Protocol of the Session on December 15, 2000

(Zustimmung von Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE] - Reckmann [SPD]: Das machen wir auch nicht!)

An dieser Stelle hätte ich mir eine Position der Mehrheitsfraktion dazu gewünscht.

(Reckmann [SPD]: Das machen wir im Februar!)

Die Positionierung der Projekte ist inzwischen erfolgt. Sie fordern für den Weiterbestand jetzt erst einmal 12 Millionen DM. Ich glaube, das ist gerade dann, wenn man wie Sie für mehr Leistung eintritt, eine sehr realistische und durchaus keine unbescheidene Forderung.

(Reckmann [SPD]: Woher wollen Sie das Geld denn nehmen?)

Darüber hinaus - hier sehe ich eine Parallele zur Gebührendiskussion im Zusammenhang mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten - müssen wir natürlich über Perspektiven diskutieren, wenn wir jetzt in den Regelbetrieb hineingehen. Eine solche perspektivische Diskussion muss gerade dann, wenn wir zu der Einschätzung gelangen, dies sei eine Ergänzung der Grundversorgung, darum kreisen, dass Bürgermedien auch einen eigenen Anteil am Gebührenetat haben müssen.

(Reckmann [SPD]: Nicht realistisch!)

Wir werden Anfang des Jahres weiter darüber diskutieren. Das ist meine Bewertung der Anträge der beiden Fraktionen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU - Reckmann [SPD]: Utopisch!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung dieser beiden Anträge. Wenn Sie der Empfehlung des Ältestenrates zu Punkt 23, den Antrag an den Ausschuss für Medienfragen zu überweisen, und zu Punkt 24, den Ausschuss für Medienfragen mit der Federführung zu beauftragen und den Ausschuss für Haushalt und Finanzen mitberaten zu lassen, Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Stimmt jemand dagegen oder möchte sich jemand enthalten? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 25: Erste Beratung: Männergewalt in Familien effektiv bekämpfen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2042

Mir ist mitgeteilt worden, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Antrag direkt in die Ausschüsse überweisen möchte.

(Zustimmung von den GRÜNEN)

Es wird vorgeschlagen, den Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen mit der Federführung zu beauftragen und die Ausschüsse für innere Verwaltung, Rechts- und Verfassungsfragen, Sozial- und Gesundheitswesen sowie Haushalt und Finanzen mitberaten zu lassen. Wenn Sie dem so Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Bundesrat: Position der Landesregierung zur Entfernungspauschale - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2043

Zur Einbringung hat sich der Herr Kollege Wenzel gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Kollege Wenzel.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte angeboten, dass wir hier heute ohne Debatte abstimmen.

(Schünemann [CDU]: Das geht nicht!)

Darauf konnten wir uns leider nicht verständigen. Deshalb mache ich es ganz kurz.

Der Beschluss der Bundesregierung zur Entfernungspauschale ist meines Erachtens ein großer Schritt nach vorn, weil die Benachteiligung von Bus- und Bahnkunden endlich beendet wird. Jahrzehntelang wurden Berufspendler bestraft, die sich für umweltfreundliche Verkehrsmittel entschieden. Die Bundesregierung entlastet jetzt Berufspendler. Gleichzeitig bleibt der Anreiz zum vorsichtigen und sparsamen Umgang mit Energie durch die Ökosteuer bestehen.

Wenig Verständnis habe ich für den Vorstoß unseres Finanzministers, der die Bus- und Bahnfahrer gern wieder schlechter stellen wollte. Glücklicherweise hat sich unser Finanzminister im Bundesrat aber nicht durchsetzen können. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist aus meiner Sicht tragfähig. Deshalb halten wir es für notwendig und richtig, dass Niedersachsen zustimmt.

