Selbstverständlich hat die Landesregierung auch Kenntnis davon, dass mehrere niedersächsische Unternehmen an der Verwendung von Brennstoffzellen arbeiten. Sie unterstützt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten diese Aktivitäten.
Die nach der Versteigerung der UMTS-Lizenzen durch Tilgungen von Bundesschulden beim Bund eingesparten Zinsen in Höhe von 5 Milliarden DM dienen nach den Plänen der Bundesregierung der Finanzierung von Zukunftsinvestitionen. Bereits im Regierungsentwurf zum Haushalt 2001 hatte die Bundesregierung rund 1 Milliarde DM pro Jahr jeweils zur Hälfte zur Finanzierung der BAföGNovelle und zur Verstetigung der Verkehrsinvestitionen vorgesehen. Darüber hinaus plant die Bundesregierung in den Jahren 2001, 2002 und 2003 eine weitere Verstärkung von Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Verkehr, Forschung und Bildung sowie Energie in Höhe von 4 Milliarden DM. Auf die Energieforschung entfallen davon 100 Millionen DM jährlich, also zusätzlich insgesamt 300 Millionen DM. Davon sind 240 Millionen DM für die Erforschung und die Entwicklung umweltschonender Energieformen wie der Brennstoffzellentechnologie vorgesehen.
Ziel der Landesregierung ist es, einen möglichst großen Teil dieser zusätzlichen Mittel nach Niedersachsen zu lenken.
Zu 2: Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat die niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes auf
merksam gemacht und empfohlen, frühzeitig Projektskizzen und Vorschläge zu formulieren, um auf kurzfristige Ausschreibungen vorbereitet zu sein. Ebenso werden gezielt Unternehmen auf diese Mittel hingewiesen.
Herr Minister, welche Projekte im Bereich Brennstoffzellenentwicklung hat die Landesregierung bei der Bundesregierung denn vorgelegt, als es um die Verteilung der UMTS-Gelder in diesem Bereich ging?
Frau Harms, es ging bisher noch nicht um die Verteilung der UMTS-Gelder. Diese werden erst noch verteilt. Es gibt auch noch keine Richtlinien des Bundes darüber, in welche Projekte diese Mittel gelenkt werden sollen. Wir befinden uns aber im Gespräch mit dem Bundesministerium. An diesen Gesprächen nimmt nicht nur das Land Niedersachsen teil, sondern alle Länder in der Bund-Länder-Konferenz. Wir haben bereits Projekte ins Auge gefasst, die wir informell schon ins Gespräch gebracht haben. Das wichtigste Projekt ist eine zwischen dem Clausthaler Institut für Umwelttechnik (CUTEC), den technischen Fakultäten in Niedersachen und Volkswagen beabsichtigte Zusammenarbeit unter dem Arbeitstitel „Reformer-Technologien für die Brennstoffzelle". Dieses Projekt könnte dann eines derjenigen Projekte sein, die aus UMTS-Mitteln gefördert werden.
von Brennstoffzellen bzw. Brennstoffzellen insgesamt produzieren, dies in Niedersachsen bislang zum Teil aber nicht tun konnten, weil qualifizierte Arbeitskräfte fehlten, frage ich Sie, ob Sie sich in Zukunft darum kümmern werden, diese Firmen zu identifizieren - ich gehe nämlich davon aus, dass ich längst nicht alle kenne - und ihnen gezielt unter die Arme zu greifen.
Wir kennen die Unternehmen. In Niedersachsen liefern die Firma Piller Industrieventilatoren Moringen Lüftungen und die Firma H. C. Starck in Goslar Hightech-Pulvermaterialien für die Herstellung von Zellen. Das sind zwei Unternehmen, die identifizierbar sind. Selbstverständlich kümmern wir uns darum, dass diesen Unternehmen qualifizierte Ingenieure zur Verfügung stehen. Es gibt keine spezifische Ausbildung für die Herstellung von Brennstoffzellen. Hier gibt es eine Zusammenarbeit von Physikern und Ingenieuren, und zwar sowohl Maschinenbauingenieuren als auch Elektrotechnikingenieuren. Gerade diese Zusammenarbeit wird in dem Projekt zwischen CUTEC, Volkswagen und den technischen Fakultäten unserer Hochschulen in besonderer Weise betont, weil wir meiner Meinung nach nur mit einem solchen systembezogenen Ansatz bei der Entwicklung von Brennstoffzellen weiterkommen werden.
Herr Minister, da ich davon ausgehe, dass die Anträge auf Verteilung der UMTS-Gelder bis zum Ende des Jahres gestellt sein müssen, Ihnen jetzt also noch 15 Tage Zeit bleiben, frage ich Sie, ob die ins Auge gefassten Projekte in dieser Zeit denn in Antragsform gegossen werden sollen.
