Hermann Bontjer
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rolfes, auf der Tagesordnung stand nicht das Verlesen älterer Protokolle. Das möchte ich hier einmal anmerken.
- Herr Rolfes, die CDU-Fraktion und vor allen Dingen Sie, Her Möllring, führen hier wieder eine Scheindebatte.
Sie beschäftigen sich mit der Kappungsgrenze, rechnen um, rechnen hoch, unterstellen, die Kappung sei nur der erste Schritt, und wir wollten die Streichung des Ehegattensplittings.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU-Fraktion, das sind alles böswillige Unterstellungen.
Diese Unterstellung lassen wir uns nicht gefallen. Wenn Sie sich über die Familienpolitik dieser Landesregierung bzw. der neuen Bundesregierung beklagen, dann frage ich Sie: Wo waren Sie eigentlich in den 16 Jahren der Kohl-Regierung?
Nein, ich möchte meine Rede zu Ende führen. Durch Ihr Schweigen, durch Ihre Untätigkeit sind Sie für eine miserable Familienpolitik in den 16 Jahren CDU-Regierung mitverantwortlich.
Erst seit dem Regierungswechsel in Berlin, Herr Möllring, sind wichtige Schritte umgesetzt worden, um Deutschland zu einem kinder- und familienfreundlichen Land zu machen.
Ich will einige wichtige Leistungen in Erinnerung rufen, weil diese wichtigen Schritte von Phantomdiskussionen überdeckt werden und in Vergessenheit geraten sind.
Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde auf monatlich 300 DM erhöht. Die neue Steuerpolitik kommt insbesondere Familien zugute und führt bis zum Jahr 2005 - gegenüber 1998 - zu einer spürbaren Entlastung in den Familien. Für das Erziehungsgeld wurden erstmals seit 1986 die Einkommensgrenzen erhöht.
Beim BAföG, Herr Rolfes, und bei der Berufsausbildungsbeihilfe steigt die unter der KohlRegierung jahrelang gesunkene Förderquote wie
der an, und zwar durch die Anhebung der Eckwerte.
Das Wohngeld wurde erstmals seit 1990 vor allem für Familien mit niedrigem Einkommen angehoben.
Das sind nur einige Beispiele, Herr Rolfes. Ich könnte diese Liste fortsetzen.
Was haben Sie uns alles unterstellt, als es in der Diskussion um das Ehegattensplitting ging!
Dreist, wenn nicht sogar frech, haben Sie behauptet, wir wollten das Ehegattensplitting abschaffen,
obwohl Sie genau wissen, dass eine vollständige Abschaffung des Ehegattensplittings aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist
und von uns - das betone ich noch einmal - politisch auch nicht gewollt ist.
Herr Rolfes, wenn Sie Ihre Behauptungen weiterhin aufrechterhalten, dann verbreiten Sie bewusst Lügen.
Sie von der CDU, Herr Rolfes und Herr Möllring, haben weiterhin behauptet, im BMF sei schon alles vorbereitet worden, nicht nur das Ehegattensplitting abzuschaffen, sondern auch die Entfernungspauschale solle halbiert und der Sparerfreibetrag solle gedrittelt werden. Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren von der CDU, endlich Beweise für Ihre unverschämten Behauptungen anzubieten.
Ansonsten muss ich Ihnen auch hierzu unterstellen, dass Sie Lügen verbreiten.
Meine Damen und Herren, ich habe in der letzten Landtagssitzung eindeutig erklärt, dass es keinerlei Aktivitäten hinsichtlich der Kappung und schon gar nicht hinsichtlich der Abschaffung des Ehegattensplittings seitens der SPD-Fraktion und auch nicht seitens der Landesregierung gibt.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist der CDU-Antrag so überflüssig wie ein Kropf, und er ist es nicht wert, weiterhin diskutiert zu werden, weil er als erledigt erklärt werden kann. Ich bitte, so abzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schünemann, was Sie gerade in Ihrer Rede abgeliefert haben, war voll daneben.
Das meiste, was Sie gesagt haben, steht hier gar nicht zur Debatte.
Sie haben es geschafft, den Saal leer zu reden.
Es hört fast keiner mehr zu. In Wirklichkeit haben Sie hier ein Horrorgemälde an die Wand geworfen, das mit den Tatsachen überhaupt nichts zu tun hat.
Herr Schünemann, wenn Sie hier von unerfüllten Wahlversprechen reden, dann sollten Sie sich auch einmal mit den Wahlversprechen des Herrn Stoiber beschäftigen.
Sie sollten sich hier für seine Aussagen entschuldigen.
Herr Schünemann, wenn Sie von Disziplin reden, will ich die Anwesenheit während des gestrigen und vorgestrigen Tages in Erinnerung rufen. Als derjenige, der dafür verantwortlich ist, sollten Sie erst einmal dafür sorgen, dass bei Ihrer Fraktion Disziplin einkehrt.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen einmal sagen, wie die Gefechtslage in Wirklichkeit ist.
Der Landtag hat mit seiner Entschließung vom 12. Dezember 2001 beschlossen, die Landesregierung möge sich dafür einsetzen, das derzeit geltende Ehegattensplitting durch eine Besteuerung der daraus erwachsenden Steuervorteile unter Berücksichtigung der gegenseitigen Unterhaltspflicht von Ehegatten verfassungsgemäß zu reformieren.
Hintergrund dieses Beschlusses ist, die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern weiter zu verbessern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf insbesondere für Frauen endlich zu erleichtern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPDFraktion ist sich darin einig, dass eine vollständige Abschaffung des Ehegattensplittings aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich
und – ich betone das ausdrücklich – auch politisch nicht gewollt ist.
Meine Damen und Herren, im Übrigen stellt sich die Frage, wie hoch die Einsparungen tatsächlich ausfallen würden, weil das Splitting nicht gegen Null gefahren werden kann und die gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Ehegatten bedingt, dass Unterhaltsaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden müssen.
Ich will auf die Einzelheiten aus vorhergehenden Debatten nicht eingehen.
Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, ist in die Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, das Ehegattensplitting von einem Jahreseinkommen von 45 000 Euro an zu kappen, nicht aufgenommen worden. Ich finde, das ist eine vernünftige Entscheidung.
Meine Damen und Herren, Sie werden überrascht sein: Ich komme schon zum Schluss,
weil ich mir vorstellen kann, dass Sie lieber in Ihre Wahlkreise zurückkehren wollen, als eine solch unnütze Debatte zu führen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss, indem ich feststelle:
Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion ist völlig überflüssig, weil es zurzeit keine Aktivitäten seitens der Landesregierung gibt und demzufolge auch nichts zu beschließen ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, Sie machen es sich mit Ihrem Antrag relativ einfach. Nicht nur, dass Sie Fakten und Sachverhalte durcheinander werfen; vorhalten muss ich Ihnen insbesondere, dass Sie sich keinerlei Gedanken über die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Finanzierbarkeit Ihres Ansinnens machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, worum geht es? - Wir haben es mit einer rund 13 km langen Eisenbahnstrecke zwischen Aurich und einem früheren Umsteige- und Verladepunkt namens Abelitz zu tun. Auf dieser Strecke wurde der Personenverkehr bereits im Jahr 1967 - also nicht vor ein paar Jahren, sondern vor 35 Jahren - eingestellt. Güterverkehr fand auf dieser Strecke regelmäßig nur noch bis 1993 statt, sporadisch fand er für die Bundeswehr noch bis zum Jahre 1996 statt. Der einspurige Schienenstrang verläuft überwiegend neben der Bundesstraße 72. Der Gleiskörper befindet sich in einem maroden Zustand. Es hat in der Vergangenheit bis zum heutigen Zeitpunkt neben vielen Diskussionen auch mehrere Gutachten gegeben, die sich mit den Investitionskosten und dem Investitionsbedarf für eine Reaktivierung der Schienenstrecke Aurich - Abelitz sowie mit den laufenden Kosten des Betriebes beschäftigen. Für mich, für den Landkreis Aurich und wohl auch für die Mehrheit des Stadtrates in Aurich steht fest, dass eine Wiederinbetriebnahme des schienengebundenen Personenverkehrs nicht in Betracht kommt. Die Instandsetzungskosten werden mit mindestens 16 Millionen Euro beziffert. Es gibt aber immer noch 60 Übergänge auf einer Strecke von 13 km. Wollte man diese 60 Übergänge beseitigen, käme man auf überdimensionierte Investitionen. Es ist nachvollziehbar, dass Personenverkehr nur mit einer höheren Geschwindigkeit als 20 km/h vertretbar ist.
Meine Damen und Herren, im Übrigen hat sich bisher niemand gefunden, der die laufenden Betriebskosten mit einem jährlichen Minus in Millionenhöhe übernimmt. Der Landkreis Aurich steht als Betreiber nicht zur Verfügung. Dies hat der Kreistag mit großer Mehrheit beschlossen. Die Strecke Aurich - Abelitz verläuft bezogen auf den schienengebundenen Personennahverkehr in die falsche Richtung - wenn ich das so sagen darf. Die Reisenden aus Aurich und Umgebung wollen am wenigsten nach Emden oder Norden. Dorthin gibt es ausreichende Busverbindungen. Die Reisenden
wollen eine schnelle Anbindung an den Süden und an das Ruhrgebiet oder über Oldenburg nach Hannover oder Berlin. Viel sinnvoller für Bahnreisende von und nach Aurich ist ein an den Fahrplan angepasster Shuttlebusverkehr nach Leer, dem Eisenbahnknotenpunkt Ostfrieslands. Ein solcher Shuttlebusverkehr würde gegenüber dem bisherigen System eine Zeitersparnis von rund 30 Minuten bringen. – So weit zu dem schienengebundenen Personenverkehr.
Ein anderes Kapitel ist der schienengebundene Güterverkehr. Hier war man sich in der Vergangenheit bis auf ein paar Ausnahmen einig, dass der Schienenstrang für die heimische Wirtschaft uninteressant sei. Das war, bevor sich Firmen wie die Firma Kerker - die in ihrem Betonwerk größere Mengen an Kies verarbeitet, den sie neuerdings aus den neuen Bundesländern bezieht - und vor allem die Firma ENERCON, allen bekannt als Europas größter Hersteller von Windkraftanlagen, meldeten. Wir sind Glückspilze, dass ENERCON im mittelostfriesischen Raum angesiedelt ist. ENERCON befindet sich in einer stürmischen Entwicklung, vor allem beim Export von Windenergieanlagen und mittelfristig im Offshore-Geschäft. Dafür strebt ENERCON eine direkte Anbindung per Schiene an den Emder Hafen an.
Für eine Sanierung der Strecke auf geringstem Niveau werden die Kosten auf rund 6,2 Millionen Euro geschätzt.
- Frau Pruin, es gibt Aussagen, dass ENERCON 70 % seiner Produkte, die Richtung Emden transportiert werden, ohne Probleme per Schiene in den Emder Hafen transportieren könnte. Bei 30 % der Produkte würde das an der Überbreite scheitern, es sei denn, es würden noch einmal 6 bis 7 Millionen Euro investiert.
Meine Damen und Herren, wenn ENERCON feststellt, dass 70 % des für den Emder Hafen bestimmten Frachtaufkommens per Schiene transportiert werden können, dann muss geprüft werden, ob das wirtschaftlich ist. Dann muss ein Finanzierungskonzept her. Es wird sicherlich nicht dazu kommen können, dass das Land Niedersachsen die gesamten Kosten übernimmt. Das Land kann sich allenfalls mit einem Zuschuss zur Verbesserung der Infrastruktur beteiligen, wenn die offenen Fragen - auch was den oder die Betreiber anbelangt - geklärt sind. Es geht nicht in erster
Linie um Mittel des Landes; sondern es geht auch darum, zu prüfen, wie man Fördermittel des Bundes - bezogen auf den kombinierten Verkehr - erhalten kann.
