Protocol of the Session on February 22, 2001

Die Antwort!

Sie können davon ausgehen, dass ich die Kritik, die dort geäußert wird, sehr ernst nehme. Die SPDAbgeordnete Andretta hat mich sehr genau informiert, gerade auch über die Situation an dieser Schule, hat dort, soweit ich weiß, auch einen Besuch gemacht. Ich habe ihr zugesagt, dass wir uns das sehr genau ansehen, weil wir die Arbeitsverträge eben nicht genau kennen. Das konnte sie auch nicht ermitteln.

Herr Fischer, wenn es sich dort ausschließlich um volle Arbeitsverträge handelt, also um solche mit 44 Stunden – das wissen wir nicht; wir versuchen das aufgrund des Besuchs gerade herauszufinden -,

(Unruhe)

dann gibt es dort genau die schon diskutierten Überhangstunden, die nämlich über die Anwesenheitszeit der Kinder hinausgehen. Über die Verwendung dieser Stunden wollen wir uns unterhalten. Die sind zu den vier Stellen zusammengerechnet. Ich werde Sie genauso intensiv informieren wie Frau Andretta.

(Zuruf von der CDU: Das sehen die Eltern ganz anders! – Weitere Zurufe)

Herr Wenzel, und dann Frau Vogelsang zu ihrer zweiten Zusatzfrage!

Frau Ministerin, offensichtlich reden wir zum Teil von verschiedenen Zahlen. Ich bitte Sie, das für Ganztagsschulen noch einmal deutlich zu machen. – Sie gehen von 33 Stunden Anwesenheit der Schüler aus.

(Ministerin Jürgens-Pieper: Ja!)

Mir ist bekannt, dass die Schulen von 38 Stunden ausgehen. Meine Frage: Wie haben Sie diese 33 Stunden kalkuliert?

Meine zweite Frage: Die pädagogischen Mitarbeiter hatten früher acht Stunden Vorbereitungszeiten, für Konferenzen, Klassenfahrten etc. Wie viel Vorbereitungszeiten billigen Sie den pädagogischen Mitarbeitern heute zu?

Frau Jürgens-Pieper!

Sie haben jetzt den Erlass angesprochen, der bis Anfang der 90er-Jahre galt, in dem die Vorbereitungszeiten genau so geregelt waren, wie Sie es gesagt haben. Ich möchte noch einmal eine mündliche Erörterung durchführen, weil es offensichtlich unterschiedliche Aussagen über Anwesenheitszeiten der Kinder gibt. Eines ist ganz klar: Dass dort die Begleitung gerade durch die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt sein muss, ist völlig richtig und wichtig, und das soll auch so bleiben.

(Zustimmung bei der SPD)

Was die Zeiten angeht, so können wir das ja einmal zusammen durchrechnen. – Ich habe die Angabe, dass die Anwesenheitszeit montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 15 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr ist. Ich gehe davon aus, dass dabei auch Buszeiten eine Rolle spielen. Wir müssen uns noch einmal genau ansehen, ob das noch stimmt oder ob da noch etwas dazukommt.

Von diesen Öffnungszeiten ist also auszugehen. Gerechnet in Zeitstunden sind das 28 Stunden für montags bis donnerstags und fünf Stunden für den Freitag. Zusammen sind das 33 Stunden. Wenn man in Unterrichtsstunden rechnet, also 45 Minuten, sind das natürlich mehr Stunden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten ja nicht nur im Unterricht, sondern auch in den Pausen, und sie müssen auch die Anfangszeiten mitmachen. Deshalb rechnen wir die Zeitstunden. Das muss bei diesen Arbeitsverträgen selbstverständlich auch so gesichert bleiben; das ist gar keine Frage.

Sie müssten mir jetzt einmal sagen, wie nach Ihrer Rechnung die Anwesenheitszeiten der Kinder zustande kommen. Da müssten die Kinder ja eine Sechstagewoche haben und auch am Freitagnachmittag anwesend sein. Das ist an der Schule aber exakt nicht der Fall. Meine Beamten haben bereits ermittelt, wie dort die Anwesenheitszeiten sind, und danach haben wir gerechnet.