Frau Harms, die Anträge können nicht vor Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen gestellt werden. Diese Unterlagen gibt es bisher noch nicht. Bis Ende des Jahres - vielleicht verwechseln Sie das - müssen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft die Anträge für Kompetenzzentren gestellt werden. Zurzeit wird darüber diskutiert, dass ein Teil der UMTS-Erlöse auch über die Deutsche Forschungsgemeinschaft für die Entwicklung von Kompetenzzentren zur Verfügung gestellt werden soll. Was die Energieforschung und die übrigen Forschungsfelder angeht, auf denen UMTS-Gelder eingesetzt werden, liegen noch keine Richtlinien, noch keine Ausschreibungsunterlagen vor, auf die hin man sich bewerben könnte. Ich hatte aber schon eingangs gesagt, dass wir bereits informellen Kontakt mit dem BMBF und dem BMW aufgenommen haben, damit unsere Projekte dort frühzeitig bekannt werden.
Herr Minister Oppermann, sind Sie bereit, den tatsächlichen Sachverhalt noch einmal kurzfristig zu klären? Die Auskunft, die ich vom Bundeswirtschaftsministerium in der letzten Woche erhalten habe, besagt nämlich, dass es keinerlei Regelwerk gibt, sondern dass die Anträge bis Weihnachten formlos eingereicht werden müssen und man möglichst Projekte mit Strahlkraft entwickeln will. Das heißt, dass hier der Erste und der Beste mit seinen Ideen zum Zuge kommt.
Zunächst einmal muss ich richtig stellen, dass die Mittel nicht nach dem Windhundverfahren vergeben werden. Sie haben selbst gesagt, Herr Wenzel: der Erste und der Beste. - Beides muss zusammen kommen. Es müssen qualifizierte Anträge gestellt werden. Wir werden auch vor Weihnachten noch eine Projektskizze einreichen. Sie ist dort bereits
mündlich bekannt gemacht worden. Der endgültige Antrag wird in einem weiteren Verfahrensprozess Schritt für Schritt konkretisiert. So läuft das üblicherweise. Mit diesem Projekt werden wir im Spiel sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Doping ist eine der größten Gefahren für den Sport. Es verstößt nicht nur gegen Geist und Regeln sowie die ethischen Werte des Sports, sondern birgt in sich erhebliche gesundheitliche Risiken, die zu lebenslangen körperlich-seelischen Beeinträchtigungen bis hin zu Todesfällen führen können.
Neben den spektakulären Dopingfällen im Hochleistungs- und Spitzensport findet Drogenmissbrauch verstärkt auch im Breitensport und Fitnessbereich statt, der zwar weniger Schlagzeilen liefert, aber wegen seiner Breitenwirkung für die Gesundheit vieler Freizeit- und Fitnesssportlerinnen und -sportler ein weitaus größeres Gefährdungspotenzial darstellt als der Spitzensport.
1. Ist ihr bekannt, dass der Drogenmissbrauch im Freizeit- und Fitnesssport stark zugenommen hat, und wie beurteilt sie diese Tatsache unter sportund gesundheitspolitischen Gesichtspunkten?
2. Liegen ihr Informationen über das Ausmaß an Drogenmissbrauch in erwerbswirtschaftlichen Einrichtungen wie Bodybuilding- und Fitnessstudios vor?
3. Welche Maßnahmen hält sie für erforderlich, um gegen Doping und Drogenmissbrauch in Bodybuilding- und Fitnessstudios vorzugehen, welche Organisationen und Institutionen sind am Kampf gegen Doping beteiligt, und wie wird deren Kooperation sichergestellt?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich diese Anfrage wie folgt:
Zu 1: Die Landesregierung sieht im Kampf gegen Doping eine wichtige sportpolitische Aufgabe. Ihr ist bekannt, dass der Einsatz von Dopingmitteln auch im Freizeit- und Fitnessbereich einen weiten Eingang gefunden hat. Es ist auch nicht auszuschließen, dass bis in die unteren Wettkampfklassen und im Jugendbereich Sportler mit Drogenpraktiken in Kontakt kommen oder auch solche anwenden.
Zur Frage der Entwicklung des Dopings im Freizeit- und Fitnessbereich liegen auswertbare Daten zwar nicht vor, doch muss aufgrund von Ergebnissen entsprechender Untersuchungen in den Vereinigten Staaten und vor allem aufgrund der Ergebnisse einer Studie des niederländischen AntiDoping-Instituts von einer Zunahme ausgegangen werden, da die Verhältnisse in Niedersachsen nicht wesentlich von denen in den Niederlanden abweichen dürften.