Alle diese Fragen zu klären hat sich eine Planungsgruppe, die sich aus Vertretern des Landkreises Aurich, der Stadt Emden und der Stadt Aurich zusammensetzt, zur Aufgabe gemacht. Diese Arbeitsgruppe hat die Arbeit inzwischen aufgenommen, insofern braucht man - insbesondere in Bezug auf das anhängige Planfeststellungsverfahren noch Zeit zumindest bis Ende 2002. Daher begrüße ich ausdrücklich die Aussage unserer Wirtschaftsministerin vom Juli dieses Jahres, sie wolle vor einer endgültigen Entscheidung die Ergebnisse der Arbeit der Planungsgruppe abwarten. Ich hoffe, dass die Teilnehmer der Planungsgruppe zügig arbeiten. Das Planfeststellungsverfahren, das den Ausbau der Bundesstraße 72 betrifft, kann nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinausgeschoben werden. Die Verkehrsprobleme in der Ortschaft Moordorf müssen endlich gelöst werden. Ich bin davon überzeugt, dass es für Moordorf eine sinnvolle Lösung gibt, wenn die Schiene für Güterverkehr reaktiviert werden sollte.
Meine Damen und Herren, der Region muss jetzt noch - vielleicht die letzte - Gelegenheit gegeben werden, zu beweisen, dass es für einen Güterverkehr auf der Strecke Aurich - Abelitz ein Konzept gibt, das auch zu finanzieren ist.
Abschließend möchte ich sagen, dass ein Bahngleis für den Güterverkehr von Aurich nach Emden den Industrie- und Gewerbestandort Aurich, eines der wenigen Mittelzentren im Land Niedersachsen ohne Bahn- und Autobahnanschluss, erheblich aufwerten würde. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß wirklich nicht, Herr Oestmann, weshalb Sie heute diesen Antrag wieder einbringen.
Sie wissen, es sind noch nicht einmal zwei Jahre vergangen, als wir einen gleichartigen Antrag hier behandelt und dann abgelehnt haben. Mit der gleichen Begründung, die Sie damals geliefert haben, stellen Sie heute wieder einmal eine sehr unsinnige Forderung auf.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die Argumente, die Sie bemühen, waren nicht stichhaltig und sind heute nicht stichhaltig.
- Ich habe doch Ihren Antrag gelesen, Herr Oestmann. In der Zwischenzeit hat sich auch nichts getan, was gegen die Ablehnung des CDUAntrages damals gesprochen hat. Ihr damaliger Antrag aus dem Jahre 2000, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ist sowohl hier als auch im Fachausschuss ausgiebig diskutiert worden. Ich kann mich noch gut entsinnen, Herr Oestmann, dass Sie seinerzeit darauf hingewiesen haben, wir sollten das nicht übers Knie brechen. Deswegen haben wir ja auch lange beraten. Aber wir sind letztendlich zu der Entscheidung gekommen, dass Ihrem Antrag nicht gefolgt werden konnte.
Die Debatte hat bisher nach meiner Auffassung zwei wesentliche Punkte erbracht. Eine Produktionsaufgaberente würde den Strukturwandel in der Landwirtschaft erheblich beschleunigen. Sie von der CDU-Fraktion wollen, dass den Abgebenden die Abgabe von Flächen versüßt wird und den Aufnehmenden die Übernahme ebenfalls versüßt wird.
In Wahrheit wollen Sie Mitnahmeeffekte produzieren, und das ist nicht in unserem Sinne.
Meine Damen und Herren, es ist überhaupt kein Ansatz gefunden worden, wie denn die Mittel zur Finanzierung eines solchen Programms zur Verfügung gestellt werden. Sowohl das Land als auch der Bund können keine zusätzlichen Mittel bereitstellen, auch keine Kofinanzierungsmittel.
Schon Ende 1996 - das haben Sie richtig erwähnt hat die damalige Kohl-Regierung die Zahlungen aus dem entsprechenden Gesetz mit der Begründung eingestellt, dass kein entsprechender finanzieller Spielraum mehr zur Verfügung stehe. An dieser grundsätzlichen Situation hat sich auch heute nichts geändert.
Der Haushalt des Bundes konnte noch nicht so weit konsolidiert werden, dass es zusätzliche Spielräume geben könnte. Die Billionenverschuldung der Kohl-Regierung belastet noch immer die Haushalte sehr stark.
Meine Damen und Herren, das gilt nach wie vor: Früher die Mark, heute der Euro, Herr Biestmann, sie können nur einmal ausgegeben werden. Das sehen wohl auch andere Bundesländer so. Deswegen haben sie sich gegen eine Neuauflage der Produktionsaufgaberente ausgesprochen.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, sehe ich unsere Aufgabe als verantwortungsvolle Politiker darin, den Landwirten eher Einkommensalternativen zu bieten als die Hofaufgabe und damit einen rasanten Strukturwandel zu unterstützen. Ich bin der Auffassung, dass unsere Landwirte ganz andere Sorgen haben, abgesehen von den tagespolitischen Sorgen, die wir hier heute teilweise diskutiert haben. Die Frage, die wir uns heute stellen, Herr Ehlen, muss lauten: Wie werden die Agrarbeihilfen in der wachsenden Europäischen Union neu verteilt? Die Landwirte warten voller Spannung und Bangen auf die Halbzeitbilanz der EU, die EU-Kommissar Fischler nach einer Verschiebung nun am 10. Juli veröffentlichen wird.
An dieser Stelle sei auch zum wiederholten Male das Stichwort genannt, das Herr Oestmann bemüht hat: die Modulation. Hintergrund für diese Zwischenbilanz ist die Tatsache, dass die EU-Staaten 1999 in Berlin bei der Einigung über die Agenda 2000 eine Zwischenbilanz vereinbart haben. Der Finanzrahmen, der die Agrar- und Strukturmittel bis 2006 regelt, sollte auf halber Strecke noch einmal kritisch überprüft werden. Ob damit eine Änderung in der Agrarpolitik verbunden sein sollte, darauf verständigten sich die Staaten nicht. Die bevorstehende Erweiterung der EU wird aber sicherlich dazu führen müssen, über notwendige
Anpassungen, die sich aus der Halbzeitbilanz ergeben, nachzudenken.