Jetzt geht es im Kern genau um Ihre Frage: Was ist sonst noch für den Arbeitsvertrag anzurechnen? Sind das z. B. alle Pausenaufsichten? Sind das z. B. alle Vor- und Nachbereitungen? Wie viel Vor- und Nachbereitung fällt eigentlich an? – Da ist ja auch noch ein Lehrer in der Klasse. Was macht der eigentlich? Macht der keine Vor- und Nachbereitung? Macht der keine Pausenaufsichten? Sind bei zehn Klassen immer zehn pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen morgens am Bus? Sind in jeder Pause zehn pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig? – All diese Fragen interessieren uns, damit wir das sauber regeln können. Wir sind da nicht misstrauisch, sondern es geht uns einfach darum, von der Einzelfallregelung wegzukommen und zu einer Gesamtregelung zu kommen. Dabei haben wir auch im Auge, gerade in Göttingen, dass an Körperbehindertenschulen insbesondere viele schwerstmehrfachbehinderte Kinder sind. Um die, meine ich, muss man sich gerade wegen des erhöhten Zuweisungsansatzes, den die haben müssen, besonders intensiv kümmern, und das werden wir tun.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Vogelsang zur zweiten Zusatzfrage! – Sie zieht zurück. Dann Frau Schliepack!

Herr Präsident! Frau Ministerin, ich habe mit Erstaunen gehört, dass Sie die Formulierung „meine Abgeordneten“ verwendet haben. Ich habe die Frage: Informieren Sie grundsätzlich die SPDAbgeordneten eher als andere?

(Fasold [SPD]: Frau Schliepack! – Mühe [SPD]: Ganz dolle Frage! – Weitere Zurufe – Unruhe bei der SPD)

Frau Ministerin, das hat nicht unmittelbar mit der Sache zu tun, aber Sie wollen antworten. Bitte!

Sie nehmen mir das übel. Ich hoffe, die SPDFraktion nimmt es mir nicht übel, wenn ich jetzt sage: Sie alle sind meine Abgeordneten. – Entschuldigung.

(Frau Pothmer [GRÜNE]: Ich möchte nicht Ihre Abgeordnete sein! – Weite- re Zurufe – Unruhe)

Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Abgeordneten für sich selber und für das Volk da sind.

(Zustimmung bei der CDU - Wulff (Osnabrück) [CDU]: Wir sind für die Menschen im Lande da!)

Es folgt die Frau Kollegin Zachow.

Frau Ministerin, nachdem ich gehört habe, dass auch ich zu Ihren Abgeordneten gehöre, möchte ich die Frage stellen, die der Elternrat der PeterPan-Schule in Wolfsburg auch an mich gestellt hat: Wie bewerten Sie die Kritik, dass - ich zitiere jetzt aus dem Brief - "unter diesen Bedingungen die Rahmenrichtlinien für unsere Schule, das Recht auf Bildung und Förderung zur Makulatur werden"?

Die Antwort!

Dass die betroffenen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um ihre Arbeitsverträge ringen, kann man verstehen und ist auch legitim. Dass gleich der Bildungsauftrag gefährdet sein soll, wenn wir über Arbeitszeiten und über Rahmenrichtlinien reden, ist mir nicht ohne weiteres

schlüssig. Ich meine, es ist richtig, an dieser Stelle über die Arbeitszeit zu sprechen. Wir tun das derzeit z. B. auch bei den pädagogischen Mitarbeitern der Vorklassen. Dort behandeln wir sie so wie Lehrkräfte. Sie sind dann aber auch für die jeweilige Klasse zuständig.

