Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001 - HG 2001 - ) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1740 - Ergänzungsvorlage - Drs. 14/1906 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2083 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2084 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/2060 bis 14/2074 b) 27. Übersicht über Beschlussempfehlungen der Ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 14/2055
Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2001 - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1830 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 2058 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 14/2033 a) Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2001 - b) Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2001 - c) allgemeinpolitische Debatte (über Regierungs- und Haushaltspolitik)
Die Gesetzentwürfe der Landesregierung in den Drucksachen 1740 - mit der Ergänzungsvorlage in der Drucksache 1906 - und 1830 wurden in der 55. Sitzung am 12. September 2000 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf für das Haushaltsgesetz in der Drucksache 1740 in der Fassung der Ergänzungsvorlage in der Drucksache 1906 mit den in den Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 2060 bis 2074 vorgeschlagenen Änderungen und den Gesetzentwurf für das Haushaltsbegleitgesetz in der Drucksache 1830 mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksa
Zunächst wird der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz abgeben. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass der schriftliche Bericht zu beiden Gesetzentwürfen bereits als Vorabdruck verteilt wurde und Ihnen vorliegt.
Zu der anschließenden Beratung weise ich auf Folgendes hin: Für die allgemeinpolitische Debatte sind drei Stunden Beratungszeit vorgesehen. Den Fraktionen der SPD und der CDU stehen davon je 55 Minuten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 35 Minuten zur Verfügung. Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Landesregierung eine Redezeit von 35 Minuten nicht überschreiten wird.
Meine Damen und Herren, noch eine kleine Anmerkung vorweg: Ich weiß, dass sich der Bericht über die Beratung des Ausschusses nicht unbedingt der allgemeinen Aufmerksamkeit erfreut. Gleichwohl möchte ich darum bitten, erstens zuzuhören und zweitens den Geräuschpegel so gering wie möglich zu halten, damit diejenigen, die zuhören möchten, auch tatsächlich alles mitbekommen.
Das Wort hat Herr Kollege Wiesensee. - Entschuldigung, es gibt einen Hinweis, dass sich Herr Möllring zur Geschäftsordnung gemeldet hat. Diese Wortmeldung geht vor. Bitte sehr, Herr Möllring!
Wir sind der Meinung, dass nicht nur das Parlament zuhören sollte, sondern auch der zuständige Fachminister, wenn nicht sogar alle Minister, weil über den Gesamthaushalt geredet wird.
- Ja, wo ist er denn? Ich sehe ihn nicht. Ich kenne doch Herrn Aller. Er ist auf jeden Fall nicht da.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir meinen, dass hier nach Möglichkeit alle Abgeordneten des Parlaments vertreten sein sollten.
Das gilt für alle Fraktionen, nicht nur für die meinige, sondern auch für Ihre, Herr Möllring. Im Übrigen stimme ich Ihnen zu: Auch das Kabinett sollte anwesend sein. Möglicherweise hängt die Abwesenheit damit zusammen, dass heute Mittag eine Kabinettsitzung stattgefunden hat.
(Oh! bei der CDU - Biallas [CDU]: Aber offensichtlich ohne den Minis- terpräsidenten; denn der sitzt da schon!)
Meine Damen und Herren, wir sind uns wohl darüber einig, dass sich die Wortmeldung des Kollegen Möllring durch das Eintreffen des Herrn Finanzministers erledigt hat, sodass ich jetzt dem Berichterstatter, Herrn Wiesensee, das Wort erteilen kann. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf einige wesentliche Änderungen zu sprechen komme, die das Zahlenwerk des von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2001 betreffen, möchte ich zunächst auf den Haushalts
Der Entwurf zum Haushaltsgesetz kann in diesem Jahr um eine Reihe von Vorschriften entlastet werden, die inzwischen als Dauerregelungen in die Landeshaushaltsordnung eingefügt worden sind. Darauf beruht auch ein erheblicher Teil der Rechtsänderungen, die die Landesregierung in ihrer Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetz vorgeschlagen hat.
Eingehend erörtert wurde im federführenden Ausschuss die haushaltswirtschaftliche Behandlung des Verlustes der Weltausstellungsgesellschaft; darauf werde ich später noch näher eingehen. Außerdem wurde sowohl bei Bestimmungen zur Förderung von Laienmusikgruppen und Musikschulen - § 17 Abs. 4 und 5 - als auch bei der Trennungsgeldregelung für Betroffene der Verwaltungsreform - § 10 Abs. 5 - erörtert, ob diese Bestimmungen nicht aus Rechtsgründen in das Haushaltsbegleitgesetz übernommen werden sollten.