Meine Damen und Herren, harte Verhandlungen sind vorprogrammiert. Da sollten wir uns mit wichtigen Dingen auseinandersetzen und uns nicht mit alten Anträgen, nicht einmal in neuer Verpackung, herumschlagen müssen, die uns inhaltlich und in der Perspektive nicht weiterbringen. Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass auch ohne eine Produktionsaufgaberente Niedersachsen das Agrarland Nr. 1 bleiben wird, weil wir mit Konzepten arbeiten, die zukunftsweisend sind, und nicht mit antiquierten Instrumenten aus der Mottenkiste der CDU. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Schönen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3287 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDUFraktion und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Entschließungsantrag in der Drucksache 2761 in geänderter Fassung anzunehmen.
Meine Damen und Herren, es folgt eine umfassende Begründung, die ich Ihnen gern vorenthalten möchte. Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der Vertreter der Fraktion der SPD hatte bereits in der ersten Plenarberatung am 25. Oktober 2001 das Ziel des Entschließungsantrages verdeutlicht: Mit dem Antrag strebe seine Fraktion eine generelle Verbesserung der Haltungsbedingungen für Mastgeflügel an. Die positiven Ergebnisse aus den Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und der Geflügelwirtschaft, wie etwa die Verbesserung der Lüftungsbedingungen, sollten nicht nur für Niedersachsen maßgeblich sein, sondern auch bundesweit verankert werden. Zusätzlich werde die Landesregierung aufgefordert, sich über die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine europaweite Verbesserung der Haltungsbedingungen für Mastgeflügel einzusetzen. Dabei gehe es insbesondere um ein Verbot des Schnabelkürzens und die Festlegung einheitlicher Besatzdichten.
Der Sprecher der CDU-Fraktion gab zu bedenken, dass eine Verbesserung der Tierschutzrichtlinien und Tierhaltungsverordnungen nur dann zum Erfolg führen werde, wenn für die Tierhalter - trotz neuer Haltungsbedingungen - die wirtschaftliche Grundlage gesichert bleibe, um auch weiterhin auf dem europäischen Markt wettbewerbsfähig sein zu können. Käme es bei den Geflügelhaltern aus wirtschaftlichen Gründen zu Betriebsaufgaben, sei davon auszugehen, dass der Anteil an Drittlandexporten zu wesentlich schlechteren verbraucherund tierschutzrechtlichen Bedingungen steigen werde.
Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortete die im Entschließungsantrag der Fraktion der SPD geforderte Verbesserung des Tierschutzes in der Mastgeflügelhaltung. Er warnte jedoch davor, es bei diesen Verbesserungen im Bereich der Tierhaltung bewenden zu lassen.
Der Vertreter der Landesregierung begrüßte das Anliegen des Entschließungsantrages der Fraktion der SPD und wies darauf hin, dass zunächst die auf niedersächsischer Ebene getroffenen Vereinbarungen bundesweit umgesetzt werden müssten, bevor sie dann zur Sicherung eines einheitlichen Wettbewerbs auch europaweit verankert werden könnten.
In der sich anschließenden Beratung im Unterausschuss für Verbraucherschutz verständigten sich die Mitglieder mehrheitlich auf eine Änderung des Entschließungsantrages dahin gehend, die bundesweite Bedeutung der in Niedersachsen erzielten Ergebnisse bei der Geflügelhaltung noch mehr in den Vordergrund zu stellen.
Vor seiner abschließenden Beratung informierte sich der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei einem Besuch des Lehr- und Forschungsgutes Ruthe der Tierärztlichen Hochschule Hannover über die dortigen Haltungssysteme des Mastgeflügels. Insbesondere die Besatzdichte in den Ställen und das Verbot des Schnabelkürzens der Tiere war Gegenstand des Gespräches mit den Vertretern der Forschungsanstalt.
Der aus diesem Besuch resultierende Änderungsvorschlag der Fraktion der SPD stellte sodann die Grundlage der abschließenden Beratung dar. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl daraufhin, diesem Änderungsvorschlag, der Ihnen heute als Beschlussempfehlung in der Drucksache 3287 vorliegt, zuzustimmen. Die mitberatenden Ausschüsse für Umwelt und für Sozial- und Gesundheitswesen haben sich dem so gefundenen Beratungsergebnis des Landwirtschaftsausschusses ohne weitergehende Diskussion angeschlossen.
Am Ende meiner Beratung bitte ich Sie, namens des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3287 zu folgen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Pothmer, Sie können am Ende meiner Rede entscheiden, ob Sie dann noch so zufrieden sind. Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass die SPD auch auf Parteitagen in der Lage ist, ihre eigenen Anträge zu formulieren. Ich glaube nicht, dass sie dafür die Hilfe der Grünen benötigt.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion bringt den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag ein, weil sich seit unserer Debatte im Juni in diesem hohen Hause Einiges getan hat, was die Förderung der Familien anbelangt. Die Koalition in Berlin hat seit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 wichtige Schritte unternommen, um Deutschland zu einem kinder- und familienfreundlichen Land zu machen.
Bedauerlich daran ist, Herr Kollege Ontijd, dass die Verbesserungen der finanziellen Leistungen für Familien seit Herbst 1998 bereits so selbstverständlich sind, dass darüber kaum noch geredet wird. Deswegen will ich einige Leistungen in Erinnerung bringen.
Erstens. Das Kindergeld wurde von 220 DM auf 270 DM erhöht und wird ab 1. Januar 2002 für das erste und zweite Kind um 30 DM auf 300 DM erhöht.
Zweitens. Die Steuersenkungspolitik kommt insbesondere auch Familien zugute. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern und 60 000 DM Jahresgehalt wird in 2005 gegenüber 1998,
Frau Pruin, um mehr als 4 000 DM entlastet.
