondern für wesentlich sinnvoller als ein Gesetz. Das im Niedersächsischen Naturschutzgesetz vorgesehene Verordnungsverfahren enthält im Gegensatz zum Gesetzesverfahren ein umfassendes Beteiligungsrecht aller Betroffenen. Deshalb auch unser Antrag, den § 25 a als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Verordnung zum Biosphärenreservat aufzunehmen.
Die Vor- und Nachteile, für die Elbtalaue eine Verordnung und nicht ein Gesetz zu erlassen, haben wir intensiv abgewogen. Natürlich ist uns klar, dass der Gesetzgeber bei einer Ausweisung auf dem Verordnungswege nicht mehr automatisch
und direkt beteiligt wird. Aber am wichtigsten ist uns die Beteiligung aller vor Ort, und das läuft doch auch so. Wenn ich mir vorstelle, was wir z. B. zur Zeit beim Nationalpark „Wattenmeer“ beraten, so ist das eigentlich ein typischer Verordnungsfall. Die CDU ist zwar froh, dass wir zu einem unheimlich fairen Interessensausgleich zwischen Mensch und Natur zu kommen scheinen, aber ich frage Sie: Kann es denn wirklich die Aufgabe des Gesetzgebers sein, zu beraten, ob ein Dünenübergang von einer Jugendherberge zum Strand 10 m weiter nach Osten oder Westen verschoben wird? - Das wissen doch die Menschen vor Ort, und die wissen das eigentlich besser als wir hier.
Das, was die SPD-Fraktion bzw. die Regierung an der Elbe macht, ist doch das Gleiche, was dort jetzt auch abläuft. Wenn man sich einmal die Textbausteine anschaut, dann erkennt man unschwer das gleiche Muster, das wir beim Harz und beim Wattenmeer haben.
Es wird Detailregelungen geben, die wichtig, richtig und notwendig sind, die aber besser vor Ort zu machen sind.
Das Zusammenspiel zwischen Landkreis und Biosphärenreservatverwaltung und die Entwicklungsmöglichkeiten der Kommunen müssen geregelt werden. Auch die Zukunft der Landwirtschaft muss gesichert werden, und zwar dauerhaft. Landwirtschaftsnotwendige Bauvorhaben in den Zonen A und B, Be- und Entwässerung der Flächen, Erschwernisausgleich und Vertragsnaturschutz das sind doch typische Themen für eine Verordnung.
Wir fordern allerdings auch noch die formelle Einbeziehung und Beteiligung der Grundeigentümer, die von den Auswirkungen der Unterschutzstellung stark und unmittelbar betroffen sind.
Außerdem, meine Damen und Herren, ist in den Textbausteinen vorgesehen, dass die Landesregierung alle fünf Jahre dem Landtag einen Bericht vorlegt. Dieser Bericht soll berücksichtigen Veränderungen der sozioökonomischen sowie der ökologischen Lage, Anregungen aus der Region zur Fortschreibung der Gebietsgliederung und der übrigen in diesem Gesetz enthaltenen Vorschriften.
- Das finde ich auch ausgesprochen positiv. Ich frage Sie allerdings, was denn dann passieren soll, wenn Sie einen Bericht erstatten und sich dann Veränderungen ergeben, weil sich eben die Natur auch verändert. Wollen Sie dann jedesmal in eine Gesetzesnovellierung einsteigen? Hier ist eine Verordnung doch wirklich sinnvoller.
Meine Damen, meine Herren, man könnte denken, dass wir sehr tiefes Vertrauen in die Landesregierung hätten,
weil wir ihr das Erstellen der Verordnung überlassen wollen. Das wäre allerdings eine Fehlinterpretation. So tief ist das Vertrauen eigentlich nicht immer.
- Sie machen die Verordnung. Daraus, dass wir eine Verordnung fordern, sollten Sie nicht den falschen Schluss ziehen, dass wir all zu tiefes Grundvertrauen in Sie hätten. Das haben wir nämlich nicht. Als Opposition werden wir schon ein wenig aufpassen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat sich oft gefragt, weshalb Sie hier eigentlich den Gesetzesweg gehen wollen. Darauf gibt es im Grunde nur eine einzige Antwort: Sie haben Angst, dass eine Verordnung beklagt werden könnte.
Diese Sorge können wir nicht nachvollziehen. Die Menschen im Elbtal wissen doch den Wert der dortigen Landschaft zu schätzen. Sie haben sie über Generationen so entwickelt, wie sie sich heute darstellt. Ich kann Sie nur bitten: Haben Sie doch Vertrauen zu den Menschen vor Ort! Verhandeln Sie mit ihnen über ein vernünftiges Biosphärereservat, zukunftssicher für Mensch und Natur. Dann brauchen Sie keine Prozesse zu fürchten. Mit einer Verordnung gingen wir den richtigen Weg Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU - Frau Harms [GRÜNE]: Die CDU-Fraktion weiß nicht, was sie in dieser Frage will!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unbefangene Beobachter könnten den Eindruck gewinnen, die CDU-Fraktion wolle die Ausweisung der Elbtalaue als Biosphärenreservat beschleunigen und die anderen Fraktionen in Sachen Naturschutz endlich einmal überholen. Wir alle wissen aber, dass es in der Elbtalaue bereits eine breite vorbereitende Diskussion gibt, die in ein Gesetz zur Ausweisung des Biosphärenreservats Elbtalaue münden soll.
Nach der Pleite mit der Ausweisung eines Nationalparks an der Elbe, die diese Landesregierung zu verantworten hat, ist es auch notwendig, einen breiten Konsens in der Region für die Einrichtung des Biosphärenreservats herzustellen.
Wir haben bereits im letzten Herbst darauf hingewiesen, dass eine umfassende Beteiligung der Kommunen, Verbände, aller Beteiligten und Betroffenen bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zum Biosphärenreservat Elbtalaue die wichtigste Voraussetzung für das Gelingen dieses Vorhabens ist.
Wir haben auch darauf hingewiesen, dass wir den ursprünglichen Fahrplan der SPD-Fraktion, wie ihn Herr Inselmann öffentlich angekündigt hatte, nämlich den Gesetzentwurf bereits Anfang dieses Jahres in den Landtag einzubringen und noch vor der Sommerpause zu verabschieden, für unrealistisch hielten.