Herr Kollege Wiesensee, einen Augenblick. - Ich bitte darum, die Standortgespräche jetzt einmal ein bisschen einzustellen. Das können wir uns in dieser Debatte nicht leisten. - Bitte sehr!
Der Ausschuss empfiehlt insoweit, die Bestimmungen im Haushaltsgesetz zu belassen, weil dadurch sichergestellt wird, dass diese Regelungen im Hinblick auf die dagegen vom Landesrechnungshof und vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erhobenen Bedenken demnächst noch einmal parlamentarisch überprüft werden.
Wegen der übrigen, im Wesentlichen redaktionellen Änderungsvorschläge zum Entwurf des Haushaltsgesetzes verweise ich auf den bereits vorliegenden schriftlichen Bericht, der die notwendigen Einzelhinweise für die Rechtsanwendung enthält. Dieser Bericht gibt auch Auskunft über die unterschiedlichen Änderungsbestimmungen des Haushaltsbegleitgesetzes, deren Zahl im Verlauf der Ausschussberatungen aufgrund von zwei Änderungsanträgen der SPD-Fraktion noch erheblich erweitert worden ist. An dieser Stelle möchte ich lediglich drei Änderungen hervorheben:
Mit Artikel 6/3 Nr. 1 der Beschlussempfehlung wird eine Rechtsgrundlage für die Änderung der Wegstreckenentschädigungen geschaffen. Dieser Regelungsvorschlag stieß in den Beratungen auf einhellige Zustimmung, nicht zuletzt deshalb, weil die bisher anzuwendende bundesrechtliche Regelung letztmalig im Jahr 1991 angepasst worden ist. Diese Änderung hat daher im Hinblick auf die seither zu verzeichnende Preisentwicklung aktuelle Bedeutung. Im Haushaltsplan wird für diesen Zweck ein zusätzlicher Betrag von 3 Millionen DM bereitgestellt.
Hervorzuheben ist außerdem, dass mit Artikel 6/1 im Niedersächsischen Gesetz über das Lotterieund Wettwesen eine Rechtsgrundlage für die neue Landesmediengesellschaft geschaffen wird. Finanziell wird sie mit einem Betrag von jährlich 6 Millionen DM ausgestattet, die dem Landesanteil der Konzessionsabgabemittel entnommen werden.
Eingehend erörtert wurde schließlich die zu Artikel 6/4 vorgesehene Zuständigkeitsbestimmung zum Niedersächsischen Naturschutzgesetz. Damit können bestimmte naturschutzrechtliche Zuständigkeiten anderen Landesbehörden übertragen werden, die dabei jedoch an die fachlichen Vorgaben der Naturschutzbehörden gebunden bleiben. Diese Regelung wurde im mitberatenden Ausschuss für Umweltfragen von den Vertretern der Opposition kritisch gewürdigt. Die Vertreter der Landesregierung und die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion verteidigten die Bestimmung mit der Begründung, dass damit der Aufbau zusätzlicher Verwaltungskraft in der Naturschutzverwaltung erspart werde.
Auf die im Haushaltsausschuss geführte haushaltspolitische Debatte möchte ich in meinem Bericht nicht weiter eingehen, weil sie im Wesentlichen der entspricht, die wir hier bei der Einbringung des Haushalts im Plenum geführt haben. Ansprechen möchte ich indes einige Hinweise, die der Präsident des Landesrechnungshofs einer guten Übung folgend zum Auftakt der parlamentarischen Beratung im Haushaltsausschuss vorgetragen hat.
Zur Änderung der EXPO-Verlustfinanzierung wies er darauf hin, dass sich auch der Landesrechnungshof darüber im Klaren sei, dass kein Haushaltsgesetzgeber die zu erwartenden Verluste vollständig durch Einsparungen an anderer Stelle abdecken könne. Der Landesrechnungshof halte den nun
mehr vorgesehenen Weg des Ausgleichs durch eine Erhöhung der Eigenkapitalfinanzierung der EXPO-GmbH angesichts dieser einmaligen Sondersituation für vertretbar. Wogegen sich der Landesrechnungshof in erster Linie gewandt habe, sei die zunächst geplante Finanzierung der EXPOVerluste durch die Niedersächsische Finanzierungsgesellschaft (NFG) gewesen. Nach Auffassung des Landesrechnungshofs sei das Instrument NFG verfassungsrechtlich und haushaltsrechtlich nicht unproblematisch.