Drittens. Beim Erziehungsgeld wurden erstmals seit 1986 die Einkommensgrenzen erhöht. Beim BAföG und bei der Berufsausbildungsbeihilfe steigt die unter der Kohl-Regierung jahrelang gesunkene Förderquote durch Anhebung der Eckwerte wieder an. Das Wohngeld wird erstmals seit
1990 insbesondere für Familien mit niedrigem Einkommen angehoben. Das ist Beschlusslage; das hat Gesetzeskraft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das sind nur ein paar Punkte, die ich hier noch erwähnen wollte. Von den finanziellen Auswirkungen entfällt ein erheblicher Teil auf Niedersachsen. Aber im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Familien tragen wir diese Belastungen gerne; denn Familienpolitik hat bei der SPD weiterhin einen hohen Stellenwert.
Der Ansatz von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Entschließungsantrag ist die Besserstellung von Familien und ein verbessertes Betreuungsangebot. Dieser Ansatz ist im Grundsatz richtig. Dabei muss aber klar sein, dass eine völlige Abschaffung des Ehegattensplittings nicht möglich erscheint, und zwar allein schon aus verfassungsrechtlichen Gründen. Es muss darüber geredet werden, inwieweit das Ehegattensplitting mit dem Kriterium der Kinderförderpolitik in Einklang gebracht werden kann. Offensichtlich hat vor allem die CDUFraktion hier ihre Schwierigkeiten. Sie befürchtet nämlich eine Förderung aller Gemeinschaften, in denen Kinder großgezogen werden, also auch der gleichgeschlechtlichen. Diesen Wandel in der Familienpolitik wollen Sie von der CDU-Fraktion das unterstelle ich einmal - auf keinen Fall mitmachen. Sie vertreten offensichtlich die Auffassung, dass sich diejenigen, die alle Formen des Zusammenlebens zur Familie erklären, wenn Kinder dabei sind, als Zerstörer des tradierten Verfassungsansatzes betätigen. Dabei beziehen Sie sich auf Artikel 6 des Grundgesetzes.
Meine Damen und Herren, diese Haltung ist aber in der heutigen Zeit - ganz vorsichtig ausgedrückt sehr umstritten. Aufschluss darüber könnte in Kürze das Bundesverfassungsgericht geben. Das Gericht wird sich positionieren müssen, ob an eheliche Steuervergünstigungen angepasste Vorteile für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Es wäre wünschenswert, meine Damen und Herren, über diese Fragen einen gesellschaftlichen Konsens herbeizuführen.
Es ist zu hoffen, dass wir es schaffen, das Ehegattensplitting zwar nicht abzuschaffen, wohl aber einzuschränken, und dass wir die steuerlichen Einnahmen, die wir dadurch erzielen werden, zugunsten von Kindern, vor allem von Kindern, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, ausgeben können, und zwar dadurch, dass wir vor allem Familien mit mehreren Kindern oder allein Erziehende mit geringem Einkommen unterstützen.
Meine Damen und Herren, es kann doch nicht richtig sein, dass ein kinderloses Paar, nur weil es verheiratet ist, steuerlich besser gestellt sein soll als die allein erziehende Mutter.
Deswegen könnte eine schrittweise Umwandlung oder Einschränkung des Ehegattensplittings in eine kinderbezogene Förderung der richtige Weg sein. Unser gemeinsames Anliegen muss sein, die Unterstützung stärker auf diejenigen zu konzentrieren, die mit Kindern zusammenleben. Das Geld muss dahin gehen, wo Kinder erzogen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass solche Überlegungen ein heikles Unterfangen sind. Solche Überlegungen rühren nicht nur an einer wichtigen Steuervergünstigung für Eheleute. Das Ehegattensplitting garantiert in seiner maximalen Form immerhin eine jährliche Ersparnis von 20 000 DM. Es stellt sich auch die Frage, wie hoch die Einsparungen tatsächlich ausfallen können; denn das Splitting wird - ich sagte es schon - nicht gegen Null gefahren werden können, weil die gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten nun einmal bedingt, dass Unterhaltsaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden müssen.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die SPD-Fraktion in der nächsten Legislaturperiode eine Umgestaltung des Ehegattensplittings vorantreiben wird und dass die Bundesregierung entsprechende Vorschläge unterbreiten wird. Darauf zielt unser Änderungsantrag ab. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn dieser Änderungsantrag hier heute eine breite Zustimmung erfahren würde. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erweckt in ihrem Antrag den Eindruck, als sei das Verfahren zur Genehmigung für niedersächsische Fischereibetriebe zum Abfischen von Saatmuscheln im deutsch-niederländischen Grenzgewässer willkürlich. Dem ist nicht so, meine Damen und Herren, und ich weise diesen Vorwurf ausdrücklich zurück.
Nach Artikel 41 Abs. 4 des Ems-Dollart-Vertrags sind niederländische und deutsche Fischer gleichberechtigt zur Ausübung der Fischerei zugelassen. Es handelt sich um ein gemeinsames Fischereigebiet. Allerdings sieht der Ems-Dollart-Vertrag auch vor, die Ausübung der Fischerei in dem gemeinsamen Fischereigebiet, insbesondere wenn es um die Anpassung der Schonzeiten geht, im gegenseitigen Einvernehmen in Form einer Rahmenregelung festzuhalten.
Das Bedauerliche daran ist, dass es bis heute eine derartige Rahmenregelung nicht gibt. Die Landesregierung sollte hier im Sinne einer Förderung der gutnachbarlichen Beziehungen baldmöglichst das Gespräch mit den niederländischen Kollegen suchen, um eine solche Regelung mit ihnen zu verabreden. Ich bin sicher, dass damit für die Zukunft mögliche Missverständnisse auszuräumen sind.
Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich jedoch deutlich sagen, dass keinerlei Veranlassung besteht, auf verbriefte Rechte niedersächsischer Fischer zu verzichten.
Die Flächen „Paapsand“ und „Hund“ liegen im gemeinsamen Fischereigebiet nach Artikel 41 des Ems-Dollart-Vertrags, und diese Flächen sind traditionelle Fischereigebiet der niedersächsischen Muschelfischer.