Zu 2: Die Landesregierung leistet durch die Mitarbeit des Innenministers in der Ständigen Konferenz der Sportminister der Länder einen wesentlichen Beitrag zum Kampf gegen Doping auch über die Landesgrenzen hinaus. Wegen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit bezieht sich dieser Beitrag vor allem auf die Dopingprävention und Information sowie auf den Kampf gegen Doping im Freizeitund Fitnessbereich. Die von der Sportministerkonferenz eingerichtete ständige Arbeitsgruppe „Antidoping“ wird vom Vertreter Niedersachsens geleitet. Die von der Arbeitsgruppe angeregte und von der Landesregierung mit 7.000 DM geförderte Studie über den „Medikamentenmissbrauch beim Freizeitsportler im Fitnessbereich“, die von der Universität Lübeck durchgeführt wurde, hat bestätigt, dass in Fitness- und Bodybuilding-Studios der Drogenmissbrauch ein erhebliches Ausmaß angenommen hat.
zur Leistungssteigerung, zum Muskelaufbau oder zum Körperstyling ohne Rücksicht auf die erheblichen gesundheitlichen Nebenwirkungen dieser Substanzen, die in Extremfällen sogar tödliche Wirkungen haben können. Der Medikamentenmissbrauch ist mit 35 % in der Altersstufe der 21bis 25-Jährigen am höchsten. Er beginnt in der Regel nach einer zunächst zwei- bis dreijährigen medikamentenfreien Trainingsphase. Ca. 8 % der Kunden unter 21 Jahren konsumieren Anabolika.
Aus den erhobenen Daten ergibt sich auch, dass die eingenommenen Präparate - in 70 % anabole Steroide mit hohen gesundheitsschädlichen Nebenwirkungen - problemlos überwiegend auf dem Schwarzmarkt bezogen werden können. Aber auch ärztlich rezeptierte Fälle sind mit 17 % relativ hoch, obwohl dies ein Verstoß gegen das ärztliche Berufsrecht sowie gegen das Arzneimittelgesetz darstellt. Die Trainer der Sportstudios sind in ca. 9 % der Fälle am Anabolikahandel beteiligt.
Die Studie ergab auch, dass die ermittelten maximalen und mittleren Tagesdosen der jeweiligen Anabolika in Deutschland um 75 bis 100 % die in Amerika ermittelten Werte überschreiten und so gesundheitlich besonders riskant sind. Das Wissen um gefährliche Nebenwirkungen ist derzeit nur bei 25 % der dopenden Studiokunden vorhanden.
Die Ergebnisse der Lübecker Studie ermöglichen Rückschlüsse auf das Ausmaß der Gefährdungen, die in diesem Sektor bestehen. Bei ca. 3,5 Millionen Kunden, die in den Fitnessstudios registriert sind, können ca. 350 000 durch Anabolikamissbrauch als gesundheitlich gefährdet gelten.
Zu 3: Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Lübecker Studie hat die Ständige Konferenz der Sportminister auf Vorschlag Niedersachsens beschlossen, im Kampf gegen Doping verstärkt auch die erwerbswirtschaftlichen Sport-, Fitness- und Bodybuildingstudios einzubeziehen und darauf hinzuwirken, dass die mit § 6 a Arzneimittelgesetz neu geschaffenen strafrechtlichen Möglichkeiten bei Verstößen im Zusammenhang mit dem Dopingverbot konsequent angewendet werden. Im Kontakt mit den Fachverbänden der privatwirtschaftlichen Sporteinrichtungen sind inzwischen notwendige Maßnahmen beraten und entsprechende Informations- und Präventionsaktivitäten diskutiert worden.
bei der Europäischen Kommission in Brüssel ein Projekt „Kampf gegen Doping in erwerbswirtschaftlichen Sporteinrichtungen“ eingereicht und dafür 250 000 DM bewilligt erhalten. In das EUProjekt sind neben der Bundesrepublik Deutschland weitere fünf Länder einbezogen, nämlich Österreich, Italien, Belgien, Portugal und die Schweiz. Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer Strategie im Kampf gegen Doping in Sportund Fitnessstudios. Als Basis sollen Untersuchungen über den Drogenmissbrauch und den Schwarzmarkt für Dopingmittel in diesem Bereich dienen. Außerdem sollen diverse kleinere Tests zur Abhängigkeit von Ernährung, Training und Fitness Aufschlüsse über etwaigen unkontrollierten Drogenmissbrauch bringen.
Ziel ist auch die Erarbeitung von möglichen Zertifizierungsverfahren für „dopingfreie“ Studios. Schließlich soll entsprechendes Informations- und Präventionsmaterial erarbeitet, getestet und evaluiert werden.
Alle Programme bedürfen der Überprüfung mit freiwilligen Zielgruppen und Mitgliedern der Studios in Seminaren. Die Startkonferenz für das Projekt hat inzwischen stattgefunden. Mit einem Zwischenbericht wird im Sommer nächsten Jahres gerechnet. Das Projekt soll im Herbst 2001 abgeschlossen sein, sodass die Ergebnisse für den verstärkten Kampf gegen Doping in erwerbswirtschaftlichen Sporteinrichtungen dann nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in allen übrigen Ländern zur Verfügung stehen.