Sie diskutieren die ganze Zeit mit mir über die Frage, ob man pädagogische Mitarbeiter überhaupt im Unterricht einsetzen kann. Das ist eine interessante Frage. Bei der Verlässlichen Grundschule hatten Sie damit noch große Probleme. Inzwischen soll ich offensichtlich – es wäre interessant, das im Kultusausschuss von Ihnen zu hören - pädagogische Mitarbeiter wie Lehrer bezahlen und einsetzen. So habe ich das verstanden. Wenn wir aber über den Arbeitsvertrag reden, dann müssen wir über einen BAT-Vertrag und über die Einsatzmöglichkeiten reden. Wenn die Anwesenheitszeiten gesichert sind, dann muss man über die Frage der Nach- und Vorbereitung reden. Es ist doch wohl legitim, in einem Arbeitsvertrag zu regeln, was geleistet werden muss.

(Beifall bei der SPD)

Es folgt der Kollege Hoppenbrock, danach Herr Jansen.

Frau Ministerin, habe ich Sie bei der Beschreibung der Ausgangslage richtig verstanden, dass es vor dem Hintergrund, dass die pädagogischen Mitarbeiter über die Bezirksregierungen hinweg ungerecht verteilt sind, gerecht wäre, wenn wir einfach Stellen wegnehmen, weil dann alle zu wenig hätten?

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin!

Sie haben das leider falsch verstanden. Ich habe gesagt: Die Bezirksregierungen haben in den vergangenen zehn Jahren Einzelzuweisungsverfahren durchgeführt. Wir haben übrigens die Stellen für pädagogische Mitarbeiter gegenüber den 80erJahren erheblich erhöht. Das lag daran, dass die Anzahl der Kinder an diesen Schulen erheblich

gestiegen ist und dass inzwischen mehr Schulen für geistigbehinderte Kinder eingerichtet worden sind. Ich habe gesagt, die pädagogischen Mitarbeiter sind im Einzelverfahren zugewiesen worden. Bei einer Einzelfallregelung entstehen natürlich unterschiedliche Situationen. Mathematisch gesehen müssen Sie aber eines bedenken: Wenn man eine bestimmte Anzahl von Stellen hat, nämlich 678, dann wird die Anzahl nicht mehr oder weniger, je nachdem, wie man die Stellen verteilt.

(Zuruf von der CDU)

Sie bringen doch auch Anfragen ins Parlament ein über das Thema, dass Sonderschulen sagen, sie hätten nicht genügend pädagogische Mitarbeiter. Das müssen wir doch betrachten. Wir müssen doch gemeinsam feststellen dürfen, wie viele Arbeitsverträge und wie viele Köpfe es an den einzelnen Sonderschulen gibt, damit ich Ihnen Auskunft geben kann. In diesem Verfahren bin ich im Augenblick. Ich bitte darum, mir das nachzusehen, denn das muss man machen, weil es in diesem Fall um eine Ressourcenfrage geht. Dabei wollen wir selbstverständlich die Kinder, die Eltern und ihre Ansprüche nicht aus den Augen verlieren. Ich verbürge mich an dieser Stelle dafür, dass wir das nicht tun.

(Beifall bei der SPD)

Herr Jansen, dann Herr Busemann!

Frau Ministerin, wir beraten zur Zeit im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen den Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung und Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen, bei der wir uns parteiübergreifend gemeinsam mit der Landesregierung darum bemühen, Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen abzubauen und die Integration zu fördern. Meine Frage lautet: Entspricht die Intension Ihrer Überlegungen dieser Diskussion im Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen?

Meine zweite Frage - Ihre Ausführungen haben mich vorhin ein wenig erregt - lautet: Sind Sie mit mir der Meinung, dass es unerträglich ist, dass wir hier sagen, dass die Integration von Kindern mit Behinderungen 20 000 DM und damit doppelt so

viel wie die Beschulung von Kindern in anderen Schulen kostet?

(Beifall bei der CDU - Meinhold [SPD]: Das ist unverschämt!)

Frau Ministerin!

Zur Frage 1: Herr Jansen, es ist sehr schwierig, diese Frage zu beantworten. Ihre Fragestellung zeigt, dass Sie die Angelegenheit - ich habe versucht, aufgefächert zu zeigen, worum es geht, nämlich um Regelungs- und Arbeitszeitfragen instrumentalisieren wollen in die Richtung, wer die bessere Integration will.