Dieser Sachverhalt ist bisher auch, soweit ich informiert bin, von keiner Seite bestritten worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vom Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven erteilte Genehmigung dient in erster Linie den Belangen der niedersächsischen Muschelfischer. Das Ausbleiben von ausreichenden Brutfällen im nieder
sächsischen Wattenmeer hat zu einer schwierigen wirtschaftlichen Situation der niedersächsischen Muschelfischer und im vorliegenden Falle insbesondere bei vier ostfriesischen Betrieben geführt. Deswegen musste gehandelt werden. Die Sachlage wurde umfassend geprüft, und danach wurde eine Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung war mit einer Reihe von Auflagen versehen.
Die in der Entnahmeregelung festgelegte Menge an Besatzmuscheln, die im betroffenen Gebiet entnommen werden durfte, greift nicht nachhaltig in den Gesamtbestand der Miesmuscheln ein, sodass auch keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Ihre Behauptung von vorhin, dass 80 % der Muschelbestände vernichtet worden seien, entbehrt nach meiner Auffassung jeder Grundlage.
Allerdings, meine Damen und Herren, weise ich noch einmal darauf hin, dass es nach meiner Auffassung dringend notwendig ist, auch solche Festlegungen in Gesprächen mit den Niederländern zu beraten.
Ich fasse zusammen, meine Damen und Herren:
Erstens. Solange es keine Rahmenvereinbarung mit den Niederlanden über das gemeinsamen Fischereigebiet gibt, kann keine abschließende Festlegung vonseiten Niedersachsens erfolgen. Wir müssen das Ergebnis der Verhandlungen abwarten.
Zweitens. Wir lehnen den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Drittens. Wir bitten die Landesregierung, zeitnah Gespräche mit den niederländischen Nachbarn über eine Rahmenregelung aufzunehmen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Recht, wenn sie in der Begründung zu ihrem Entschließungsantrag feststellt, dass das bestehende Ehegattensplitting dem gesellschaftlichen Wandel von Partnerschaft und Familie in jeder Hinsicht und in jeder Beziehung nicht mehr gerecht wird und dass das von der Bundesregierung verabschiedete Familienpaket ein wichtiger Baustein zur besseren Förderung von Familien und Kindern ist.
Das Thema, über das wir heute hier diskutieren, Frau Pothmer, ist ja nicht ganz neu.
Ich erinnere an die Debatten in den Jahren 1994 und 1996. Damals ging es um die Abschaffung des Ehegattensplittings zur Finanzierung der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz.
In der Zwischenzeit hat sich einiges getan. Durch das Zweite Gesetz zur Familienförderung wird ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Familien ab dem Jahre 2002 erfolgen, und dann wird auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 umgesetzt. Ich will hier nur mit einem Satz die auf Niedersachsen entfallenden Kosten von rund 200 Millionen DM erwähnen. Das ist ein gewaltiger Batzen, aber wir tragen diese Belastung gern im Interesse unserer Familien.
So einfach, wie sich die Damen und Herren der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Lösung des Problems Ehegattensplitting vorstellen, ist es allerdings nicht. Dieses Thema muss sehr behutsam angegangen werden. Wir können uns nicht einfach über die Verfassung hinwegsetzen, und wir haben uns auch an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu orientieren. Sie sind ja selbst auch darauf eingegangen. Was Sie dabei aber nicht erwähnt haben, ist, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass der gesetzlichen Unterhaltspflicht der Ehegatten untereinander Rechnung getragen werden muss. Das haben Sie nicht erwähnt, obwohl das ein ganz wichtiger Punkt ist.
Insofern ist eine Änderung des Splittings verfassungsrechtlich sehr riskant. Das dürfte auch für die von den Grünen in die Diskussion gebrachte Einführung eines Realsplittings gelten. Ein solches Realsplitting gibt es bekanntlich bereits für getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten. Im Übrigen ist ein Realsplitting für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht wird sich schon bald klar zu der Frage positionieren müssen, ob Ehegattenvergünstigungen auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Die Bayerische Staatsregierung will bekanntlich auf diesem Wege das Gesetz zur Homosexuellenehe stoppen. Für die künftige Familienförderung wird diese Entscheidung von sehr großer Bedeutung sein.
Meine Damen und Herren, wie ich schon gesagt habe, ist das Thema der Abschaffung des Ehegattensplittings sehr vielschichtig, und es ist geboten, an das Thema mit Zurückhaltung heranzugehen. Dafür gibt es gewichtige Gründe. Würde nämlich das Splitting abgeschafft, so würden die Ehen von Alleinverdienenden steuerlich wesentlich stärker belastet, und es würde ein Druck zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch den anderen Ehepartner erzeugt. Ich habe Zweifel daran, ob dies der richtige Weg ist.
Das von den Grünen erwähnte Mehraufkommen von 19 Milliarden DM bedeutet im Übrigen eine Steuerbelastung für viele Haushalte und damit Proteste der Betroffenen, und berechtigte Unterhaltsansprüche - mit dieser Frage hat sich das Verfassungsgericht ja beschäftigt - der weniger oder nicht verdienenden Ehepartner werden damit wohl kaum ausreichend berücksichtigt.
Hinzu kommt, meine Damen und Herren, dass höher Verdienende und insbesondere Selbständige Einschränkungen beim Splitting ausweichen können, indem sie eine für sie günstige Aufteilung des Einkommens vornehmen, was Arbeitnehmer nicht können.
Meine Damen und Herren, würden wir dem Vorschlag der Grünen folgen und das Realsplitting einführen, so würde das zu einer erheblichen Mehrbelastung unserer jetzt bereits stark belasteten Finanzämter führen. Das Realsplitting würde jeden Ehepartner zu einem selbständigen Steuerfall machen.
Meine Damen und Herren, der Ansatz in dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Besserstellung von Familien und ein verbessertes Betreuungsangebot. Dieser Ansatz wird sicherlich von vielen hier im Hause unterstützt.
Die gemeinsame Linie könnte eine Reform des Ehegattensplittings sein. Der ursprüngliche Ansatz beim Ehegattensplitting passt so nicht mehr in die heutige Zeit. Wir müssen auch steuerrechtlich auf veränderte gesellschaftliche Situationen reagieren.