Da der Bundesrat bereits am kommenden Freitag entscheidet - deshalb ist eine Überweisung an die Ausschüsse nicht möglich -, beantragen wir hiermit sofortige Abstimmung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Bontjer ist der nächste Redner.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 8. Dezember war ein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,

(Rolfes [CDU]: Der Nikolaus kommt doch am 6. Dezember!)

für die Landwirtschaft und natürlich auch für die Umwelt.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Wenzel [GRÜNE])

Am frühen Morgen dieses Tages, meine sehr verehrten Damen und Herren, beschloss der Vermittlungsausschuss eine deutliche Entlastung für Fernpendler, für die Nutzer von Bus und Bahn sowie für die deutschen Landwirte. Ab 1. Januar 2001 kann jeder Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 10 km je 70 Pf. und für jeden weiteren Kilometer 80 Pf. bis zum Gesamtbetrag von 10.000 DM ohne irgendeinen Nachweis steuerlich geltend machen. Dieser Betrag entspricht den Kosten für eine Jahresnetzfahrkarte der Deutschen Bahn.

(Unruhe)

Was für Pkw-Fahrer gilt, soll auch für Pendler gelten, die mit der Bahn fahren, auch wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin!)

Nach dem heute gültigen Recht - Herr Ontijd, das müssen Sie wissen - kann ein Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln

(Rolfes [SPD]: Das wissen wir!)

nur die tatsächlichen Kosten geltend machen.

(Zuruf von der SPD: Genau so ist das!)

Auch Fußgänger, Fahrradfahrer und Motorradfahrer werden gleich behandelt.

Die Neuregelung gilt auch für diejenigen, die in einer Pkw-Fahrgemeinschaft mitfahren. Dies ist außerordentlich wichtig. Diejenigen, die in PkwFahrgemeinschaften mitgefahren sind oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt haben und bislang gesetzeswidrig die Benutzung eines eigenen Pkw angegeben haben, um einen höheren Steuervorteil

zu erlangen, werden durch die Neuregelung - ich will es einmal so sagen - entkriminalisiert. Das entlastet die Finanzämter von der verwaltungsaufwändigen Verpflichtung, diesen Steuerbetrug - das ist Steuerbetrug - aufzudecken.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, 4 % aller Pendler legen eine größere Strecke als 56 km für die einfache Fahrt zurück.

(Schack [SPD]: Täglich!)

Damit liegen 96 % aller Pendler nach den von ihnen zurückgelegten Entfernungen unterhalb der gesetzten Nachweisgrenze von 10.000 DM. Deshalb ist das Ergebnis des Vermittlungsausschusses auch nicht in besonderem Maße verwaltungsaufwändig.

Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses behandelt alle Verkehrsmittel gleich. Entfernungen beim Individualverkehr wie beim öffentlichen Verkehr werden künftig steuerlich gleich hoch berücksichtigt. Von einer neuerlichen Schlechterstellung von Bus- und Bahnkunden bzw. von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, wie es noch im Entschließungsantrag der Grünen heißt, kann überhaupt keine Rede sein.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, der öffentliche Personennahverkehr und die Bahn werden gefördert. Das Ergebnis ist einerseits ein Signal für den Umstieg vom Pkw auf öffentliche Verkehrsmittel. Die Einigung fördert andererseits die Bildung von Pkw-Fahrgemeinschaften; denn künftig dürfen alle Mitfahrer bis zu einer Grenze von 10.000 DM einen eigenen Betrag bei der Steuer ansetzen. Beides ist umwelt- und verkehrspolitisch sinnvoll.

Meine Damen und Herren, der Klimaschutz wird gefördert, und die Straßen werden entlastet. Die vorgesehenen Maßnahmen helfen den Menschen.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin!)

Sie sollen die sozialen Auswirkungen der starken Preissteigerungen für Mineralöl auf den Weltmärkten in den vergangenen Monaten auf Personen und Haushalte, die den damit verbundenen Lasten nicht ausweichen und diese Entwicklung finanziell kaum bewältigen können, abfedern.