Der Landesrechnungshof sei dabei, die damit zusammenhängenden Fragen näher zu betrachten. Anliegen des Landesrechnungshofs sei es, das wirkliche Ausmaß der Verschuldung des Landes transparent zu machen. Nur dann bestehe die Aussicht, die Kreditaufnahme nach rationalen und nicht nur nach vornehmlich technischen Gesichtspunkten zu begutachten. Der Landesrechnungshof habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass auch das Land Niedersachsen Zielvorstellungen zur Rückführung der Nettokreditaufnahme entwickeln werde. Die EU-Mitgliedstaaten hätten sich zum Ziel gesetzt, auf mittlere Sicht ohne Neuverschuldung auszukommen. Der Bund wolle das bis 2007 schaffen. Andere Bundesländer hätten die Rückführung der Nettokreditaufnahme ebenfalls angekündigt.
Zur Begrenzung der Personalausgaben wies der Präsident des Landesrechnungshofs darauf hin, dass auch hier mehr Transparenz erforderlich sei. Das wirkliche Ausmaß der Personalkosten müsse dargestellt werden. Der Landesrechnungshof werde versuchen, in Zusammenarbeit mit anderen Rechnungshöfen zu einem einheitlichen Berechnungsschema der Personalkosten zu kommen und dabei auch die Landesbetriebe einzubeziehen. Ziel sei es, durch realistische Ländervergleiche Entscheidungsgrundlagen auch für Politik und Verwaltung zu ermitteln. Ferner wies er darauf hin, dass selbst dann, wenn die genannten 5.527 Stellen abgebaut würden und sich daraus 360 Millionen DM Einsparungen ergäben, der eingesparte Betrag wieder durch steigende Versorgungslasten aufgebraucht werde. Deshalb führe aus Sicht des Rechnungshofs kein Weg daran vorbei, sich mittelfristig weitere Einsparpotentiale zu erschließen.
In diesem Zusammenhang sprach der Präsident des Landesrechnungshofs den Lehrerbereich an. Dieser Bereich mit seinen rund 69.800 Stellen sei aus gutem Grund, wie der Wissenschaftsbereich auch, von dem Stellenabbau ausgenommen worden. Die
5.527 Stellen seien aus einem Potential von 180.000 vorhandenen Stellen geschöpft worden. Wenn es nicht gelinge, mittelfristig die großen Bereiche einzubeziehen, dann sei der verbleibende Bereich irgendwann am Ende, dann ließen sich dort mit Rationalisierungsmaßnahmen keine großen Einspareffekte mehr erzielen. Ab dem Jahr 2005 werde mit einem allgemeinen Rückgang der Schülerzahlen an den allgemeinbildenden Schulen gerechnet. Gleichzeitig würden altersbedingt zahlreiche Lehrkräfte aus dem Schuldienst ausscheiden. Dann lägen in einer einmalig günstigen Konstellation alle Voraussetzungen für einen bedarfsgerechten Stellenabbau im Lehrerbereich vor. Vielleicht gelinge es den Finanzpolitikern in der schulpolitischen Diskussion, diese Frage schon jetzt mental, zielorientiert und konzeptionell zu betrachten.
Dazu wies der Finanzminister darauf hin, dass die Landesregierung natürlich in Zukunft diesen großen Block der Personalausgaben angehen müsse. Er hoffe, dass die Landesregierung insofern Zielperspektiven entwickeln könne, die das Land von den Kosten in diesem Bereich insgesamt etwas befreiten.
In die laufenden Beratungen des Haushaltsausschusses wurde die Ergänzungsvorlage der Landesregierung einbezogen. Da sich das Zahlenwerk gegenüber der ersten Beratung hier im Plenum dadurch wesentlich geändert hat, möchte ich Ihnen kurz die Schwerpunkte der Ergänzungsvorlage darstellen.
Haushaltsmäßig umgesetzt wurde die Einführung der ersten Stufe eines integrierten Liegenschafts-, Bau- und Gebäudemanagements. Ab 2001 werden die von einem unabhängigen Unternehmen ermittelten marktgerechten Nutzungsentgelte für Liegenschaften im Ergebnis belastungsneutral im Landeshaushalt bzw. bei den Landesbetrieben in den Wirtschaftsplänen veranschlagt. Die für den Gesamthaushalt ermittelten Nutzungsentgelte betragen insgesamt 848,2 Millionen DM. Das formale Ausgabe-Einnahme-Volumen erhöht sich um diesen Betrag.
Geändert wurden auch die Gesamtansätze aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen. Das regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2000 betrug 31,909 Milliarden DM. Als erste Vorsorge für die zu erwartenden Steuermindereinnahmen aus dem Steuersenkungsgesetz ist ein Abzug von 500 Mil