Meine Damen und Herren, dabei wird nach meiner Auffassung allerdings nicht die gänzliche Abschaffung des Ehegattensplittings herauskommen, sondern eine reformierte Fassung. Wir haben nicht vor, uns an ein fertiges Konzept der Grünen anzuhängen. Wir wollen das Thema umfassend behan
deln, auch im Zusammenhang mit dem in Berlin anhängigen Parallelverfahren.
Insofern lehnen wir den Antrag der Grünen in der vorliegenden Fassung ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 8. Dezember war ein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
für die Landwirtschaft und natürlich auch für die Umwelt.
Am frühen Morgen dieses Tages, meine sehr verehrten Damen und Herren, beschloss der Vermittlungsausschuss eine deutliche Entlastung für Fernpendler, für die Nutzer von Bus und Bahn sowie für die deutschen Landwirte. Ab 1. Januar 2001 kann jeder Arbeitnehmer unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für die ersten 10 km je 70 Pf. und für jeden weiteren Kilometer 80 Pf. bis zum Gesamtbetrag von 10.000 DM ohne irgendeinen Nachweis steuerlich geltend machen. Dieser Betrag entspricht den Kosten für eine Jahresnetzfahrkarte der Deutschen Bahn.
Was für Pkw-Fahrer gilt, soll auch für Pendler gelten, die mit der Bahn fahren, auch wenn die tatsächlichen Kosten geringer sind.
Nach dem heute gültigen Recht - Herr Ontijd, das müssen Sie wissen - kann ein Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln
nur die tatsächlichen Kosten geltend machen.
Auch Fußgänger, Fahrradfahrer und Motorradfahrer werden gleich behandelt.
Die Neuregelung gilt auch für diejenigen, die in einer Pkw-Fahrgemeinschaft mitfahren. Dies ist außerordentlich wichtig. Diejenigen, die in PkwFahrgemeinschaften mitgefahren sind oder öffentliche Verkehrsmittel benutzt haben und bislang gesetzeswidrig die Benutzung eines eigenen Pkw angegeben haben, um einen höheren Steuervorteil
zu erlangen, werden durch die Neuregelung - ich will es einmal so sagen - entkriminalisiert. Das entlastet die Finanzämter von der verwaltungsaufwändigen Verpflichtung, diesen Steuerbetrug - das ist Steuerbetrug - aufzudecken.
Meine Damen und Herren, 4 % aller Pendler legen eine größere Strecke als 56 km für die einfache Fahrt zurück.
Damit liegen 96 % aller Pendler nach den von ihnen zurückgelegten Entfernungen unterhalb der gesetzten Nachweisgrenze von 10.000 DM. Deshalb ist das Ergebnis des Vermittlungsausschusses auch nicht in besonderem Maße verwaltungsaufwändig.
Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses behandelt alle Verkehrsmittel gleich. Entfernungen beim Individualverkehr wie beim öffentlichen Verkehr werden künftig steuerlich gleich hoch berücksichtigt. Von einer neuerlichen Schlechterstellung von Bus- und Bahnkunden bzw. von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, wie es noch im Entschließungsantrag der Grünen heißt, kann überhaupt keine Rede sein.
Meine Damen und Herren, der öffentliche Personennahverkehr und die Bahn werden gefördert. Das Ergebnis ist einerseits ein Signal für den Umstieg vom Pkw auf öffentliche Verkehrsmittel. Die Einigung fördert andererseits die Bildung von Pkw-Fahrgemeinschaften; denn künftig dürfen alle Mitfahrer bis zu einer Grenze von 10.000 DM einen eigenen Betrag bei der Steuer ansetzen. Beides ist umwelt- und verkehrspolitisch sinnvoll.
Meine Damen und Herren, der Klimaschutz wird gefördert, und die Straßen werden entlastet. Die vorgesehenen Maßnahmen helfen den Menschen.
Sie sollen die sozialen Auswirkungen der starken Preissteigerungen für Mineralöl auf den Weltmärkten in den vergangenen Monaten auf Personen und Haushalte, die den damit verbundenen Lasten nicht ausweichen und diese Entwicklung finanziell kaum bewältigen können, abfedern.
Ich komme gut dagegen an.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, so können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die steuerlichen Entlastungswirkungen der Entfernungspauschale zeitnah bereits am 1. Januar durch Beantragung eines entsprechenden Freibetrages zur Eintragung auf der Lohnsteuerkarte erreichen.
Meine Damen und Herren, die beschlossenen Maßnahmen sind wirkungsvoller als die Forderung der Opposition nach Abschaffung der Ökosteuer, da letztere lediglich den Spielraum für weitere Preiserhöhungen durch die Öl exportierenden Länder oder Mineralölkonzerne erweitern
und damit die Entlastungsbemühungen der Regierungskoalition in Bonn konterkarieren würde.
Meine Damen und Herren, im Gegensatz zu den Grünen kann ich bei den beabsichtigten Maßnahmen keine Gerechtigkeitslücke erkennen. Wenn ein Steuertarif progressiv gestaltet ist, dann muss auch hingenommen werden, dass sich Abzugsbeträge progressiv steuerentlastend auswirken. Der Vorschlag der Grünen, alle Bürgerinnen und Bürger gleichmäßig von den gestiegenen Ölpreisen zu
entlasten, würde bedeuten, die Ökosteuer abzuschaffen.
Ich glaube nicht, dass die Grünen das ernsthaft wollen.
Die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale kann kommen. Der Vorschlag liegt auf dem Tisch des Bundesrates. Der Bundesrat wird sich in der nächsten Woche, am 22. Dezember, gut überlegen müssen, ob er einen Vorschlag ablehnt, der alle Pendlerinnen und Pendler steuerlich entlastet.
Ich bin zuversichtlich, dass die Entfernungspauschale am 1. Januar 2001 in Kraft treten kann. Die Union wird es sich nicht leisten können, Nein zu sagen. Sie kann den Wählerinnen und Wählern nämlich nicht erklären, warum sie steuerliche Entlastungen blockieren will, die sie selbst fordert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU wird den zurzeit so arg gebeutelten Landwirten auch nicht erklären können, warum sie die Senkung der Mineralölsteuer beim Agrardiesel von 57 % auf 47 % ablehnt.
- Pfennig; Entschuldigung.
Angesichts der durch die BSE-Krise sehr angespannten finanziellen Lage der Landwirte hat die Bundesregierung im Vermittlungsausschuss zugesagt,
die Mineralölsteuer um 10 Pf. zu senken. Das ist ein ganz wichtiges Signal der Solidarität mit den deutschen Landwirten.
Durch diese Entscheidung, meine Damen und Herren, ist eine ordentliche Entlastung der deutschen Landwirtschaft möglich geworden. Die CDU weiß genau: Lässt sie das Ergebnis des Vermittlungsausschusses hinsichtlich der Entfernungspauschale scheitern, dann scheitert auch die beabsichtigte Senkung der Mineralölsteuer.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion stützt die Haltung der Landesregierung, dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.
Jetzt liegt es am Bundesrat, den Entscheidungen des Bundestages und des Vermittlungsausschusses Taten folgen zu lassen, damit das neue Jahr mit einer frohen Botschaft für die Pendler und für die Landwirte beginnen kann.
Den Grünen rate ich, den Antrag zurückzunehmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir stimmen hier im Hause darin überein, dass die Agenda 2000, die bevorstehenden WTO-Verhandlungen und in gewissem Maße auch die Sparbeschlüsse der Bundesregierung, die schmerzlich, aber zwingend notwendig sind, eine besondere Herausforderung für die niedersächsische Landwirtschaft darstellen. Ich glaube, darin sind wir uns einig. In dieser besonderen Situation ist nicht nur die Eigeninitiative der betroffenen Landwirte gefordert. Selbstverständlich ist für uns auch, dass das Land Niedersachsen im Rahmen seiner Möglichkeiten die Pflicht hat, die zukunftsträchtigen Anpassungs- und Umstellungsprozesse zu begleiten.
Dieser Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen das Land Niedersachsen und das zuständige Landwirtschaftsministerium im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch flankierende Maßnahmen auch nach. Dazu gehört ganz aktuell das Programm zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (ProLand). Mit diesem Programm setzt die Niedersächsische Landesregierung entscheidende Impulse für den Erhalt und die Weiterentwicklung des ländlichen Raums. Das Förderprogramm „ProLand“ kommt eindeutig, Herr Oestmann, auch der Landwirtschaft zugute,
und versetzt die Landwirtschaft in eine günstige Wettbewerbssituation.
Das Programm dient natürlich auch zur Konjunkturbelebung und damit zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Das Förderprogramm „ProLand“ trägt darüber hinaus den umweltpolitischen Herausforderungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft Rechnung. Das Programm - das sollte sich herumgesprochen haben - sieht für die Zeit von 2000 bis 2006 einen Mitteleinsatz von rund 1,1 Milliarden DM EU-Mittel für Niedersachsen vor. Dieses Geld und die nationalen Komplementärmittel, also die GA-Mittel des Bundes und des Landes, und dazu die Mittel der öffentlichen Träger, wie Kommunen und Landwirtschaftskammern, kommen letzten Endes dem gesamten ländlichen Raum zugute.
Wenn das Programm die nötige Akzeptanz findet - wir gehen davon aus -, dann wird ein Investitionsvolumen von über 3 Milliarden DM in Gang gesetzt.
Positiv dabei ist noch hervorzuheben, dass die Gebietskulisse nicht beschränkt ist und damit eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten zur Unterstützung der Landwirtschaft und zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes angeboten wird.
Meine Damen und Herren, Herr Kethorn, wenn Sie nun eine neuerliche Vorruhestandsregelung wünschen, dann erscheint das auf den ersten Blick ein vernünftiger Ansatz zu sein.
Wenn Sie uns auch noch einen realistischen Finanzierungsvorschlag gemacht hätten, Herr Oestmann, dann wäre das eine runde Sache.
Auf eines muss ich Sie aber, meine Damen und Herren von der CDU, hinweisen, nämlich darauf, dass Ihre Argumentation in einem Punkt recht zwiespältig ist. Sie erinnern sich: Bei den Diskussionen über die Umsetzung der Agenda 2000 in Niedersachsen - das ist noch gar nicht so lange her - haben Sie den zunehmenden Strukturwandel in der Landwirtschaft beklagt, und jetzt bringen Sie einen Antrag ein, bei dessen Umsetzung dieser Strukturwandel noch erheblich beschleunigt würde.
Insofern, Herr Oestmann, begehen Sie heute eine große Kehrtwende. Sie wissen sicherlich noch, dass die Förderung zur Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit Ende 1996 eingestellt werden musste, und zwar wegen fehlender finanzieller Spielräume, nachdem bundesweit rund 25.000 Landwirte von der Möglichkeit des Vorruhestandes Gebrauch gemacht hatten. Es wurden rund 424.000 ha strukturverbessert abgegeben und 27.000 ha stillgelegt.
Meine Damen und Herren, auch heute stehen wir vor sehr engen finanziellen Spielräumen. Selbst dann, wenn man eine Kofinanzierung durch die EU in Betracht zieht, lässt die notwendige Haushaltssanierung des Bundes ein derartiges und auch recht kostspieliges Programm leider nicht zu. Wenn man sich mit der EU-Verordnung zur Entwicklung ländlicher Räume, mit der die Länder u. a. auch Vorruhestandsprogramme einführen könnten - darauf haben Sie, Herr Oestmann, sich sicherlich berufen -, näher beschäftigen würde, würde man feststellen, dass es für ein derartiges Programm keinen finanziellen Spielraum mehr gibt; denn die EU-Mittel für die Entwicklung ländlicher Räume sind bereits mit dem von mir vorhin erläuterten Programm „ProLand“ vollständig verplant.
Wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, dann müssten wir das Programm „ProLand“ aufschnüren, und die Mittel müssten daraus entnommen werden.
Dies würde eine Verzögerung des Programms mit sich bringen. Ich meine, das ist unrealistisch und nicht im Interesse der niedersächsischen Landwirtschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss, indem ich feststelle: Die geforderte Bundesratsinitiative ist wegen der aufgezeigten engen Spielräume zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht umsetzbar und daher nicht angebracht. – Vielen Dank.